Hungaricus zuckte mit den Schultern, stieg vom Pferd und ging zur Eingangstür der Casa. Dort öffnete er die Tür und rief:
Ursus! Komm her und zwar plötzlich!
Hungaricus zuckte mit den Schultern, stieg vom Pferd und ging zur Eingangstür der Casa. Dort öffnete er die Tür und rief:
Ursus! Komm her und zwar plötzlich!
Hungaricus schaute erst ungläubig, dann fing er schallend zu lachen an...
Ausweisen? Reicht dir meine Uniform nicht? Ich bin Prätorianerpräfekt und kein Zivilist in der Subura.
Gabs denn schon Ausweispflicht im alten Rom?:D
Grimmig sah er die Männer an. Dann sah er, daß sie tatsächlich keine Waffen hatten. Er löste den Griff um seinen Gladius, doch vom Pferd stieg er noch nicht herunter.
Der bin ich.
Hungaricus ritt wie immer spätabends von der Castra Praetoria nach Hause. Seit der Trennung von seiner Frau kam ihm das Haus leer vor...
Er bemerkte die Männer vor seiner Casa... Im ersten Moment dachte er an einen Überfall, so ließ er sicherheitshalber die Hand an seinem Gladius und stieg nicht vom Pferd.
Was wollt ihr hier?
Interessant, was da für Einwürfe kommen...
Mit Ermitteln meine ich beides: sowohl Tatortanalyse als auch Befragung.
Warum steht fest, daß wir Gaius bestrafen müssen, weil er Lucius getötet hat? Was ist, wenn er in Notwehr gehandelt hat? In diesem Fall nämlich ist er straffrei. Aber dazu komm ich noch in der Vorlesung.
Ah, eine sehr gute Frage.
Die Antwort ist hierzu sehr einfach, nämlich: man ermittelt.
Ein solcher Satz, wie eben: Jemand ist getötet worden, erfährt man in aller Regel als erstes. Doch erst, wenn die Umstände zu einem Fall ermittelt wurden, kann man tatsächlich erst subsumieren.
Doch ich warne gleich vorher: Nur selten kann man alle wirklich relevanten Umstände erfahren, am wenigsten erfährt man über das, was im Inneren des Täters vorgeht. Denn was er sagt vor Gericht und was er tatsächlich denkt sind zwei verschiedene Paar Caligae.
Was tut man in so einer Situation? Nunja, man muß logische Schlüsse ziehen und nicht selten auch seiner Menschenkenntnis vertrauen.
Ich werde auch noch in der Vorlesung drauf eingehen (wenn ich nicht vergesse).
Ich hoffe, ich konnte deine Frage beantworten.
Bezüglich dem römischen Strafrecht hab ich hier schon was gesagt. Aber natürlich hast du recht. Der Cod Iur so wie wir ihn haben ist nicht besonders römisch, aber die Gesetze kann man ändern, die Systematik dahinter - und eigentlich um die geht es mir auch in der Vorlesung - ändert sich nicht.
Im übrigen: Danke für die Lorbeeren.:) Ich bin gespannt, ob meine Schüler mich nach dieser Vorlesung und nach der Prüfung noch mögen.
Ich begrüße Sie zur ersten Vorlesungseinheit. In dieser und zumindest noch in der nächsten werden wir einen Einstieg in das Recht im allgemeinen suchen. Sie werden einige Grundbegriffe kennenlernen, die für Ihr späteres Juristendasein von großer Wichtigkeit sind.
Wir alle sind fortwährend mit einer Vielzahl von „Vorschriften“ konfrontiert: Man soll nicht stehlen, man soll die Götter ehren, man soll nicht rülpsen und dergleichen. Wenn man der Frage nachgeht, woher diese Vorschriften kommen, so wird man auf verschiedene Quellen stoßen: die staatliche Autorität, moralische Gebote, Gebot der guten Sitten, auch religiöse Gebote. Gar nicht selten wird es nicht möglich sein, die Vorschrift auf eine bestimmte Quelle zurückzuführen: So ergibt sich zB aus staatlichen, moralischen, sittlichen und religiösen Geboten, daß man nicht stehlen darf. All jene haben aber gemeinsam, daß die Normen auf menschliches Verhalten abzielen und auch staatliche Rechtsfolgen nach sich ziehen (können). Solche Rechtsfolgen sind: staatliche Bestrafung, Verweigerung eines angestrebten Rechtserfolges (zB Ungültigkeit eines durch Täuschung des Vertragspartners erwirkten Rechtsgeschäfts), Entzug oder Erwerb von Befugnissen (zB Widerruf oder Erlangung der Gewerbeberechtigung) oder Verpflichtung zur Wiederherstellung oder Wiedergutmachung (zB Schadenersatz).
