Beiträge von Gaius Aemilius Sabellius

    Musste sich der Verteidiger dann doch nochmal erheben ...


    "Werte Iudex Adria Germanica,


    natürlich beweist es nur unsere Haltung. Doch warum sollte die Verteidigung auch eine Rechtfertigung für die Unterstellung der Ignoranz beweisen ?


    Es stellt sich nur die Frage, die jedem logisch kombinierenden Gedankengang einleuchtend erscheinen sollte, ob die 'Acta Diurna' erst Ignoranz übt, und sich dann wenig später in einem Prozess, welcher offensichtlich in dem Schreiben grundlos angedroht wurde, der gleichen Frage nochmals zu stellen, um zu behaupten, es sei keine Ignoranz. Ich sage Ihnen, werte Iudex, die 'Acta Diurna' hat sich in Bezug auf die ihr unterstellten Eigenschaften nichts vorzuwerfen, da diese nicht zutreffend sind und - wie ich bereits mehrfach wiederholte - nur eine unterstellende Interpretation der Anklage darstellt.


    Ich wollte daher nicht den wahren Grund beweisen. Doch denke ich, dass meine Aussage nicht gleich ohne Beweis als falsch zu bewerten sei. Und der Antrag, das zu beantragen, was der Senator selbst bei der 'Acta Diurna' beantragte, beweist in meinen Augen nicht, dass es so ist, doch läßt er es einem Beweis ähnlich annehmen, wenn man die geistigen und konsequenten Fähigkeiten nicht grundlegend in Frage stellt.


    Ich hoffe, Euch damit Klarheit verschafft zu haben, was Eure Frage betrifft.


    Danke."


    Setzte er sich, leicht mit dem rechten Nasenflügel zuckend ...


    edit : kursiv.
    edit : Wort.

    Advocatus Sabellius erhob sich ein weiteres Mal um die haltlosen Vorwürfe zu entkräften ...


    „Hohes Gericht, werter Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus,


    ich beziehe gern ein weiteres Mal Stellung, sowohl zu Eurer Aussage, Iudex Adria Germanica, also auch zu der des Advocatus Imperialis.“


    Und so setzte er ein weiteres Male zur Verteidigung der „Acta Diurna“ an


    „Es werden hier Tatsachen in den Raum gestellt oder interpretiert, welche in diesen Formulierungen nicht zutreffend sind.“


    Stellte er kurz fest und wandte sich dem Advocatus Imperialis zu, um dann dem Gericht zu erläutern


    „Ich habe keines Falls vor, Euch zu verladen. Doch frage ich mich, wie Ihr hier vor Gericht zu dem Vergleich eines Legatus Augusti Curso Publico und dem Augustus selbst kommt. Ist es nun absurd, bei allen möglichen Interpretationen dieses Wortes in Bezug auf meine Gedankengänge, zu denken, dass dem Volk die Person des Legatus Augusti Curso Publico oder des Augustus bekannter sei, oder dass dies in einem gedanklichen Abschnitt verglichen würde? Ich bin der Meinung, dass Ihr in diesem Punkt das Volk überschätzt, es würde jedes Amt im Imperium direkt mit einer Person verknüpfen, wo doch sonst niemals die Rede von diesem Amt in Bezug auf diese Person ist noch dieses Amt jemals vom Volk in Anspruch genommen wird.“


    Der Advocatus der Verteidigung hatte sich diesmal noch deutlicher ausgedrückt


    „Im weiteren, hohes Gericht, habe ich die Umstände des Artikels, samt seines Umfeldes, mehrfach deutlich erklärt. Es ist daher eine Unmöglichkeit, weiterhin vor allen Anwesenden von falschen Behauptungen und falschen Veröffentlichungen zu sprechen. Ich bin der festen Meinung, dass Ihr meinen Ausführungen in diesem Punkt genauer gefolgt seid, als dies anscheinend die Anklage für nötig hielt.“


    Unmissverständlich holte er Luft


    „Werter Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus, ich fühle mich langsam persönlich missachtet.“


    Lächelte er leicht


    „Es kann doch nicht sein, dass ich umfassend darlege, warum die ‚Acta Diurna’ nicht auf die Drohung des Senators Medicus Germanicus Avarus reagiert hat, und Ihr im Gegenzug weiterhin leere Behauptungen aufstellt, welche ausschließlich auf Eurer persönlichen Interpretation beruhen und sich jeder Wahrheitsgrundlage entziehen.


