Beiträge von Narrator Italiae

    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.



    Die Bestimmungen lauten:


    Der Wahltermin wird festgesetzt auf

    ANTE DIEM III NON MAI DCCCLXXIV A.U.C.

    (5.5.2024/121 n.Chr.)

    und

    PRIDIE NON MAI DCCCLXXIV A.U.C.

    (6.5.2024/121 n.Chr.).



    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und bis spätestens ANTE DIEM XI KAL MAI DCCCLXXIV A.U.C. (21.4.2024/121 n.Chr.) gegenüber den Consuln erklären, welche die Kandidatenlisten erstellen.

    Alle Bewerber müssen zwingend auf die Einhaltung der Vorschriften für eine Kandidatur achten.

    Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt wird nicht auf die Liste der Kandidaten aufgenommen.


    Die Ernennung und Vereidigung der neuen Magistrate erfolgt ANTE DIEM IV NON IUN DCCCLXXIV A.U.C. (2.6.2024/121 n.Chr.).




    cursushonorum.gif


    Nachdem die Res Gestae von verschiedenen Senatoren kommentiert worden waren, legten die Consuln ihren Vorschlag für die Annahme derselbigen und ihre Belohnung oder Auszeichnung dar:


    Der Praetor Urbanus Lucius Annaeus Florus hat sein Amt gewissenhaft erfüllt. Wir schlagen daher vor, dass seine Amtszeit mit einer Diploma ausgezeichnet wird.


    Der Senat stimmt nun über diese Belohnung ab!


    Sim-Off:

    Falls keine aktiven Senatoren abstimmen, da Senator Annaeus Florus sich enthalten wird, gilt dieser Vorschlag ab dem 15.3.2024 als angenommen.


    Nachdem die Res Gestae von verschiedenen Senatoren kommentiert worden waren, legten die Consuln ihren Vorschlag für die Annahme derselbigen und ihre Belohnung oder Auszeichnung dar:


    Der Vigintivir Nero Aemilius Secundus hat seinen Auftrag gewissenhaft erfüllt. Wir schlagen daher vor, dass er als Dank ein Stück Land erhält, welches ihm bei gleicher Leistung im Amt als Quaestor dann die Aufnahme in die Reihen der Senatoren ermöglichen soll.


    Der Senat stimmt nun über diese Belohnung ab!

    Galeo Seius Ravilla

    Domus Iunia

    Roma, Italia



    Primicerius a rationibus

    an

    Galeo Seius Ravilla


    Der Augustus lädt dich gemäss deinem Wunsch zur Absprache deiner Arbeiten als Quaestor Principis

    in der Domus Flavia auf dem Palatium Augusti.



    Im Auftrag


    ~~ Primicerius a libellis - Admistrationis Imperatoris ~~

    Siegel_Administratio_Impera.gif

    Die heutige Liste der zu erledigenden Dinge sah die Res Gestae der gewesenen Magistrate vor.

    Auf Grund dieser würde der Senat die vorgesehenen Auszeichnungen oder Belobigungen aussprechen. Daher war es wichtig, dass alle ehemaligen Amtsträger Rechenschaft über ihre Arbeit abliefern mussten.


    Der gewesene Praetor Urbanus, Lucius Annaeus Florus Minor, wird zur Abgabe seines Rechenschaftsberichtes aufgefordert. rief ein Nuntius in den Saal.

    Die heutige Liste der zu erledigenden Dinge sah die Res Gestae der gewesenen Magistrate vor.

    Auf Grund dieser würde der Senat die vorgesehenen Auszeichnungen oder Belobigungen aussprechen. Daher war es wichtig, dass alle ehemaligen Amtsträger Rechenschaft über ihre Arbeit abliefern mussten.


    Der gewesene Vigintivir für das Münzwesen, Nero Aemilius Secundus, wird zur Abgabe seines Rechenschaftsberichtes aufgefordert. rief ein Nuntius in den Saal.

    Wie üblich, versammelten sich die frisch gewählten und in den letzten Tagen in ihre Ämter eingeführten Magistrate auf dem Forum Romanum, um auf der Rostra ihren Amtseid abzulegen.

    Auf einer Tabula des zugewiesenen Scriba standen die Namen der gewählten Magistrate und ihre jeweilige Zuteilung:


    Galeo Seius Ravilla als Quaestor Principis.


    Damit auch keine Fehler passierten wurden Papyri mit dem Text des Eides verteilt für die, welche ihn noch nicht kannten oder noch nicht sicher auswendig gelernt hatten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI

    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE

    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE

    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,

    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE

    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS

    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM

    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME

    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-

    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE

    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO

    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS

    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.



