Beiträge von Narrator

    Es war mal wieder so weit und der Wahlkampf ging in die heiße Phase. Gleich mehrere Sitzungstage des Senates waren nun für Kandidaturreden reserviert und die Consuln hatten eine ganze Liste von Kandidaten abzuarbeiten, die sich vorstellen wollten. Den Anfang machten die Vigintiviri.


    "Wir hören nun die Kandidaturrede von Lucius Annaeus Florus Minor zum Vigintivirat."

    Wieder einmal hatte der Consul die Aufgabe, einen neuen Punkt auf der Agenda anzukündigen, auch wenn es diesmal wohl um das erneute Aufgreifen eines schon früher diskutierten Punktes ging.


    "Wir hören nun Consular Claudius Menecrates, der die aktuelle Gesetzeslage in Bezug auf Betriebsführungen beratschlagen möchte."

    Es kam nicht selten vor, dass Themen nicht an einem Tag abschließend besprochen wurden, so dass sie an einem anderen Tag erneut auf der Agenda des Senates erschienen. So auch heute, was dem leitenden Consul die einführenden Worte leicht machte. "Wir setzen nun unsere Debatte zur Stellung der Frau im öffentlichen Leben fort, die wir kürzlich vertagt haben. Das Wort hat erneut der Senator Claudius Menecrates."

    Auch wenn Bescheidenheit eine lobenswerte Eigenschaft war, so machte sich der junge Mann in den Augen des Consul hier kleiner als nötig. "Dein Vater war zweifellos ein großer Römer, aber leider ist er ja viel zu früh verstorben, bevor er die höchsten Ämter des Cursus Honorum bekleiden konnte. Ich sage nicht, dass es dieser Umstand dir leicht macht, aber er öffnet dir Möglichkeiten, wo du ihn übertreffen kannst."

    Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus Minor
    Nun stand ich also dem amtierenden Consul gegenüber. Schnell schluckte ich nochmals den Speichel hinunter, der sich in meinem Mund gesammelt hatte und drohte ein Sprechen unmöglich zu machen.


    Werter Consul, mein Name ist Lucius Annaeus Florus, Sohn des verstorbenen Senators Lucius Annaeus Florus und ich bin heute hergekommen, um meinen Willen zu bekunden mich für das Vigintivirat zur Wahl zu stellen.


    Mehr hatte ich im Moment noch nicht zu sagen.


    Nach der Begrüßung signalisierte der Consul einem Schreiber in seiner Nähe mit einem Wink, dass er den Namen und das angestrebte Amt notieren sollte. Damit war der wichtigste Teil der Handlung schon erledigt, aber der Consul wollte den Gast nun auch nicht ohne jedes weitere Wort wieder hinausschicken. "Herzlichen Dank für deine Kandidatur. Es ist wichtig, dass junge Männer in die Fußstapfen ihrer Vorfahren treten und sich auf den Cursus Honorum begeben. Übertreffen sie dabei ihre Väter, so mehren sie den Ruhm ihrer Familie - übertreffen sie sie nicht, erwächst in ihnen umso mehr der Respekt für deren Leistungen."

    Zitat

    Original von Galeo Claudius Gallus
    Der Vorschlag, alles vorher zu besprechen, war gut gemeint und innerlich dankte Galeo dem Consul. Äußerlich schüttelte er den Kopf und pflichtete Terrasidius Balbinus bei.
    "Ich bin auch der Meinung, dass ein Vorgespräch nicht nötig ist. Ich komme zum Termin, habe mein Wissen im Gepäck und bringe außerdem was mit? Wie erfahre ich eigentlich vom Termin?" Ihm fehlte die Vorstellung von den Abläufen und er wollte sich diese Blöße auch nicht vor seinem Vater geben, indem er ihn fragte. Irgendwann musste er dauerhaft aus der Kindrolle heraus.
    "Wird man meiner Aussage glauben oder muss ich Belege für meine Nachforschung oder Behauptungen mitbringen?"


    "Wann du an der Reihe bist, erfährst du aus der Agenda des Senats, die rechtzeitig vor den Sitzungstagen bekanntgegeben wird", erläuterte der Consul. "Und wie du deine Zuhörer überzeugst, ist die große Kunst eines guten Redners. Die einen tun dies mit großen Worten und mitreißenden Emotionen, die anderen mit klaren Argumenten und unwiderlegbaren Aussagen." Er konnte und wollte dem Magistrat nun weder das eine noch das andere nahelegen, denn dazu kannte er weder ihn noch sein Anliegen gut genug. Zumal sich die beiden genannten Aspekte nicht widersprachen und die besten Redner beides miteinander zu verbinden wussten.

