Beiträge von Lucius Aelius Quarto

    ”Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt, mein Kaiser, und ich vermag sie nicht ohne weiteres zu beantworten. Allerdings hat man mir diese Satzung des Vereins übergeben.“


    Er überreichte dem Kaiser das Schriftstück.


    Regulatorium


    Passus I - Aufbau


    Der Pars Fidelis steht ein Praeses vor. Er wird von der Mitgliederversammlung der Pars Fidelis alle zwei Monate aus den Reihen der Mitglieder der Pars Fidelis gewählt. Die Mitglieder werden Socius genannt und werden in Socius Maior und Minor unterschieden. Socius Maior kann jeder Pater Familias und jeder Senator des Imperium Romanum werden. Socius Minor kann jeder römische Bürger werden der eine Abkunft von einem Geschlecht mit historischer Tradition nachweisen kann, Ausnahmen sind nur in Sonderfällen möglich [simoff: In Gründungsphasen einer Gens mit historischer Tradition]. Die Pars Fidelis beschäftigt drei Sciptores für die laufenden Geschäfte wobei jeweils einer prioritär für die Bereiche Inneres, Äusseres und Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt wird. Scriba kann jedes Mitglied der Pars Fidelis werden.


    Passus II - Mitgliederversammlung


    Die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden Mitgliedern der Pars Fidelis. Jeder Socius hat eine Stimme, der Praeses, jeder Pater Familias und jeder Senator hat eine zusätzliche Stimme. Als Peregrinus hat man kein Stimmrecht.


    Passus III - Mitgliedschaft


    Zur Erlangung der Mitgliedschaft ist ein Antrag zu stellen. Dieser wird der Mitgliederversammlung vorgelegt und von dieser mit einfacher Mehrheit genehmigt oder abgelehnt. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluss oder Austritt. Der Auschluss kann von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.


    Passus IV - Ziele


    Die Unterstützung des Kaiserhauses und des bestehenden Herrschaftssytem ist das oberste Ziel all unseren Seins. Dies und die stetige Verbessung des Imperium Romanum im Großen wie im Kleinen ist uns Berufung, Sendung und Wunsch. Die Unterstützung der Mitglieder im Guten wie im Schlechten tritt hinter dieser historische Sendung in den Schatten und ist dem Gemeinwohl untergeordnet wie es seit der Gründung Roms stets Ziel unserer Familien war.


    “Sie ist nicht frei von Widersprüchen, wie mir scheinen will.“

    Sie war da, allerdings höchst abweisend, wie er schmerzlich erfuhr. Bei näherer Betrachtung schien sie in einem unruhigen Schlaf gefangen und Quarto entschied, dass es besser war sie schlafen zu lassen. Also stieg er leise aus dem gemeinsamen Nachtlager, zog sich hastig an und ging hinaus. Vor der Tür wies er einen der Sklaven an, dass alle leise zu sein hätten und die Dame ausschlafen solle. Er drohte mit schlimmer Strafe, würde ein unvorsichtiger Sklave sie vor der Zeit wecken. Dann schlurfte er weiter, um einen kleinen, morgendlichen Imbiss einzunehmen.

    So friedlich er eingeschlafen war, so unruhig war die Nacht für Quarto gewesen. Ständig hatte ihn im Traum der Anblick eines ihm bekannten Senators verfolgt, der, triumphierend grinsend, höchst anstößige Dinge mit seiner geliebten Adria unternahm.
    Noch immer benommen drehte er sich um und tastete neben sich, ob sie wohl noch bei ihm war.

    Vom Geschnatter aufgeweckt, hob Quarto den Kopf, rieb sich die Augen und sah sich um. Da waren tatsächlich noch mehr Leute herein gekommen!
    “Ähm… Salvete miteinander.“, sagte er noch etwas verschlafen, aber, wie es schien, keineswegs irgendwie peinlich berührt.

    Als Victor eintrat, konnte er in einer der Ecken des Saales einen Mann sehen, der dort ein wenig zusammengesunken dasaß. Die Hände hatte er über dem Bauch gefaltet und die auffällige Toga Praetexta, die er trug, wies ihn als höheren Magistraten aus. Der Mann rührte sich nicht.

