"Alles in Ordnung? Du sahst kurz aus, als hättest du ein Gespenst gesehen?" Fragte ich flüsternd meinen Mandanten. "Davon abgesehen, gute Aussage."
Dann richtete ich kurz meine Toga und sprach erneut zum Praetor.
"Nun, da wir alle Aussagen gehört haben, bitte ich den Praetor, den Fall abzuweisen. Eine konkrete Anklage wurde nicht formuliert. Auch wurden nicht einmal Indizien präsentiert, die eine Hauptverhandlung rechtfertigen würden. Mein Mandant wollte lediglich Münzen, fünf Aurei an der Zahl, überprüfen lassen, die er, wie wir inzwischen wissen, berechtigt, für Falschgeld hielt. Eine Quittung wurde ihm verweigert. Das ist zumindest ungewöhnlich, gehört doch das Ausstellen einer Quittung in solchen Fällen in der Regel zum üblichen Verwaltungsakt. Dass er die Münzen verschluckte, war sicher überzogen und ich vermag seine Beweggründe eher in der Situation begründet sehen. Ihm daraufhin ein Brechmittel zu verabreichen mag als Hilfeleistung zu deuten sein, jedoch war spätestens das Aufhängen eher eine fahrlässige Körperverletzung im Sinne des Paragraphen 78 Codex Iuridicialis. Jedoch hätte darüber ein Gericht zu befinden und es hat nichts mit den Vorwürfen gegen meinen Mandanten zu tun, die wir heute hier erörtern. Auch die Hausdurchsuchung des Lupanars meines Mandanten brachte keine Erkenntnisse, welche die Vorwürfe untermauern würden. Kurz gesagt, weder wurde eine konkrete Anklage formuliert, noch wurde eine gegen meinen Mandanten verwertbare Beweiskette präsentiert. Die Klage ist folglich als unbegründet abzuweisen."