Beiträge von Narrator Italiae

    Jeder Eintretende wurde im Haus der Salii Palatini schnell bemerkt und von jemandem angesprochen. So geschah es auch hier:


    Salve, willkommen in der Curia Saliorum Palatinorum. Kann ich dir vielleicht behilflich sein? sprach einer der vielen Helfer den Mann mit seinem Sklaven an.

    Nach den Wahlen war es üblich, dass die Resultate im Senat verlesen wurden.

    Daher ergriff der Consul heute das Wort:


    Patres, wir schreiten nun zur Verkündung der Wahlresultate:


    Zum Vigintivir wählte der Senat Nero Aemilius Secundus.


    Das Haus diskutiert nun die Zuteilung, ich nehme eure Stellungnahmen auf.


    Sodann setzte er sich wieder und wartete gespannt darauf, welcher der Senatoren vortreten würde und einen ersten Vorschlag unterbreiten würde. Der Kandidat hatte keine Vorliebe genannt, so dass es an seinen offensichtlichsten Unterstützern war, ihn für eine Position vorzuschlagen.

    Nach einem längeren Briefverkehr mit einer der Personen, welche für ein Amt kandidieren wollten, verstrich die Anmeldefrist und der Consul veröffentlichte die folgende Liste mit Kandidaten und eröffnete somit hoch offiziell die Zeit des Wahlkampfes:


    Die folgenden Männer bewerben sich um ein Amt im Cursus Honorum:


    Vigintiviri: Nero Aemilius Secundus


    Sim-Off:

    Die aktuellen Magistrate sind bereit, ihr Amt weiter auszuüben und diese Zeit wie durch einen Präzedenzfall bereits abgesichert, als 1 Amtszeit zählen zu lassen.

    DECRETUM CONSULUM


    Wahltermin für die Magistrate der Stadt Rom.



    Die Bestimmungen lauten:


    Der Wahltermin wird festgesetzt auf

    PRIDIE KAL MAI DCCCLXXIII A.U.C. (30.4.2023/120 n.Chr.)

    und

    KAL MAI DCCCLXXIII A.U.C. (1.5.2023/120 n.Chr.).



    Kandidaten können ihr Interesse ab sofort und bis spätestens ANTE DIEM XVI KAL MAI DCCCLXXIII A.U.C. (16.4.2023/120 n.Chr.) gegenüber den Consuln erklären, welche die Kandidatenlisten erstellen.


    Die Ernennung und Vereidigung der neuen Magistrate erfolgt an den KAL IUN DCCCLXXIII A.U.C. (1.6.2023/120 n.Chr.).




    cursushonorum.gif


    Der Sklave der Iulii erreichte die Domus der Iunii und gab den irregeleiteten Brief ab.


    Ad

    Aulus Iunius Tacitus

    Domus Iunia

    Roma


    De

    Iunia Matidia

    Domus Iunia

    Mogontiacum

    Provincia Germania Superior



    Salve, liebster Bruder,


    In Deinem letzten Brief hattest Du mir berichtet, dass Du wieder in Deine Heimat zurückkehren möchtest. Wie schön es doch gewesen wäre, hätten wir uns wieder einmal gesehen, statt immer nur diese Briefe zu schreiben. Leider kam es anders, wie Du vermutlich bereits gemerkt hast, und ich machte mich, zusammen mit Mutter, auf dem Weg nach Germania Inferior, um meinen schwer verletzten Verlobten zu besuchen. Eine vielleicht etwas wenig durchdachte Entscheidung, aber nach Vaters Tod war Mutter davon nicht abzubringen. Du kennst diese Willensstärke von uns beiden ja ganz gut.


