Doch, hast du. Aber der Reihe nach.
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Original von Thimótheos Bantotakis
Heißt das im speziellen Fall der Familie Bantotakis, dass ich als Ältester der drei Brüder Pater Families bin?
Nein. Pater Familias ist man nur, wenn man Kinder (und ev. Kindeskinder, bzw auch bei einer Ehe cum manu die Ehefrau) aus einer aufrechten Ehe (die natürlich nach römischem Recht geschlossen oder anerkannt sein muß) hat und man selbst dabei - no na - keinem Pater familias unterstellt ist, also sui iuris ist.
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So wie ich die Regeln verstanden habe, bekämen dann auch die anderen beiden Peregrini Bantotakis das Bürgerrecht, wenn ich selbiges erlange. Ist das der Fall?
Nein, die müssten selber das Bürgerrecht erlangen.
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Das Regelwerk bezeichnet allerdings das Oberhaupt einer Peregrinen Familie ebenfalls mit der römischen Entsprechung. Da die drei Bantotakisbrüder im Tabularium auch als solche eingetragen sind, kann man uns aber als Familie zählen ja?
Ihr seid eine Familie, egal ob ihr alle das Bürgerrecht habt oder nur einer oder keiner.
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Ich nehme also an, dass diese Regel nur bedingt auf historischen Gegebenheiten basiert und dem Spielspaß zugute kommt?! Denn sonst müsste ich nach Erlangung des Bürgerrechts meine beiden Brüder für jeweils 2000 Sz adoptieren, was weniger erfreulich wäre.
Den ersten Satz find ich lustig, aber das nur nebenbei.
Und die Adoption deiner Brüder ... Der eigene Bruder nach dem römischen Recht der Vater. Klingt inzestuös, nach meinem Rechtsempfinden. Bei einem ähnlich gelagertem Fall hat der Prätor Peregrinus sich geweigert, die Adoption durchzuführen.
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Original von Nikolaos Kerykes
Soweit ich weiß gibt es aus der Sicht römischen Eherechts keine peregrinen Ehepaare, denn als Ehe wird nur die ordentliche Ehe angesehen, bei der mindestens der Mann Bürger ist. Daraus könnte man vielleicht schließen, dass auch die übrigen Familienverhältnissse unter Peregrini im römischen Recht keinen Platz hatten.
Also es ist ja logisch, daß das römische Recht sich um einen feuchten Kehricht darum schert, was peregrine Rechte für diesen oder jenen Fall vorsehen.
Dein erster Satz ist übrigens falsch. Das iustum matrimonium war nur römischen Bürgern vorbehalten, also beide mußten das Bürgerrecht haben. Für näheres schauts euch bei Gelegenheit meinen Ehe-Artikel in der Wiki an.
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Original von Tiberius Decimus Crassus
Es gibt ja auch noch den SimOff-Verwalter und ich denke der, der das Bürgerrecht zuerst erwirbt, ist dann der SimOff-Verwalter.
Der Simoff-Verwalter hat mit dem Bürgerrecht nicht viel zu tun, ist in dieser Diskussion also komplett irrelevant.