    In der Reihenfolge der Ämter, die Consuln zuerst, betraten die Magistrate danach gemeinsam die Rostra und stellten sich auf. Jeder trat vor und leistete seinen Eid, so begann die neue Amtszeit.


    Sim-Off:

    ÜBERSETZUNG DES AMTSEIDS:

    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.


    IN NOMINE IMPERII ROMANI

    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH

    NERO AEMILIUS SECUNDUS


    mit Wirkung

    PRIDIE NON FEB DCCCLXXIV A.U.C.

    (4.2.2024/121 n.Chr.)


    zum


    TRIBUNUS LATICLAVUS - LEGIO XXII PRIMIGENIA



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    IN NOMINE IMPERII ROMANI

    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ERNENNE ICH

    NERO AEMILIUS SECUNDUS


    mit Wirkung

    PRIDIE NON FEB DCCCLXXIV A.U.C.

    (4.2.2024/121 n.Chr.)


    zum


    TRIBUNUS LATICLAVUS - LEGIO XXII PRIMIGENIA



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    Nach den Wahlen war es üblich, dass die Resultate im Senat verlesen wurden.

    Daher ergriff der Consul heute das Wort:


    Patres, wir schreiten nun zur Verkündung der Wahlresultate:


    Zum Quaestor wählte der Senat einstimmig Galeo Seius Ravilla.


    Auf Grund des überwältigenden Resultates gehen die Consuln davon aus, dass dem Wunsch des Galeo Seius Ravilla, als Quaestor Principis zu amtieren, stattgegeben wird. Sollte dies nicht so sein, wird darum gebeten, diese Meinung jetzt zu äussern. Ansonsten wird Galeo Seius Ravilla am 4. Tag des Februarius als Quaestor Principis vereidigt werden.

    Der Consul veröffentlichte wie üblich die folgende Liste mit Kandidaten und eröffnete somit hoch offiziell die Zeit des Wahlkampfes, welche jedoch naturgemäss bereits mit der Einreichung einer Kandidatur begonnen hatte:


    Die folgenden Männer bewerben sich um ein Amt im Cursus Honorum:


    Quaestor: Galeo Seius Ravilla


    Sim-Off:

    Wie üblich ist simON davon auszugehen, dass alle Ämter belegt werden und die Wahlen umkämpft sind!

    Die Listen aller Kandidaten für die neue Legislaturperiode lagen vor. Wieder einmal war es Zeit für die Reden der Kandidaten vor dem Senat. Die Tagesordnung der Curia war daher gut gefüllt mit Redebeiträgen. Angefangen wurde bei den höchsten Ämtern. Die beiden Consuln hatten sich darüber beraten, wann welcher Bewerber sich dem Senat präsentieren durfte. Irgendwann in der Mitte kamen die künftigen Quaestoren und somit auch die nächste Generation von Senatoren, galt die Quaestur doch als Einstiegsamt für den Senat. Als nächstes wurde Galeo Seius Ravilla aufgerufen, der kürzlich sein Tribunat bei der Legio XXII beendet hatte.


    "Der nächste Kandidat ist Galeo Seius Ravilla für das Amt des Quaestors."

    In Ermangelung einer aktuellen Adresse, wurde der folgende Brief von der kaiserlichen Administration an der letzten bekannten Stelle abgegeben:


    Galeo Seius Ravilla

    Casa Leonis

    Roma, Italia



    Primicerius a rationibus

    an

    Galeo Seius Ravilla


    Der Augustus lädt dich gemäss deinem Wunsch zu einer Audienz in der Domus Flavia auf dem Palatium Augusti.



    Im Auftrag


    ~~ Primicerius a libellis - Admistrationis Imperatoris ~~

    Siegel_Administratio_Impera.gif

    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.



    Die Bestimmungen lauten:


    Der Wahltermin wird festgesetzt auf

    ANTE DIEM VII ID IAN DCCCLXXIV A.U.C.

    (7.1.2024/121 n.Chr.)

    und

    ANTE DIEM VI ID IAN DCCCLXXIV A.U.C.

    (8.1.2024/121 n.Chr.).



    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und bis spätestens ANTE DIEM IX KAL IAN DCCCLXXIII A.U.C. (24.12.2023/120 n.Chr.) gegenüber den Consuln erklären, welche die Kandidatenlisten erstellen.

    Alle Bewerber müssen zwingend auf die Einhaltung der Vorschriften für eine Kandidatur achten.