    Eigentlich wollte ich mich nun als eine glückliche, mit ihrem Verlobten vereinte, Frau, die womöglich bereits sogar verheiratet wäre, bei Dir melden. Die Welt könnte soviel einfacher sein! Aber bedauerlicherweise meinte Fortuna es wieder nicht gut mit uns. Noch bevor wir Colonia Claudia Ara Agrippinensium erreichten, verstarb mein Zukünftiger, und wir waren letztlich vollkommen umsonst so weit gereist! Du kannst Dir unsere Enttäuschung vorstellen, und ich will nicht bestreiten, dass ich Mutter gegenüber recht laut wurde. Dabei meinte sie es doch nur gut, und inzwischen tut es mir leid.


    Denn ich komme zum eigentlichen Anlass meiner Nachricht. Wir machten uns recht umgehend auf den Rückweg, doch kurz vor Mogontiacum wurden wir überfallen. Zwar konnten die Wachen den Angriff zurückschlagen und es wurden nur Kleinigkeiten entwendet, aber Mutter wurde verletzt. Zum Glück kamen wir bald in die Stadt, wo ihr geholfen werden konnte, aber sie wird sicherlich den Winter hier verbringen müssen. Und ich mit ihr, in dieser schrecklich kalten Provinz. Sobald es Neuigkeiten gibt, werde ich sie Dir natürlich mitteilen, aber es geht ihr täglich besser. Wir sind hier gut untergebracht und haben auch entfernte Verwandte hier, Sorgen musst Du Dir also keine machen. Höchstens, dass ich zu einem grobschlächtigen Landei werde. Ich vermisse Roma!


    Ich hoffe, Du hast Dich in dort wieder gut eingelebt? Es wird Zeit, dass wieder bessere Zeiten für unsere Familie anbrechen.


    Deine Schwester,

    Matidia

    Die Gens Iulia war vieles, doch niemand konnte ihr vorwerfen, sie sei zu stolz, um Fehler anderer Menschen zu korrigieren, wenn es ohne grosses Brimborium möglich gewesen wäre.


    So erhielt ein Sklave der Iulii den Befehl, diesen falsch abgegebenen Brief schleunigst an die Iunii zu überbringen.

    Ein Kurier des Palastes überbrachte die folgende Urkunde:


    IN NOMINE IMP. CAES. AUG.

    TIBERII AQUILII SEVERI AUGUSTI


    berufe ich


    Senator Publius Matinius Agrippa


    zum


    Curator Rei Publicae


    Mögen die unsterblichen Götter ihm gewogen sein!


    - ANTE DIEM XVI KAL APR DCCCLXXIII A.U.C. (17.3.2023/120 n.Chr.) -


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    IN NOMINE IMP. CAES. AUG.

    TIBERII AQUILII SEVERI AUGUSTI


    berufe ich


    Senator Publius Matinius Agrippa


    zum


    Curator Rei Publicae


    Mögen die unsterblichen Götter ihm gewogen sein!


    - ANTE DIEM XVI KAL APR DCCCLXXIII A.U.C.

    (17.3.2023/120 n.Chr.) -


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    Die folgenden Ernennungen und Ehrungen sind zu verfassen, veröffentlichen und dem Empfänger zukommen zu lassen:


    - Senator Publius Matinius Agrippa ist mit Beginn heute zum Curator Rei Publicae zu ernennen.


    - Der amtierende Praetor Urbanus, Lucius Annaeus Florus Minor, ist bei Einweihung des neuen Aquäduktes mit einer kleinen Inscriptio zu ehren für seine unablässige Arbeit für und an diesem Bauwerk und somit zu Gunsten der Stadt Rom.


    IN NOMINE IMP. CAES. AUG.

    TIBERII AQUILII SEVERI AUGUSTI


    berufe ich


    Senator Publius Matinius Agrippa


    zum


    Curator Rei Publicae


    Mögen die unsterblichen Götter ihm gewogen sein!


    - ANTE DIEM XVI KAL APR DCCCLXXIII A.U.C. (17.3.2023/120 n.Chr.) -


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    Die Urkunde sollte an den entsprechenden Stellen (hier und hier) ausgehängt werden und per Kurier an den Senator übermittelt werden.


