An der Tür den Tribunen ein Zettel :
URLAUB
Der Tribun hat gerade leider Urlaub.
Wendet Euch bitte in Notfällen an den Kaiser.
Vale,
Gaius Aemilius Sabellius
An der Tür den Tribunen ein Zettel :
URLAUB
Der Tribun hat gerade leider Urlaub.
Wendet Euch bitte in Notfällen an den Kaiser.
Vale,
Gaius Aemilius Sabellius
Eigentlich meinte ich ja ihn ... He. Aber der mit dem "Zugucken" war auch gut. Merk ich mir mal.
Entschuldige. Schon ärgerlich immer mit sich allein spielen zu müssen ... Tut mir leid.
Genau ... wein dich aus ...
"Oh, enthschuldige. Im Schatten siehst du eben so aus.
Vielen Dank nochmals."
"Salve mein verehrter Wächter der Unerschrockenheit.
Bitte überliefer doch folgende Nachricht deinem verehrten Vorgesetzen, welcher auch mein Vorgesetzter ist, und wohl das gesamte Imperium dazu.
Wäre dies möglich?"
Sabellius übergab einen Zettel
O-Livanus, bitte, wenn du schon am Saubermachen bist, geübt im Umgang mit Besen und Schaufel, mach doch bitte auch deinen Dreck vor meinem Zimmer weg.
Ich bin dir zu tiefst verbunden.
"Vielen Dank, mein bärtiger Freund. Du bist so real."
< Hoh ... hoh ... hoh ! >
... erschallte es in den einsamen Gängen der Kaserne der Vigiles ...
Ist man in kleinen Dingen nicht geduldig, bringt man die großen Vorhaben zum Scheitern.
"Gut, dann lege ich sofort Revision ein.", füllte Sabellius das soeben verlesene Vakuum.
Sollten sich lieber mal richtig ankleiden und nicht halb nackt herum laufen, als Willkür in den Rang der letzten Instanz zu erheben ...
Dachte sich der gute, ehrliche, sich nichts vorzuwerfende Sabellius und verließ den Ort, auf der Suche nach etwas Sinnvollem ...
"
Ja gern.
Ich habe gegen kein geltendes Recht verstoßen und würde das auch nie machen.
Des weiteren habe ich gesetzeskonform Waren zur Herstellung gebracht, wodurch keine Schädigung des Marktes entstanden ist.
Dennoch möchte ich auf Grund der Unannehmlichkeiten, die ich Euch bereitet habe, 100 Sz. für einen guten Zweck spenden.
Ich entschuldige mich damit für diese Unannehmlichkeiten, möchte jedoch hinzufügen, dass es ebenso unschön ist, einen Kaufmann, welcher darüber hinaus dem Schutze Roms verpflichtet ist, eine solche Tat zu unterstellen, wo er nur Rohstoffe und Produktionskapazitäten gekauft hat, um damit ein Produkt herzustellen.
Danke für Eure Zeit.
"
"Guter Mann, wie Ihr zu sagen pflegt, ich kann nicht exakt bestimmen, wozu diese Informationen dienlich sein sollten, aber ...
... aber ich kann Euch auch nicht exakt sagen, welche Produktionseinheiten der bestehenden Schneider für die Fertigung meiner Waren verwendet worden sind.
Ich selbst habe keine Schneiderei erworben, da dies einerseits factiointern geregelt ist und andererseits ich kein Interesse an allen Produkten einer Schneiderei habe.
Mein Interesse lag lediglich in der Herstellung einiger Tuniken, ich kaufte Wolle, bezahlte die notwendigen Kapazitäten und erhielt meine Ware. Ich kann darin keinen Verstoß gegen irgendwelche geltenden Gesetze erkennen."
Sabellius setzte sich wieder geduldig und wartete ab ...
ZitatAlles anzeigenOriginal von Marcus Didius Falco
Es zerreißt mir mein Herz euch diese Mitteilung machen zu müssen...
Voll Fassungslosigkeit musste ich heute lesen:
Mir geht es wie Valerie...
Ich weine um Gabi und werde sie niemals vergessen.
Bernd
Ich ließ das jetzt einen Tag sacken, aber ich kann nichts dazu schreiben, was dieser Situation gerecht würde.
Sie merkt sicher, dass viele an Sie denken ...
"Werter Lucius Aelius Quarto,
ich wiederhole ich gern.
Die Tuniken wurden durch mich produziert. Ich habe für den Rohstoff, wie der Beleg Euch vorliegt, und die Ausführung gezahlt. Daher habe ich die Tuniken hergestellt, da diese ohne mein Handeln nicht entstanden wären.
Um noch etwas hinzuzufügen, wenn es recht ist, möchte ich erwähnen, dass die Argumentation des Aedilis Plebeii nicht sachgemäß ist. Es gibt nur eine gewisse Anzahl an Betrieben und auch nur eine gewisse Anzahl an Produktionsmengen. Daher ist es nicht der Realität entsprechend, wenn man aussagt, jeder könne produzieren und verkaufen was er wolle. Meine Leistung zur Erstellung dieser Produkte ist daher im Rahmen des fairen Wettbewerbs anzuerkennen. Ich kaufte Rohstoffe, zahlte für die Herstellungskosten und besitze nun Tuniken. Es kann hier also nicht die Rede von gesetzeswidrigem Handeln sein, welches sich darauf bezieht, Waren vom Markt zu kaufen, um sie nur dem Zweck des Wiederverkaufes zu höheren Preisen zu bestimmen.
