Der Consul gewährte Senator Iulius das erste Wort, denn als Ehemann der Sergia war er mehr als alle anderen betroffen. Der zu erwartenden langen Rede wegen, machte sich der Consul wieder Notizen. Seine Antwort begann er mit der Kaiserfrage.
"Danke Senator Iulius. Ich muss sagen, ich bin von deiner Haltung beeindruckt und ich komme gleich zum Thema.
Der Kaiser ist mit dem Vorsatz angetreten, dem Senat wieder mehr Einfluss zuzubilligen. Er hat vor uns allen geäußert, dass er es für erforderlich hält, zur Mos Maiorum zurückzukehren. Nichts anderes beabsichtige ich mit diesem Gesetz. Der Kaiser ließ Taten den Worten folgen, denn er machte in der Vergangenheit mit seinen Auftritten deutlich, dass er sich als Diener des Staates sieht, nicht als König. Er hat mir in einer Audienz noch einmal persönlich versichert, dass er dem Senat mehr Einfluss zubilligt, und das nicht nur im Hinblick auf Wahlempfehlungen. So seine Worte. Wie sehr er sich an die eigenen Vorgaben hält, hat er gerade erst vor den letzten Wahlen deutlich gemacht, als er eine Direktnominierung abgelehnt hat, um die Wahl des Senats nicht zu beeinflussen.
Ganz gleich, auf welchen Zeitraum ich blicke, ob auf den Amtsantritt, ein persönliches Gespräch vor zwei Jahren oder die aktuelle Entscheidung, stets wertschätzt und stärkt der Kaiser den Senat. Stets zeigt er sich als Mann der alten Traditionen. Ich bin mir gänzlich sicher, dass er keinem Gesetz entgegenstehen wird, das sich zum Ziel setzt, zur Mos Maiorum zurückzukehren.
Ich plane, den Kaiser sofort nach der heutigen Sitzung anzuschreiben, um ihn zu informieren und mich seiner Unterstützung zu versichern. Ich wollte zeitnah retten, was zu retten ist. Daher hier der erste Schritt.
Es ist viel zu viel Zeit seit den Aufständen vergangen, ohne dass wir wirkungsvoll gehandelt haben. Ja, wir haben Aufständische hingerichtet, aber nein, wir haben nichts getan, um die Ursachen zu beheben und das Feld neu zu bestellen. Wir konnten es nicht, weil wir nicht wussten, wie. Jetzt wissen wir, dass die vom Reich in Vergessenheit Geratenen in der Subura der schlechten Lebensbedingungen wegen einen Grund zum Revoltieren hatten. Seit gestern wissen wir, woher sie ihren Mut bezogen, römische Männer zu morden und sich am Ende zu erheben."
Er schloss des nahen Zusammenhanges wegen gleich die Antwort zum Collegium Pontificum an.
"Zeit haben wir also genug verschwendet, jetzt heißt es zu handeln. Es heißt, SCHNELL zu handeln und das kann ich nicht in alle Richtungen gleichzeitig tun und vor allem kann ich es nicht allein. Ich habe gestern und die Nacht durchgearbeitet, um heute das Gesetz in seinem Entwurf vorzustellen. Dieses Gesetz ist der Beginn einer weitreichenden Sühnekampagne. Mir war es wichtig, dem Kaiser neben dem Problem gleich eine Lösung zu präsentieren, die wir hier bereits diskutieren. Ich wäre dankbar, wenn ich den Weg zum Collegium Pontificum nicht alleine beschreiten muss, aber dazu komme ich später noch."
Anschließend ging er die inhaltlichen Anmerkungen durch.
"Es lag nicht in meiner Absicht, Freigelassene und Sklavinnen im ersten Absatz des ersten Paragrafen auszulassen. Um irwitzigen Frauen zuvorzukommen, schlage ich vor, die allgemeine Bezeichnung Frauen zu wählen, weil sich mit ihr jedes weibliche Wesen angesprochen fühlen muss. Alternativ könnte man die beiden fehlenden Stände anfügen, damit sich jede Frau angesprochen fühlen kann.
