Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

    Hungaricus nickt, als er die Worte des Centurio hört


    Gut, so soll es geschehen!


    Auch ich bin der Ansicht, daß die Disziplin noch gestärkt werden könnte, neben der Kondition, die auch noch im jämmerlichen Zustand ist. Die neuen Rekruten halten noch nichts aus, das werde ich ändern.


    Er sieht sich um, bemerkt die etwas müden Legionäre und salutiert dem Centurio


    Wer hat Euch gesagt, daß ihr schon stehenbleiben dürft? Die 20 Runden waren zum WARMMACHEN, und ihr seid schon müde? Ihr seht die Wand da? Los, drüberklettern, jeder 20 Mal! Und wehe, einer fällt auf der falschen Seite herunter - der wird zum Latrinenputzen abgeordert - für 2 Wochen!

    § 1. Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich; verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht oder wertgemindert sind, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist; falsch bezeichnet sind.


    § 2. Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    § 3. Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.


    § 4. Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe des 3-fachen Wertes der Ware an die kaiserliche Kasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe des 5-fachen Wertes der Ware, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß des 10-fachen Wertes der Ware, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird. Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen, ist ihm die Konzession zu entziehen.


    § 5 Z 1. Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt.


    Z 2. Sollte der erste Verstoß eines Konzessionsinhabers länger zurückliegen als 3 Jahre, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollte ein Konzessionsinhaber 2 Verstöße begangen haben und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 10 Jahre, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste. Dies dient zum Schutz des Konzessionsinhabers, der nur einzeln und nicht beabsichtigt Fehler macht.


    Z 3. Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.

    1. Das Decretum Curies wird ausschließlich von den Mitgliedern der Curia Provincialis beschlossen. Jedes Mitglied der Curia hat eine Stimme.
    Je nach Art des Decretums sind folgende Mehrheiten nötig:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 51 %
    Finanzgesetze: 75 %, keine Gegenstimmen
    Einführung von Ämtern: Einstimmigkeit
    sonstige Erlasse: einfache Mehrheit


    Werden diese Mehrheiten nicht erreicht, gilt der Entwurf als gescheitert. Der Proconsul von Italia gilt nicht als Mitglied der Curia und hat kein Stimmrecht.


    Gesetze gelten stets für die Allgemeinheit oder bestimmte Bevölkerungsgruppen, Erlässe dagegen für Einzelpersonen.


    2. Ein Entwurfstext für ein Gesetz oder einen Erlass hat ausformuliert der Curia vorzuliegen, damit alle Mitglieder die Möglichkeit haben, den vorliegenden Text eingehend zu prüfen. Während dieses Prozesses ist jedes Mitglied der Curia dazu befugt, auf den Entwurf einzuwirken und Vorschläge für Änderungen oder Verbesserungen zu machen. An dieser Diskussion darf auch der Proconsul von Italia teilnehmen. Dieser Prozess muss mindestens eine Woche andauern um jedem die Möglichkeit zu geben sich zu äußern. Nach dieser Woche kann der Entwurfsteller eventuelle Änderungen am Entwurf vornehmen oder dies auch unterlassen und den Entwurf zur Abstimmung stellen.


    3. Sollte ein Entwurf an der Curia scheitern, hat der Antragssteller die Möglichkeit, eine Aussprache zu initiieren, um einen Kompromiss zu erzielen und strittige Punkte des gescheiterten Entwurfs zu klären. Nach Scheitern des Entwurfs und einer Aussprache kann eine neue Abstimmung stattfinden.


    4. Einen Entwurf dürfen einbringen: der Proconsul von Italia und die Mitglieder der Curia Provincialis.


    5. Gesetz und Erlässe müssen nach der Ratifizierung durch Aushang an der Regia Provincialis veröffentlicht werden.


    6. Gesetze und Erlässe haben folgende Gültigkeitsdauer:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: unbegrenzt
    Finanzgesetze: unbegrenzt
    Einführung von Ämtern: 6 Monate, dann Bestätigung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen für wiederum 6 Monate notwendig
    sonstige Erlasse: maximal 2 Monate, Verlängerung nicht möglich (etwa länger gültiges muss als Gesetz festgeschrieben werden)


    7. Ein Gesetz oder Erlass kann nach einer gewissen Wartezeit nach dessen Ratifizierung mit der jeweils zum Beschluss nötigen Mehrheit aufgehoben werden. Dies kann jedes Mitglied der Curia initiieren. Es gelten die folgenden Wartezeiten ab Beschlußdatum:


    allgemeine Gesetze ohne Finanzen und Ämter: 1 Woche
    Finanzgesetze: 4 Wochen
    Einführung von Ämtern: keine Aufnebung möglich
    sonstige Erlasse: keine Wartezeit

    § 1. Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich; verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht oder wertgemindert sind, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist; falsch bezeichnet sind.


