Mit dieser oder einer ähnlichen Frage hatte ich gerechnet. Doch selbst wenn nicht, konnte ich den Zusammenhang erklären. Oder genauer: Meine Gedankengänge.
"Ich muss hier, glaube ich, etwas ausholen. Die Erbschaft ist traditionell eng mit der Patria potestas verbunden. Wie du weißt, sind die Erben, die bis zum Zeitpunkt des Todes des Erblassers unter dessen Patria potestas standen, vor denen bevorzugt, die nicht unter der Patria potestas standen. Umgekehrt ist es so, dass das Vermögen der unter Patria potestas Stehenden bei deren Tod unmittelbar an den Inhaber der Patria potestas übergeht. Wenn nun ein Pater familias sein Kind in Verstoß gegen den dritten Paragraphen aus gegen dessen Willen aus dessen Ehe entfernen will, so könnte es die Beziehung zerrütten. Wir kennen bereits Fälle im Erbrecht, die einen Ausschluss des Erbes bei zerrütteter Beziehung zwischen Erblasser und Erbe zulassen. Diese Würdigung einer völligen Zerrüttung will ich mit diesem Teil dem Praetor ermöglichen, da er ansonsten keine Handhabe hätte. Insofern ist es meiner Meinung nach kein absolutes Novum, sondern die logische Folgerung aus zwei verknüpften Sachverhalten des Familienrechts. Gedacht ist es vor allem für Böswilligkeit der Agnaten. Wenn das Kind aber zugleich nicht böswillig ist, sondern treu in seiner Ehe zu verbleiben wünscht, sollte eine gleichartige Konsequenz für das Kind ausgeschlossen werden. Ein andere Lösungsmöglichkeit wäre die Aufhebung der Patria potestas. Dies wäre aber meiner Meinung nach eine extreme Strafe und ein absolutes Novum."
Natürlich gab es auch andere logische Lösungen, so dass ich nicht zwingend an dieser Klausel festhalten wollte.
"Das Erbe kann natürlich erst sehr spät oder sogar gar nicht greifen. Daher könnte man auch andere Sanktionen wählen, beispielsweise eine festgelegte finanzielle Strafe. Ich würde das Vergehen nur nicht völlig sanktionsfrei belassen wollen."