Beiträge von Narrator

    Gaius Flaminius Cilo

    http://www.kulueke.net/pics/ir…/f-roemer-soldaten/34.jpgWie immer blieb der Flaminier zuerst vor dem Schreibtisch stehen und grüßte mit einem "Mein Imperator!", ehe er sich nach dem Kaiser ebenfalls setzte.


    Dann war er auch direkt gefragt, sodass er wie vorbereitet loslegen konnte: "Die Cohortes sind generell in einem guten Zustand. Seit dem Bürgerkrieg konnten die subversiven Elemente im Offizierskorps ausgesondert und zu großen Teilen ersetzt werden. Hier und da gibt es noch Probleme zwischen den gewechselten Offizieren, die teils aus den siegreichen Legionen des Bürgerkriegs stammen, im Allgemeinen konnten durch Versetzungen und Rotationen in den Mannschaften die Widerstandsnester ausgeräuchert werden. Trotzdem fehlt es noch an einigen Stellen an ausreichend Soldaten, sodass neue Werbeinitiativen nützlich sein dürften." Er holte eine Tabula aus dem Sinus seiner Toga und legte sie auf den Tisch. "Hier sind die aktuellen Mannschaftsstärken der einzelnen Cohortes."



    DECRETUM SENATUS


    Der Senat der Stadt Rom beschließt eine Änderung des Codex Universalis und des Codes Iuridicalis in Form folgender Neufassungen:


    Codex Universalis
    Pars Quinta - Cursus Honorum


    § 41 Aktives und passives Wahlrecht
    (1) Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man dem Ordo Senatorius angehören, einer gültigen Ehe gemäß Lex Iulia et Papia entstammen und nicht von Ehrlosigkeit (Infamie) betroffen sein. Infamen Personen, die bereits Ämter des Cursus Honorum innehatten, ist es nicht gestattet, die Ämterlaufbahn weiterzuführen. Frauen sind nicht zur Wahl zu den Ämtern des Cursus Honorum zugelassen.
    (2) Aktives Wahlrecht haben alle Senatoren. Anders verhält es sich zur Wahl des Volkstribunes, hier haben alle Plebeier mit römischem Bürgerrecht das aktive Wahlrecht.


    Codex Universalis
    Pars Sexta - Ämter des Cursus Honorum


    § 52 Praetor
    (1) Die Praetur, die Judikative, ist eingeteilt in einen Praetor Urbanus für die Prozesse zwischen Römern und einen Praetor Peregrinus für Prozesse zwischen Römern und Peregrini einerseits und zwischen Peregrini andererseits. Genaueres regelt hiezu der Codex Iuridicialis. Die Einteilung der Aufgabengebiete führt der Imperator Caesar Augustus in seiner Funktion als Oberster Richter nach abgeschlossener Wahl durch, der Kandidat hat aber das Recht, vor der Wahl seinen Wunschposten zu benennen.
    (2) Wurde kein Praetor gewählt, so werden alle Prozesse an das Iudicium Imperatoris verwiesen.


    Codex Iuridicialis
    Pars Prima - Strafprozessordnung
    Subpars Tertia - Iudex


    § 9 Formalien zum Iudex
    (1) Ein Iudex muss den senatorischen Rang bekleiden und von hoher Integrität sein.
    (2) Das Amt basiert auf Freiwilligkeit, kann vom Imperator Caesar Augustus aber auch angeordnet werden.
    (3) Ein Iudex wird für jedes Verfahren neu vom Iudex Prior nominiert.
    (4) Der Grundsatz des Senatorenstandes ist nur zu brechen wenn unter diesen Voraussetzungen kein Iudex benennbar ist.