    Zitat

    Original von Lucius Annaeus Florus Minor
    Nachdem ich auf dem Forum den Aushang gelesen hatte, dass die Kandidaturen für die nächsten Wahlen nun eingereicht werden müssten, machte ich mich heute, mit meiner feinsten Toga bekleidet, auf den Weg zum Haus des Consuls. Das heisst, ich liess mich auf den Weg bringen. Für einmal benutzte ich nämlich wieder die Sänfte.


    Vor dem Haus stieg ich aus, liess mir die Toga nochmals richten und klopfte dann persönlich an.


    Am Haus des Consuls hatte man sich bereits darauf eingestellt, dass kurz nach der Veröffentlichung des Wahltermins die ersten Kandidaten aufmarschieren würden. Dementsprechend hatte der Consul sonstige Terminen in diesen Tagen minimiert, so dass die Kandidaten zügig vorgelassen werden konnten. Auch der Annaer wurde daher nach kurzer Unterhaltung mit dem Türhüter und weiterem Aufenthalt im Atrium schließlich zum Consul geleitet, um sein Anliegen vorzutragen.

    "Ich stelle fest, dass es keinen Gesprächsbedarf gibt, so dass wir gleich zur Abstimmung schreiten können."


    Sim-Off:

    Die Abstimmung erfolgt wie immer per Handzeichen ( :dafuer:) für die Aufnahme und ( :dagegen:) gegen die Aufnahme. Enthaltungen sind auch möglich.
    Die Abstimmung läuft bis zu 3. Juni um 22:00 Uhr

    Für die heutige Sitzung hatten die Consulen das Thema eines amtierenden Magistrates auf die Agenda gesetzt, namentlich das Anliegen des Galeo Claudius Gallus, über die Münzprägung zu sprechen. "Wir hören nun Vigintivir Galeo Claudius Gallus, der uns einen Vorschlag aus seinem Aufgabenbereich unterbreiten möchte", lautete die Einleitung, bevor dem Claudier das Wort erteilt wurde.

    Zitat

    Original von Galeo Claudius Gallus
    "Muss ich vor dem gesamten Senat sprechen?" Er wisperte, weil er sich noch genau erinnerte, wie er bei seiner Kandidatur gefühlt auseinandergenommen wurde. Nach einem Hüsteln ging es stimmgewaltiger weiter. "Ganz wie du es für richtig hältst, trage ich hier oder in einer Senatssitzung die zusammengetragenen Fakten vor und unterbreite meinen Vorschlägen mit einer Auswahl an Variationen." Er hasste Reden vor großem Publikum, aber es gab rein nichts zu verlieren. Das beruhigte ihn.


    "Es gibt kein ständiges Gremium, welches sich mit dieser Angelegenheit befasst", konnte der Consul dem Claudier die Scheu vor dem Plenum nicht nehmen. "Wir können deinen Redebeitrag gerne vorab besprechen, aber ich denke nicht, dass dies bei diesem Thema nötig sein wird", machte er ihm gleichzeitig Mut, dass es schon nicht so schlimm werden würde. Das Wohlwollen des Senates sollte er ja haben, wenn er zuerst dort vorsprach und nicht erst beim Kaiser.

    Der Consul versuchte, soweit wie möglich über die Nervosität des Claudiers hinwegzusehen, denn immerhin waren sie beide als jeweils amtierende Magistrate Kollegen. "Nun, das kommt möglicherweise darauf an, welche Prägungen du genau meinst", ging er stattdessen sachlich auf die Anfrage ein. "Das meiste Münzwesen liegt ja in der Hand des Kaisers, nur über die Kupferprägungen in Rom entscheidet der Senat. Allerdings ist es gängige Praxis, dass der Kaiser in Lugdunum keine anders legierten Sesterzen prägen lässt als der Senat in der Münze in Rom. Letztlich wirst du also beiden Stellen deinen Vorschlag unterbreiten müssen" erklärte der Consul dann die Sachlage. "Mit welcher der beiden Seiten du beginnst, hängt wohl maßgeblich davon ab, wem du dich mehr verpflichtet fühlst", fügte er dann noch mit lauerndem Gesichtsausdruck hinzu. Genau diese Feinheiten waren es, die junge Menschen gerne übersahen, die aber in der Politik eine wichtige Rolle spielen konnten.


