Nun gut, da die Anklage noch immer darauf besteht, daß alles von meinem Mandanten Gesagtes bzw. Geschriebenes eine glatte Lüge ist, wird die Verteidigung auch darauf antworten...
Zitat
Wieder trete ich vor dich und wieder ist es keine angenehme Sache, die ich vorbringen muss.
Nicht irgendwer, sondern der Quaestor Sacrii Palati, tritt vor den Kaiser und zeigt sich aufgebracht.
Ja, Curio ist der Quaestor Sacrii Palati. Jedoch weiß ich nicht, was das Amt meines Mandanten mit der Sache an sich zu tun haben soll.
Zitat
Es ward viel Alkohol getrunken und wohl viel nackes Fleisch gezeigt.
Diese Aussage ist, wie durch die Aussage des Senators Meridius bewiesen, GELOGEN!
Einen Moment! Es wurde Alkohol getrunken, Curio berichtet von viel, Meridius von "in Maßen". Kann der Rex Sacrorum ein allgemeingültigen Maßstab entwerfen, wann viel und wann in Maßen getrunken wurde? Ich denke nicht, denn der eine verträgt mehr und der andere weniger.
Und bezüglich dem "nackten Fleisch": der Rex Sacrorum hat meinen Mandanten richtig zitiert, nämlich "wohl", es wurde "wohl" nacktes Fleisch gezeigt. Das sagt uns, daß Curio sich in dieser Sache nicht gewiß war, und wie kann man lügen über eine Sache, in der man sich nicht gewiß ist?
Zitat
Weiter verweise ich auf gewisse zur Schau getragene Nippel in der ehrenhaften Casa Decima.
Auch dies ist eine glatte LÜGE!
Ist sie das? Kann es nicht vielleicht sein, daß zwar Meridius keinem Anblick der äußerlichen Weiblichkeit, jedoch vielleicht anderen Besuchern dies vergönnt war? Wir wissen es nicht...
Zitat
Als wäre dies nicht genug, kam mir eine sehr alte Äusserung ins Gedächtnis, deren Sinn sich mir erst jetzt langsam zu erschliessen beginnt. Als die da wäre: Zitat: Original von Sinona Matinia
Jetzt werden die ERLOGENEN Aussagen mit einer wahren Begebenheit verknüpft. Sehr geschickt, der Pontifex Maximus konnte die Dreistigkeit der Aktion ja nicht erahnen.
Ich weise nochmals darauf hin, daß es immer noch nicht erwiesen ist, ob mein Mandant gelogen hat oder nicht. Seid nicht vorschnell, werter Kollege.
Zitat
NACHDEM also die Verlobung aufgelöst wurde, spricht sie davon, dass die Karriere nun inzwischen verunmöglicht ist.
Es scheint dem Scribonius an dieser Stelle wichtig zu sein zu betonen das die Verlobung aufgelöst wurde, dies ist zum Zeitpunkt der Aussage erwiesenerweise falsch.
Ja, wir wissen alle, daß die Verlobung nicht existent war... Wie oft wollt Ihr den Irrtum meines Mandanten noch erwähnen?
Zitat
Was anderes, als der Verlust der Jungfräulichkeit, könnte sie zu diesem Schluss geführt haben?
Die vom Pontifex Maximus verfasste Expertise dazu kann dem Gericht vorgelegt werden.
Es gibt eine Expertise? Damit kommt Ihr erst JETZT? Werter Prätor, das ist eine Farce! Von einer solchen Expertise war bisher nie die Rede, und jetzt kommt die Klagseite damit. Ich frage mich, warum das bisher zurückgehalten wurde...
Zitat
Wenn dieses Lügengespinst von Scribonius nicht absichtlich herbeigeführt wurde um meiner Mandantin einen grausamen Tod durch lebendig begraben zu beschehren, so ist dieser Mann zumindestens völlig unzurechnungsfähig. Die Gesellschaft muss vor ihm geschützt werden."
Einspruch! Anscheinend ist der Anwalt der Klägerin in seinen eigenen Gesetzen nicht besonders bewandert. Sinona Matinia ist am 18. 11. dem Orden der Vestalinnen beigetreten. Sollte Sinona Matinia VOR diesem Zeitpunkt nicht mehr Jungfrau gewesen sein, kommt folgender Passus zum Zuge: Ich zitiere aus der Lex Iunia et Scribonia de Vestalibus, Pars Prima: "Sollte sich nachträglich herausstellen dass eine Vestalin, der Jungfräulichkeit beraubt, dem Orden beigetreten ist wird sie aus dem Orden verstoßen und verbannt."
Das bedeutet, von Tod durch lebendig begraben war nie, ich wiederhole NIE, die Rede.