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Original von Decima Messalina
Die beiden Meinungen (Hungi und Axilla), die ich auch vertrete, schön und gut, doch sollte man dann die Regel diesbezüglich anpassen, besser klarstellen. Das mit der Forensoftware, also dass der Ordo Equester auch bei denjenigen angezeigt wird, wenn dieser jedoch nicht mehr unter der Patria potestas steht, das habe ich bereits auf meiner To-Do-Liste notiert. Wenn auch gewollt, sollte ein Decurio aus Mogontiacum nach Roma umziehen, dass dann sein Ordo Decurionum im Forum nicht mehr angezeigt wird, weil der Ordo regional begrenzt ist.
Ich persönlich finde, dass es beim Ordo Equester schön wäre, wenn der verschwindet, sobald der Ordo-gebende Eques stirbt. Den Teil mit dem Ordo Decurionum hingegen.. Mir persönlich reicht es da zu wissen (und notfalls darauf aufmerksam zu machen), dass der Ordo Decurionum ortsgebunden ist. Denn ich sehe es so: Selbst wenn Decurio A gerade nicht in Mogontiacum wohnt, bleibt er ja dennoch in Mogontiacum ein Decurio (sofern da die städtische Lex nichts gegen sagt). Heißt: Er verliert sim-on nichts. Für die Leute in Mogontiacum bleibt er nach wie vor Decurio A. (Anders als im Ritter-Fall, wo die Familie des toten Eques den Ordo ja wirklich auch sim-on verliert.)
Deshalb meine Meinung: Ein Ordo-Equester-Fix wäre schön; ein Ordo-Decurionum-Fix fände ich eher überflüssig.
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Original von Decima Messalina
Was ist mit den Töchtern?
Töchter können den natürlich auch erben. Mit "kann in männlicher Linie geerbt werden" meinte ich, dass man nicht von Frauen den Ordo Senatorius erben kann. Denn speziell habe ich ja auch vom Großvater geschrieben. Und im Normalfall hat jeder ja zwei Großväter. Aber: Einen Ordo erben kann man natürlich nur vom Vater des Vaters und nicht vom Vater der Mutter. Das wollte ich mit "in männlicher Linie" ausdrücken. 
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Original von Decima Messalina
Es handelt sich um eine Sim-Off-Regel, die nicht unbedingt sim-on erklärbar sein muss.
Stimme ich dir komplett zu. Ändert aber nichts daran, dass in der sim-off-Regel einmal etwas vom Vererben steht und einmal etwas davon, dass man einen Ordo, den man durch seine Eltern erlangt hat, bei Verlassen der Patria Potestas verliert. Mit sim-on/sim-off hat das nichts zu tun. 
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Ich kann was erben, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen behalten.
Seh ich anders. Du kannst vielleicht etwas nur unter bestimmten Voraussetzungen erben, ja. Aber sobald du erstmal geerbt hast, hast du geerbt und kannst das erstmal behalten. Schematisch dargestellt bin ich also der Meinung: "-> Bedingung -> erben -> behalten" geht, während ich glaube "-> erben -> Bedingung -> behalten" geht allgemein so nicht.
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Vor allem kann man es so oder anders interpretieren.
Du hast geschrieben, dass du es folgendermaßen siehst: "Also nach meiner Auffassung würde es bedeuten, ja, der Ordo egal welcher wird bis zur dritten Generation vererbt, aber nur so lange, wie man unter der Patria Potestas steht."
Meine Frage: Wenn jemand unter einer Patria Potestas steht, ist er/sie dann überhaupt rechtlich dazu in der Lage etwas zu erben? - Ich meine: Nein. Und das würde deine Interpretation deutlich ad absurdum führen. (=> Solange eine ID unter Patria Potestas steht, kann sie per se nicht erben; sobald sie nicht mehr unter Patria Potestas steht, verbietet es die Spielregel? Das erscheint mir nicht logisch.)
Ich denke (an einem Beispiel): A ist Senator und hat einen Sohn B. Solange B unter der Patria Potestas von A steht, richtet sich der Ordo von B natürlich auch nach dem Ordo von A. Da wird noch nichts vererbt, weil B ja auch rechtlich gar nicht erben kann. Wird A also nach 10 Jahren vom Kaiser aus dem Senat geworfen, dann bin ich der Meinung, dass damit automatisch B (wenn weiterhin unter Patria Potestas von A) den Ordo Senatorius verliert. Stirbt A irgendwann und B wird in diesem Moment erbfähig, kommt es darauf an: War A zum Todeszeitpunkt noch immer Senator, erbt B jetzt den Ordo Senatorius. War A zum Todeszeitpunkt kein Senator mehr, kann B natürlich auch keinen Ordo Senatorius von A erben.
Das ist jetzt sehr theoretisch (dabei ist der Fall der Emanzipation noch gar nicht berücksichtigt; auch da bin ich der Meinung, dass B den Ordo erbt, sobald er sui iuris wird - Stichwort: Pflichtteil; aber das geht hier zu weit). Ich will damit nur zeigen: Man müsste einfach nur in den beiden Spielregel-Zitaten die vererbbaren Ordines (Senatorius und Decurionum) vom nicht-erblichen Ordo Equester trennen. Dann sollte der Widerspruch von ganz alleine verschwinden.... 
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Mir fällt gerade auf: Man kann das Erben eines Ordo natürlich auch anders interpretieren. Nämlich: Schritt 1. Man verlässt erst die Patria Potestas (und verliert nach Spielregel-Zitat 1 damit den Ordo des Vaters/Großvaters). Schritt 2. Dann erbt man auf die eine oder andere Weise (nach Spielregel-Zitat 2) den Ordo, den man direkt vorher verloren hatte.
Sieht man das so, dann gäbe es natürlich keinen Widerspruch hier. Das wäre komplett hinfällig. (Nur an einer leichteren Verständlichkeit könnte man dann noch definitiv arbeiten.
) Der Ordo Equester müsste dann nur aus Spielregel-Zitat 2 entfernt werden. Denn da gehen, wie du Messalina schon sagst, die Spielregeln (samt der Darstellung im Tabularium) ja an der sim-on-Realität etwas vorbei..