Rechtsvorschriften wie die in den verschiedenen Codices bilden das Arbeitsmaterial des arbeitenden Juristen. Zum Zweck der wissenschaftlichen Analyse wurde ein abstraktes Modell entwickelt: die Rechtsnorm. Sehen wir uns anhand des „Mordparagraphen“ des § 73 Cod Iur diese Modell an: „Wer einen anderen ohne staatliche oder militärische Befugnis tötet, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.“ Angesichts einer solchen, einfach textierten Rechtsvorschrift kann man sich im Wege der Abstraktion folgendes Modell der Rechtsnorm zurechtlegen:
Wenn A, B, C,… dann soll R
also: Wenn die Tatbestandselemente A, B, C, … erfüllt sind, dann soll die Rechtsfolge R eintreten.
Mit diesen – meist generell abstrakt formulierten – „Tatbestandselementen“ wird sprachlich an bestimmte Sachverhalte angeknüpft, die von der Rechtsetzungsautorität für rechtserheblich, der Jurist sagt: relevant, erklärt werden. Unterscheiden Sie also immer: ein „Sachverhalt“ ist das historisch einmalige Ereignis (Gaius tötet Lucius in seiner Casa), der „Tatbestand“ ist Teil der Rechtsvorschrift, unter den die relevanten Sachverhaltselemente subsumiert werden sollen. Ein Tatbestand kann sich also nicht „ereignen“. Was ist also eine Subsumtion? Jede intellektuelle Tätigkeit, die darin besteht, aus einem Sachverhalt die rechtserheblichen Sachverhaltselemente herauszuheben und zu prüfen, ob die rechtserheblichen Sachverhaltselemente die gesetzlichen Tatbestandselemente erfüllen. In unserem Beispiel prüfen Sie dann also, ob Gaius den Mordparagraphen erfüllt hat oder den Totschlagsparagraphen oder ob eine Körperverletzung mit tödlichem Ausgang geschah etc.
Um Sie jetzt vollends zu verwirren, gibt es aber auch noch verschiedene Arten von Rechtsnormen: Verhaltensnormen oder Primärnormen sind an die Rechtsunterworfenen adressiert (zB § 1 Lex Mercati).
Sanktionsnormen oder Sekundärnormen sind an die zuständigen Staatsorgane adressiert (zB § 8 Lex Mercati).
Man spricht von Ermächtigungsnormen bei jenen Bestimmungen, die zur Erlassung von Rechtsvorschriften ermächtigen (zB § 6 Cod Univ)
Derogationsnormen sind jene Bestimmungen, die andere Rechtsvorschriften „aufheben“, zu denen kommen wir später.
Dann gibt es noch manch andere Normen wie zB die der „Legaldefinitionen“ (zB § 3 Cod Univ), diese haben aber mit dem theoretisch geprägten Rechtsnorm-Begriff nichts zu tun.
Ab wann ist nun eine Rechtsnorm für den Juristen relevant?
Wurde eine Rechtsvorschrift entsprechend den für sie vorgesehenen Regeln beschlossen und entsprechend veröffentlicht, tritt sie in „rechtliche Existenz“, das heißt sie wird zum „Bestandteil der römischen Rechtsordnung“. Von einer solchen Rechtsnorm sagt man, daß sie „gilt“. Die Geltung von Rechtsnormen muß also durch Analyse der ordnungsgemäß erlassenen (kundgemachten) und nicht wieder aufgehobenen Rechtsvorschriften empirisch nachweisbar sein.
Da aber keine Rechtsvorschrift „schlechthin“ gilt, sondern immer unter bestimmten Voraussetzungen für bestimmte Personen bestimme Verhaltensweisen anordnet, unterscheidet man verschiedene „Geltungsbereiche“:
Der persönliche Geltungsbereich: damit ist der Normadressat eines bestimmten Gesetzes gemeint, so ist der Codex Militaris wichtig für Militärangehörige, für Zivilisten jedoch eher weniger. Der persönliche Geltungsbereich kann etweder generell bestimmt sein („jedermann“) oder aber individuell („Herr N.N.“). Während Bescheide und Urteile stets individuelle Regeln beinhalten – also bestimmte einzelne Adressaten haben-, enthalten Gesetze und Verordnungen in der Regel generelle Normen.
Der örtliche Geltungsbereich: Auch der örtliche Geltungsbereich bestimmt sich in erster Linie aus dem Tatbestandsbereich der Rechtsvorschriften. So kann man sagen, daß Decreta, erlassen von der hispanischen Provinzcuria nur für Hispania gilt.
