Beiträge von Narrator Italiae

    Wieder einmal hängte ein Senatsscriba eine offizielle Ankündigung einer Gesetzesänderung aus.

    In rot und zusätzlich noch fett und unterstrichen waren die Änderungen im Text gut zu erkennen:



    ABSTIMMUNG

    DECRETUM SENATUS - ÄNDERUNG DES CODEX UNIVERSALIS - VII - Pars Quinta - Cursus Honorum


    Die laufende Abstimmung ist beendet.


    Nach Abstimmung ist das Decretum Senatus:

    angenommen



    Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit

    von 60% des Senates wurde also erreicht erreicht.


    Somit tritt das Decretum Senatus in Kraft und der Codex Universalis wird wie folgt angepasst:


    Codex Universalis


    Pars Quinta - Cursus Honorum


    § 35 - § 45

    Keine Änderungen in diesem Teil.


    § 46 Amtsniederlegung

    (1) Die Amtszeit der Magistrate endet durch Ablauf, durch freiwillige Niederlegung oder durch Entzug des Amtes. Entzogen werden kann das Amt durch den Imperator Caesar Augustus, durch den Senat oder durch Gerichtsurteil.

    (2) Nach dem Rücktritt muss sofort das freie Amt ausgeschrieben werden. Eine Woche lang werden Bewerber nach den nötigen Zugangskritierien gesammelt. Es muss Minium einer sein, der dann entweder bei der Wahl bestätigt oder abgelehnt wird. Dies gilt nur, wenn zum Zeitpunkt des Rücktritts noch mindestens 3 Wochen bis zum Ende der offiziellen Wahlperiode Zeit sind. Ansonsten bleibt das Amt unbesetzt.

    (3) Ihre gerichtliche Immunität endet mit dem Tag ihrer Amtsniederlegung. Ab diesem Zeitpunkt hat der ehemalige Magistrat Rechenschaft über seine Amtszeit abzulegen, auch auf gerichtlichem Wege.

    (4) Tritt ein Kandidat sein Amt gar nicht an, leistet also den Amtseid nicht, so gilt das Amt nach Verstreichen einer Periode von 3 Wochen als vakant. Es ist dann gemäss §46 (2) zu verfahren und das freie Amt neu auszuschreiben.

    (5) Bleibt ein vereidigter Kandidat während seiner Amtszeit komplett untätig, kann bei seinen Res Gestae keinerlei Aktivitäten vorweisen oder hält gar keine Res Gestae, so wird ihm sein Amt nicht als geleistet anerkannt.

    (6) Der Senat kann Kandidaten, welche mehrfach Ämter nicht angetreten haben oder in deren gesamter Dauer untätig waren durch Mehrheitsbeschluss vom Cursus Honorum ausschliessen, sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden.


    § 47 - § 50

    Keine Änderungen in diesem Teil.



    Alle weiteren Teile des Codex Universalis bleiben unverändert.



    cursushonorum.gif


    ch-consul.png

    Die Consuln schauten zu, wie die Senatoren sich zu den jeweiligen Enden der Halle begaben. Die Mehrheiten waren klar, die Änderung im Codex Universalis wurde angenommen.


    Die vorgeschlagene Änderung wurde angenommen und wird durch die Scribae auf dem Forum veröffentlicht. Damit ist auch klar, dass Tiberius Helvetius Faustus NICHT vom Cursus Honorum ausgeschlossen wird, da dies zum ersten Mal geschehen ist und kein mehrfaches Fehlverhalten gemäss neuem Artikel 46.6 vorliegt.


    Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung geschlossen, ausser es meldet sich jetzt gerade noch jemand.


    Sim-Off:

    Sowohl der Aushang auf dem Forum Romanum, als auch die Änderung im Tabularium wurden bereits gemacht.

    Der Consul wartete, bis alle Senatoren, welche sich äussern wollten, das getan hatten. Danach Schritt er zur Abstimmung:


    Das Haus wird sich nun teilen. Wer für den Vorschlag ist begibt sich auf die Seite der Tür, wer dagegen ist auf die entgegengesetzte Seite.


    Der Vorschlag, welcher von den Patres ausgearbeitet wurde, lautet wie folgt:


    Der Codex Universalis, Pars Quinta - Cursus Honorum, wird wie folgt ergänzt:

    §46

    (4) Tritt ein Kandidat sein Amt gar nicht an, leistet also den Amtseid nicht, so gilt das Amt nach Verstreichen einer Periode von 3 Wochen als vakant. Es ist dann gemäss §46 (2) zu verfahren und das freie Amt neu auszuschreiben.