    “Hohes Haus, gestern kam ich über das Forum Romanum und ein Mann erregte meine Aufmerksamkeit, der dort eine größere Anzahl Bekanntmachungen anschlug. Ich sprach ihn an und er stellte sich mir als ein gewisser Hallam vor. Aus den Bekanntmachungen ging hervor, dass er als Scriba des neu gegründeten Vereins Pars Fidelis firmiert.


    Bei dem, was er dort veröffentlichte, handelte es sich um Ernennungen von Mitgliedern dieses Vereins, darunter auch einige namenhafte Persönlichkeiten und auch Mitglieder dieses Hauses."


    Sim-Off:


    Herausgenommen: Zu meiner allergrößten Überraschung ernennt der Verein Pars Fidelis seine Mitglieder im Namen unseres Kaisers Lucius Ulpius Iulianus und ich bitte die anwesenden Senatoren, die Mitglieder dieses Vereins sind, dringlichst um Aufklärung.



    /edit: Da andernorts editiert wurde tue ich es auch hier, sonst ergibt´s keinen Sinn mehr.

    “Ich werde den Senat mündlich über dein Untersuchungsergebnis informieren. Alles Weitere wird man dann sehen.


    Mehr habe ich für den Augenblick nicht. Aber ich möchte dich bitten, mich Anfang der nächsten Woche wieder aufzusuchen. In wenigen Tagen beginnt der Wahlkampf und das bedeutet erneut ein wenig Arbeit.“

    “Ich darf dazu vielleicht etwas ergänzen. In meinem Auftrag hat der Quaestor Consulum nachgeprüft, ob durch die gescheiterte Mission der verstorbenen Flaminca Veneris bereits Kosten entstanden sind. Immerhin musste ein Schiff angemietet werden. Es hat jedoch den Anschein, dass keine offenen Forderungen vorliegen. Damit ergeben sich sicherlich finanzielle Spielräume, die bei der Durchführung dieses Vorhabens genutzt werden können. Der Senat verfügt zurzeit über gewisse, wenn auch begrenzte Mittel, auf die zurückgegriffen werden kann.


    Ich selbst habe das Vorhaben damals unterstützt, als hier in der Curia Iulia darüber abgestimmt wurde. Darum freut es mich außerordentlich, dass sich nun doch endlich ein Senator findet, seine Umsetzung voran zu treiben.“

    “Nunja, zuständig wäre Derjenige, oder Diejenige gewesen, die der Senat mit der Durchführung des Decretums beauftragt hätte. Das ist gar nicht geschehen, was die Sache natürlich etwas kompliziert macht. Denn in dem Fall wäre die Person sicher auch mit den nötigen finanziellen Mitteln ausgestattet worden, was so nicht geschehen ist. Obwohl du sicher recht hast, dass man einen in Fragen des Venuskultes Kundigen darum ersucht hätte.“
    Er überlegte kurz.
    “Mmmh… aber wenn bis jetzt noch niemand an die Priesterschaft der Venus herangetreten ist und Geld gefordert hat…“, er strich sich in einer für ihn typischen Geste durch den Bart: “…dann kann ich wohl davon ausgehen das es auch keine offenen Forderungen gibt.“

    Quarto betrat das Tablinum.


    “Salve Appius Terentius Cyprianus!“, begrüßte er den Besucher sichtlich überrascht, aber doch erfreut.
    “Ich hatte zwar gehofft, dass du mir bald berichten könntest, aber das es so schnell gehen würde…“

    “Wie du sehr richtig sagst, Senator Germanicus Avarus, enthält der Entwurf der Neufassung des § 56 einen neuen Aspekt, den es bisher nicht gab. Es ist die Einführung eines Über- und Unterordnungsverhältnisses zwischen den Quaestoren.
    Aber es ist ganz ausdrücklich kein generelles Über- und Unterordnungsverhältnis, sondern es bezieht sich in beiden von dir angesprochenen Punkten lediglich auf ganz exakt umrissene Aufgabenbereiche. Ich hoffe, dass damit keine Hierarchie zwischen den Quaestoren impliziert wird, denn das ist nicht der Zweck.


