Eine Zeit lang hörte er den Senatoren bei ihrem Wortwechsel zu und machte sich etliche Notizen, aber bevor sich die Herrschaften in einige Dinge verrannten, wollte er doch noch eine Wortmeldung abgeben.
Die jungen Kollegen haben einige Punkte aufgegriffen, die durchaus bedenkenswert sind. Allerdings haben sie in ihrem jugendlichen Überschwang ein paar Sachen vermischt oder zumindest unverständlich formuliert, so daß die Senatoren in meinem Alter wohl ein paar Probleme haben könnten, ihnen zu folgen. Ich zumindest hatte diese.
Er musste wieder kurz auf seine Notizen blicken, denn manchmal hatte auch er ein wenig Probleme gehabt, zu verstehen, was sie eigentlich genau wollten.
Wenn ich also meine Kollegen richtig verstehe, dann wollen sie die durchaus komplizierten Regelungen zu Schadenersatz und Gewährleistung und deren Durchsetzung vor Gericht kodifizieren. Ein ambitioniertes Unterfangen, muß man so sagen.
Was den Schadenersatz anbelangt, so möchte ich fürs erste auf die Lex Aquilia verweisen und schlage vor, diesen Punkt an einem anderen Tag zu behandeln, wenn sich jeder Interessierte mit der Thematik ein wenig auseinandersetzen konnte.
Was die Gewährleistung betrifft, so kann ich nur die mos maiorum in aller Kürze beschreiben. Wenn also ein Vertrag geschlossen wurde, deren Leistung mangelhaft erfüllt wurde, dann hat der Partner mehrere Möglichkeiten: er kann die Ware austauschen, er kann sie vom Verkäufer verbessern lassen, er kann eine Preisminderung verlangen oder er kann vom Vertrag zurücktreten, je nachdem, wie gravierend der Mangel ist. Wenn der Verkäufer keine der Möglichkeiten akzeptiert, dann, aber erst dann kann der Käufer klagen - dies möchte ich dazusagen, denn aufgrund der Wortmeldungen habe ich die Befürchtung, daß immer gleich mit einer Klage zu rechnen ist, wenn einem etwas nicht gefällt. Ich denke, wenn wir diese Punkte kodifizieren wollen - wenn wir es denn müssen - dann haben wir damit schon eine gute Basis zur Diskussion.
Senator Flavius, ich möchte dich noch auf einen Denkfehler aufmerksam machen: Es ist möglich, eine fremde Sache zu verkaufen, zum Beispiel wenn jemand etwas in Kommission übernimmt. Auch ein Dieb kann eine gestohlene Sache verkaufen, und das auch gültig. Er kann nur dem Erwerber nicht das Eigentum verschaffen, den der Erwerber sich aus dem Kaufvertrag - natürlich zu Recht - erhofft. Wenn du jetzt aber solche Kaufverträge als ungültig deklarieren willst, so nimmst du dem Erwerber, dem Geschädigten, alle Rechte aus dem Kaufvertrag. Er hat dann nichts in der Hand, denn Gewährleistung und auch der Schadenersatz brauchen einen gültigen Kaufvertrag, um wirken zu können.
Der langen Rede kurzer Sinn: es kommt viel Arbeit auf uns zu - wenn wir das wirklich machen wollen.
Sim-Off:Und das sollten wir uns simoff auch überlegen. Denn sieht man von der Wisim ab, passiert auf den Märkten nichts außer diversen "zufälligen" Zusammenstößen paarungswilliger Großstädter.