    Ihr unterstellt der ‚Acta Diurna’ die Beleidigung eines Senators und missachtet dabei a l l e möglichen Fehlerquellen Eurer Interpretation. Ihr verliert im Streit um eine Person die Sache völlig aus den Augen.
    Ihr unterstellt der ‚Acta Diurna’ die Verbreitung von Lügen und missachtet dabei a l l e möglichen Fehlerquellen Eurer Interpretation. Ihr verliert im Streit um eine Person die Sache völlig aus den Augen.
    Und Ihr unterstellt der ‚Acta Diruna’ die Ignoranz eines Hochverräters und missachtet dabei a l l e möglichen Fehlerquellen Eurer Interpretation. Und Ihr verliert auch hier im Streit um eine Person die Sache völlig aus den Augen."


    Wandte er sich dem Gericht zu


    „Ich bin der Meinung, dass es wesentlich weiser ist, einen Fehler, den des mangelndem Fingerspitzengefühles in einem Artikel, erzeugt durch alle Schwierigkeiten, welche die Aufgabe des Verfassens mit sich bringt, veröffentlicht in einem Umfeld der für jeden offensichtlichen Übertreibung, adressiert an das nach Skandalen gierige Volk, einzugestehen und anzubieten, diesen durch eine höchst ehrenvolle Entschuldigung an gleicher Stelle, vor gleichem Publikum wieder gut zu machen, als den Verursacher dieser Formschwäche mit Mördern, Lügnern und Hochverrätern zu vergleichen.“


    Wandte sich noch Iudex Adria Germanica zu


    „Damit steht auch fest, um Eure Frage zu beantworten werte Iudex, dass die ‚Acta Diurna’ nicht aus charakterlichen Fehlausprägungen eine Antwort auf die mit Anklage drohende Schrift des Senators vermissen ließ, sondern dass es sich eindeutig um eine logistische Unstimmigkeit in der Handhabung dieser Mitteilung handelt. Wie mein folgender Antrag beweisen wird, da wir genau dies beantragen, was der Senator selbst, in vollster Richtigkeit der Wahrung seiner sensibel gestörten Ehre, durch dieses Schreiben an die ‚Acta Diurna’ einforderte.“


    Und fügte den Antrag gleich hinzu


    „Ich wiederhole daher meinen Antrag auf Freispruch mit Auflagen der Entschuldigung auf Grund der völlig überzogenen Darstellung der Anklage, welche nicht dem optimistischsten Optimisten die Chance lässt, hier eine Verurteilung zuzulassen.


    Danke für Ihr Gehör.“

    "Die Verantwortungen nehmen mit der neuen Position in der Tat zu. Allerdings bin ich bereits lange genug bei den Vigiles, um einzuschätzen, dass dies für mich eine meisterbare und erfolgreiche Zeit werden wird. Die Aufgaben und Arbeiten der Cohortes Vigiles bleiben die gleichen, nur übernehme ich in der Struktur mehr Verantwortung - und es muss immer jemand geben, der die Struktur unter Euch als Kommandeur aufrecht erhält.


    Ich denke, ich muss die Beförderung erst einmal verdauen und werde dann direkt alles geben, um die Position bestens auszufüllen. Im Sinne der römischen Bürger und deren Sicherheit.", freute sich der Neu-Tribun weiter ...

    Zum Ernst des Lebens zurückkehrend ...


    "Bei Mosaiken bist Du bei mir an der richtigen Adresse. Das Geschäft läuft wie erwähnt gut und ich würde gern für Dich eine Arbeit anfertigen lassen, nachdem die derzeitige Umsetzungsphase einiger anderer Aufträge abgeschlossen ist. Mosaike sind ein dauerhaftes Gut der Kultur und sind in der Tat ein gutes Objekt für eine wohlgemeinte Stiftung.


    Ich benötige eine Vorlage, damit ich einen Eindruck Deiner Vorstellung bekomme. Dann werden die Steine angefertigt und in Mantua angebracht - Deine Vorstellungen müssen daher auch Größe und Zielobjekt umfassen.", erklärte der Mosaikenhändler umfassend.

    Der die „Acta Diurna“ als Verteidiger vertretende Advocatus Eques Sabellius erhob sich und ergriff zum zweiten Mal das Wort ...


    „Hohes Gericht, werte Anwesenden,


    danke an den Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus für seine Replik und Senator Medicus Germanicus Avarus für seine persönliche Meinung.


    Ich gehe nun direkt auf beides ein.“


    Die Anwesenden im Saal lehnten sich bereits zurück ...


