"In der Tat, du bist lernfähig. Und viel wichtiger: Du bist lernwillig. Viele sind fähig, aber den meisten fehlt der Wille. Deine Fähigkeiten und dein Wille zeichnen dich aus."
Ein kleines Lob zwischendurch war niemals verkehrt. Vor allem dann nicht, wenn es meiner ehrlichen Meinung entsprach.
"Und nun zurück zur Lex Aquilia de Imperio. Artikel XI fehlt noch. Wie du bereits richtig erkannt hast, Aemilius, handelt es sich auch hierbei um eine Übertragung der Gesetzgebungskompetenz an den Kaiser. Allerdings ist diese auf Vorgänge in der Vergangenheit gerichtet. Das hat einen Grund. Dieser Grund liegt in der Kontinuität des Rechts. Angenommen, der Kaiser hätte vor seiner Berufung zum Imperator Caesar Augustus bereits eine Entscheidung im Rechtsrang getroffen, dann wäre diese grundsätzlich unwirksam. Das würde aber keinen Sinn machen, weil sich die Person Tiberius Aquilius Severus Augustus mit der Berufung zum Kaiser ja nicht geändert hat. Damit ein sinnfreies Ergebnis auch juristisch ausgeschlossen wird, existiert Artikel XI. Hiermit wird die Kontinuität des Rechts garantiert. Interessant ist übrigens der Schluss von Artikel XI, der da lautet 'wie wenn sie durch den Senat und das Volk von Rom erfolgt wären'. Hier wird noch einmal klar, dass die Gesetzgebungsbefugnis, so wie es in der Res Publica stets war, durch Senat und Volk von Rom übertragen wird. Der Kaiser wird also zum Wächter der Res Publica gemacht, der mit umfassenden Befugnissen ausgestattet ist. Diese Ausstattung ist auch notwendig, um seine Rolle als Wächter ausfüllen zu können. Aber damit kommen wir schon stark in die Philosophie der Staatsordnungen. Gibt es Fragen?"