Der Consul wandte sich an Aurelius.
"Das Gesetz regelt die sportliche Disziplin 'Wagenrennen', bei der weder Arbeitspferde noch Maultiere oder anders gestaltete Wagen an den Start gehen dürfen. Die Ergebnisse werden in Büchern erfasst, summiert und münden in einem Ranking der Fahrer. Schauläufe - gleich welcher Art und Ausstattung - fallen nicht in den Wirkungsbereich dieses Gesetzes.
Wenn ein Ausrichter zu den Consualia Wagenrennen anbieten möchte, die in jene Wertung einfließen sollen, müssen Tiere und Wagen dem Gesetz genügen. Ansonsten fallen sie in die Kategorie Schaurennen und sind somit nicht reglementiert.
Die Anzahl der Pferde vor den Wagen habe ich vorhin selbst zur Diskussion gestellt. Mit dem Einschub 'in der Regel' lässt die Definition an dieser Stelle Spielraum zu. Für welche Anspannungsvariante sich der Ausrichter entscheidet, kann er in der Einladung deutlich machen. Das gehört inhaltlich zu Paragraf vier." Anschließend verlas er die neue Formulierung, wobei er die Reihenfolge umstellen musste, damit nicht ein spitzfindiger Zeitgenosse die Ausnahme der Regel zusätzlich auf den Wagenlenker bezog.
§ 1 Wagenrennen
(1) Wagenrennen werden mit speziell umgebauten Streitwagen durchgeführt, die in der Regel mit zwei (Biga) oder vier (Quadriga) Pferden bespannt sind. Die Wagen sind besonders für diese Art der Bewegung gebaut und ausgestattet. Sie dürfen nur von einem Wagenlenker geführt werden.
Er blickte in die Runde.
"Weitere Meinungen zu diesem Punkt?" Und in der Tat, Iulius meldete sich noch einmal zu Wort. Die erste Anmerkung - die Anzahl der Pferde betreffend - fand der Consul soeben gut geklärt, daher ging er nicht noch einmal darauf ein. Er nahm an, sie sei auch für Iulius adäquat gelöst worden und falls nicht, würde er sich sicherlich noch einmal zu Wort melden. Die weiteren Ausführungen beinhalteten einen erneuten Vorschlag zur Umformulierung des ersten Paragrafen.
"Ich verstehe die Intension. Wahrscheinlich möchtest du auf die verschiedenen Muss/Soll/Kann-Möglichkeiten einer Vorschrift hinweisen und die Muss-Variante einbringen. Da ich bei der Anzahl der Pferde bereits für eine Ausnahmeregelung eintrete, siehst du trotzdem für den Rest zwingend die Notwendigkeit, ihn umzuformulieren? Ich hatte den Wortlaut teilweise schon ändern müssen, um die Ausnahme der Regel nur auf die Anspannung zu begrenzen. Ich störe mich bei deinem Vorschlag zum Beispiel an Ausformulierungen wie: '...geführt zu sein haben'. Ich neige selbst manchmal zu einerseits rechtlich korrekten, aber andererseits umständlichen Formulierungen. Wenn wir sagen: Die Wagen sind besonders für diese Art der Bewegung gebaut und ausgestattet, ist das eine indikative Feststellung, die einer Muss-Vorschrift gleichrangig gegenübersteht. Oder vielleicht findet sich noch ein anderer Vorschlag?"
Wieder blickte er in die Runde und ließ Raum für Wortmeldungen, bevor er sich auf den letzten Einwand in Bezug auf die Streckenlänge besann, den Aurelius äußerte. Er durchdachte ihn kurz und nickte. "Einverstanden. Die Rundenlänge muss nicht zwingend festgehalten werden."
Abschließend ging er noch auf das letzte Plädoyer des Iuliers ein.
"Ich kann deinem Anliegen folgen, den Wortlaut Imperator Caesar Augustus streichen zu wollen. An dieser Stelle bin ich flexibel und schließe mich der Mehrheit an. Für den Durchschnittsbürger mag es mit der Erwähnung klarer sein, ein Praetor bräuchte sie sicherlich nicht."