Der sachliche Geltungsbereich: Darunter verstehen wir jene Lebenssachverhalte bzw. jene menschliechen Verhaltensweisen, an die die fragliche Rechtsvorschrift tatbestandsmäßig anknüpft. So kann man sagen, daß der Codex Militaris sich nur auf die militärische Berufsausübung bezieht, nicht aber auf das private Verhalten des Miles beispielsweise im Urlaub.
Der zeitliche Geltungsbereich: Generell ist es im Imperium so festgelegt, daß Gesetze, Decrete etc mit dem Zeitpunkt der Kundmachung a) in Geltung treten und b) verbindende Kraft erlangen. Es kann aber manchmal sein, daß die Gesetze kundgemacht werden, jedoch zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Diesen zeitlichen Unterschied nennt man Legisvakanz. Manchmal kann aber auch ein Gesetz zurückwirken, dies ist bisher aber im Imperium Romanum meines Wissens nach noch nie vorgekommen, im Strafrecht ist dies überhaupt verboten, lesen Sie dazu im Codex Iuridicialis § 44.
Das reicht für heute. Nächstes Mal sprechen wir über die Novellen, Derogationen und dergleichen.
Ich begrüße Sie, meine Damen und Herren, zu der Vorlesung. Diese Vorlesung wird Sie – hoffentlich – dazu befähigen, im Imperium Romanum als Advocatus, Advocatus Imperialis oder als Prätor juristisch tätig zu sein, zumindest ist das Bestehen dieses Kurses die Voraussetzung für diese Tätigkeiten.
Eine Anmeldung zu diesem Kurs ist nicht explizit notwendig. Jedoch ist die übliche Studiengebühr für den Fortgeschrittenkurs zu bezahlen, ergo ist auch das Bestehen des CRV Bedingung für die Teilnahme an diesem Kurs. Ich werde diese Vorlesung auch nur einmal halten, danach wird hoffentlich der Rector diese Vorlesung unter „Wichtig“ lassen, so daß jeder ohne lange zu suchen, nachlesen kann.
Was müssen Sie tun, um diesen Kurs zu bestehen? Jeder von Ihnen wird von mir einen Sachverhalt bekommen, den Sie mir dann juristisch lösen und argumentieren müssen. Sie haben dafür eine Woche Zeit. Schummeln ist zwecklos, denn jeder von Ihnen bekommt einen eigenen Fall. Es kann auch sein, daß Sie bei einem eher leichteren Fall einige Wissensfragen bekommen, die sie allerdings dann beantworten können sollten.
Was müssen Sie tun, um diesen Fall und auch jeden anderen juristischen Sachverhalt zu lösen? Ganz einfach, dieser Vorlesung gut zuhören ;). In dieser Vorlesung werden keine Fragen von Ihrer Seite erläutert und auch keine Kommentare erwünscht sein – sie werden ignoriert (simoff:gelöscht). Für Fragen und Kommentare sowohl zur Vorlesung als auch zum Kommentar werde ich ein Konversatorium abhalten.
„Prüfungsstoff“ – wenn man so will – wird naturgemäß der Codex Iuridicialis sein, für eine richtige Lösung des Falles samt Argumentation wird es aber unerlässlich sein, auch den Kommentar zum Codex, die Vorlesung und gegebenfalls auch das Konversatorium sich anzusehen. Vielleicht werde ich aber auch einige Elemente von den anderen Codices mitreinnehmen…;)
Den Codex Iuridicialis finden Sie in der Gerichtshalle, den Kommentar dazu bei den Dissertationen. Hier für den Allgemeinen Teil und hier für den Besonderen Teil.
Und, ganz wichtig, wenn Ihnen etwas nicht klar ist, stellen Sie Fragen im Konversatorium. Ich als Vortragender will ja, daß Ihnen die Jurisprudenz klar wird und auch Spaß machen soll.
Meine Vorlesung wird folgende unterschiedlich lange Teile beinhalten:
1.Einleitung in das allgemeine Recht
2. Einleitung in das Strafrecht
3. Die Strafe
4. Grundbegriffe des Strafrechts
5. Das Fallprüfungsschema
6. Der Handlungsbegriff
7. Tatbestandsmerkmale
8. Deliktsgruppen
9. Aufbau der Versuchsprüfung, des Fahrlässigkeitsdelikts
10. Konkurrenzen
Am Ende der Vorlesung werde ich Ihnen verschiedene Fallprüfungsschemata, die Ihnen für die Prüfung und für Ihr zukünftiges juristisches Arbeiten von Hilfe sein sollten.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß bei der Vorlesung und viel Erfolg bei der Prüfung!
