“Aemilius Sabellius, wer hat die Tuniken hergestellt?“
Beiträge von Lucius Aelius Quarto
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“Ich danke dir, Marcus Sergius Stephanus.
Und ich danke euch allen, die ihr meine Kandidatur mit solch wohlwollenden Bekundungen unterstützt.
Gibt es noch Fragen? Ich will sie gerne beantworten.“ -
Quarto kam ins Atrium, wo er seinen Verwandten vorfand.
“Salve Marcus.“, begrüßte er ihn und gesellte sich dazu.
“Hast du Fortschritte in deiner Mission für Misenum machen können?“ -
“Ich verstehe. Das Edict bezieht sich also auf beides. Das Gericht wird sich deshalb mit beiden Sachverhalten zu befassen haben.
Ich darf wohl davon ausgehen, dass Gaius Aemilius Sabellius keine Lizenz für den Betrieb eines Sägewerkes oder einer Schneiderei, sondern lediglich für eine Schreinerei besitzt. Ist das so zutreffend?“
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“Aedilis Plebeii, ist es also richtig, dass das von dir erlassene Edict sich lediglich auf den Verkauf des Holzes bezieht, dass in diesem Schreiben erwähnt wird?“
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“Gaius Aemilius Sabellius, weshalb nimmst du an, dass sich der Bescheid des Aedilis Plebeii lediglich auf den Verkauf des Holzes bezogen hat?“
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“Im Folgenden verlese ich jetzt das Protokoll der Vorverhandlung.
Gaius Aemilius Sabellius begründete seinen Widerspruch wiefolgt, Zitat:
Diese Sanctio beruft sich wohl auf den Abschnitt § 3 Betriebe des Lex Mercati.
In Absatz (1) sagt dieses, dass man Waren verkaufen kann, soweit dieses durch einen behördlich genehmigten Betrieb geschieht.
Nun besteht zuerst die Frage, was ein behördlich genehmigter Betrieb ist, bzw. was dieser mit dem Verkauf von Waren zu tun hat. Ich habe drei behördlich genehmigte Betriebe. Werter Praetor, in welcher Form habe ich also gegen dieses Gesetz verstossen ?
Des weiteren bezichtigt mich der anwesende Aedil, ich hätte Waren verkauft, welche ich nicht herstellte. Zuerst ist dieser Vorwurf falsch. Ich habe in Bezug auf diese Sanctio keine Waren verkauft, es ging hier wohl um Holz, welche ich nicht selbst herstellte. Ich verweise dabei auf die Ungenauigkeit des Gesetzestextes.
Ausserdem ist die gegen mich verhängte Sanctio eine Beleidigung meiner Person. Ich verabreite Holz, sprich ohne Produzenten wie mich gäbe es keine Holzwirtschaft in Rom, zu hochwertigen Waren. Und ich besaß als Basis für die Sanctio eine Menge im Wert von 350 Sz., welche sich in absehbarer Zeit nicht verabreiten ließ. Welchem Unternehmergeist unterliegt dieses Gesetz, zu verbieten, dass man als holzweiterverarbeitender Produzent seine Holzbestände nicht wieder verkaufen dürfe ? Und dann auch noch eine Strafe zu fürchten hat, welche den Wert der Waren als unangemessen unberücksichtigt lässt ?
Das gegen das Gesetz als solches, sozusagen ein persönliches Anliegen. Betonen möchte ich abermals, dass ich nie Holz verkauft habe. Ich habe seit meiner Führung des Betriebes kein einziges Stück Holz an Dritte verkauft, sondern nur in Form hochwertigster Fertigprodukte.
Daher möchte ich nicht nur Widerspruch gegen die Sanctio einlegen - ich fordere schnellst mögliche Wiedergutmachung. Diese bestünde aus Aufhebung der Sanctio und einer öffentlichen, umfassenden Restaurierung meines Rufes vor den Bürgern Roms.
Ich selbst bin ein Beschützer dieser Stadt, in welchem Licht steht man da, unschuldig vom Aedilen zu einer Sanctio verurteilt zu werden ?
Desweiteren fordere ich eine Offenlegung des Namens des Anzeigenden beim Aedilen.
Ende des Zitats.
Der Aedilis Plebeii antwortete daraufhin, Zitat:
Es ging um Holz und um Tuniken. Beides wurde von ihm am Markt angeboten, ohne das er dafür einen konzessionierten Produktionsbetrieb besitzt. Was die höhe der Strafsumme angeht, habe ich mich nur an das Gesetz gehalten.
§ 7 Strafen
(1) Das Strafmaß ist nach der Schwere des Verstosses und nach Anzahl der bisherigen Verstöße gestaffelt ein Anteil am Vermögen der Person oder Factio.Die Strafsumme wurde also von seinem Gesamtbesitz errechnet - sowohl das gesammte Kapital, als auch den Gesamtbestand aller Waren in Verkaufspreisen mit Stichtag der Sanctio. Ich habe ihm trotz zweier Vergehen, dass geringste Strafmaß von 5% berechnet.
Wenn der Tribun nun darauf pocht, die Ware nur angeboten und nicht verkauft zu haben, kann ich ihm auch das widerlegen. Was den Verkauf betrifft, zeigen seine Geschäftsbücher eindeutig, dass er zumindest einmal einen Verkauf von Tuniken getätigt hat. Hier eine Abschrift."
Wenn, dann ist das ganze hier eine Beleidigung meiner Person, sofern du wirklich denkst, ich würde meine Arbeit nicht sorgsam genug ausführen, um meine Anschuldigungen auch beweisen zu können. Und was das Holz betrifft, halte uns nicht alle für dumm. Wenn du Waren am Markt anbietest, dann ja wohl mit dem Vorsatz sie zu verkaufen. Ob du nun unterm Strich etwas verkauft hast oder nicht - du wolltest es - der Vorsatz war also da.Ende des Zitats.