    „Es wurde in den Raum gestellt, die Verteidigung hätte zugegeben, die ‚Acta Diurna’ hätte eine gezielte beleidigende Wortwahl verwendet. Dies ist natürlich ein zu kurzes und aus dieser Unvollständigkeit unzutreffendes Resümee. Die ‚Acta Diurna’, und hier unterstreiche ich nochmals meine ersten Ausführungen, hat in der Tat eine Wortwahl verwendet, welche an der Reaktion des Senators Medicus Germanicus Avarus gemessen, zu unsensibel war. Allerdings ist diese Wortwahl nicht pauschal als Intention zu bewerten, wie es die Anklage verlangt. Einen Fehler in der Außenwirkung der gewählten Worte, welche dazu noch von jedem nur gelesen werden und nicht im Gespräch fallen, ist bei einer Presse besonders fatal. Dieser Fehler ist jedoch nicht als Zugeben einer Beleidigung anzuerkennen, viel mehr als Basis einer Erklärung, wie dieser entstand – genau um eben die beabsichtigte, in keinster Form beleidigende, Intention zu offenbaren.
    Im weiteren ist die ‚Acta Diurna’, wie richtig von Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus festgestellt wurde, eine kaiserliche Einrichtung. Es ist daher natürlich im Sinne des Imperiums, wenn diese Einrichtung auch über Geschehnisse im Imperium berichtet.
    Dieser uns vorliegende Artikel berichtet über eine Institution der imperialen Struktur und verweißt deutlich auf ein aufgetretenes Problem in dieser. Er nennt weder Namen, noch erzeugt er Lügen über diese nicht genannten. Nach meinem Kenntnisstand ist der Artikel inhaltlich auf eines sich ereigneten Vorfalles basierend und bezieht sich direkt darauf – die Grundlage des Artikels, das Nichtzustellen einer Sendung, wurde immerhin im Senat debattiert. Es wird eine Meinung wiedergegeben, jedoch keine Unwahrheit.
    Ich verweise ebenso darauf, dass dieser Artikel in, wie es für Herrn Advocatus Imperialis anscheinend nicht eindeutig zuordenbar war, in der ‚Acta Diurna’ absichtlich in der Kategorie ‚Klatsch und Tratsch’, dazu an letzter Stelle, abgedruckt wurde. Dies lässt daher durchaus eine Vorbewertung der Eigenschaft des Artikels zu und damit ist die ‚Acta Diurna’ in diesem Bereich keineswegs, wie Herr Advocatus Imperialis anmahnte, nur als korrekter Staatsanzeiger zu betrachten.
    Damit stellt er für eine beleidigende Grundlage k e i n e n Nährboden dar.


    Herr Advocatus Imperialis, Sie selbst erkennen die Schwierigkeiten der Formwahl der ‚Acta Diurna’ nachvollziehbar an. Doch was nicht nachvollziehbar erscheint, ist, dass Sie der ‚Acta Diurna’, im gleichen kaiserlichen Boot sitzend wie der ‚Cursus Publicus’, eine frevelhafte Intention unterstellen, die sich jeder Begründung entzieht. Es MUSS deutlich klargestellt werden, dass die ‚Acta Diurna’ mit ihren Mitteln versucht hat, mit diesem Artikel Kritik – im Sinne ihrer Funktion als Bindeglied zwischen dem kleinen und dem großen Manne im Imperium – zu üben. Eine Kritik, die weder politische Relevanz noch einen kurzfristigen Einfluss auf Personen hat, welche der Zielgruppe, ich wiederhole – in der Kategorie ‚Klatsch und Tratsch’ –, des Artikels entsprechen. Und dies sei kein Schutzschild vor der Realität. Und es MUSS deutlich gemacht werden, dass mit veröffentlichen dieses Artikels n i c h t versucht wurde, den Nebenkläger Senator Medicus Germanicus Avarus selbst den Unmut der Öffentlichkeit auszusetzen, was mit der Nichtnennung seines Namens und mit der Vordergrundbetrachtung der eigentlich Sache nachzuweisen ist. Genau aus diesem Grund ist weder des Senators politischer Ruf, es wurde nicht einmal ein Senator oder gar Politik angesprochen, noch der seines Amtes beim ‚Cursus Publicus’ beeinträchtigt.


    Ich bin mir sicher, dass ein Prozess wie dieser, zwischen zwei Institutionen des Imperiums selbst, viel mehr Außenwirksamkeit hat, als jeder Artikel in der ‚Acta Diurna’ jemals hatte. Und ich bin mir daher sicher, dass dieser angeprangerte Artikel in keinster Form eine Beeinträchtigung seines zukünftigen Wirkens, weder in seiner Funktion als Senator, noch in seinem Amt des ‚Cursus Publicus’, darstellt.“


    Holte er kurz Luft ... und wandte sich dem Advocatus Imperialis zu.