    (5) Bleibt ein vereidigter Kandidat während seiner Amtszeit komplett untätig, kann bei seinen Res Gestae keinerlei Aktivitäten vorweisen oder hält gar keine Res Gestae, so wird ihm sein Amt nicht als geleistet anerkannt.

    (6) Der Senat kann Kandidaten, welche mehrfach Ämter nicht angetreten haben oder in deren gesamter Dauer untätig waren durch Mehrheitsbeschluss vom Cursus Honorum ausschliessen, sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden.



    Sim-Off:

    Bitte mit :dafuer: oder :dagegen: für oder gegen den Vorschlag stimmen.

    Der hergerichtete Besprechungsraum war ein Biclinium. Unter ihm befand sich ein Teil des Hypocaustum, was im Winter angenehmer war als aufgestellte Kohlebecken. Auf einem Tisch waren verschiedene Weine und Wasser in Krügen hergerichtet worden. Es gab nur zwei Serviersklaven, die so still, dass man sie fast für Statuen halten konnte, aufwarten würden. Die ganze Einrichtung des Zimmers war ebenso repräsentativ wie intim; kein schreierischer Luxus, sondern kultivierte Annehmlichkeit.

    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ergeht folgender Befehl an die Cohors Praetoria


    • Hiermit wiederhole ich meinen früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und der Zweck ihres Besuches zu kontrollieren ist, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


      Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.



    205-siegel-procura-augusti

    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ergeht folgender Befehl an die Cohors Praetoria


    • Hiermit wiederhole ich meinen früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und der Zweck ihres Besuches zu kontrollieren ist, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


      Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.



    205-siegel-procura-augusti

    Der folgende Befehl ist unverzüglich an die Palastwachen der Cohors Praetoria zu verteilen:


    - Hiermit wiederhole ich den früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und zu kontrollieren sind, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


    Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.


    Sofort wurde dieser Befehl umgesetzt und in mehrfacher Ausführung an die verschiedenen Wachposten und verteilt und in die Castra Praetoria verschickt.


    IN NOMINE IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI


    ergeht folgender Befehl an die Cohors Praetoria


    • Hiermit wiederhole ich meinen früheren Befehl, dass amtierende Senatoren bei einer Audienz am Tor zwar zu begrüssen und der Zweck ihres Besuches zu kontrollieren ist, jedoch erfolgt bei ihnen keine Durchsuchung auf Waffen.


      Dieser Befehl gilt bis er widerrufen wird.



    205-siegel-procura-augusti

    Jede Nachfrage wurde im Senat ernst genommen, denn es war wichtig, dass die Senatoren die Gesetze, welche sie verabschiedeten, auch wirklich kannten und wussten, worüber sie abstimmten. Daher wurde sogleich geantwortet:


    "Das ist die Idee, jawohl. Wenn ein Bürger erst einmal in den Senat erhoben wurde, so ist es äusserst schwierig, ihn vom Cursus Honorum auszuschliessen. Ein kompletter Ausschluss aus dem Cursus Honorum würde für einen Senator eine Strafe bedeuten, welche seiner bisherigen Leistung für das Volk und das Wohl Roms unangemessen negieren würde. Da ein Bürger erst nach absolviertem Vigintivirat, im Falle von Plebejern zudem einem Militärtribunat, und einer absolvierten Quaestur in die Reihen der Senatoren erhoben werden kann, ist bei solchen Männern unstrittig, dass ein gewisser Verdienst um das Gemeinwesen bereits vorliegt."


    Dies war die Meinung des Consuls, welcher die Diskussion leitete. Natürlich musste man dieser nicht folgen, man konnte seine Vorschläge jederzeit ablehnen oder durch andere ersetzen, das war Tagesgeschäft.

    Die Diskussion wurde hitzig, die Meinungen hätten nicht weiter auseinander liegen können. Selten hatte es in letzter Zeit derart emotionale Voten im Senat gegeben. Mit fortschreitender Diskussion wurde jedoch klar, dass hier eine Lücke in Pars Quinta des Codex Universalis vorhanden war, welche man zwingend schliessen musste.


    Der Vorschlag, welcher ausgearbeitet wurde, war der Folgende:

    Der Codex Universalis, Pars Quinta - Cursus Honorum, wird wie folgt ergänzt:

    §46

    (4) Tritt ein Kandidat sein Amt gar nicht an, leistet also den Amtseid nicht, so gilt das Amt nach Verstreichen einer Periode von 3 Wochen als vakant. Es ist dann gemäss §46 (2) zu verfahren und das freie Amt neu auszuschreiben.

