Beiträge von Marcus Vinicius Hungaricus

    Ich lege hiermit das Gesetz zur Abstimmung vor:


    § 1. Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich; verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht oder wertgemindert sind, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist; falsch bezeichnet sind.


    § 2. Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    § 3. Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.


    § 4. Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe des 3-fachen Wertes der Ware an die kaiserliche Kasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe des 5-fachen Wertes der Ware, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß des 10-fachen Wertes der Ware, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird. Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen, ist ihm die Konzession zu entziehen.


    § 5 Z 1. Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt.


    Z 2. Sollte der erste Verstoß eines Konzessionsinhabers länger zurückliegen als 3 Jahre, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollte ein Konzessionsinhaber 2 Verstöße begangen haben und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 10 Jahre, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste. Dies dient zum Schutz des Konzessionsinhabers, der nur einzeln und nicht beabsichtigt Fehler macht.


    Z 3. Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.



    Ich bitte um Zustimmung oder Ablehnung.

    hm, nein, machen wirs lieber so:


    "Die Gesetze und Erlasse müssen zum ehestmöglichen Zeitpunkt nach Beschluß in der Regia Provincialis von einem Mitglied der Curia veröffentlicht werden. Ihre Verbindlichkeit beginnt sofort mit der Veröffentlichung, wenn nichts anderes angegeben wird."


    Es muß immer veröffentlicht werden, sonst kanns ja keiner wissen, um das gehts mir. Sonst wirds a bisserl zu kompliziert.

    beide schweigen etwa eine Minute


    Verzeih, Optio, wenn ich vor dir das Wort ergreife, aber bei unverhofften Beförderungen warst du noch nie ein Mann großer Worte.


    Hier konnte Hungaricus ein Grinsen nicht verkneifen


    Ihr müsst verstehen, Tribun, daß wir beide wohl etwas überrascht sind, schließlich überspringen wir beide immerhin einen Rang. Wir müssen also einen gewaltigen Eindruck in Rom machen. Und daß der Palatin seine Augen auf einen Optio und einen gewöhnlichen Legionär richtet, verstärkt unsere Überraschung um ein Vielfaches.

    Letzteres gefällt mir auch eher. Denn die Allgemeinheit bekommt ja den Beschluss in der Kurie nicht mit. Mir gehts im Grunde nur darum, daß eben im Decretum drinnen steht, wann die Gesetze oder Erlässe gelten, denn es kann ja theoretisch auch sein, daß sie erst ab einem späteren Zeitpunkt verbindlich werden.


    Und die Gschicht mit 0 Uhr nächsten Tag ist in Österreich bei den Gesetzen Usus, deswegen hab ichs so hingeschrieben. Was man net alles lernt bei die juristen... :]

    Wir haben etwas vergessen: Und zwar der Beginn der Gültigkeit eines Gesetzes oder Erlasses.


    Im Decretum der Kurie sollte sowas stehen wie "Sollte nichts anderes angegeben sein, beginnt die Gültigkeit dieses Gesetzes/Erlasses/was auch immer mit Beginn des nächsten Kalendertages 0 Uhr."


    Nicht, daß da Unklarheiten bestehen.

    Nach längerer Zeit läßt sich Hungaricus wieder in der Therme blicken. Langsam lässt er sich in ein Becken mit kaltem Wasser gleiten.


    Aah, tut das gut. Die ganzen Drills, die der Optio in den letzten Tagen mit uns gemacht hat, haben mich mehr geschlaucht, als es sollte.


    PLÄTSCHER, PLÄTSCHER

    Nun, das ist wohl wahr. Ich bin mir allerdings nicht ganz sicher, ob es tatsächlich zu einem Krieg in Germania kommen wird. Ich hörte immer nur von kleinen Scharmützeln von noch kleineren Verbrechern, allerdings nicht von einem größeren Zusammenschluss der germanischen Völker.


    er nahm einen Schluck von seinem Wein


    Sollte es aber tatsächlich zu einem Krieg kommen werden, ist es sicher nicht schlecht, eine Legion zu viel als zu wenig an der Grenze stationiert zu haben. Die Germanen fühlen sich von uns bedroht und werden daher sicher mit mehr Willen als von uns gewohnt gegen uns vorgehen.

    Gut, meine Vorschläge:


    zu Punkt 1: Bin dafür, daß die Bestätigung auch wieder für 6 Monate gilt.


    zu Punkt 2: Ganz einfach: Gesetz gilt für die Allgemeinheit - in unserem Fall die Bevölkerung der Provinz Italia, ein Erlass hingegen für eine einzelne, dezidiert erwähnte Person.


    Alle Fragen beseitigt?

    Wunderschön zusammengeschrieben, mein Kollege.


    Welche Punkte findest du noch nicht genau genug? Für mich ist es eigentlich klar genug formuliert.


    Im übrigen ist die Erhöhung der Kurie im Moment nicht wirklich entscheidend für mich. Ich habe mir nur gedacht, nachdem Pompea Fabia momentan in RL ein bisserl im Stress ist, wäre dies vielleicht net schlecht.

    M. Vinicius Hungaricus geht mit langsamen Schritten in den Tempel hinein und beginnt leise zu beten


    Oh Trajanus!


    Seit heute habe ich eine verantwortungsvolle Last zu tragen. Hilf mir, mich dieser Verantwortung würdig zu erweisen, auf daß ich niemandem Schande bereite, weder meiner Familie, noch meiner Factio, dem Kaiser oder Rom.


    leise dreht er sich um und geht

    Außerdem bin ich der Ansicht, daß wir eine Erhöhung der Kurie erwägen sollten, vielleicht auf 5 Personen. Die Entscheidung obliegt natürlich dem Proconsul, aber zumindest einen kenne ich, der würde ausflippen und die Kurie mit Arbeit überschütten wollen... :D

    Ja, und genau deswegen habe ich angeregt, die Posten aus der Ämterliste der Basilica Traiana fürs erste einmal zu nehmen und solche Stellenausschreibungen durchzuführen. Dies wär einmal auf Reichsebene. Auf provinzialer Ebene hängts halt stark vom Proconsul ab, wenn der nicht will, bzw. nicht kreativ ist, bringts dann auch nicht viel. Aber ich bin guten Mutes...

    er lacht


    Quintus, Vetter, sei nicht gleich immer eingeschnappt! Aber ich warne dich! Komm mir nicht ins Gehege! Das kann schmerzhaft für dich werden! :D


    lacht und schlägt Quintus auf die Schulter


    Komm, Quintus! Gehen wir auf einen Schoppen in die Taverne! Wer weiß, wie lange du noch hier sein wirst!