    Codex Iuridicialis
    Pars Prima - Strafprozessordnung
    Subpars Quinta - Advocatio


    § 17 Formalien zum Advocatus
    (1) Der Angeklagte und der Kläger können sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Advocatus bedienen.
    (2) Als Advocatus kann jeder römische Bürger gewählt werden.
    (3) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Iudex Prior gewählt werden.
    (4) Ein Advocatus ist von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen, wenn er dringend oder in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtig ist, dass er an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, beteiligt ist.
    (5) Der Advocatus ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen einzusehen sowie Beweisstücke zu besichtigen.
    (6) Dem Angeklagten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Advocatus zu gestatten.
    (7) Bei Verhandlungen vor dem Iudicium Imperialis oder dem Iudicium Maior kann das Gericht ohne Antrag des Klägers einen Advocatus als Vertreter der Anklage bestellen, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.



    Gaius Flaminius Cilo

    http://www.kulueke.net/pics/ir…/f-roemer-soldaten/34.jpgDer Flaminier kam gewohnheitsmäßig zu spät, obwohl er sein Amt ja eigentlich bereits abgegeben hatte. Allerdings benötigte das Neue natürlich viele Vorbereitungen, denn der Umzug eines Senators mitsamt Entourage ans andere Ende des Reiches war keine Kleinigkeit.


    "Salvete, entschuldigt die Verspätung." begrüßte er die Anwesenden, als er hereingerauscht kam. Kurz blickte er sich um: Immerhin schien der Kaiser noch nicht auf ihn zu warten! "Gehen wir gleich?" fragte er deshalb, denn später hatte er noch eine Einladung bei einem der ehemaligen Proconsuln von Asia, der ihm ein paar Tipps geben sollte, wie man das beste aus seiner Promagistratur machte...


    Wieder einmal war es soweit und zahlreiche Männer in sauberen Togen sammelte sich vor der Rostra auf dem Forum Romanum, um ihr Amt im Cursus Honorum übertragen zu bekommen und den Amtseid dazu abzulegen.



    IN NOMINE SENATUS
    POPULIQUE ROMANI


    Ernennung der Magistrate der Stadt Rom


    Hiermit ernennen wir im Namen des Senates und des Volkes von Rom folgende Bürgern zu Magistraten der Stadt Rom:


    Zu Consules
    [...]


    Zu Praetores Urbani
    [...]


    Zu Praetores Peregrini
    [...]


    Zu Aediles Curules
    [...]


    Zu Aediles Plebes
    [...]


    Zu Quaestores
    Lucius Tiberius Lepidus
    [...]


    Zu Vigintiviri
    [...]


    Sie mögen hiermit öffentlich ihren Amtseid sprechen.




    Der Amtseid lag als Vorlage vor für jene Magistrate, die ihn noch nicht auswendig konnten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI
    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE
    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE
    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,
    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE
    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS
    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM
    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME
    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-
    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE
    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO
    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS
    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    Sim-Off:


    ZUR INFORMATION: AMTSEID


    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    Wie er es angekündigt hatte, hatte der Consul auf die Tagesordnung der heutigen Sitzung die Abstimmung darüber gesetzt, welche Gesetze in Folge der Abschaffung der Schola Atheniensis noch geändert werden sollten. Und um das Verfahren zu vereinfachen, hatte er auch gleich alle anderen für diesen Tag anstehenden Abstimmungen über Gesetzesänderungen auf diesen Tagesordnungspunkt gesetzt. Dementsprechend länglich war die Liste der Texte.


    Codex Universalis
    Pars Quinta - Cursus Honorum


    § 41 Aktives und passives Wahlrecht
    (1) Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können muss man dem Ordo Senatorius angehören, einer gültigen Ehe gemäß Lex Iulia et Papia entstammen und nicht von Ehrlosigkeit (Infamie) betroffen sein. Infamen Personen, die bereits Ämter des Cursus Honorum innehatten, ist es nicht gestattet, die Ämterlaufbahn weiterzuführen. Frauen sind nicht zur Wahl zu den Ämtern des Cursus Honorum zugelassen.
    (2) Aktives Wahlrecht haben alle Senatoren. Anders verhält es sich zur Wahl des Volkstribunes, hier haben alle Plebeier mit römischem Bürgerrecht das aktive Wahlrecht.