    Die Inscriptio minor für den Senator Annaeus Florus Minor wurde in Auftrag gegeben. Die Herstellung würde einige Tage in Anspruch nehmen. Bis dahin würde vielleicht auch ein Termin für die Eröffnung des Aquäduktes gefunden sein.

    Wieder einmal hängte ein Senatsscriba eine offizielle Ankündigung einer Gesetzesänderung aus.

    In rot und zusätzlich noch fett und unterstrichen waren die Änderungen im Text gut zu erkennen:



    ABSTIMMUNG

    DECRETUM SENATUS - ÄNDERUNG DES CODEX UNIVERSALIS - VII - Pars Quinta - Cursus Honorum


    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:

    angenommen



    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit

    von 60% des Senates wurde also erreicht erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft und der Codex Universalis wird wie folgt angepasst:


    Codex Universalis


    Pars Quinta - Cursus Honorum


    § 35 - § 45

    Keine Änderungen in diesem Teil.


    § 46 Amtsniederlegung

    (1) Die Amtszeit der Magistrate endet durch Ablauf, durch freiwillige Niederlegung oder durch Entzug des Amtes. Entzogen werden kann das Amt durch den Imperator Caesar Augustus, durch den Senat oder durch Gerichtsurteil.

    (2) Nach dem Rücktritt muss sofort das freie Amt ausgeschrieben werden. Eine Woche lang werden Bewerber nach den nötigen Zugangskritierien gesammelt. Es muss Minium einer sein, der dann entweder bei der Wahl bestätigt oder abgelehnt wird. Dies gilt nur, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts noch mindestens 3 Wochen bis zum Ende der offiziellen Wahlperiode Zeit sind. Ansonsten bleibt das Amt unbesetzt.

    (3) Ihre gerichtliche Immunität endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung. Ab diesem Zeitpunkt hat der ehemalige Magistrat Rechenschaft über seine Amtszeit abzulegen, auch auf gerichtlichem Wege.

    (4) Tritt ein Kandidat sein Amt gar nicht an, leistet also den Amtseid nicht, so gilt das Amt nach Verstreichen einer Periode von 3 Wochen als vakant. Es ist dann gemäss §46 (2) zu verfahren und das freie Amt neu auszuschreiben.

    (5) Bleibt ein vereidigter Kandidat während seiner Amtszeit komplett untätig, kann bei seinen Res Gestae keinerlei Aktivitäten vorweisen oder hält gar keine Res Gestae, so wird ihm sein Amt nicht als geleistet anerkannt.

    (6) Der Senat kann Kandidaten, welche mehrfach Ämter nicht angetreten haben oder in deren gesamter Dauer untätig waren durch Mehrheitsbeschluss vom Cursus Honorum ausschliessen, sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden.


    § 47 - § 50

    Keine Änderungen in diesem Teil.



    Alle weiteren Teile des Codex Universalis bleiben unverändert.



    cursushonorum.gif


    ch-consul.png

    Die Consuln schauten zu, wie die Senatoren sich zu den jeweiligen Enden der Halle begaben. Die Mehrheiten waren klar, die Änderung im Codex Universalis wurde angenommen.


    Die vorgeschlagene Änderung wurde angenommen und wird durch die Scribae auf dem Forum veröffentlicht. Damit ist auch klar, dass Tiberius Helvetius Faustus NICHT vom Cursus Honorum ausgeschlossen wird, da dies zum ersten Mal geschehen ist und kein mehrfaches Fehlverhalten gemäss neuem Artikel 46.6 vorliegt.


    Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung geschlossen, ausser es meldet sich jetzt gerade noch jemand.


    Sim-Off:

    Sowohl der Aushang auf dem Forum Romanum, als auch die Änderung im Tabularium wurden bereits gemacht.

    Der Consul wartete, bis alle Senatoren, welche sich äussern wollten, das getan hatten. Danach Schritt er zur Abstimmung:


    Das Haus wird sich nun teilen. Wer für den Vorschlag ist begibt sich auf die Seite der Tür, wer dagegen ist auf die entgegengesetzte Seite.