    In beiden Fällen sollen Aufgaben gemeinschaftlich erfüllt werden. Der Sinn dürfte eindeutig sein: Die Arbeit soll auf mehrere Schultern verteilt werden um Entlastung zu schaffen und getreu dem Motto, dass mehrere Augenpaare mehr sehen als nur eines.
    Bei der Überwachung der Reiseregeln ist das schon heute gängige Praxis, die Neufassung konkretisiert lediglich die Zuständigkeiten.


    Wenn Aufgaben geteilt werden, dann ergibt sich jedoch immer die Möglichkeit, dass die Verantwortung unklar wird. Der Entwurf ist nun darauf ausgelegt genau das zu vermeiden. Es gibt immer einen Hauptverantwortlichen, der sich dieser Verantwortung nicht entziehen kann. Das Prinzip ist dabei immer, dass derjenige Quaestor hauptverantwortlich ist, der primär für die betreffende Aufgabe zuständig sein soll. Bei der Überwachung der Reiseregeln ist das zweifellos der Quaestor Urbanus. Bei der Erstellung von Vorschlagslisten der Quaestor Principis, der diese letztendlich dem Kaiser vorlegen soll. Die Primäraufgabe der Quaestoren in den Provinzen ist dahingegen, den Statthaltern als Sekretäre und Gehilfen zu dienen. Das andere sind für sie lediglich zusätzliche Aufgaben.


    Den Teil in Absatz (3), über die Mithilfe, habe ich ganz bewusst so formuliert. Hintergrund ist folgender: Der Quaestor Principis soll selbst entscheiden, ob er um die Mithilfe der in den Provinzen tätigen Quaestoren ersucht. Denn er muss die Vorschläge am Ende vor dem Kaiser verantworten. Wenn er aber um Mithilfe ersucht, dann soll das nicht zum Streitpunkt werden.
    Ich teile da ganz ausdrücklich deine Bedenken, Senator. Ich komme aber zum gegenteiligen Schluss, denn meiner Meinung nach hilft eine klare Gesetzeslage, genau diesen unerwünschten Effekt zu vermeiden.


    Natürlich hätte ein Quaestor Principis auch ohne diese Regelung die Möglichkeit, bei seinem Amtkollegen in der Provinz um Amtshilfe zu ersuchen.
    Folgendes Szenario ist dann aber denkbar: Dieser verweigert sie ihm. Der Quaestor Principis geht daraufhin zu einem Consul und der entscheidet bei diesem Streitfall zwischen zwei Magistraten zugunsten des Quaestor Principis. Der andere Quaestor geht daraufhin zu seinem Proconsul oder Praefectus Augusti pro Praetore und der meint, sein Quaestor hätte schon genügend andere Aufgaben und befreit ihn erneut von dem Amtshilfeersuchen… Das denkbare Ausmaß an möglichen Konflikten wäre hier also enorm und könnte auf höhere Ebenen übergreifen. So ist es aber von Anfang an geregelt und eigentlich sollte sich daraus keine Unstimmigkeit mehr ergeben.“