    „Senator Medicus Germanicus Avarus hat in der Tat in seiner persönlichen Aufregung über den Artikel eine Frist zur Entschuldigung gesetzt. Das Problem der Nichtbeantwortung seiner Drohung einer Anklage lag allerdings nicht wie von Euch vermutet in unrühmlichen Charaktereigenschaften der ‚Acta Diurna’, es war viel mehr ein hoher Arbeitsaufwand, welcher das Entschuldigungs-Gesuch des Senators nicht an die entsprechende Verantwortlichkeit durchdringen ließ. Es ist wohl Ironie der Sache, dass ein nicht zugestelltes Schreiben Anlass für Kritik am ‚Cursus Publicus’ war und ein nicht zugestelltes Schreiben sich als Anlass für die Anklage dieses Verlaufes entwickelte. Außerdem steht fest, dass eine geforderte Entschuldigung an eine Presse in Form einer Bitte zu geschehen hat, da auf Grund eines wahrheitsbasierenden Artikels mit einer unsensiblen Verwendung sprachlicher Mittel keiner inhaltliche Einsicht einzufordern ist. Wenn sich jemand persönlich über die Zeitung angegriffen sieht, dann ist die Form der Drohung ebenso ungebracht – es ist vielmehr das Gespräch zu einer Einigung und gegebenenfalls einer Entschuldigung zu suchen.“


    Begann er seinen letzten Absatz ...


    „Aus den genannten Beweggründen ist die Klage weder gegen die ‚Acta Diurna’, noch einen Teil dieser, ausreichend begründet und bezieht sich in allen Passagen auf persönliche Deutungen der Anklage und nicht auf die Gegebenheiten. Ebenso sind, wie ich wiederhole, Schadensersatzansprüche in materieller Form nicht begründet. Dies erkennt der Senator als Nebenkläger im Prinzip selbst an, indem er mit Verweis auf den Prolog des ‚Codex Iuridicalis’ einen Bereich der Auslegung anstrebt, welcher keine konkrete Rechtsgrundlage liefert. Eine Tilgung des persönlichen Ärgernisses des Senators, welche sich durch die Wortwahl des Artikels optimistisch nachvollziehen lässt, ist meines Erachtens durch eine Entschuldigung auf gleicher Ebene zu geschehen, wie es veröffentlich wurde – aber auch hier wiederhole ich nur meinen Erstantrag.


    Ich danke für Ihr Gehör.“


    Und so setzte sich der Advocatus der Verteidigung wieder und wartete den Gang der Dinge ab ...

    Aus einem konzentrierten Gesicht waren langsam fröhlichere Gesichtszüge des ehemelaigen Centurios zu erkennen ...


    "Kommandeur, ich bin zu höchst erfreut über Eurer Vertrauen in meine Person. Ich fühle mich sehr geehrt durch diese Beföderungen und versuche mein Bestes zu geben, auch auf der neuen Arbeitsebene."


    Es war immerhin nicht vielen Personen im Imperium möglich, eine Verbesserung des Centuionen-Statues zu erreichen.

    „Hohes Gericht, werte Anwesenden,


    danke an den Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus für seine ausführliche Begründung der Klageschrift.


    Ich werde nun das Wort vertretend für die Verteidigung der „Acta Diurna“ ergreifen.“


    Eques Sabellius plusterte sich etwas auf und holte tief Luft.


    „Senators Medicus Germanicus Avarus fühlte sich durch eine Veröffentlichung eines Berichtes in der ‚Acta Diurna’ in so fern persönlich tangiert, als dass er als ‚Legatus Augusti cursu publico’, vertreten durch die ‚Advocatio Imperialis’, eine Klage gegen den Verfasser des Berichtes, der kaiserlichen ‚Acta Diurna’, einreichte. Die ‚Acta Diurna’ bedauert es sehr, dass man durch das Verfassen des vorliegenden Artikels einen als persönlichen Angriff durch den Senator Medicus Germanicus Avarus empfundenen Inhalt transportierte.


    Ich versuche nun zu begründen, wie es dazu kommen konnte und welche Stellung die ‚Acta Diurna’ in Bezug auf die Klage und deren Begründung bezieht.“


    Der Advocatus holte ein weiteres Mal Luft ...