Was die weiblichen Kommunalpolitiker oder Verwaltungsangestellten in fernen Regionen betrifft, so bin ich sicher, dass die Kunde vom Sklavenaufstand unter der Führung einer Frau auch in entfernte Teile des Reiches vorgedrungen ist. Ich glaube nicht, dass dort ein Nachahmen erwünscht ist, denn auch in unserem Fall gab es ja Vorbilder und Nachahmer. Außerdem denke ich, herrscht Rom, auch bei den Griechen."
Der nächste Punkt betraf Paragraf zwei.
"Wie bereits erwähnt, spreche ich mit der allgemeinen Bezeichnung 'Frau' jedes weibliche Wesen unabhängig seines Standes an. Eine Streichung - wie vorgeschlagen - halte ich für ungünstig, denn im Falle einer Tätigkeit als Lupa, steht diese einer Sklavin, Freigelassenen und Peregrina frei, nicht aber einer Frau mit Herkunft als Römerin. Falls es eine unmissverständlichere Formulierung gibt, bin ich dafür offen bzw. vielleicht ist meine Umformulierung geeignet."
Beim nächsten Einwand in Bezug auf einen Standesunterschied bei Heirat zwischen Mann und Frau, dachte Menecrates kurz nach. Es lohnte sich nicht, zu großen Erklärungen anzusetzen, daher folgte er dem Vorschlag des Senators, da dieser die alte Rolle der Frau stützte.
"Einverstanden, ich streiche Absatz zwei im Paragraf zwei.
Dann wären noch die alten Sitten und Werte. Senator Dives, wenn du sie im Gesetz benannt haben möchtest, bitte ich zum einen Vorschlag in welcher Ausformulierung und an welcher Stelle.
Ich selbst bin nicht sicher, ob wir die Tugenden einer römischen Frau aufnehmen sollten oder es als Grundwissen voraussetzen. Proba - rechtschaffen. Piissima - gewissenhaft. Pia - fromm. Officiosa - pflichtbewusst." Er war sich tatsächlich unschlüssig und wartete auf Reaktionen.
"Ich folge außerdem deinem Vorschlag, Absatz eins im Paragraf drei zu streichen und der Zusatz, die Frau und Kinder eines Senators betreffend, ist hervorragend!"
Der Consul blickte auf und stellte fest, die Diskussion fing konstruktiv an. So viel Stärke hätte er dem iulischen Senator nicht zugetraut.
Dann allerdings sprach Aurelius und der disqualifizierte sich. Der Consul ging nicht auf dessen Einschätzung ein, es handele sich beim Sklavenaufstand nicht um eine göttliche Strafe, weil Aurelius kein Zeichen gesehen hätte. Wer konnte schon einem Haruspex in seinen Deutungen Glauben schenken, der als Römer den Frauen Rechte zusprach, die abseits der guten alten Sitten lagen.
Irgendetwas musste aber Menecrates antworten, also wählte er das Nachfolgende.
"Die Selbstverwirklichung einer Frau beinhaltet in erster Linie ihre Rolle als Mater, also die Mutterschaft, Kinder für den Staat zu gebären, gerne mindestens drei. Frauen stärken ihren Mann durch die Führung des Haushaltes. Die Summe all diese klassischen Werte tragen zur Verwirklichung einer Frau bei. Senator Aurelius, viele deiner Fragen erscheinen mir unwichtig, um ehrlich zu sein. Nehmen wir die Bemerkung, Sklavinnen 'sollen' an der Waffe ausgebildet werden. Ich habe keine Zeit, alles Stück für Stück mit dir durchzugehen. Eine Sklavin KANN als Gladiatorin ausgebildet werden, eine Frau höheren Standes nicht.
Ich habe keine Zeit, all deine Fragen stückweise durchzugehen. WIR haben keine Zeit. Ich wollte eigentlich dich und Senator Flavius Gracchus bitten, dass wir gemeinsam eine Staatssühne anbringen. Schneller als schnell kann ich nicht handeln, daher ist dieses Gesetz der erste Schritt, die Rückversicherung beim Kaiser der zweite, das Anbringen der Staatssühne der dritte und am besten müsste alles gleichzeitig geschehen."
Er blickte Aurelius direkt an: "Wie steht es um deine Mitwirkung dabei?" Dann blickte er zu Flavius Gracchus. "Senator Flavius, darf ich dich um deine Unterstützung in dieser Sache bitten?"