    Codex Universalis
    Pars Sexta - Ämter des Cursus Honorum


    § 52 Praetor
    (1) Die Praetur, die Judikative, ist eingeteilt in einen Praetor Urbanus für die Prozesse zwischen Römern und einen Praetor Peregrinus für Prozesse zwischen Römern und Peregrini einerseits und zwischen Peregrini andererseits. Genaueres regelt hiezu der Codex Iuridicialis. Die Einteilung der Aufgabengebiete führt der Imperator Caesar Augustus in seiner Funktion als Oberster Richter nach abgeschlossener Wahl durch, der Kandidat hat aber das Recht, vor der Wahl seinen Wunschposten zu benennen.
    (2) Wurde kein Praetor gewählt, so werden alle Prozesse an das Iudicium Imperatoris verwiesen.


    Codex Iuridicialis
    Pars Prima - Strafprozessordnung
    Subpars Tertia - Iudex


    § 9 Formalien zum Iudex
    (1) Ein Iudex muss den senatorischen Rang bekleiden und von hoher Integrität sein.
    (2) Das Amt basiert auf Freiwilligkeit, kann vom Imperator Caesar Augustus aber auch angeordnet werden.
    (3) Ein Iudex wird für jedes Verfahren neu vom Iudex Prior nominiert.
    (4) Der Grundsatz des Senatorenstandes ist nur zu brechen wenn unter diesen Voraussetzungen kein Iudex benennbar ist.


    Codex Iuridicialis
    Pars Prima - Strafprozessordnung
    Subpars Quinta - Advocatio


    § 17 Formalien zum Advocatus
    (1) Der Angeklagte und der Kläger können sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Advocatus bedienen.
    (2) Als Advocatus kann jeder römische Bürger gewählt werden.
    (3) Andere Personen können nur mit Genehmigung des Iudex Prior gewählt werden.
    (4) Ein Advocatus ist von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen, wenn er dringend oder in einem die Eröffnung des Hauptverfahrens rechtfertigenden Grade verdächtig ist, dass er an der Tat, die den Gegenstand der Untersuchung bildet, beteiligt ist.
    (5) Der Advocatus ist befugt, die Akten, die dem Gericht vorliegen einzusehen sowie Beweisstücke zu besichtigen.
    (6) Dem Angeklagten ist, auch wenn er sich nicht auf freiem Fuß befindet, schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Advocatus zu gestatten.
    (7) Bei Verhandlungen vor dem Iudicium Imperialis oder dem Iudicium Maior kann das Gericht ohne Antrag des Klägers einen Advocatus als Vertreter der Anklage bestellen, wenn dafür ein besonderes öffentliches Interesse vorliegt.


    "Ich bitte die anwesenden Senatoren um eine Zeichen der Zustimmung oder Ablehnung zu diesen Neufassungen."


    Sim-Off:

    Abstimmung läuft bis zum 5.6.2014

    Nachdem von Aelius Quarto keine Annahme der Nominierung erfolgte, fasste der Consul das Ergebnis dieses Tagesordnungspunktes zusammen. "Ich stelle fest, dass der Senat die Senatoren Flavius Gracchus, Germanicus Sedulus, Purgitius Macer und Decimus Livianus als Kandidaten für das Consilium Ulpianum bennent und damit einen weniger als die vom Kaiser erbetenen fünf Männer. Ich werde in Erfahrung bringen, ob dies ein Problem darstellt und werde dem Senat berichten."

    Nach der letzten Wahl herrschte erst einmal gähnende Leere im Senat, bis die nächste Sitzung anberaumt wurde. Diese hatte dafür eine umso vollere Tagesordnung, denn es musste über die Amtsbereiche der gewählten Magistrate entschieden werden. Der Consul arbeitete dazu seine Liste ab: "Bei den Quaestoren haben wir Tiberius Lepidus, der das Amt des Quaestor Principis anstrebt. Mir liegt kein gegenteiliges Votum des Imperator Caesar Augustus vor. Gibt es Wortmeldungen des Senates, die sich zu dieser Amtsvergabe äußern möchten?"