    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.


    Die Bestimmungen lauten:
    Der Wahltermin wird festgesetzt auf ANTE DIEM VIII ID IUL DCCCLXVIII A.U.C. (8.7.2018/115 n.Chr.) und ANTE DIEM VII ID IUL DCCCLXVIII A.U.C. (9.7.2018/115 n.Chr.).


    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und spätestens zum ANTE DIEM VIII KAL IUL DCCCLXVIII A.U.C. (24.6.2018/115 n.Chr.) gegenüber den Consuln erklären, welche die Kandidatenlisten erstellen.


    Die Ernennung der neuen Magistrate erfolgt zu den NON AUG DCCCLXVIII A.U.C. (5.8.2018/115 n.Chr.).




    Der Consul Caius Terrasidius Balbinus hatte vom Magister Augurum Post erhalten, die eine Besprechung im Senat erforderte. Er ging nicht davon aus, dass hier reger Diskussionsbedarf herrschen würde, aber nach althergebrachter Tradition musste diese Personalie dennoch in diesen Hallen Beachtung finden.


    "Senatoren, jüngst erreichte mich ein Brief des Collegium Augurum. Der Magister Augurum bittet uns, nach althergebrachter Sitte und Tradition über die Aufnahme eines jungen Mannes in dieses altehrwürdige Collegium abzustimmen. Das Collegium wünscht die Aufnahme des Lucius Claudius Marcellus in seine Reihen. Ich lasse den Brief zunächst verlesen. Sollte sich Gesprächsbedarf abzeichnen, bitte ich um Wortmeldungen. Ansonsten stimmen wir bald darüber ab." Vielleicht regte sich ja ein begründeter Einwand, womit der Consul allerdings nicht rechnete.


    Ein Amtshelfer verlas den Brief des Magisters jenes Collegiums:


    N Matius Metellus Magister Augurum
    C Terrasidio Balbino consuli s.p.d.


    Das collegium augurum tritt mit der Bitte an dich heran, Consul, unserem Wunsche in den ehrwürdigen Hallen des Senates Gehör zu verschaffen. Kürzlich trat Lucius Claudius Marcellus, Sohn des Lucius Claudius Victor, an mich heran mit der Bitte um Aufnahme in das Collegium Augurum. Das Collegium hat nach sorgfältiger Prüfung der Qualitäten und Eignung entschieden. Der Quirite Lucius Claudius Marcellus soll danach ins Collegium Augurum Aufnahme finden.


    Ich spreche für das gesamte Gremium, wenn ich dir versichere, dass sich Lucius Claudius Marcellus des Gunstbeweises dieser Entscheidung vollauf bewusst ist und er seine Pflichten mit Dankbarkeit gegenüber dem römischen Volk und tiefster Ehrerbietung gegenüber den unsterblichen Göttern wahrnehmen wird. Aus diesem Grunde ersuche ich dich, die Bitte um die Aufnahme dieses Mannes in unsere Mitte in den Senat zu tragen, auf dass unsere Reihen gestärkt werden.


    Mögen die Unsterblichen dich stets mit Wohlwollen betrachten.


    N Matius Metellus


    ANTE DIEM IX KAL IUN DCCCLXVIII A.U.C. (24.5.2018/115 n.Chr.)

    Tatsächlich gab man dem Vigintivir zu verstehen, dass er entweder zwei Stunden warten oder in zwei Stunden wieder kommen könne, wenn er noch heute die Gelegenheit haben wollte, mit dem Consul zu sprechen. Anderenfalls konnte man auch einen Termin am kommenden Tag reservieren.


    Was auch immer davon geschah, schließlich stand der Vigintivir vor dem Consul. "Salve, Claudius. Was führt dich zu mir?" erkundigte sich jener nach dem Anliegen des jungen Magistrats.

    Mit seinem Redewunsch für die Tagesordnung hatte Senator Claudius Menecrates an Consul gewandt, dieser erteilt ihm nun das Wort. "Wir hören nun Senator Claudius Menecrates, zur Stellung der Frau im öffentlichen Leben", rief er also gelassen den nächsten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung auf.