    „Die Rolle der ‚Acta Diurna’ im Imperium besteht darin, die vernetzten Geschehnisse im Imperium deutlich und ungeschönt in Form einer Presse anzubieten. Kommuniziert werden dabei Inhalte – ob positive oder negative – welche von Interesse für die Leserschaft sind. Aus diesem Grund empfindet die ‚Acta Diurna’ ein Verschwinden der eigentlichen Sache im Zuge dieses Prozesses um Beleidigungen und Personen als unvollständige Betrachtung des Artikels, um welchen es letztendlich geht.“


    Ein Zustimmung suchender Blick an die Anwesenden ...


    „Nun berichtet die ‚Acta Diurna’ nicht immer meinungsfrei, was auch vom Volk nachgefragt wird. Es geht also um das Ansprechen des Lesers, welcher brisante Inhalte auch in brisanter Form präsentiert haben möchte. Das Problem einer schriftlichen Meinungswiedergabe ist daher besonders auf die Wahl der zu verwendenden Vokabeln, bzw. derer semantischen Einsatzes. Natürlich sind dabei allgemeingültige Regeln des ‚Codex Iuridicalis’ einzuhalten, allerdings in Form eines Rahmens und nicht einer lähmenden Begrenzung der Funktion.


    Betrachten wir nun zusammen den Artikel über den ‚Cursus Publicus’ aus dieser Sichtweise.


    Besonderes Augenmerk legte die Vertretung der ‚Advocatio Imperialis, geschehen durch Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus, auf die Wortwahl und die sprachlichen Mittel des vorliegenden Artikels – um es deutlicher zu sagen : auf die Grundwerkzeuge einer Presse überhaupt. Und damit fokussierte die Anklage den entscheidenden Faktor der Klagebegründung, welchen ich nun aus Sicht des Angeklagten erläutern möchte.“


    Leitete der Verteidiger den nächsten Abschnitt seiner Verteidigung ein ...


    „Der Auctor des Artikels hat – wie bereits von der Anklage genannt – einige Vokabeln verwendet, welche in der kurzen Anreihung und Form des Artikels schnell zu Missverständnissen und Falschdeutungen führen könnten. Ich würde dies sowohl als bürgerlicher Leser des Artikels, als auch als die Vertretung der Beklagten ‚Acta Diurna’ so anmerken. Diese Vokabeln wurden eindeutig mit mangelnder Verantwortung und Weitsicht auf die zu erwartenden Reaktionen, besonders die des Senators Medicus Germanicus Avarus, in einem Zusammenhang veröffentlicht, welcher das eigentliche Anliegen des Artikels verfehlte. Der Auctor versuchte demnach, Kritik an einem Vorfall zu üben, welcher seiner Meinung nach den Sinn des ‚Cursus Publicus’ der Kommunikationsgewährung im Imperium widersprach. Da es in unserem Imperium in dem Zeitraum dieser Ausgabe, in welcher der Artikel erschien, nur wenige mögliche Schwächen im System zu erkennen gab, wurde der Vorfall des ‚Cursus Publicus’ mit in die damals aktuelle Auflage einbezogen. Im Zuge dessen, ein derart unauffälliges Ereignis als Kritik zu verfassen, musste im Sinne der Leserschaft und der Nachfrage auf eine hyperbolische Form der Vokabelver- und -anwendung zurückgegriffen werden. Dieses Maß der Formwahl hat der Autor zwar zu unsensibel gewählt, jedoch muss man dabei – bei vollster Respektierung geltendes Rechtes und Stellungen anderer Personen – sein Anliegen in den Vordergrund stellen.


    Das Anliegen war weder dazu ausgelegt den Senator Medicus Germanicus Avarus zu beleidigen noch zielte es auf die Erfüllung von Beweggründen, Personen im Zusammenhang dieses Vorfalles mit Beleidigungen zu verknüpfen.“


    Dies ließ der Advocatus kurz im Raum setzen ...


