Nun, ist es nicht seit jeher die Pflicht, vor dem Mahl den Göttern zu geben, weil sie uns erst dieses Mahl ermöglichten? Oder ist es schon so selbstverständlich, die Gaben der Götter ohne den einfachsten Dankesbeweis zu nehmen? Barbaren hätte man mit dem Tode bestraft, wenn sie es getan hätten. Die Vertreter der Götter auf Erden allerdings schauen zu und beteiligen sich an dem Frevel. Auch dieser Schreiber und Du waren unter den Sündern, wie ich es mit eigenen Augen sah.
Beiträge von Publius Aelius Hadrianus
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Nun. Faule Trauben zu faulen Füßen. So ist es der Wille der Götter. Oder warum sollten die Götter erfreut über das Mahl sein und ihren Segen spenden, wenn die, die die Götter schützen sollen, ihre allerheiligsten Pflichten so derart verletzen?
Leider hatte ich keinen Blitz in der Hand wie Iupiter, sondern eben nur Trauben. Der Scriba hat es wohl überlebet. -
Du bist auf der Saddam und Adi Party herzlich eingeladen.
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Iupiter vertritt nur einer in Rom. Und das ist kein Septemvir, der für Spiele verantwortlich zeichnet. Der Flamen dialis ist ein besonderes Amt und wird es solange bleiben, wie Rom existiert. Aber ich werde mir eure Worte gut merken und zu gegebener Zeit gebrauche. Übrigens, ich bin Diener des Apollo und solange sein Tempel in Rom steht, werde ich in Rom sein, aber was erzähle ich. Natürlich waren eure Worte:
ZitatWas mich an Didia Sinona enttäuschte, dass sie sich wahrlich nur mit körperlicher Gewalt den Worten von Tiberia Claudia wiedersetzen konnte, denn das lässt für mich auf geistige Schwäche schließen.
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Gut. Waren beide der anwesenden Streitparteien am Knöchel nackt oder war es nicht so, wie es mir erscheint so, daß die Geohrfeigte die Hinzukommende doch scheinbar kannte und nicht erst ihren Knöchel untersuchte?
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@Corvus: Seelenverwandtschaft?
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Weibische Streitigkeiten sind mir egal. Egal sind sie mir nicht, sofern sie mich direkt betreffen. Dann werde ich die streitbaren Weiber aber gewiß zu züchtigen wissen.
Nun die ehrenwerte Vertretern der Venus in aller Öffentlichkeit als geisteschwach zu bezeichnen, halte ich für ein Fanal. damit wird sich das Collegium Pontificium auseinanderzusetzen haben.Zu einem Mann gewandt, der zu dieser illustren Runde hinzutrat.
Der weise Mann sprach Recht. aber woran erkennt man einen Patrizier? Oder ist nur der halbe Satz in euren Ohren hängengeblieben
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Woher wußte denn diese Patrizierin, daß die Priesterin Pleibejierin ist?
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Nun Centurio. Der "ach so stolzen Priesterin der Venus" ist unbedingter Respekt entgegenzubringen, da sie die Göttin auf Erden vertritt und aus ebenderen Munde die Venus höchstselbst spricht. Nun werdet ihr selbst bemerken, daß nicht die Priesterin sich ungebührlich vernahm, sondern ihr der geringstmögliche Respekt anheim fiel, sodaß diese Patrizierin froh sein darfm daß sie nur eine Ohrfeige bekam. Ich fürmeinereiner hätte es nicht bei einer kleinen Ohrfeige belassen, aber das ist wieder ein anderes Thema... .
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Nun, die körperliche Züchtigung steht zwar dem Ehemann zu, aber da in diesem Fall die Priesterin der Venus in ihrer Ehre gekränkt wurde, ist die Reaktion derselben in Ermangelung des anwesenden Ehemannes mehr als voll gerechtfertigt.
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He plucked up courage and went on his way.
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Join is good. I thougt, that he´s on the path of war.
Dead bodys laying his way. He is a nice guy. -
No jail? Saddams revenge?
Ok Saddam, i will called in the heaven and invited Mussolini, Stalin, Commodus, Caligula and the other friends of the history.
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I would visiting you. I would see ,how you are sitting in the jailhouse.
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Hm. ja, ihr laßt mich ja nicht zu Wort kommen. Aber vorab hab ich mal die wichtigsten leges schonmal gepostet.