    BISHERIGE FASSUNG


    § 56 Quaestor
    (1) Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Dies geschieht generell als für einen Quaestor, die Einteilung der konkreten vier Aufgabengebiete führt der Senat nach abgeschlossener Wahl aus. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.
    (2) Die beiden Quaestores Urbani haben die Aufsicht über das Meldewesen des Imperium Romanum. In den Provinzhauptstädten des Reiches befinden sich Meldeämter, die den beiden Quaestores direkt unterstehen (Moderator). Dort wird die Meldeliste der Provinz geführt, die alle Personen enthält, die sich gegenwärtig in dieser Provinz aufhalten, Bürger wie Reisende. Die ständige Korrektheit dieser Listen ist ihnen vom Staate anheim gegeben. Die Verteilung der Provinzmeldeämter unter den beiden Quaestoren nehmen die Consuln vor. Diese überwachen auch die Arbeit der beiden Quaestores Urbani.
    (3) Des weiteren wird ein Quaestor Principis gewählt, der dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung steht. Seine Aufgaben sind:
    - Erinnerung an Siegelveränderungen der Ämter
    - Aktualisierung der Chronicusa Romana (Zusammenstellung der wichtigsten Ereignisse im Reich unter korrektem Römischen Datum jeweils zum Ende der Wahlperiode zur Vorlage im Senat)
    - Erinnerung an Imperator Caesar Augustus und Proconsule welche potenziellen Beförderungskandidaten in der Provinz oder imperial anstehen könnten
    - Vorschläge für Auszeichnungen geben
    - Vorschläge für Adlung von Gentes
    - Des weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen.
    (4) Auch wird ein Quaestor Consulum gewählt, der den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe assistiert. Seine Aufgaben sind:
    - zu den Wahlen des Cursus Honorum stellt er den Consuln die Kandidatenmöglichkeiten in einer Liste zusammen. Auch überwacht er ob nur autorisierte Personen zu den jeweiligen Ämtern kandidieren.
    - Er ist allgemeiner Wahlhelfer der Consuln, die ihm Aufgaben in diesem Bereich geben können.
    - Des weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.
    (5) Bei Absenz oder Nichtwahl wird der Quaestor Consulum vom Quaestor Principi und vice versa vertreten, die Quaestores Urbani hingegen von den Censoren.
    (6) Die Quaestoren werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.
    (7) Einem Quaestor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.