    Der Vorschlag, welcher von den Patres ausgearbeitet wurde, lautet wie folgt:


    Der Codex Universalis, Pars Quinta - Cursus Honorum, wird wie folgt ergänzt:

    §46

    (4) Tritt ein Kandidat sein Amt gar nicht an, leistet also den Amtseid nicht, so gilt das Amt nach Verstreichen einer Periode von 3 Wochen als vakant. Es ist dann gemäss §46 (2) zu verfahren und das freie Amt neu auszuschreiben.

    (5) Bleibt ein vereidigter Kandidat während seiner Amtszeit komplett untätig, kann bei seinen Res Gestae keinerlei Aktivitäten vorweisen oder hält gar keine Res Gestae, so wird ihm sein Amt nicht als geleistet anerkannt.

    (6) Der Senat kann Kandidaten, welche mehrfach Ämter nicht angetreten haben oder in deren gesamter Dauer untätig waren durch Mehrheitsbeschluss vom Cursus Honorum ausschliessen, sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden.



    Sim-Off:

    Bitte mit :dafuer: oder :dagegen: für oder gegen den Vorschlag stimmen.

    Der hergerichtete Besprechungsraum war ein Biclinium. Unter ihm befand sich ein Teil des Hypocaustum, was im Winter angenehmer war als aufgestellte Kohlebecken. Auf einem Tisch waren verschiedene Weine und Wasser in Krügen hergerichtet worden. Es gab nur zwei Serviersklaven, die so still, dass man sie fast für Statuen halten konnte, aufwarten würden. Die ganze Einrichtung des Zimmers war ebenso repräsentativ wie intim; kein schreierischer Luxus, sondern kultivierte Annehmlichkeit.

    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ergeht folgender Befehl an die Cohors Praetoria


    • Hiermit wiederhole ich meinen früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und der Zweck ihres Besuches zu kontrollieren ist, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


      Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.



    205-siegel-procura-augusti

    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ergeht folgender Befehl an die Cohors Praetoria


    • Hiermit wiederhole ich meinen früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und der Zweck ihres Besuches zu kontrollieren ist, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


      Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.



    205-siegel-procura-augusti

    Der folgende Befehl ist unverzüglich an die Palastwachen der Cohors Praetoria zu verteilen:


    - Hiermit wiederhole ich den früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und zu kontrollieren sind, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


    Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.


    Sofort wurde dieser Befehl umgesetzt und in mehrfacher Ausführung an die verschiedenen Wachposten und verteilt und in die Castra Praetoria verschickt.


    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ergeht folgender Befehl an die Cohors Praetoria


    • Hiermit wiederhole ich meinen früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und der Zweck ihres Besuches zu kontrollieren ist, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


      Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.



    205-siegel-procura-augusti

    Jede Nachfrage wurde im Senat ernst genommen, denn es war wichtig, dass die Senatoren die Gesetze, welche sie verabschiedeten, auch wirklich kannten und wussten, worüber sie abstimmten. Daher wurde sogleich geantwortet:


    "Das ist die Idee, jawohl. Wenn ein Bürger erst einmal in den Senat erhoben wurde, so ist es äusserst schwierig, ihn vom Cursus Honorum auszuschliessen. Ein kompletter Ausschluss aus dem Cursus Honorum würde für einen Senator eine Strafe bedeuten, welche seiner bisherigen Leistung für das Volk und das Wohl Roms unangemessen negieren würde. Da ein Bürger erst nach absolviertem Vigintivirat, im Falle von Plebejern zudem einem Militärtribunat, und einer absolvierten Quaestur in die Reihen der Senatoren erhoben werden kann, ist bei solchen Männern unstrittig, dass ein gewisser Verdienst um das Gemeinwesen bereits vorliegt."


    Dies war die Meinung des Consuls, welcher die Diskussion leitete. Natürlich musste man dieser nicht folgen, man konnte seine Vorschläge jederzeit ablehnen oder durch andere ersetzen, das war Tagesgeschäft.