Dann gehen wir gleich in medias res.
Hier können die Fragen zur Vorlesung und zum Kommentar gestellt werden...
Diesem Cursus wird jenes Recht zugrundegelegt, nach der wir hier im Imperium Romanum leben.
Trouble in Paradise? Warum? Weil sie einen alten Sack kennenlernen will?
Was kann man aus diesen Fragebogen von Adria herauslesen?
a) sie is ein gsuff
b) sie will andere männer kennenlernen
107 kann ich den ersten teilsatz voll unterschreiben, den zweiten aber nimmer
und ja, 120, der würd ich aber auch noch anderes antun...
und bitte? was soll 78 denn? sollt i mir schön langsam sorgen machen?
Gut, bin mit den obigen Änderungen voll einverstanden.
Aber Anton: in der Abstimmungsvorlage sind die anderen Paragraphen des Cod Iur nicht enthalten. Gibt es einen Grund dafür?
ZitatOriginal von Gaius Germanicus Torquatus
Edit:
Marcus Vinicius Hungaricus
es geht nicht ums sterben, sondern um den Zeitpunkt der Kreuzigung!
Mir gehts nicht um Jesus, sondern um das, was ein Pseudo-Historiker da von sich gibt.
/edit: aber schon klar, diskutiert nur weiter. ich bin nur gerade wieder über diesen ****** drübergestolpert und wollt nur etwas dampf ablassen.
ZitatOriginal von Gaius Germanicus Torquatus
Die Historiker sind sich zwar einig, das Jesus um etwa 15 Uhr Ortszeit gekreuzigt worden ist, allerdings können sie nicht mit Sicherheit sagen, ob Karl der Große je gelebt hat ...
Also wenn du da auf die "Theorien" des Herrn Illig anspielst, muß ich einmal ganz gehörig räuspern.
und ob jesus wirklich um 15 uhr ortszeit starb... naja, DARÜBER kann man streiten, wenn man unbedingt will.
Nein, für diesmal nicht.
Marcellus salutierte und ging hinaus. Hungaricus dachte noch kurz über seinen Bruder nach, dann wandte er sich wieder seinen Akten zu.
Ich würde dann vorschlagen, wenn dies so angenommen wird, es so zu veröffentlichen und im Gerichtssaal aufzulegen:
Novelle Codex Iuridicialis ..... (Datum der Veröffentlichung):
§ 6 Abs 1 lautet wie folgt:
In Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen fungiert der Advocatus Imperialis als Kläger, hier Ankläger genannt.
§ 14 Abs 2, 3, und 4 lauten wie folgt:
(2) Sie vertritt bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen als Ankläger das Imperium Romanum.
(3) Die Advocatio Imperialis wird als Ermittler nur bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen tätig.
(4) Bei allen Ermittlungen in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen wird ein Advocatus Imperialis zum konkreten Fall hinzugezogen.
§ 24.1 lautet wie folgt:
(1) Der Anzeiger wird verpflichtet mit dem Erstatten der Anzeige am Gericht eine Prozessgebühr in Höhe von 500 Sz. an die Staatskasse zu entrichten.
(2) Kommt es daraufhin zu keiner Anklageerhebung, so werden dem Anzeiger 450 Sz. von der Staatskasse zurückerstattet.
(3) Bekommt der Anzeiger nach Anklageerhebung vor Gericht recht, so trägt die Prozesskosten der Verurteilte.
(4) Von dieser Regelung ist der Staat ausgenommen, wenn er von Amts wegen das Verfahren eröffnet.
§ 28 Abs 1 lautet wie folgt:
Die Anklage kann nur vom zuständigen Gericht erhoben werden, den Antrag hierzu stellt in Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen die Advocatio Imperialis.
§ 30 Abs 6 lautet wie folgt:
Bei Strafsachen der Kategorien Schwerverbrechen und Verbrechen entfällt die Erste Anhörung.
Warum will das der vermaledeite Jurist schon wieder und lässt die anderen nicht in Ruh damit? Ganz einfach:
1. der Rechtssicherheit im allgemeinen wegen
2. damit alle wissen, wie es vorher ausgesehen hat
3. hat die Novelle keine Auswirkungen auf bestehende vor Gericht verhandelte Fälle
4. damit ihr alle was zu fragen habt.
Die Texte sind schon konzipiert für Wisim 2, wenn ich net falsch informiert bin, deswegen noch der Unterschied zwischen Text und Lohn.