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Die wichtigsten leges auf denen unsere Gesellschaftsordnung beruht.
Lex XII tabulorum (Zwölftafelgesetz) aus den Jahren 450/449 v. Chr., die Codifikation des bis dahin mündlich überlieferten Rechts durch die Decemviri.
Lex Valeria Horatia (nach den Konsuln Lucius Valerius Potitus und Marcus Horatius Barbatus): mehrere Gesetze von 449 v. Chr., regeln staatsrechtliche Fragen (Politische Immunität der Volkstribunen, Aufbewahrung der Senatsbeschlüsse (senatus consultum) im Ceres-Tempel, Verbindlichkeit der Plebiszite)
Lex curiata de imperio („Kuriatsgesetz über das Imperium”): aus der frühen Republik stammendes Gesetz, das die Übertragung der Amtsgewalt der Oberbeamte durch die comitia curiata regelte.
Lex Canuleia de conubio patrum et plebis („über die Ehe zwischen Patriziern und Plebejern“): 445 v. Chr.; durch das Gesetz wurden diese Ehen als legitim anerkannt.
Leges Liciniae Sextiae: mehrere von den Volkstribunen Gaius Licinius Stolo und Lucius Sextius Lateranus 367 v. Chr. beantragte Gesetze, von denen neben einem Ackergesetz das wichtigste entscheidende Bestimmungen für die Entwicklung der römischen Staatsverfassung enthielt: an der Spitze des Staates zwei Konsuln, von denen einer Plebejer war, unter ihnen für die Rechtsprechung zuständig ein Praetor, dazu zwei aediles curules.
Lex Poetelia Papiria de nexis (über Schuldknechtschaften, nach dem Konsul Gaius Poetelius Libo Visolus und Lucius Papirius Cursor): beseitigte 326 v. Chr. die freiwillige Schuldsklaverei, indem sie die Haftung für Schulden (zum Beispiel durch Abarbeiten, nicht mehr durch Verlust der Freiheit) regelte.
Lex Aquilia de damno („über Schaden, Buße“): 3. Jahrhundert v. Chr., regelte die Bußansprüche bei Diebstahl und Beschädigung von Sachen (Sklaven eingeschlossen).
Lex Ogulnia: 300 v. Chr., erhöhte die Zahl der Pontifices und Auguren auf acht beziehungsweise neun; die Plebejer erhielten Zutritt zu diesen Priesterkollegien.
Lex Hortensia de plebiscitis („über die Plebiszite“) des Diktators Quintus Hortensius: 287 v. Chr.; durch dieses Gesetz erhielten die Beschlüsse der Plebs (Plebiszite) Gesetzeskraft.
Lex Flaminia de agro Gallico et Piceno viritim dividundo („über Pro-Kopf-Verteilung des gallischen und picenischen Ackers“): 232 v. Chr., Landverteilung in Norditalien an römische Bürger
Lex Claudia de modo navium („über die Größe der Schiffe“): 218 v. Chr., das Gesetz verbot Angehörigen des Senatorenstandes den Besitz von Schiffen mit einem Fassungsvermögen von mehr als 330 Amphoren. Größere Handelsunternehmen waren damit den Senatoren untersagt, deren ökonomische Basis der Grundbesitz blieb, während der Handel sich beim Ritterstand konzentrierte.
Lex Cincia de donationibus („über Schenkungen“): das Plebiszit von 204 v. Chr. legte einen Höchstwert bei Schenkungen, außer an Verwandte, fest.
Lex Furia testamentaria („Testamentsgesetz“): zwischen 204 und 169 v. Chr.; verbietet die Annahme von testamentarischen Legaten über 1000 As.
Lex Villia annalis („Jahresgesetz“): 180 v. Chr., regelte den senatorischen cursus honorum.
Lex Voconia: 169 v. Chr. erlassen, ergänzte die erbrechtlichen Bestimmungen der Lex Furia.
Lex Calpurnia de repetundis (vergleiche Lex Acilia von 123/2 v. Chr.): 149 v. Chr.
Lex Rupilia: Statut der Provinz Sizilien (131 v. Chr.).
Lex Acilia de repetundis pecuniis („über zurückzufordernde Gelder“): auf Antrag des Volkstribunen Manius Acilius Glabrio 123/122 v. Chr. erlassenes Gesetz gegen Erpressungen durch römische Beamte.