Er ließ den Senatoren Zeit zum Nachdenken.
"Hier wäre erst einmal der abgeänderte Gesetzentwurf."
Lex de restitutio
Präambel
Dieses Gesetz soll die alten Sitten und Gebräuche (mores maiorum) des römischen Staates wieder herstellen, die bezüglich unserer wertgeschätzten Frauen galten. Zu ihrem Schutz und zur Wertschätzung der Geschichte unseres geliebten Roms sind Rechte und Pflichten gleichermaßen einzusetzen.
§ 1 Aufhebung besonderer Zugangsberechtigungen
(1) Eine römische Frau und eine fremde Frau (Peregrina), eine Freigelassene (Libertina) und eine Sklavin (Serva) können keine öffentlichen Ämter außerhalb des Cultus Deorum bekleiden. ODER Eine Frau kann keine öffentlichen Ämter außerhalb des Cultus Deorum bekleiden.
(2) Es werden alle Zugänge zu den equestrischen und zivilen Laufbahnen aufgehoben.
(3) Eine Frau kann weder als Ritter noch als Bürgerin in der Verwaltung, im Militär, im Senat, der Kanzlei oder sonstiger Position einer Administration des römischen Staates dienen.
(4) Nur der Cultus Deorum, die Vestalinnen und gesonderte Tätigkeiten im Zuge des Dienstes an den Göttern sind Frauen weiterhin frei zugänglich, mit Ausnahme von Positionen, die der Tradition nach männlichen Bürgern vorbehalten sind.
§ 2 Verpflichtung zum sittsamen Leben
(1) Eine Frau hat sich den Gepflogenheiten der Traditionen unterzuordnen. Eine unsittliche und unstandesgemäße Tätigkeit ist einer Römerin verboten. Tätigkeiten, wie die einer Lupa, stehen nur Sklavinnen, Peregrinen und Freigelassenen zu.
(2) Eine Frau kann sich nicht vom Stande über ihren Ehemann erheben, sofern dieser nicht zustimmt.
(3) Eine Frau, mit Ausnahme von Sklavinnen, kann und darf keine Ausbildung an der Waffe erhalten.
(4) Eine Frau ist dem Mann in der Öffentlichkeit untergeordnet, sofern dies ihrer Verpflichtung als Mutter, Ehefrau und Bewohnerin des Reiches nicht zur Schande gereicht.
(5) Eine Frau ist von jeglichem aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen.
§ 3 Feststellung
(1) Männer und Frauen sind nicht gleich.
(1) Eine Vermischung ihrer Talente, Fähigkeiten und Positionen ist verboten.
(2) Rom schützt und wertschätzt seine Frauen und achtet auf eine entsprechende Schutzposition.
(3) Es gelten die alten Werte und Sitten der Ahnen, die in Weisheit und Weitsicht auf eine wertgerechte Gemeinschaft achteten.
(4) Alle Gesetze und Positionen, die den Traditionen zuwider laufen, insbesondere der Beschäftigung einer Frau im öffentlichen Dienstverhältnis, außerhalb des Cultus Deorum, sind aufgehoben.
(5) Frauen können weiterhin in handwerklichen und freien Berufen außerhalb der Verwaltung, dem Militär und den ritterlichen und senatorischen Laufbahnen tätig sein.
§ 4 Schutz und Rechte
(1) Eine römische Frau ist gleichermaßen Bürgerin.
(2) Sie wird vom Staat gleichermaßen geschützt und ihr Lebensrecht gilt als verwirklicht.
(3) Eine Fremde (Peregrina) kann nicht den gleichen Schutz genießen wie eine römische Frau.
(4) Eine römische Frau und eine Fremde können Zugang zu Bildung erhalten.
(5) Eine römische Frau ist in ihrer Ehre zu achten.
(6) Ehrenrechte umfassen einen standesgemäßen Umgang, Zurückhaltung und Wertpflege ihrer Anwesenheit.
(7) Der Frau eines Senators oder seinen Kindern ist derselbe Respekt entgegenzubringen wie dem Senator selbst. Dasselbe gilt für den Ordo Decurionum und Equester.