    Wer die Voraussetzungen nicht erfüllt wird nicht auf die Liste der Kandidaten aufgenommen.


    Die Ernennung und Vereidigung der neuen Magistrate erfolgt PRIDIE NON FEB DCCCLXXIV A.U.C. (4.2.2024/121 n.Chr.).




    cursushonorum.gif


    Mit Befehl des Caesars wurden von der Kanzlei folgende Urkunden für Galeo Seius Ravilla ausgestellt:


    militaerdiplom.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    entlasse ich


    Galeo Seius Ravilla


    ehrenvoll als


    Tribunus Laticlavius

    der Legio XXII Primigenia.


    ANTE DIEM III KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (30.10.2023/120 n.Chr.).


    Siegel - Procura Augusti



    hastapura.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    zeichne ich


    Galeo Seius Ravilla


    für


    seine Verdienste

    als Tribunus Laticlavius

    der Legio XXII Primigenia


    mit einer


    Hasta pura


    aus.


    ANTE DIEM III KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (30.10.2023/120 n.Chr.).


    Siegel - Procura Augusti



    diploma.png


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    verleihe ich


    Galeo Seius Ravilla


    für


    die Planung und Betreuung

    des Baus einer Militärstraße


    ein


    Grundstück.


    ANTE DIEM III KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C.

    (30.10.2023/120 n.Chr.)


    Siegel - Procura Augusti



    Anschließend wurden ihre Kopien archiviert.


    Sim-Off:

    Feierliche Verleihung: Link

    Ein Staatssklave hängte im Namen des Senats und des Kaisers das neue Gesetz aus, so wie es der Senat am heutigen Tage beschlossen hatte.


    Lex Annaea de matrimonio


    § 1 Geltungsbereich des Gesetzes

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle römischen Bürger und solche Peregrini, die über das Conubium verfügen.

    (2) Die ausdrücklichen Regelungen der Lex Iulia et Papia beschränken dieses Gesetz.


    § 2 Entstehen einer Ehe cum manu

    (1) Eine Ehe wird grundsätzlich sine manu geschlossen.

    (2) Eine Ehe cum manu bedarf der Zustimmung beider Ehepartner. Eine Ehe cum manu, die gegen diese Bestimmung behauptet wird, soll sine manu sein.

    (3) Die Entstehung einer Ehe cum manu durch Ersitzung wird ausgeschlossen. Das Trinoctium aus Tabula VI, Lex XII Tabularum, wird hiermit obsolet. Die Behauptung einer Ehe cum manu durch Ersitzung ist nichtig. Die Ehe soll in diesem Fall sine manu sein.


    § 3 Rechte des Pater familias eines Ehepartners

    (1) Bei einer nicht funktionierenden Ehe steht es dem Pater Familias des benachteiligten Ehepartners zu, die Ehe aufzulösen. Hierzu muss die Patria Potestas über den benachteiligten Ehepartner auch nach der Eheschließung fortbestehen.

    (2) Eine funktionierende Ehe kann ausschließlich durch die Eheleute geschieden werden. Die Rechte der Patres Familias werden somit eingeschränkt. Weder dürfen sie die Ehe ohne Einwilligung der Ehepartner scheiden, noch dürfen sie einen Ehepartner ohne dessen Einwilligung aus dem ehelichen Haushalt entfernen.


    § 4 Gerichtlicher Rechtsschutz

    (1) Bei Verstößen gegen dieses Gesetz kann Klage vor dem Praetor Urbanus erhoben werden.

    (2) Bei Verstößen gegen § 2 hat der Praetor Urbanus auf eine Ehe sine manu zu erkennen. Sollte die Fortführung der Ehe vom benachteiligten Ehepartner auf Grund der Behauptung als untragbar vorgetragen werden, so kann der Praetor Urbanus die Ehe scheiden.

    (3) Bei Verstößen gegen § 3 hat der Praetor Urbanus die Ehe wiederherzustellen. Darüber hinaus hat der Praetor Urbanus gegen den strafbaren Pater Familias eine Geldstrafe von 200 bis 600 Sesterzen zu verhängen, welche dem privaten Vermögen des in der fraglichen Ehe stehenden Kindes zugesprochen wird.

    (4) Sollte einem Ehepartner durch einen Verstoß gegen dieses Gesetz ein Schaden entstanden sein, so kann der Praetor Urbanus zusätzlich zur Strafe aus Absatz 3 einen Schadensersatz bestimmen.

