Imp Caes Tib Aquilius Severus Aug
Consuli H. Claudio Menecrati s.p.d.
Consul, ich danke dir für deinen Brief. Dein Vertrauen in mich ehrt dich und wie du richtig bemerkst, bin ich ein Mann der Mores maiorum und bin von deinem Eifer beeindruckt. Wenn es den Collegia notwendig erscheint, werde ich auch gern eine Staatssühne anberaumen. Dir steht es frei, diesbezüglich das Collegium Pontificum zu kontaktieren, das in der Beurteilung der Zeichen weitaus mehr Erfahrung hat als ich selbst.
Leider war es mir nicht möglich, an deiner Anhörung teilzunehmen. Mein Quaestor berichtete mir aber, dass du wohl einen äußerst weitreichenden Gesetzesentwurf einbrachtest, der auf zwiespältige Resonanz gestoßen ist. Ich muss zugeben, dass manches darin auch mich irritierte. Denn auch wenn es die Aufgabe des Senates ist, den Staat zu leiten und mich zu beraten, erscheint es mir doch befremdlich, einen Gesetzesentwurf einzureichen, der so weitreichend in meine private Verwaltung eingreift, ohne mich im Vorfeld auch nur darüber in Kenntnis zu setzen.
Zumal ich mit deinen Forderungen grundsätzlich nicht übereinstimme. Denn ebenso wie es mir nicht statthaft erscheint, dass ich einem Senator oder Geschäftsmann vorschreibe, wer seine Betriebe führen oder seine Korrespondenz erledigen darf, beanspruche ich auch für mich das Recht zu entscheiden, wer den Fiscus Caesaris als meine persönliche Kasse verwaltet und wer meine Güter und Rechte in Italia und den Provinzen verwaltet. Was heute von Equites verwaltet wird, um die Autorität der Ämter zu stärken, wurde vor einigen Jahrzehnten noch von Sklaven und Freigelassenen verwaltet, wie dir sicherlich bekannt ist.
Insofern verstehe ich die Mores maiorum in dieser Angelegenheit grundsätzlich abweichend: Ich bin der Meinung, dass weder der Senat, noch der Princeps oder eine andere staatliche Macht einem Amtsträger oder Privatmann vorschreiben sollte, wen er mit seiner privaten Verwaltung betraut. Dieses Recht gestehe ich dem geringsten Bauern zu, der seine Frau oder eine Sklavin oder Freie damit betrauen mag, seinen Besitz verwalten. Dasselbe beanspruche ich auch für mich, selbst wenn meine Verwaltung größer und über das ganze Imperium verteilt sein mag.
Auch wenn ich keineswegs in Abrede stellen möchte, dass der Senat über die Rolle von Frauen in der Öffentlichkeit diskutieren darf, bin ich somit mit dem Anspruch deiner Forderungen nicht einverstanden. Es steht dem Senat frei, den Personalstab der Magistrate zu regulieren, die er wählt, mit seinen Mitteln besoldet und die in seinem Auftrag eingesetzt werden, namentlich die Scribae und Apparitores der Stadt Rom und der vom Senat verwalteten Provinzen. Ich selbst hier zwar unsicher bin, ob es dem Staatswesen wesentlich weiterhilft, wenn Frauen auch aus diesen niederen Ämtern ausgeschlossen werden, zumal es im Osten stellenweise diesbezüglich andere Mores maiorum gibt als in unserer Stadt. Doch ich bin sicher, dass der Senat hier die entsprechende Weitsicht besitzt und eine weise Entscheidung trifft.
Ich persönlich werde für die durch mich eingesetzten und aus meinen Mitteln besoldeten Amtsträger, namentlich die Procuratoren der kaiserlichen Verwaltung, noch einmal darüber nachdenken, ob ich die dort vereinzelt beschäftigten Frauen weiterhin dulden werde. Wenn der Senat mir in diesen Angelegenheit einen Rat erteilen will, werde ich diesen gern berücksichtigen.
Sicher wird es aber die Gelegenheit geben, diesbezüglich noch einmal das persönliche Gespräch zu suchen.