Anaxander unterdrückte das Bedürfnis, zu widersprechen, als sein Patron davon redete, dass der fünfte Vertragspunkt, wie er war, keinen Sinn machte. Denn nur weil von zwei möglichen Fällen nur ein einziger eintreten konnte, verlor der ganze Absatz ja nicht seinen Sinn. Und nur weil einer der zwei Fälle nicht eintreten konnte, war dieser unmögliche Fall auch noch lange nicht sinnlos. Eher umgekehrt. Er wahrte den Schein. Und er schützte damit gerade vor dem Verdacht der Übervorteilung, der im schlimmsten Fall einen ganzen Vertrag komplett unwirksam machte. Dass der fünfte Vertragsabsatz, wie er war, keinen Sinn machte. Das hielt Anax nach seiner Arbeit als Anwaltsgehilfe darum auch nur für eine leere Worthülle. Wahr war: Sein Patron fand den Punkt einfach unpassend. Nicht mehr, nicht weniger.
Aber Anaxander schluckte die Worte seines Patrons. Ohne etwas dazu zu sagen. "Dann ändere ich das auf 2.000 Sesterzen ab." Mehr sagte er auch zum zweiten Teil nicht. Denn da hatte er sich scheinbar geirrt. Gut möglich, dass es nicht der Betriebswert war, der zwischen 400 und 1.600 Sesterzen bei Jägereien lag, sondern die durchschnittlichen Erhaltungskosten für Gebäude, Jagdutensilien und das alles. Bei so vielen Branchen und immer die zwei Zahlen zu jeder Branche, hatte er so aus dem Stegreif scheinbar einfach zwei dieser Zahlen verwechselt.
Dann hatte Anax Patron noch einen letzten Wunsch, der Anaxander erstmal mit einem kleinen Fragezeichen im Gesicht zurückließ. Dass sein Patron wieder die Wortgruppe "ohne Gegenleistung" benutzte, überraschte ihn nicht. Denn das eingeräumte Vetorecht bei Betriebsveräußerung hatte sein Patron auch eben schon unter den Tisch fallen lassen. Dafür aber: "Äh .. wenn ich das so sagen darf, dann sehe ich den Sinn dahinter irgendwie nicht.", redete jetzt umgekehrt Anax von fehlendem Sinn. "Denn wenn ich dir jetzt die Jägerei zurückgebe und dafür von dir etwas haben will .. einen Geldbetrag oder ein Mitspracherecht bei weiteren Betriebsveräußerungen oder irgendwas anderes .. dann zwingt dich ja niemand, das so anzunehmen. Du kannst es auch einfach ablehnen. Ohne dass dir davon dein Mitspracherecht, das hier in dem Vertrag drin steht, verloren geht. Und ohne dass sich sonst irgendwas ändert." Es tat also keine Not, sowas jetzt hier mit festzulegen. Eher umgekehrt. "Der Vertrag hier soll regeln, unter welchen Bedingungen dein Betrieb in mein Eigentum wechselt. Und wenn der Betrieb dann irgendwann mal von meinem zurück in dein Eigentum wechseln soll, dann sollten wir dazu eh weder einen Vertrag aufsetzen. Einen Vertrag, in dem dann halt die Bedingungen für den Wechsel dann drinstehen." Man konnte natürlich auch jetzt sowas festlegen. Etwas, was vor dem Abschluss eines Vertrags zur Rückübereignung sowieso irrelevant war. Etwas, was in dem zukünftigen Vertrag dann eh im Zweifel neu und anders geregelt werden konnte. Aber wirklich sinnvoll fand der ehemalige Anwaltsgehilfe Anaxander das nicht.