Der Stilus kritzelte im Schnelldurchlauf über der Wachstafel, als Sabaco versuchte, eine Kurzfassung mitzuschreiben.
Rolle des Kaisers in der Rechtssprechung
- Kaiser = höchste Instanz, damit auch Berufungsinstanz
- Kaiser kann alle Prozesse der ordentlichen Gerichtsbarkeit*, an sich ziehen und entweder selbst, oder durch von ihm ernannte Richter, verhandeln lassen.
- Allein der Kaiser kann die Urteile dieser von ihm eingesetzten Gerichte aufheben.
Durch seine Urteile setzt der Kaiser den Maßstab der Rechtsauslegung und ermöglicht so eine dauerhafte und in sich schlüssige Rechtsprechung. Prätoren haben diese Möglichkeit nicht, da ihre Amtszeit auf ein Jahr begrenzt ist.
Appellatio
- Möglichkeit zur Berufung mit Kaiser als Berufungsinstanz
- steht theoretisch jedem Bürger zu, praktisch nur den wichtigen Leuten
- Sinn: ungerechte Urteile können korrigiert und gerechte Urteile abschließend bestätigt werden.
Hinweis
Als Oberkommandierender des Exercitus Romanus hat der Kaiser auch für die Soldaten die finale und höchste Rechtsprechungskompetenz.
_________________________________________________________
*die nicht unter das Senatsprivileg des § 19 Absatz 4 Codex Iuridicialis fallen
"Um noch mal bei der Appellatio einzuhaken", mischte Sabaco sich ein, "so gibt es in der Rolle des Kaisers als Oberbefehlshaber der Streitkräfte einen festen Rahmen. Der Kaiser befasst sich erst beim Dienstgrad vom Centurio aufwärts und nur im Falle einer Todesstrafe mit dem verhängten Urteil. Für ein anderes Strafmaß und niedere Dienstgrade gibt es keine Möglichkeit, sich an den Kaiser zu wenden. Wenn jeder die Möglichkeit hätte, zum Kaiser petzen zu gehen, weil er von seinem Vorgesetzten zum Latrinendienst verdonnert wurde, wäre das ja lächerlich!"