Leges Semproniae: von Gaius Gracchus 123 v. Chr. als Volkstribun beantragt:Lex agraria („Ackergesetz“): Fortführung des Ackergesetzes des Tiberius Gracchus vom Jahr 133 v. Chr.]
Lex frumentaria („Getreidegesetz“): billiger Verkauf von Getreide an die städtische Plebs.
Lex iudiciaria („Geschworenengesetz“): drängte den Einfluss der Senatoren zugunsten der Ritter in den Gerichtshöfen zurück.
Lex militaris („Wehrgesetz“): Aushebung nicht unter dem 17. Lebensjahr, der Staat übernimmt Kosten für die Ausrüstung.
Lex de provincia Asia („über die Provinz Asia“): Einführung des römischen Steuerpachtsystems in dieser Provinz.
Lex de provinciis consularibus („über die Konsularprovinzen“): bestimmt vor der Wahl, welche Provinz den künftigen Konsuln zur Verwaltung gegeben wird.
Lex de provocatione („über die Berufung“): regelte Fragen der Berufung gegen gerichtliche Urteile.
Lex de viis muniendis („über den Ausbau der Straßen“): Förderung des öffentlichen Straßenbaus.
Lex agraria („Ackergesetz“): 111 v. Chr.
Lex Appuleia agraria („Ackergesetz“) des Lucius Appuleius Saturninus, 100 v. Chr.: regelte die Ackerversorgung der Veteranen.
Lex Appuleia de piratis persequendis („über die Verfolgung der Piraten“, ebenfalls von Saturninus): 100 v. Chr.
Lex Tarentina: Stadtrecht von Tarent (1. Jahrhundert v. Chr.).
Lex Iulia de civitate („über das Bürgerrecht“ des Konsuls Lucius Iulius Caesar): 90 v. Chr.; Gesetz, das allen Latinern und Bundesgenossen der Römer das römische Bürgerrecht verlieh.
Lex Plautia Papiria der Volkstribunen Marcus Plautius Silvanus und Gaius Papirius Carbo 89 v. Chr.: gewährte allen Bundesgenossen südlich des Po das römische Bürgerrecht.
Lex Pompeia de Transpadanis (“über die Transpadaner”) des Konsuls Gnaeus Pompeius Strabo: 89 v. Chr.; den Bewohnern nördlich des Po wurde das latinische Bürgerrecht verliehen.
Leges Corneliae, von 82-79 v. Chr. von Sulla erlassen.
Lex iudiciaria („Gerichtsgesetz“): Neuregelung des Gerichtswesens.
Lex de magistratibus („über die Beamten“): setzte eine bestimmte Folge der senatorischen Ämter fest.Lex de praetoribus („über die Praetoren“): Erhöhung der Prätorenstellen auf acht.
Lex de repetundis (vergleiche Lex Acilia).
Lex de tribunis plebis („über die Volkstribunen“): beschränkte den Einfluss der Volkstribunen.
Lex de XX quaetoribus („über die 20 Quaestoren“): erhöhte die Quästorenzahl auf 20.
Lex Gabinia de piratis persequendis (vergleiche Lex Appuleia): Gesetz, das 67 v. Chr. Pompeius den Krieg gegen die Piraten auf 3 Jahre übertrug.
Lex Roscia theatralis: 67 v. Chr.; regelt die Sitzverteilung in den Theatern, wohl nach dem Schauspieler Quintus Roscius Gallus benannt
Lex Manilia des Gaius Manilius: 66 v. Chr., Übertragung der Kriegführung gegen Mithridates VI. von Pontos und Tigranes I. von Armenien an Pompeius.
Lex Pompeia: Statut der Provinz Bithynia, 63 v. Chr..
Von Gaius Iulius Caesar erlassene oder veranlasste Leges Iuliae:Lex agraria („Ackergesetz“): 59 v. Chr. wurden zwei Ackergesetze erlassen, von denen das eine die Aufteilung der kampanischen Domänen vorsah.
Lex de repetundis (vergleiche Lex Acilia): 59 v. Chr.; Gesetz, das noch in der römischen Kaiserzeit eine der wichtigsten Grundlagen der Provinzialverwaltung bildete.