    § 2. Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    § 3. Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.


    § 4. Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe des 3-fachen Wertes der Ware an die kaiserliche Kasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe des 5-fachen Wertes der Ware, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß des 10-fachen Wertes der Ware, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird. Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen, ist ihm die Konzession zu entziehen.


    § 5 Z 1. Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt.


    Z 2. Sollte der erste Verstoß eines Konzessionsinhabers länger zurückliegen als 3 Jahre, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollte ein Konzessionsinhaber 2 Verstöße begangen haben und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 10 Jahre, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste. Dies dient zum Schutz des Konzessionsinhabers, der nur einzeln und nicht beabsichtigt Fehler macht.


    Z 3. Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.

    Der neu beförderte Optio lässt die Legionäre in Reih und Glied aufstellen


    Legionäre!


    Wie Ihr schon gehört habt, ist der Optio Meridius zum Centurio befördert worden, meine Wenigkeit zum Optio!


    Das heißt nicht, daß Ihr ab heute weniger Drill bekommt!


    Ganz im Gegenteil!


    Zum Warmmachen: 20 Runden um das Castellum herum, und wehe, es wagt einer, sich zu beschweren!


    Die Legionäre drehen sich um und beginnen zu laufen. Hungaricus überlegt nur kurz, ob er auch mitlaufen soll, dann sieht er, wie langsam das alles von sich geht.


    DAS IST LAUFEN??? Meine Oma ist schneller als Ihr!


    LOS, LOS! EINS ZWO EINS ZWO!

    Ich danke Euch für diese Beförderung. Ich hoffe, daß der Imperator seine Entscheidung in der Zukunft nicht bereut.


    Doch, werter Legat, mir Edelmut zu unterstellen, ist eine Fehleinschätzung. Die Gründe, die Meridius darlegt, mögen wohl richtig sein, einen Posten zu überspringen, kann die Moral der Truppen schädigen. Ich jedoch bin weiter anderer Ansicht, die Gründe für meine Einstellung habe ich bereits ausgeführt.


    Doch in einem anderen Punkt muß ich Meridius voll zustimmen. Die Academia Militaris könnte tatsächlich zu einem Sprungbrett für zu viele Legionäre werden. Doch anders als Meridius werde ich versuchen, die Aufnahmeprüfung zu bestehen.


    Wenn man mir deswegen Karrieregeilheit vorwirft, wird mich das nicht weiter stören. Ich weiß, daß ich durch meine Leistung befördert wurde, ebenso wird auch an der Academia Leistung von mir erwartet.



    Nichts desto trotz werde ich heute meine Beförderung in der Taverne ausgiebig und hier schmunzelte er erörtern.

    Nach Achaia fahrt Ihr? Und demnächst auch noch? Schade, ich hoffte, etwas mehr Zeit noch mit Euch verbringen zu können. Die Gerüchte um einen Feldzug wollen nicht verstummen, deshalb bin ich leider momentan etwas eingespannt...


    Ich hoffe, es gefällt Euch in Achaia.

    In Bezug auf die seltene (und verständliche) Anwesenheit der Pompea Fabia ist mir aufgefallen, daß wir nicht ausgemacht haben, wie lange man eine Stimme abgeben darf, also wie lange ein Gesetz/Erlass zur Abstimmung steht.


    Ich schlage vor 1 Woche.

    Er lächelt, als er ihre Worte hört


    Milch mit Honig? Achja, ihr stammt ja aus Vindobona. Ich weiß nicht, ob es das auf den Märkten hier gibt, aber wir werden bestimmt was passendes finden. Ich habe noch etwas Zeit, schauen wir noch ein wenig herum.

    Hungaricus nickte bedächtig zu den Worten des Optio


    Ich weiß nicht, ob dies mit dem Cursus so nötig ist, bedenke, Optio, daß wir jetzt aufgrund unserer SONDER-Leistungen befördert werden. Wenn wir aber den Cursus einhalten und nach einer so kurzen Zeit abermals befördert werden, glaube ich, daß dies eher den Neid schüren könnte.


    Wenn außerdem die anstehenden Feldzüge in naher Zukunft realisiert werden könnten, wäre es meiner Ansicht nach besser, wenn du so schnell wie möglich das Legionskommando übernimmst, um die Vorbereitungen dazu so schnell und effizient wie es geht zu beenden.


    Ich überlasse die Entscheidung dir, Meridius bzw. Euch, Tribun, aber wegen der nahen Feldzüge, wäre es besser, den Rang zu überspringen und gleich an die Vorbereitungen gehen zu können.

    Harter Tag, kann man wohl sagen.


    Die Gerüchte um einen Krieg werden wohl Gerüchte bleiben, denn viel mehr höre ich auch nicht. Und unser Imperator hat in Rom einiges zu tun, ich weiß nicht, ob es wirklich zu einem Krieg kommen wird.