Und wenn man hier von einen Ungleichgewicht auf dem Markt spricht ist das ebenso verwerflich. Es gibt nur eine bestimmte Menge Geld der Leute in Rom, es gibt nur eine bestimmte Menge Waren der Verkäufer in Rom und damit haben wir ein Gleichgewicht. Wenn niemand mehr seine Waren verkaufen kann, wird es weniger Verkäufer dieser Waren geben."
Sabellius erhob sich leicht erbost ...
"Es geht hier um Grundsatzfragen.
Ich fühle mich einfach in meiner geschäftlichen Tätigkeit zu Unrecht eingeschränkt. Damit möchte ich nicht am Respekt der Gesetze zweifeln, jedoch an deren Auslegung zweifeln.
Es ist WEDER so, dass ich nur Arbitragegewinne ausweisen möchte, welche das Gesetz in erster Linie zu verhindern versucht, NOCH ist es so, dass gegen das Gesetz gehandelt habe.
Zuerst bleibt festzuhalten, dass ich eine Strafe auf Grund des Verkaufes von Holz erhielt. Dies ist in keinster Form zutreffend.
Weiterhin betone ich, dass ich Rohstoffe zur Herstellung von Waren, welche ich zwischenzeitlich nicht benötige, ohne Grenzen verkaufen kann. Welcher Gesetzesgeber würde mir da widersprechen?!
Und selbst bei den Tuniken, ist kein gesetzeswidriges Verhalten zu beobachten. Ich habe sowohl für die Rohstoffe, als auch für die Herstellung gezahlt. Dies erfüllt in meinen Augen den Fakt, dass ich Hersteller dieser Waren bin. Hersteller zu sein, heißt nichts weiter, als dass es die Waren ohne mein grundlegendes Handeln nicht geben würde. Dies ist bei den Tuniken, welche sich in meinem Besitz finden, der Fall.
Ich möchte weiterhin den Aedilis Plebeii darauf hinweisen, dass es hier nicht um Selbstherrlichkeit geht. Als wesentlicher Bestandteil des Marktes ist auch meine Person zu schützen. Es sollte lieber diese Aufgabe wahrgenommen werden, als Strafen auf Zuruf zu vergeben. Mein Widerspruch ist keineswegs als Theater zu bezeichnen. Ich wehre mich, da es hier um grundlegende Falschauslegungen des Gesetzes geht. Weder verkaufe ich Waren, die nicht durch mich produziert worden, noch habe ich es auf irgendwelche Gewinne auf Grund von Preisdifferenzen abgesehen. Ich trage mit der Produktion und mit meinem darin investierten Kapital ein entscheidendes Risiko, um das römische Volk gerecht zu versorgen. Gleichzeitig biete ich günstigste Preise an, welche an Gerechtigkeit kaum zu überbieten sind. Und gleichermaßen werde ich auf diesem Wege angeprangert, ich solle meine Waren nicht auf dem Markt verkaufen ? Ich empfehle sich zu überlegen, wer der Ansprechpartner der sogenannten Strafen sein soll. Sind es die ehrlichen Geschäftsmänner oder die, welche sich über Konkurrenz und dem damit verbunden Gewinnrückgang zu Unrecht behandelt fühlen, weil sie nicht fähig sind, günstig und fair zu produzieren und anzubieten ..."
"Werter Lucius Aelius Quarto,
gern beantworte ich Deine Frage.
Ich nahm dies an, auch wenn es eigentlich keine Rolle spielt, da dies mir schriftlich unterstellt wurde."
... legte folgendes Schriftstück vor ...
Nachricht von Marcus Decimus Livianus
EDICTI AEDILIS PLEBEII
Salve!
Gegen dich wurde Anzeige erstattet und bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass du ohne Konzession (also dem Besitz eines derartigen Betriebes) Holz anbietest.
Ich musste daher ein EDICTI AEDILIS PLEBEII gegen dich erstellen.
"Demnach bitte ich, meiner Argumentation zu folgen. Im weiteren empfinde ich die Aufrechterhaltung einer Anzeige gegen mich als beleidigend.
Ich habe zwar keinem Gesetz zuwider gehandelt, dennoch biete ich eine schnelle Einigung im Sinne der Streibeilegung an. Dieser Vorschlag umfasst eine Zahlung von 100 Sz. an eine gemeinnützige Vereinigung - wie zum Beispiel der Acta.
Desweiteren halte ich die Forderung als Voraussetzung zur Beilegung aufrecht, nämlich meinen Status, geschädigt durch die unwirksame Anzeige, in der Öffentlichkeit zu rekonstruieren."
Und damit setzte sich Gaius Aemilius Sabellius, welcher als Beschützer Roms auf dieser Seite des Saales etwas Unbehagen versprüht ...