Lex Vatinia de imperio Caesaris („über das Kommando Caesars”): legte 59 v. Chr. die Provinzen fest, die Caesar nach Ablauf seines Konsulats für fünf Jahres unterstellt werden sollten.
Lex Licinia Pompeia der Konsuln Marcus Licinius Crassus und Pompeius: Verlängerung der gallischen Statthalterschaft Caesars um 5 Jahr 55 v. Chr.
Lex municipalis („Munizipiengesetz“): 45 v. Chr., regelte die Rechtsprechung in den Landstädten des römischen Reichs
Lex Antonia de mense Quintili („über den Monat Quintilis“) des Konsuls Marcus Antonius: 44 v. Chr. Umbenennung des Monats Quintilis in Juli zu Ehren des toten Caesar.
Lex Ursonensis: auch als Lex coloniae Iuliae Genetivae bezeichnetes Stadtrecht von Urso (Hispanien) von 44 v. Chr.
Lex Rubria de Gallia cisalpina: Statut der Provinz Gallia cisalpina (vor 42 v. Chr.).
Lex Falcidia: 40 v. Chr.; das Gesetz sicherte die Ansprüche des Erben, indem es gestattet, höchstens drei Viertel des Erbguts durch Legate zu veräußern.
Leges Iuliae des Augustus:
Lex de adulteriis coërcendis („über die Verhinderung von Ehebrüchen“): 18 v. Chr.; enthält Strafvorschriften für Unzucht und Ehebruch.
Lex iudiciorum publicorum et privatorum („über öffentliche und private Gerichte“): mehrere Gesetze zur Regelung des Verfahrens-, Straf- und Privatrechts.
Lex de maritandis ordinibus („über die Heiratspflicht der Stände“): wohl 18 v. Chr.; enthält Eheverbote und -gebote sowie Sanktionen gegen Unverheiratete.
Lex Papia Poppaea: 9; führte die Bestimmungen der lex Iulia de maritandis ordinibus des Kaisers Augustus weiter.
Lex de imperio Vespasiani („über das Imperium des Vespasian“): inschriftlich erhaltenes Gesetz, das die Grundlagen der Kaisergewalt Vespasians enthält. Die Übertragung der kaiserlichen Gewalt durch eine lex de imperio in der frühen Kaiserzeit hat die lex curiata de imperio der Republik zum Vorbild.
Lex Manciana: vielleicht von einem Legaten Vespasians erlassenes Gesetz (Statut) für die kaiserlichen wie privaten Grundbesitzungen in Africa, dass die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Kolonen, Grundeigentümern, Verwaltern und Großpächtern regelte.
Lex Malacitana: 82/84; Gemeindeordnung von Malaca (Hispanien).
Lex Salpensana: Stadtrecht von Salpensa in Hispanien (82/84).
Lex provinciae: die Verfassung einer römischen Provinz (hier für Germania Inferior und Germania Superior)
Lex Hadriana de rudibus agris („über unbebaute Äcker“): von Hadrian wohl zu Ergänzung der lex Manciana erlassenes Gesetz mit besonderen Schutzverordnungen und Rechten für die Kolonen (Erbrecht; Inbesitznahme unbebauter Äcker).
Lex metalli Vipascensis (“Statut des Bergwerks von Vipasca”): fragmentarisch erhaltene Inschrift, enthält in Form eines Vertrages zwischen einem kaiserlichen Prokurator und den Pächtern eines Erzbergwerks von Vipasca (Hispanien) das Statut des Betriebs aus dem 2. Jahrhundert, dem sicher eine für alle Bergwerke Hispaniens oder Lusitaniens gültige lex metallorum („Bergwerksordnung“) zugrunde lag.
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Greetings to Saddam from uncle Adi.
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Find ich auch. Denn ich bin mir der Höhe und Würde meines Amtes voll bewußt.
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Sim-Off: Egal wofür man sich auch entscheidet oder was man tut, man ist mitten im antiken Rom: aus dem Eingangstext des Forums. Da wir also wie festgestellt in der römischen Tradition leben, gelten nunmal auch die römischen Gesetze, soweit sie nicht mal modifiziert wurden. Juristisch kann das Dir Hungi sicher besser erklären. Du sitzt da ja direkt an der Quelle.
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Natürlich muß die Lex Hortensia gültig sein, da sie nie von irgendjemandem aufgehoben wurde.