    (5) Dem Praetor Urbanus steht es frei, einen römischen Bürger zum Iudex zu ernennen, der an Stelle des Praetor Urbanus den Prozess über Verstöße gegen Ehegesetze, inklusive dieses Gesetzes, führt. Bürger, die sich eines Verstoßes gegen Ehegesetze, inklusive dieses Gesetzes, schuldig gemacht haben, sind als Iudex auszuschließen.


    Vom Senat angenommen ante diem XV KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C. (18.10.2023/120 n.Chr.)

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    Im Namen des Kaisers TIBERIUS AQUILIUS SEVERUS AUGUSTUS

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    Lex Annaea de matrimonio


    § 1 Geltungsbereich des Gesetzes

    (1) Dieses Gesetz gilt für alle römischen Bürger und solche Peregrini, die über das Conubium verfügen.

    (2) Die ausdrücklichen Regelungen der Lex Iulia et Papia beschränken dieses Gesetz.


    § 2 Entstehen einer Ehe cum manu

    (1) Eine Ehe wird grundsätzlich sine manu geschlossen.

    (2) Eine Ehe cum manu bedarf der Zustimmung beider Ehepartner. Eine Ehe cum manu, die gegen diese Bestimmung behauptet wird, soll sine manu sein.

    (3) Die Entstehung einer Ehe cum manu durch Ersitzung wird ausgeschlossen. Das Trinoctium aus Tabula VI, Lex XII Tabularum, wird hiermit obsolet. Die Behauptung einer Ehe cum manu durch Ersitzung ist nichtig. Die Ehe soll in diesem Fall sine manu sein.


    § 3 Rechte des Pater familias eines Ehepartners

    (1) Bei einer nicht funktionierenden Ehe steht es dem Pater Familias des benachteiligten Ehepartners zu, die Ehe aufzulösen. Hierzu muss die Patria Potestas über den benachteiligten Ehepartner auch nach der Eheschließung fortbestehen.

    (2) Eine funktionierende Ehe kann ausschließlich durch die Eheleute geschieden werden. Die Rechte der Patres Familias werden somit eingeschränkt. Weder dürfen sie die Ehe ohne Einwilligung der Ehepartner scheiden, noch dürfen sie einen Ehepartner ohne dessen Einwilligung aus dem ehelichen Haushalt entfernen.


    § 4 Gerichtlicher Rechtsschutz

    (1) Bei Verstößen gegen dieses Gesetz kann Klage vor dem Praetor Urbanus erhoben werden.

    (2) Bei Verstößen gegen § 2 hat der Praetor Urbanus auf eine Ehe sine manu zu erkennen. Sollte die Fortführung der Ehe vom benachteiligten Ehepartner auf Grund der Behauptung als untragbar vorgetragen werden, so kann der Praetor Urbanus die Ehe scheiden.

    (3) Bei Verstößen gegen § 3 hat der Praetor Urbanus die Ehe wiederherzustellen. Darüber hinaus hat der Praetor Urbanus gegen den strafbaren Pater Familias eine Geldstrafe von 200 bis 600 Sesterzen zu verhängen, welche dem privaten Vermögen des in der fraglichen Ehe stehenden Kindes zugesprochen wird.

    (4) Sollte einem Ehepartner durch einen Verstoß gegen dieses Gesetz ein Schaden entstanden sein, so kann der Praetor Urbanus zusätzlich zur Strafe aus Absatz 3 einen Schadensersatz bestimmen.

    (5) Dem Praetor Urbanus steht es frei, einen römischen Bürger zum Iudex zu ernennen, der an Stelle des Praetor Urbanus den Prozess über Verstöße gegen Ehegesetze, inklusive dieses Gesetzes, führt. Bürger, die sich eines Verstoßes gegen Ehegesetze, inklusive dieses Gesetzes, schuldig gemacht haben, sind als Iudex auszuschließen.


    Vom Senat angenommen ante diem XV KAL NOV DCCCLXXIII A.U.C. (18.10.2023/120 n.Chr.)cursushonorum.gif


    Im Namen des Kaisers TIBERIUS AQUILIUS SEVERUS AUGUSTUS

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    Nach langen Diskussionen, welche im Senat gerade bei solchen Gesetzen üblich waren, wurde der Vorschlag am Ende dennoch unverändert angenommen.


    Auch der Kaiser selbst nahm am Ende an einer Sitzung des Senats teil und zeigte so, dass er das Gesetz nicht ablehnte, auch wenn er sich nicht ausdrücklich zu Wort meldete, oder gerade deswegen.


    Scribae tätigten die notwendigen Abschriften und sorgten dafür, dass diese an den üblichen und notwendigen Stellen ausgehängt wurden.