    ERSTER ENTWURF ZUR NEUFASSUNG


    § 56 Quaestor
    (1) Die Quaestur ist das unterste Amt des Cursus Honorum und ist somit als Einstiegsamt in das politische Geschehen des Imperium Romanum zu sehen. Die vier Quaestoren werden von den Comitia Universalia gemäß den Wahlbestimmungen gewählt. Die Gewählten werden allgemein in die Quaestur gewählt. Die Quaestoren können mit sechs verschiedenen Aufgabenbereichen betraut werden, denen jeweils eine spezielle Amtsbezeichnung zugeordnet ist. Über die Zuteilung der Aufgaben an die gewählten Quaestoren entscheidet der Senat nach dem bestehenden Bedarf. Allerdings kann der Candidatus während der Wahl einen Wunschposten zum Ausdruck bringen und seinen Wahlkampf entsprechend gestalten.
    (2) Der Quaestor Urbanus hat die allgemeine Aufsicht über das Meldewesen des Imperium Romanum und ahndet Verstöße gegen die Reisevorschriften.
    (3) Der Quaestor Principis steht dem Imperator Caesar Augustus als persönlicher Sekretär zur Verfügung. Seine Aufgaben sind:
    - Erinnerung an zu ändernde Siegel der Ämter
    - Erstellung einer Liste für den Imperator Caesar Augustus über potenziellen Beförderungskandidaten in den Ordo Equester oder Ordo Senatorius
    - Das Erarbeiten von Vorschlägen für Auszeichnungen bei Bedarf
    - Das Erarbeiten von Vorschläge für die Adlung von Gentes bei Bedarf
    Des Weiteren kann der Imperator Caesar Augustus dem Quaestor Principis andere Aufgaben zuteilen. Für die Erarbeitung seiner Vorschläge kann der Quaestor Principis die Quaestores Provincialis und Pro Praetore zur Zuarbeit auffordern. Diese Mithilfe darf ihm nicht verweigert werden.
    (4) Der Quaestor Consulum dient den beiden Consuln als Sekretär und Gehilfe. Er ist der allgemeine Wahlhelfer der Consuln bei den Wahlen zum Cursus Honorum. Des Weiteren können die Consuln dem Quaestor Consulum andere Aufgaben zuteilen.
    (5) Der Quaestor Provincialis wird in eine senatorische Provinz entsandt und dient dort dem Proconsul als Sekretär und Gehilfe. Im obliegt die Aufsicht über das Meldewesen der ihm zugewiesenen Provinz und er ahndet Verstöße gegen die Reisevorschriften. Des Weiteren kann der Proconsul der Provinz dem Quaestor Provincialis andere Aufgaben zuteilen.
    (6) Der Quaestor Pro Praetore wird in eine kaiserliche Provinz entsandt und dient dort dem Praefectus Augusti Pro Praetore als Sekretär und Gehilfe. Im obliegt die Aufsicht über das Meldewesen der ihm zugewiesenen Provinz und er ahndet Verstöße gegen die Reisevorschriften. Des Weiteren kann der Praefectus Augusti Pro Praetore der Provinz dem Quaestor Pro Praetore andere Aufgaben zuteilen.
    (7) Der Quaestor Classis wird vom Senat und in Absprache mit dem Imperator Caesar Augustus, mit einem konkreten Auftrag zur See oder in küstennahen Territorien innerhalb oder außerhalb des Imperiums betraut. Dazu wird ihm, wiederum in Absprache mit dem Imperator Caesar Augustus und in dessen Namen als Oberbefehlshaber des Exercitus Romanus, durch den Senat ein Teilverband der Classis Romana unterstellt. Er erhält für den Zeitraum seines Amtes den Oberbefehl über diesen Teilverband, wobei die operative Verantwortung bei den Befehlshabenden der Classis verbleibt. Nach Abschluss der in Auftrag gegebenen Operationen hat der Quaestor Classis dem Senat ausführlich Bericht zu erstatten.
    (8) Alle vier amtierenden Quaestoren sind für die Aktualisierung der Chronicusa Romana verantwortlich. Dabei beschränkt sich diese Zuständigkeit nicht nur auf Ereignisse ihrer Amtszeit, sondern auch auf zurückliegenden und aufzeichnungswerte Ereignisse, die bis zum Zeitpunkt ihrer Amtszeit undokumentiert geblieben sind. Die Aufgabenverteilung innerhalb dieses Aufgabengebietes bestimmen die Quaestoren in kollegialem Einverständnis. Sollte dies nicht gelingen, sind die amtierenden Consuln berechtigt, die Aufgabenverteilung zu bestimmen. Die Federführung bei der Aktualisierung der Chronicusa Romana obliegt dem Quaestor Principis.
    (9) Bei Absenz oder Nichtwahl wird der Quaestor Consulum vom Quaestor Principi und vice versa vertreten, die Quaestores Urbani hingegen von den Censoren. Die Quaestores Provincialis, Pro Praetore und Classis haben keine Vertretung.
    (10) Die Quaestoren werden gemäß Ornamenta Quaestoria ausgezeichnet.
    (11) Einem Quaestor, der von Rang und Status her noch keinen Anspruch auf die Senatorenwürde hat, wird für den Zeitraum der Amtsführung kein Beisitzerstatus im Senat gewährt.



    “Ich bitte den Senat um Aufmerksamkeit für den Ersten Entwurf zu Neufassung des § 56 Quaestor des Codex Universalis und um zahlreiche Wortmeldungen.“

    Mit großer Freude, um nicht zu sagen, Befriedigung, registrierte Quarto die Leidenschaft, mit der sie sich ihm hingab. Ein solches Feuer überstieg seine kühnsten Hoffnungen, war Adria für ihn doch immer der Innbegriff einer römischen Dame gewesen und die standen beileibe nicht im Ruf übermäßiger Lust – von wenigen, leicht verrufenen Ausnahmen einmal abgesehen.
    Die Hitze ihres Leibes wärmte ihn, ihr atmen war wie Musik in seinen Ohren und seine Hände erforschten bislang unentdeckte, mystische Länder mit sanften Tälern und weich gerundeten Hügeln.
    Fast gerührt und glücklich nahm er ihren Rhythmus auf, der wie Ebbe und Flut über ihn kam, bis er, in einem letzten, gemeinsamen Erzittern, für letztere selbst sorgte.
    Danach zog er sie an sich, kitzelte sie ein wenig mit seinem sprießenden Bart am Ohr und war sehr, sehr zufrieden.