"Bis bald.", sprach der sich wehrende zu unrecht Angeklagte
Gelangweilt vom Gerechtigkeitssinn der Anwesenden ging auch Sabellius ...
Wo gülden Helme eitles Vakuum verdecken sollen ...
"Ja ich bestehe auf meine Forderungen.
Grund dafür ist unter anderem auch, dass ich die Tuniken anfertigen ließ. D.h ich auch die Basiswaren bezahlt habe,
Hier der Beleg :
07.11.2005 Gutschrift a/ Prudentia Valeria (2767)
Einkauf: 120 x Wolle von süßen kleinen germanischen Schafen (Wolle) -450.00
Ausserdem nahm der Aedil bei dieser Sanctio ursächlich den Holzverkauf als gegeben an."
Gern stand der Kläger auf
"
Werter Praetor, schön einmal vor Euch sprechen zu dürfen.
Es geht um die Sanctio gegen mich, welche ein Aedil auf Zuruf eines Dritten verhängt hat.
Diese Sanctio beruft sich wohl auf den Abschnitt § 3 Betriebe des Lex Mercati.
In Absatz (1) sagt dieses, dass man Waren verkaufen kann, soweit dieses durch einen behördlich genehmigten Betrieb geschieht.
Nun besteht zuerst die Frage, was ein behördlich genehmigter Betrieb ist, bzw. was dieser mit dem Verkauf von Waren zu tun hat. Ich habe drei behördlich genehmigte Betriebe. Werter Praetor, in welcher Form habe ich also gegen dieses Gesetz verstossen ?
Des weiteren bezichtigt mich der anwesende Aedil, ich hätte Waren verkauft, welche ich nicht herstellte. Zuerst ist dieser Vorwurf falsch. Ich habe in Bezug auf diese Sanctio keine Waren verkauft, es ging hier wohl um Holz, welche ich nicht selbst herstellte. Ich verweise dabei auf die Ungenauigkeit des Gesetzestextes.
Ausserdem ist die gegen mich verhängte Sanctio eine Beleidigung meiner Person. Ich verabreite Holz, sprich ohne Produzenten wie mich gäbe es keine Holzwirtschaft in Rom, zu hochwertigen Waren. Und ich besaß als Basis für die Sanctio eine Menge im Wert von 350 Sz., welche sich in absehbarer Zeit nicht verabreiten ließ. Welchem Unternehmergeist unterliegt dieses Gesetz, zu verbieten, dass man als holzweiterverarbeitender Produzent seine Holzbestände nicht wieder verkaufen dürfe ? Und dann auch noch eine Strafe zu fürchten hat, welche den Wert der Waren als unangemessen unberücksichtigt lässt ?
Das gegen das Gesetz als solches, sozusagen ein persönliches Anliegen. Betonen möchte ich abermals, dass ich nie Holz verkauft habe. Ich habe seit meiner Führung des Betriebes kein einziges Stück Holz an Dritte verkauft, sondern nur in Form hochwertigster Fertigprodukte.
Daher möchte ich nicht nur Widerspruch gegen die Sanctio einlegen - ich fordere schnellst mögliche Wiedergutmachung. Diese bestünde aus Aufhebung der Sanctio und einer öffentlichen, umfassenden Restaurierung meines Rufes vor den Bürgern Roms.
Ich selbst bin ein Beschützer dieser Stadt, in welchem Licht steht man da, unschuldig vom Aedilen zu einer Sanctio verurteilt zu werden ?
Desweiteren fordere ich eine Offenlegung des Namens des Anzeigenden beim Aedilen.
Danke für Euer Gehör.
"
Und setzte sich ebenso gern wieder
"Hiermit melde ich mich, Gaius Aemilius Sabellius, als anwesend."
und fügte gleich hinzu
"Vielen Dank für die schnelle Bearbeitung."
Geehrte hohes Gericht,
ich möchte hiermit Widerspruch in der Sache :
EDICTI AEDILIS PLEBEII vs. Gaius Aemilius Sabellius
PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C.
(12.11.2005/102 n.Chr.)
SANCTIO
Gegen Gaius Aemilius Sabellius wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Waren nach §3(1) der Lex Mercati, eine Strafe von 538,70 Sz. verhängt (§7).
gez. Marcus Decimus Livianus
einlegen.
Begründet sehe ich meinen Widerspruch in folgenden Punkten :
- Die Strafe steht in keiner Relation zum angebotenen Warenwert (350 Sz.)
- Es hat de facto kein Verkauf statt gefunden, daher ich der zugehörige Artikel im Lex mercati nicht zutreffend
- Die Ware wird in einem von mir geführten Betrieb verwendet (Holz) und wurde nicht benötigt -> wenn mir ein Verkauf von solcehn Waren, die ich selbst weiterverarbeite, verboten würde, dann fühlte ich mich unnötigen Kapitalbindungskosten ausgesetzt, welche in dieser Form nicht zu rechtfertigen wären
Ich bitte eine rasche Entscheidung zu treffen.
In höchster Respektierung,
Gaius Aemilius Sabellius