    „Um an das Gesagte anzuknüpfen, möchte ich nochmals die Situation eines Schreibers für die ‚Acta Diurna’ erläutern, wessen Intentionen mitentscheidend für eine Bewertung der heutigen Klage sind. Es ist ein dauerhafter Spagat zwischen langweiliger Berichterstattung, welcher jegliche Leserschaft vergraulen würde, und gezielter Übertreibungen, um sein Publikum bei Laune zu halten. Die Mehrheit, das Volk, möchte von keinem Ausfall der Kommunikationswege auf Grund möglicher struktureller Probleme im System des Imperiums lesen, nicht von den einzelnen Personen, welche daran beteiligt sind. Es hat aber Wohl Interesse an knallharten und doch inspirativen Übertreibungen, welche die Probleme des Alltags kurzzeitlich vergessen machen, die den normalen Bürger auf die Augenhöhe eines wichtigen Mannes im Imperium zu bringen scheinen, um zu erkennen, dass es woanders auch Probleme und Sorgen gibt. Der Bürger hat Interesse an einer kurzzeitigen Befriedigung seiner Lust nach kleinen Skandalen und unmöglichen Möglichkeiten. Die ‚Acta Diurna’, wie auch der hier behandelte Artikel daraus, hat daher kein Interesse an langfristiger politischer Meinungsbildung oder hochkristallisierten Kampagnen. Und genau dieses setzt der Schreiber um. Einen Spagat zwischen der Akzeptanz im Volk und der Abstoßung auf Ebene der behandelnden Sachverhalte. Und er ist aus diesem Grund angewiesen auf einerseits Verständnis des Volkes, nur gegebene Grundlagen im Bereich des Möglichen auszubauen, und andererseits die Kulanz der betreffenden Verantwortlichen, dass Sachverhalte übertrieben dargestellt werden müssen, um die Lebensgrundlage einer Presse wie der ‚Acta Diurna’ nicht auf Dauer zu entziehen.“


    Und anscheinend war der Advocatus noch nicht am Ende seiner Ausführungen ...


    „Was bleibt zu sagen, nachdem wir die Forderungen der Anklage hörten. Eine Presse im Format der ‚Acta Diurna’ lebt von sich anbahnenden Skandalen und möglichen Fehlern anderer. Doch trat mit diesem Artikel leider eine der seltenen Ausnahmen, wo der besagte Spagat missling und ein zu bedauerndes Ärgernis für einen Senator entstand. Diese Tatsache möchte ich keinen Fall herunterspielen.


    Die Frage der Bewertung fällt realistisch betrachtet anders aus, als die der Ankläger. Wie der Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus schon trefflich im Bereich der zivilrechtlichen Bewertung zusammenfasste, gibt es keine Grundlage für eine Forderung von Schadensersatz – die damit auch nicht von dieser Seite gefordert wurde. Beim Bürger entstanden durch den Artikel weder Schäden im Ansehen des Nebenklägers Senator Medicus Germanicus Avarus, noch dem Imperium. Der Bürger, der Leser, wird den ‚Cursus Publicus’ nicht das Vertrauen bzw. die Grundlage seines uneingeschränkten Wirkens entziehen. Gerade weil nur wenige Einrichtungen und Ämter berechtigt sind, die Institution der gesicherten Postkommunikation zu nutzen – und ob dieser eingegrenzte Personenkreis wirklich wert auf einen Artikel in der Presse legt, wenn es um die wichtige und fast ausnahmslos unkompliziert funktionierende Übermittlung von Briefen über den ‚Cursus Publicus’ geht, bleibt in Frage zu stellen. Die Meinungen in den Nutzern des ‚Cursus Publicus’ sind vielmehr durch Erfahrungen als durch fadenscheinige und offensichtlich übertriebene Berichte geprägt.


    Demnach ist die Forderung des Senators selbst nicht tragbar. Die beläuft sich auf einen Betrag, welcher fast in doppeltem Maße die Höchststrafe des zugeteilten Strafmaßes entspricht. Dies steht ebenso außer Frage der Realisierung wie seine Begründung, welche sich auf die strafrechtliche Erziehung der Angeklagten bezieht und in sich widersprüchlich zu der Basis eines Schadensersatzes ist.


    Strafrechtlich bleibt anzumerken, dass die Forderung des Advocatus Imperialis zwar bereits in seiner Form, gemessen am Höchststrafmaß, gemäßigt, allerdings ebenso nicht umzusetzen ist. Die Wahrung der Personen im öffentlichen Leben ist durchaus in dieser gesonderten Form beizubehalten, gerade der Senatoren als wichtiges Glied in der funktionierenden Imperiumsstruktur. Jedoch wird durch den vorgelegten Artikel weder eine mögliche zuständige Person direkt vernetzt dargestellt, noch das Wirken dieser Person oder der Institution als solches beeinträchtigt.“


    Stellte der Advocatus fest ... und setzte sofort wieder mit Blickkontakt zum Nebenkläger Senator Medicus Germanicus Avarus an ...