Er legte zudem dieses Dokument vor:“
11.11.2005, 11.29.03
Gutschrift v/ Decima Valeria (2704)
Verkauf: BESTER MARKTPREIS --> Hochwertige Tunika zum günstigen Preis (Tunika)“Gaius Aemilius Sabellius bestand auf seinem Widerspruch und gab an, Zitat:
Grund dafür ist unter anderem auch, dass ich die Tuniken anfertigen ließ. D.h ich auch die Basiswaren bezahlt habe (…)
Ausserdem nahm der Aedil bei dieser Sanctio ursächlich den Holzverkauf als gegeben an.Ende des Zitats.
Dafür legte er Folgendes vor:“
07.11.2005 Gutschrift a/ Prudentia Valeria (2767)
Einkauf: 120 x Wolle von süßen kleinen germanischen Schafen (Wolle) -450.00 -
“Folgende Dokumente gebe ich hiermit nochmals zu Protokoll:
Erstens die Anordnung des Kaisers, welche die Zuständigkeit dieses Gerichts begründet.“
IN NOMINE IMPERII ROMANI
ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTIORDNE ICH AN
Der Widerspruch von Gaius Aemilius Sabellius gegen ein
Edictum Aedilis wird wegen der Streitwertigkeit an das
Iudicium Minor verwiesen. Es sei weterhin klargestellt,
dass es im Normfall einer Beschwerde beim Consul be-
durft hätte. Dieser Sonderweg über die Gerichte wird
nur wegen des Fehlens eines solchen eingeräumt.
- DCCCLV AB URBE CONDITA -

“Zweitens der schriftlich Eingereichte Widerspruch gegen das Edict des Aedilis Plebeii.“
Geehrte hohes Gericht,
ich möchte hiermit Widerspruch in der Sache :
EDICTI AEDILIS PLEBEII vs. Gaius Aemilius Sabellius
PRIDIE ID NOV DCCCLV A.U.C.(12.11.2005/102 n.Chr.)
SANCTIO
Gegen Gaius Aemilius Sabellius wird, wegen nicht konzessioniertem Verkauf von Waren nach §3(1) der Lex Mercati, eine Strafe von 538,70 Sz. verhängt (§7).
gez. Marcus Decimus Livianuseinlegen.
Begründet sehe ich meinen Widerspruch in folgenden Punkten :
- Die Strafe steht in keiner Relation zum angebotenen Warenwert (350 Sz.)
- Es hat de facto kein Verkauf statt gefunden, daher ich der zugehörige Artikel im Lex mercati nicht zutreffend
- Die Ware wird in einem von mir geführten Betrieb verwendet (Holz) und wurde nicht benötigt -> wenn mir ein Verkauf von solcehn Waren, die ich selbst weiterverarbeite, verboten würde, dann fühlte ich mich unnötigen Kapitalbindungskosten ausgesetzt, welche in dieser Form nicht zu rechtfertigen wärenIch bitte eine rasche Entscheidung zu treffen.
In höchster Respektierung,
Gaius Aemilius Sabellius -
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Quarto gesellte sich dazu und beobachtete das Duell der beiden Kontrahenten. Nutzte die Gelegenheit jedoch, auch in eigener Wahlkampfsache die eine oder andere Hand zu schütteln, sowie hier und da ein Schulterklopfen entgegen zu nehmen.
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Quarto nickte. Dann ging er einige Schritte in Richtung des Anklagevertreters und räusperte sich.
“Meinem Mandanten wird vor diesem Gericht Volksverhetzung vorgeworfen. Ein einziger Satz von ihm wird dazu herangezogen, gesprochen während eines denkwürdigen, von uns allen wohl unvergessenen Wahlkampfes zum Cursus Honorum.
Volksverhetzung ist ein schweres Verbrechen, welches nicht umsonst vor dem höchsten Gericht Roms zur Verhandlung kommt und der Quaestor Sacri Palatii fordert eine drakonische Bestrafungen meines Mandanten.
Ich, als sein Advocatus, bin voller Zuversicht, dass vor diesem Gericht die Umstände und die Situation, bei der diese Worte gefallen sind, ausgiebig beleuchtet und gewürdigt werden wird, so das meinem Mandanten Gerechtigkeit widerfahren wird.“ -
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“Auch um Magistratus zu werden, sollte ein Freigelassener das römische Bürgerrecht besitzen. Aber ein Freigelassener bleibt zeitlebens nun einmal ein Freigelassener und kein frei Geborener.“
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“Sei vorsichtig und hab Acht auf dich. Hispania ist nicht Rom.“
Er drückte ihr einen Kuss auf die Stirn. -
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“Ähm… wie…? Achso, ja…“
Er rieb sich kurz verschlafen die Augen.
“Von mir aus sollen Freigelassene Sklaven besitzen dürfen. Das war früher schon so und auch ein Freigelassener hat in meinen Augen das Recht, ein kultiviertes, anständiges Leben zu führen, wenn er es sich denn leisten kann. Und das geht nun einmal nur mithilfe von Sklaven.
Ich persönlich empfände es auch als tragbar, wenn Freigelassene gewisse Ämter erlangen können, insofern sie sich als fähig erwiesen haben. Aber es sollte klare, deutliche benannte Grenzen geben. Ein Freigelassener als Magistratus einer Provinzstadt, meinetwegen. Ein Freigelassener als Comes von Italia: Da sage ich Nein!“
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“Das wird schwer, Liebste. Willst du wirklich noch so spät im Jahr diese gefährliche Reise machen?“