    Gaius Flaminius Cilo

    http://www.kulueke.net/pics/ir…/f-roemer-soldaten/34.jpg "Ich danke dir, Imperator.", antwortete der Flaminier und lächelte zufrieden. Das würde Bubulca sicherlich auch nicht schlecht gefallen...


    Blieb noch eine andere Sache: "Bevor ich Rom den Rücken kehre hätte ich übrigens auch noch ein kleines Anliegen: Marcus Iulius Dives, ein junger Mann aus Ostia, hat mich wegen eines Tribunats angesprochen. Er würde gern zu den Cohortes Urbanae gehen. Seine Frau ist eine entfernte Verwandte von Annaeus Modestus." Die Art und Weise, wie Cilo dieses Anliegen vorbrachte, ließ es nicht unbedingt so wirken, als wäre es der größte Herzenswunsch des Flaminiers. Aber immerhin hatte er es überhaupt vorgebracht.




    Gaius Flaminius Cilo

    http://www.kulueke.net/pics/ir…/f-roemer-soldaten/34.jpgDer Flaminier schlug ein Bein über das andere und glättete seine Toga, während sein Kaiser nachdachte. Der Vorschlag für ihn war dann ein wenig überraschend, sodass es nun an Cilo war, einen Moment nachzudenken.


    "Ravenna?", fragte er nochmals nach, um sich die Stadt in Erinnerung zu rufen. Das Kommando über die Flotte war eine vertrauensvolle Aufgabe, zweifellos. Andererseits war der Stützpunkt auch ein ganzes Stück von Rom entfernt und dazu bot er kaum die Möglichkeit zu Nebenverdiensten. Deshalb entschloss der Präfekt nach einigem Nachsinnen, es doch noch einmal anders zu versuchen: "Ravenna ist hübsch, zweifellos. Aber ganz so unlieb wäre mir eine kleine Reise auch wieder nicht - was wäre mit dem Proconsulat in Asia?" Asia war eine der reichsten Provinzen des Imperiums und die Statthalter kehrten von dort stets mit weitaus volleren Taschen zurück, als es das Gehalt erwarten ließ. Andererseits war der Flaminier auch einer der wichtigsten Verbündeten des Kaisers. Warum sollte er also nicht versuchen, an dieses Schatzkästlein des Imperiums zu kommen? Zumal eine solche Statthalterschaft ja recht begrenzt war und er danach mit seinen angehäuften Reichtümern nach Rom zurückkehren konnte!





    DECRETUM SENATUS


    Der Senat der Stadt Rom beschließt eine Änderung des Codex Universalis, Pars Quinta, § 47 Berichtpflicht in Form folgender Neufassung:


    Jeder gewählte Magistrat ist verpflichtet, am Ende seiner Amtszeit dem Senat in zweierlei Form Bericht über sein Wirken im Amt zu erstatten.
    (1) In Form einer schriftlichen Dokumentation, die in ausführlicher Form über die vom Magistraten bearbeiteten Fälle und Anliegen aufklärt und einen detaillierten Nachvollzug aller relevanten Amtshandlungen ermöglicht. Diese ist vor der Res Gestae bei den Konsuln einzureichen.
    (2) In Form der 'Res Gestae', einer Rede, die einen Überblick über das Wirken des Magistrats verschaffen soll
    (3) Auf Antrag ist der gewählte Magistrat verpflichtet, eine mündliche Stellungnahme zu Fragen zu seiner Amtstätigkeit direkt vor dem Senat abzugeben




    Der Consul schaute in die Runde, während er die Senatsschreiber die erhobenen Hände zählen ließ. Nachdem man sich über die Zahl geeinigt hatte und diese wiederum dem Consul mitgeteilt hatte, ergriff dieser wieder das Wort: "Die Änderung wurde durch den Senat angenommen. Die vorgeschlagenen Formulierung wird somit in den Codex Universalis aufgenommen."

