Als Laie hab ich natürlich nur Sekundärliteratur auf die ich mich ein wenig verlassen habe. Jean Andreau in "Der Mensch der römischen Antike" hat nämlich folgendes geschrieben:
"Während der letzten Jahrhunderte der Republik und im Kaiserreich wird der von einem römischen Bürger Freigelassene zum römischen Bürger, wie auch immer das offizielle Freilassungsverfahren beschaffen gewesen sein mag. Durch seine Willenserklärung wird der Herr des Sklaven zum Ausgangspunkt eines staatlichen Souveränitätsakts; er hat seinem Sklaven, als er ihm die private Freiheit gestattet, zugleich erlaubt, politische Rechte zu erlangen. Der Freigelassene eines peregrinus (....) wird Mitglied der Fremdengemeinschaft seines vormaligen Herrn. Die von römischen Bürgern Freigelassenen, die selbst römische Bürger waren, waren ins System der Centuriatskomitien eingegliedert und fanden darin einen Platz, der dem Vermögen entsprach, das sie besaßen; dort hatten sie auch Stimmrecht."