Du mixt hier Zeug zusammen, das vorne und hinten nicht zusammen gehört...
Wenn ich aus meinem Weihnachtsurlaub zurück bin, kann ich dich gern mit Einzelnachweisen zuschmeißen. Nur erstmal dazu: Wenn eine unverheiratete Römerin mit einem Römer (verheiratet oder nicht ist egal) ein Kind zeugt, dann hat das mit der Lex Minicia absolut nicht das allergeringste zu tun. Dann kommt das Kind selbst dann nicht unter die Patria Potestas, wenn der Vater das Kind annimmt, weil es ohne Ehe nicht ohne Adoption in seine Gens kommen kann. (Rechtliche Schlupflöcher für Soldaten mit nachträglicher Anerkennung einer Ehelichkeit mal außen vor)
Uneheliche Kinder sind von der Erbschaft und von einer Karriere als Senator oder Ritter ausgeschlossen, ebenso bei zig kulturellen Ämtern. Wo bitte also ist das besser? Ein Peregrinus kann aufsteigen, ein uneheliches Kind kann das nicht.
Abgesehen davon wurde historisch im ersten Monat ein Kind in die Bürgerliste eingetragen, da würde der Vater angegeben. Der könnte da ggf. widersprechen. Vaterschaftsurteile gabs damals auch schon, völlig ohne DNA. Da wurden dann Zeugen gehört, ob Mann A mit Frau B gepoppt hat oder nicht.
Der Ehemann könnte, wenn er das Kind nicht annahm, das ganz einfach aussetzen und fertig. Das war straffrei und galt nicht als Mord (auch wenn ein Baby da nach spätestens einer halben Stunde von den streunenden Hunden gefunden wurde). Der musste sich deshalb aber noch lang nicht scheiden lassen. Grade bei ärmeren Familien war das ganz normal, weil man nicht alle ernähren könnte.
Und Schändung greift NUR, wenn der Rechteinhaber an der Frau nicht damit einverstanden ist, dass die mit einem Mann schläft. Sonst nicht.
Wie gesagt, ich schmeiß dich gerne mit Literatur zu, wenn ich wieder daheim bin. Zum Thema Konkubinat hab ich da mehr als genug.