    „Beim größten Respekt Senator Medicus Germanicus Avarus, doch wenn Ihr von Kleinstarbeit am bürgerlichen Image sprecht – es verbindet Euch sicherlich nicht jeder Bürger mit Eurem Amt beim ‚Cursus Publicus’, gerade wo der alltägliche bürgerliche Kontakt zwischen diesem Teil der imperialen Kommunikationsstruktur nur wenige Schnittstellen mit dem Bürger selbst besitzt.“


    Erläuterte er logisch ... und wandte sich dem Vertreter der Hauptklage, Advocatus Imperialis Titus Helvetius Geminus, zu ...


    „Wie Ihr bereits selbst festgestellt hattet, bildet sich die Meinung der In-Anspruch-Nehmer des Dienstes des ‚Cursus Publicus’ durch die Nutzung und die daraus entstehende, ich vermute oft positivste, Erfahrung und kann daher nur schwerlich durch einen Artikel in der Presse im Ganzen beeinträchtigt werden. Dass durch die verwendeten, durchaus unsensiblen Vokabeln, ein Schaden im Wirken des Staates entsteht, kann ich weiterhin kaum nachvollziehen.“


    Trat die Verteidigung höchst respektvoll auf ... und kam zum Schluss ...


    „Hohes Gericht, werte Vertreter der Anklage – ich möchte daran erinnern, dass Respekt der Institution, dem einzelnen Betroffenen und auch allen Beteiligten bei Erwähnung in Artikeln der Presse gewahrt werden soll und muss. Dies sei ausdrücklich gesagt. Doch gibt es auch einen Respekt vor den Aufgaben der Presse, der ‚Acta Diurna’ insbesondere, welche dem hungrigen Volk, dem auf Fehler der Unfehlbaren wartenden Volk, dem einfachen Manne, in interessanter Form kleinere Missverständnisse im Imperium aufzuzeigen.


    Dass hier und heute mit Anprangerung dieses Artikels ein Fehler der ‚Acta Diurna’ und des zuständigen Schreibers offenbart wurde, steht außer Frage. Doch beläuft sich dieser Fehler nicht auf die unsittliche Beleidigung eines hohen Senators, nicht auf die Aufhetzung des Volkes auf Ämter und kaiserliche Einrichtungen, nicht auf die intentionelle Schädigung auf öffentlicher Bühne. Der Fehler belief sich im Verwenden unpassender Begrifflichkeiten, welcher der Auctor mit seiner unangenehmen und unsensiblen Wahl der Worte attestiert, welche in ihrer semantischen Aura traurigerweise einen Senator in seiner Ehre angriffen.


    Dieser Fehler sollte, auch im Sinne der weiterhin unbefangenen Meinungsäußerung und Berichterstellung der ‚Acta Diurna’ nicht zu schwerwiegenden Folgen wie einer Verurteilung im Sinne der Anklage führen. Dieser Fehler eines fehlbaren Menschen, wie wir es alle sind, sollte ein sinnvolles und lehrreiches Zeichen hervorrufen, ein Zeichen des Gerichtes, die ‚Acta Diurna’ freizusprechen und gleichzeitig zur Wiedergutmachung der aus des Senators Sicht eigener negativ tangierter Ehre eine niedergeschriebene Entschuldigung, wie Senator Medicus Germanicus Avarus für sich selbst als Genugtuung empfand, auf gleicher Bühne der Begehung des Fehlers verlangen. Eine solche Entscheidung hätte langfristig eine viel wirkungsvollere Bedeutung für die Akklimatisierung der Beziehungen im Umfeld der Parteien.


    Damit beantrage ich die ‚Acta Diurna’ der Vorwürfe freizusprechen und an Stelle einer Verurteilung verbindlich eine öffentliche Entschuldigung gegenüber dem Senator Medicus Germanicus Avarus festzulegen.“


    Fing er fast an zu schwitzen ...


    „Ich danke für Ihr Gehör.“


    Ging Eques Sabellius wieder in die Stellung der Verteidigung und wartete auf Wortmeldung des Gerichtes ...

    "Ja, so stell ich mir das vor. Also bei mir läuft alles relativ gut. Ich bin derzeit viel beschäftigt, bei den Vigiles müssen wir eine Strukturänderung durchziehen, wirtschaftlich bringe ich durch die zahlreichen Neubauten im ganzen Reich einige Mosaike - habe sogar einen neuen germanischen Mosaikenleger einstellen müssen, und letztendlich bin ich auch noch im Gericht tätig - für die Zeitung des Imperiums.", schwitze Sabellius schon fast bei erzählen ...


    "Doch das soll nicht weiter unser Thema sein, sag, was treibt Dich nach Rom - so stetig hübsch und faltenfrei im Laufe des entspannten Lebens in Mantua?", begegnete er Deandra.

