Der Consul folgte den Wortmeldungen, dann erklärte er seinen Entwurf.
"Das von mir angestrebte Gesetz soll nur für Wagenrennen gelten, die ein gesamtgesellschaftliches Ereignis darstellen. Solche Wagenrennen dienen zumeist der Ehrung eines Gottes oder finden an einem Festtag statt, weswegen ein öffentliches Interesse daran besteht, dass sie reibungslos verlaufen.
Trainingsrennen beabsichtige ich nicht zu reglementieren. Ich bin sicher, alle Factiones können selbstständig Vereinbarungen für Trainingsrennen treffen, ohne dass sie dafür eine Gesetzesgrundlage brauchen.
Diese Unterscheidung muss im Titel des Gesetzes ersichtlich werden."
Der nächste Punkt betraf die Vertragsstrafen. Menecrates nickte, als Iulius darauf hinwies, ein nächstes Rennen könne bereits in der Planung sein. Ein guter Hinweis, der eine Umformulierung notwendig machte.
"Es müsste dann bei Absatz zwei heißen: … Startverbot beim nächst möglichen Wettkampf. Wobei sich die öffentlichen Rennen auch nicht gegenseitig jagen.
An dieser Stelle wird aber deutlich, dass es auch aus einem anderen Grund nicht zweckmäßig wäre, Trainingsrennen und Spiele in einen Topf zu werfen. Wenn ein Fahrer öffentliche Spiele torpediert und dann die Möglichkeit hat, seine Sperrung bei einem Trainingsrennen abgelten zu lassen, welchen Erziehungseffekt hat dann diese Strafe? Ich meine, keinen."
Als nächstes stand das Thema Verlässlichkeit im Raum. Wieder nickte der Consul.
"Ich glaube, es gibt keine Strafe, die einen notorischen Querulanten in seinem Verhalten beeinflussen kann. Trotzdem braucht es diesbezüglich eine Festlegung. Ich habe mich gefragt, was einen Fahrer wohl am ehesten davon abhalten könnte, nicht verlässlich zu sein und bin zu dem Schluss gekommen, dass es seine Karriere ist. Riskiert ein Fahrer einen Folgestart, tritt er möglicherweise überlegter auf. Stattdessen eine Klage im Nachhinein führen zu müssen, bedeutet Arbeit für den Ausrichter, der schon durch gestörte Abläufe gepeinigt genug ist. Die Weitergabe einer Sperrung belastet hingegen nicht.
Ich stelle mir die Führung eines einsehbaren Registers für gesperrte Fahrer vor. Als Ausrichter wünsche ich mir, dass es weitgehend leer bleibt."
Anschließend wandte er sich den aurelischen Argumenten zu.
"Nicht die Factio wird gesperrt, sondern der betreffende Fahrer. Es ist der Lauf der Dinge, Aurelius, dass sich Gebräuche und Gewohnheiten ändern, wenn nie dagewesene Ereignisse passieren. Ich denke außerdem, dass das Torpedieren von öffentlichen Spielen viel mehr gegen die guten Sitten verstößt als ein Gesetz zum Zweck des reibungslosen Ablaufs solcher Großereignisse.
Kommen wir zum Paragraf neun. Er besagt lediglich, dass bei Änderungswünschen das Angebot als solches keinen Bestand mehr hat.
Gegenangebote von vorn herein auszuschließen, halte ich im Gegensatz zu dir für die einzig praktikable Lösung für einen Ausrichter. Wie viele öffentliche Wagenrennen hast du bereits veranstaltet? Abgesehen von der Planung im Voraus, läuft ein individuelles Aushandeln der Teilnahmebedingungen auf eine Ungleichbehandlung der Factiones hinaus. Es kann nicht sinnvoll sein, dass eine Factio ein Startgeld aushandelt und die andere nicht.
Eine Frist für die letzte Abgabe der Einwilligung zum Vertragsabschluss gab es auch ohne Gesetz schon immer und sie ist unabdingbar für die Organisation einer Großveranstaltung."
Beim nächsten Punkt hatte der Consul selbst noch nicht die perfekte Lösung gefunden. Er begann zunächst, die Situation darzulegen.
"Der Grund, weswegen das Konzept nicht sogleich mit der Einladung verschickt werden kann, was ich für das Beste halte, ist die Tatsache, dass erst die Anzahl der teilnehmenden Fahrer bekannt sein muss, bevor das finale Konzept herausgegeben werden kann. Ich bin aber guter Dinge, dass wir gemeinsam eine Lösung für das Problem finden werden."