Beiträge von Medicus Germanicus Avarus

    Er stand auf, schaute zu Adria und begann mit den Ausführungen....


    ~Lex Mercati~


    § 1 Umlaufverbot
    Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich, verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht sind.


    § 2 Ausschluss von Unwissen
    Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.


    § 3 Betriebe
    (1) Der Verkauf von Waren und Dienstleistungen darf nur durch behördlich genehmigten Betriebe geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.
    (2) Ausnahmen bilden Waren, die bei Aufgabe eines Betriebes noch auf Lager sind und weiterhin verkauft werden dürfen.
    (3) Jeder Person ist es erlaubt, maximal vier Betriebe zu erhalten. Davon dürfen maximal 2 Betriebe der gleichen Branche sein.


    § 4 Preisliche Regelungen
    (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
    (2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
    Dies soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
    Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
    (3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
    Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Maßnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.


    § 5 Finanzierung durch Factiones
    (1) Den Factiones ist es erlaubt, ihre Mitglieder mit Geld oder auch Waren wirtschaftlich zu unterstützen, doch müssen folgende Richtlinien eingehalten werden:
    (2) Die Zuwendungen dürfen pro Person pro Woche den Wert von 400 Sesterzen nicht übersteigen. Davon ausgenommen sind kreditartige einmalige Zuwendungen, die als solche deklariert wurden.

    Sim-Off:

    Erklärung: Factio darf Mitgliedern helfen, aber nicht Sinn, den Wettbewerb zu verzerren. Mit 400 Sz kann man gut leben, alles darüber wäre Subvention und deutlicher Nachteil für alle anderen Anbieter


    (3) Wendet ein Mitglied der Factio einen Geldbetrag zu, ist es der Factio nicht erlaubt, innerhalb einer Woche diesem Mitglied Waren oder Geld zu schenken.

    Sim-Off:

    Erklärung: Ang: A zahlt 400 Sz an Factio. Factio könnte dieses Geld über wochenwechsel behalten, würd weniger Steuern zahlen, danach dem A Waren (zB auch Produktionsmittel) schenken. A hat sich was gespart


    § 6 Unlauterer Wettbewerb
    (1) Es ist nicht erlaubt, Werbung in einer Weise zu machen, in der Betriebe von Konkurrenten in einem schlechten Licht dargestellt werden.


    Sim-Off:

    Frage: Werbung überhaupt nicht mehr im Territorium Universalis erlauben? So hätte Acta was davon, die Märkte in den Provinzen ….


    § 7 Strafen
    (1) Das Strafmaß ist nach der Schwere des Verstosses und nach Anzahl der bisherigen Verstöße gestaffelt ein Anteil am Vermögen der Person oder Factio:


    Sim-Off:

    Sinn: Händler A bietet 6 verschiedene Waren ohne Konzession an, überall große Mengen. Händler B bietet ein paar Trauben an.


    Ist der Schuldige nicht in der Lage, die Geldstrafe zu bezahlen, werden alternativ für den 1. Verstoß eine Woche, für den 2. Verstoß zwei Wochen und für den 3. Verstoß vier Wochen Haftstrafe angesetzt.
    (2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle. Wurde außerhalb eines Betriebes gegen die die Vorschriften verstoßen, bringt der dritte Verstoß eine Erhöhung des Strafbetrages um 5 Prozentpunkte mit sich oder alternativ 1 Woche Gefängnisstrafe.
    (3) Für die Bemessungsgrundlage der Strafe wird das Umlaufvermögen der Person herangezogen. Dazu zählen Barvermögen und Waren auf Lager. Bemessungsgrundlage ist der durchschnittliche Wert des Umlaufvermögens am aktuellen Tag, 5 Tage davor und 10 Tage davor.


    Sim-Off:

    Erklärung: So bekommt man Tag kurz vor Wochenwechsel, wo Vermögen wohl am größten, und Tag kurz danach, wo Vermögen am niedrigsten.
    Frage: Technisch überhaupt möglich?


    (4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt.


    § 8 Weitere Konsequenzen und Regelungen
    (1) Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt. Zuständig für die Überwachung des Gesetzes und der nötigen Aktenvermerke sind die Cohortes Urbanae und die Aedilen.
    (2) Sollte der erste Verstoß eines Konzessionsinhabers länger zurückliegen als 2 Monate, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollte ein Konzessionsinhaber 2 Verstöße begangen haben und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 6 Monate, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste. Dies dient zum Schutz des Konzessionsinhabers, der nur einzeln und nicht beabsichtigt Fehler macht.
    (3) Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.
    (4) Die Strafen, die deren Publikmachung nach sich ziehen, werden in der Acta Diurna veröffentlicht.

    Sie hatten sich in ein stilles Zimmer zurück gezogen, viel getrunken und wohl auch dadurch gute Fortschritte gemacht. =) Er erhob sich und meinte:
    "Ich nehme mir mal kurz eine Denkauszeit und komme später wieder, doch möchte ich einen neuen, klaren Gedanken fassen..."


    Er drückte ihre Hand und schritt langsam hinaus.

    "Die Flucht, die Flucht... ich grüße dich Adria, wie immer siehst du blendend aus.


    Nein!, die Arbeit zieht mich nach Rom, ich hörte du machst dir Gedanken zum Thema Wirtschaft, da wollte ich nicht länger fern bleiben. ;)


    Aber auch einige unangenehmere Dinge treiben mich in die Hauptstadt. Hoffe doch sehr, das sie mich nicht zu lange aufhalten. :rolleyes:


    Wie geht es dir eigentlich?"