    Gaius Flaminius Cilo

    http://www.kulueke.net/pics/ir…/f-roemer-soldaten/34.jpgWie immer ging der Kaiser auch heute direkt in die Arbeit, was sicherlich auch damit zusammenhing, dass der Praefectus spät war. Der erste Namen war allerdings einer, zu dem der Flaminier nicht ganz so viel sagen konnte, da er den Mann nicht persönlich kannte. Da er aber vor kurzem Consul gewesen war, wusste er trotzdem ein wenig über ihn Bescheid: "Ich teile deine Einschätzung. Er erscheint mir als fähiger Verwalter, der sicherlich Aufgaben übernehmen könnte. Aber was ist mit seinem Adoptivsohn? Er war Praefectus Praetorio, wenn der Vater das Kommando über die Cohortes Urbanae übernimmt, könnte das manchen im Falle des Falles in Loyalitätskonflikte bringen..." Auch ehemalige Kommandeure hatten immerhin einigen Einfluss.


    "Abgesehen davon: Hast du für mich ebenfalls neue Pläne?" Der Praefectus hatte schon mehrmals gegenüber dem Kaiser auf die Last seiner Aufgaben hingewiesen, allerdings hieß das keineswegs, dass er sich als Privatier zurückziehen wollte...


    Gaius Flaminius Cilo

    http://www.kulueke.net/pics/ir…/f-roemer-soldaten/34.jpgWieder einmal hatte der Kaiser seinen engsten Vertrauten (zumindest betrachtete er sich selbst als solcher) zu einer Unterredung gebeten. Und natürlich kam Flaminius Cilo, wenn auch ziemlich zu spät, da er noch von einem anderen Gespräch aufgehalten worden war. Aber er wusste ja, dass Palma sich in der Regel zu beschäftigen wusste, wenn sich ein Termin verschob...


    Am Palatin angekommen, entstieg er seiner Sänfte, rückte die Toga zurecht und wartete darauf, dass man ihn selbstverständlich erkannte und natürlich auch sofort unterrichtete, ob der Kaiser schon wartete.


    Wie angekündigt, hatte der Consul gleich für die nächste Sitzung nach dem Votum über die Abschaffung der Schola Atheniensis eine Diskussion angesetzt, um über die weiteren Konsequenzen zu sprechen. Um alle Senatoren auf den Stand der Dinge zu bringen, gab er zu Beginn einen kurzen Überblick: "In der letzten Sitzung hat sich der Senat mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, die gesetzliche Grundlage der Schola Atheniensis zu streichen. Dies bedingt nun, dass wir über zahlreiche weitere Gesetze sprechen müssen, die einer Änderung bedüfen. Dies sind mindestens:


    - Pars Quinta des Codex Universalis, das Wahlrecht;
    - Pars Sexta des Codex Universalis, die Voraussetzungen zur Praetur;
    - Pars Prima des Codex Iuridicalis, die Paragraphen 9 und 17.


    Die vergangene Diskussion drehte sich darum, ob an den betroffenen Stellen nun andere Voraussetzungen in Form von beispielsweise Fähigkeiten oder Schulbesuchen eingetragen werden, oder aber keine derartigen Voraussetzungen festgesetzt werden."


    Damit war die Bühne eröffnet, auf der der Consul auf Wortmeldungen wartete.

    Erst zögerlich, dann gehäuft gingen die Hände nach oben, um Zeichen der Zustimmung oder Ablehnung zu geben. Der Consul wartete danach noch eine Weile ab, ob sich der eine oder andere Senator noch spät entscheide, bevor er dann das Ergebnis zusammenfasste: "Ich sehe eine deutliche Mehrheit des Senates, die sich für eine Streichung des Pars Tertia aus dem Anhang des Codex Universalis ausspricht. Damit erteilt der Senat sich selbst den Auftrag, über die weiteren Konsequenzen zu sprechen."


    Er machte eine kurze Pause, damit alle ihre Hände wieder herunternehmen und das Ergebnis verdauen konnten.


    "Wir wissen bereits aus früherer Sitzung, dass es mehrere Paragraphen gibt, die ebenfalls geändert werden müssen, da sie auf die nun gestrichene Passage Bezug nehmen. Ich werde dazu für die nächste Sitzung eine Diskussion auf die Tagesordnung nehmen."