    Der Consul Caius Terrasidius Balbinus war kurz in Gedanken über das Ergebnis der Kommission versunken gewesen, als ihn die energischen Nachfragen der Senatoren Claudius und Aurelius aufschreckten.


    "Oh, ja, selbstverständlich. Auf Vorschlag des ehrenwerten Consulars Claudius wollen wir abstimmen über eine Auszeichnung für den gewesenen Quaestor Consulum Flavius Gracchus Minor."


    Sim-Off:

    Ich hatte eigentlich abgewartet, weil bisher niemand konkret gesagt hat, welche Art von Auszeichnung gewünscht ist. Ich gehe nun einfach von einer Diploma aus. Korrigiert mich, wenn ich da falsch liege.
    Die Abstimmung erfolgt wie immer per Handzeichen ( :dafuer:) für die Auszeichnung und ( :dagegen:) gegen die Auszeichnung. Enthaltungen sind auch möglich.
    Die Abstimmung läuft bis 20. Mai 19.00 Uhr


    SENATUS CONSULTUM


    Ergänzung des Anhangs des Codex Universalis
    Pars Undeviginti - Lex Claudia de Ludis circensibus


    Auf Beschluss des Senats und des Volkes von Rom wird die folgende Lex in den Codex Universalis aufgenommen:


    Dieses Gesetz regelt die Durchführung von öffentlichen und privaten Wagenrennen.
    Trainingsrennen fallen nicht in den Geltungsbereich dieses Gesetzes. Gleiches gilt für Freundschaftsrennen, die von den Factiones ausgerichtet werden und an denen nicht mehr als zwei Rennställe beteiligt sind.
    Der Start factioloser Fahrer bei einem Rennen verändert nicht dessen Eingruppierung.


    § 1 Wagenrennen
    (1) Wagenrennen werden mit speziell umgebauten Streitwagen durchgeführt, die von einem Fahrer gelenkt werden. Es obliegt dem Ausrichter, über die Art und die Anzahl der Zugtiere zu entscheiden.
    (2) Wagenrennen dürfen nur an speziell vorbereiteten Örtlichkeiten durchgeführt werden. Diese müssen gesondert gesichert und kreis- oder ellipsenförmig sein.
    (3) Ein Wagenrennen (Missus) besteht grundsätzlich aus sieben Runden um die Wendepfeiler (Metae). Ein Wagenrennen hat einen Sieger, der grundsätzlich eine entsprechende Ehrung durch den Veranstalter erhält.


    § 2 Öffentliche Wagenrennen
    (1) Als öffentliche Wagenrennen gelten jene Veranstaltungen, die auf Veranlassung eines Magistraten, des Senates oder einer anderen öffentlichen Stelle (im Folgenden Ausrichter genannt) durchgeführt werden.
    (2) Öffentliche Wagenrennen können vom Ausrichter an einen durchführenden Veranstalter vergeben werden. Dieser ist durch den Ausrichter zu autorisieren und öffentlich zu benennen.
    (3) Die Kosten trägt der Ausrichter.
    (4) Öffentliche Wagenrennen sind in öffentlichen Arenen durchzuführen.
    (5) Der Veranstalter haftet für Schäden.


    §3 Private Wagenrennen
    (1) Als private Wagenrennen gelten alle nicht öffentlichen Wagenrennen.
    (2) Im Amtsbereich des Praefectus Urbi sind diese Wagenrennen und die Wahl der Austragungsstätte durch ihn zu genehmigen.
    (3) Diese Wagenrennen müssen in sicheren, wohl errichteten Anlagen betrieben werden, die dem Standard eines Rennens entgegenkommen.
    (4) Der Veranstalter haftet für Schäden.


    § 4 Leistungspflichten und Haftungen
    (1) Der Ausrichter ist verpflichtet, die Modalitäten des Wettkampfes offenzulegen. Dafür reicht zum Zeitpunkt der Einladung ein Konzept. Es muss die Anzahl der möglichen Starter pro Factio, die Anspannungsform und die Anzahl der geplanten Läufe enthalten.
    (2) Der finale Wettkampfplan ist verbindlich und vor Beginn des Rennens zu veröffentlichen. Er muss die Namen der Starter, der teilnehmen Factiones und die Anzahl der tatsächlichen Läufe beinhalten. Bei Mehrfachläufen ist der Qualifikationsmodus für den Endlauf offenzulegen.
    (3) Die Factiones haften für ihre Wagenlenker.