    "Ich freue mich, dass Euch das interessiert. Die Studien laufen gut. Ich bestand erst kürzlich das Examen Secundum mit 9 von 10 Punkten. Wobei mich der Punktverlust natürlich ärgerte. Doch war eine der Fragen auch besonders auf das Handeln der Classis bezogen, was meinen Wissenshorizont teilweise erreichte.", in der Hoffnunf blickend, dem Kommandeur reichte das Bestehen des Examens ...

    Die Mundwinkel des Sabellius' normaliersten sich etwas, was trotzdem noch freundlich aussah ...


    "Dann bin ich beruhig, Kommandeur. Ich dachte bereits, sie wollten mich nur sehen - was mich natürlich sehr geehrt hätte.", ein letzter Spaß bevor es Ernst wurde - man weiß ja nie, wann es an der Zeit ist, wenn man nix mehr zu lachen hat.


    Konzentrierter Blick !

    *So ein Mist, dass auch immer ein Fehlerchen drin sein muss*, haderte Sabellius mit sich selbst und verließ mit steifer Miene das Gebäude der Akademie, wohl wissend dass es Teilnehmer gegeben haben muss, welche trotz Flotten-Fragen-Vorteil noch deutlicher versagten, als er.

    Nach und nach wurde aus dem Rot des Flammemmeeres ein Grau des Qualmes. Erfreulich für den Centurio ...


    Diese Männer scheinen zumindest das Potenzial zu besitzen, einmal gute Vigiles zu werden.


    "Männer!", trommelte er die Probanten zusammen ...


    "Das war von Vielen eine sehr gute Leistung. Ich bewerte euch zwar erst später, nach der zweiten und letzten Prüfung, jedoch soll euch meine kurze Vorab-Einschätzung Motivation genug sein.


    Nun räumt schnell die Geräte wieder zusammen, damit die Helfer die Überreste der Übung beseitigen können.", wies er den kommenden Vigiles an.


    Das machten die Männer sehr zügig, sodass es anschließend weiter zur Kampfprüfung ging.


    Dafür standen weitere Helfer bereit, welche fit und frisch auf ihre Gegner warteten.


    Die Probanten sollten diese gut ausgebildeten Kämpfer und erfahrenen Vigiles nicht besiegen, sie sollten vielmehr ihre Angriffe abwehren. Die Prüfung legt daher das Hauptaugenmerk auf die Verteidigung, die wichtigste Kampfeigenschaft eines guten Vigils.


    Die Männer stellten sich jeweils einem Helfer gegenüber, nickten kurz und nahmen Holzschwert und Schild in Empfang, um direkt die Verteidigung anzutreten. Die Helfer waren instruiert die Verteidiger nicht zu verletzen, aber einige komplizierte Angriffe zu starten, welche die Probanten zu parieren hatten. Dies gelte dann als Bewertungsgrundlage für die Einschätzung des Centurios über die Prüflinge.


    Und schon ging es los ...


    "Männer, seid konzentriert und wachsam. Ihr müsst euch 15 Minuten verteidigen, eine physische und psychische Höchstleistung. Euer Gegner wird euch nicht töten, aber ein erfolgreicher Angriff wird euch im schlimmsten Fall die Prüfung kosten. Die Prüfung ist sehr wichtig - gedenkt den Männern, die so zahlreich des Nachts in den Strassen Roms Übeltätern zum Opfer vielen.", mahnte der Centurio.


    Sim-Off:

    Beschreibe ausführlich eine Kampfszene, in welcher du unterlegen bist, aber deine Stellung behaupten kannst. Nutze die in der ausbildung genannten Mittel zur Verteidigung und setze deine Fähigkeiten gezielt ein. Beachte, dass du körperlich und fähigkeitstechnisch unterlegen bist. Deine Aufgabe ist es, klar die Gefahren zu erläutern und dein Vorgehen zur Abwehr zu definieren. Danach wird deine Prüfung zu Ende sein. Viel Erfolg.

    Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    Der Link auf die WiSim wurde von der Homepage entfernt. Dafür ist da jetzt ein Link auf "MyImperium" (der Name ist provisorisch; wenn jemandem was besseres einfällt bitte hier sagen!), wo sämtliche interaktive Seiten der Homepage zusammengefasst sind.


    "MyImperium". :)


    Ist mir die Tage auch als mangelhaft aufgefallen und bin daher umso mehr erfreut, dass dies bereits verbessert wurde. Ein leicht portallastiges GUI erspart manch zeitaufwendiges Linkgesuche.


    :app: Felix