    (5) Bleibt ein vereidigter Kandidat während seiner Amtszeit komplett untätig, kann bei seinen Res Gestae keinerlei Aktivitäten vorweisen oder hält gar keine Res Gestae, so wird ihm sein Amt nicht als geleistet anerkannt.

    (6) Der Senat kann Kandidaten, welche mehrfach Ämter nicht angetreten haben oder in deren gesamter Dauer untätig waren durch Mehrheitsbeschluss vom Cursus Honorum ausschliessen, sofern diese noch nicht in den Senat aufgenommen wurden.


    Die Diskussion über diesen Vorschlag wurde freigegeben, das Thema hatte sich gewandelt.

    Der Prätorianer nickte und quittierte den Befehl mit einem "Jawohl, Praefectus Urbi."

    Der servus publicus schwieg, denn er wurde nicht gebeten zu sprechen, und liess sich vom Prätorianer aus dem Officium, zurück zur Porta und aus der Castra Praetoria hinaus geleiten.


    Der Bote eilte danach sofort zur Kanzlei und überbrachte die Nachricht, dass der Praefectus Urbi am morgigen Tag zur Hora Sexta vorsprechen würde.

    Der Consul war äusserst erstaunt über die Wortwahl des Herius Claudius Menecrates. Er hatte mit keinem Wort um eine Abstimmung gebeten und mit keinem Wort geäussert, dass man keine Meinungen äussern dürfte. Er hatte doch lediglich einen Antrag vorgebracht. Gewöhnlich wurden Anträge zuerst kontrovers diskutiert, bevor man am Ende eine Abstimmung lancierte. Daher antwortete er folgendermassen:


    Senator Herius Claudius Menecrates. Zu meinem Antrag sollen selbstverständlich Meinungen gehört werden. Kein gegenteiliges Wort wurde gesprochen. Den Consuln wurden jedoch keine Gründe für das Nichtantreten des Amtes genannt. Sollten solche dir vorliegen, dann bitten wir darum, dass du uns darüber in Kenntnis setzt.

    Wie üblich, versammelten sich die frisch gewählten und in den letzten Tagen in ihre Ämter eingeführten Magistrate auf dem Forum Romanum, um auf der Rostra ihren Amtseid abzulegen.


    Auf einer Tabula des zugewiesenen Scriba standen die Namen der gewählten Magistrate und ihre jeweilige Zuteilung:

    Lucius Annaeus Florus Minor wird als Praetor Urbanus vereidigt.


    Damit auch keine Fehler passierten wurden Papyri mit dem Text des Eides verteilt für die, welche ihn noch nicht kannten oder noch nicht sicher auswendig gelernt hatten.


    - IVS IVRANDVM -


    EGO, -NOMEN- HAC RE IPSA DECUS IMPERII ROMANI

    ME DEFENSURUM, ET SEMPER PRO POPULO SENATUQUE

    IMPERATOREQUE IMPERII ROMANI ACTURUM ESSE

    SOLLEMNITER IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIO -AMT- IMPERII ROMANI ACCEPTO,

    DEOS DEASQUE IMPERATOREMQUE ROMAE IN OMNIBUS MEAE VITAE

    PUBLICAE TEMPORIBUS ME CULTURUM, ET VIRTUTES ROMANAS

    PUBLICA PRIVATAQUE VITA ME PERSECUTURUM ESSE IURO.


    EGO, -NOMEN- RELIGIONI ROMANAE ME FAUTURUM ET EAM

    DEFENSURUM, ET NUMQUAM CONTRA EIUS STATUM PUBLICUM ME

    ACTURUM ESSE, NE QUID DETRIMENTI CAPIAT IURO.


    EGO, -NOMEN- OFFICIIS MUNERIS -AMT-

    ME QUAM OPTIME FUNCTURUM ESSE PRAETEREA IURO.


    MEO CIVIS IMPERII ROMANI HONORE, CORAM DEIS DEABUSQUE

    POPULI ROMANI, ET VOLUNTATE FAVOREQUE EORUM, EGO

    MUNUS -AMT- UNA CUM IURIBUS, PRIVILEGIIS, MUNERIBUS

    ET OFFICIIS COMITANTIBUS ACCIPIO.


    In der Reihenfolge der Ämter, die Consuln zuerst, betraten die Magistrate danach gemeinsam die Rostra und stellten sich auf. Jeder trat vor und leistete seinen Eid, so begann die neue Amtszeit.


    Sim-Off:

    ÜBERSETZUNG DES AMTSEIDS:

    Ich, ____________________ (VL-Name), schwöre mit diesem Eid feierlich, die Ehre des Imperium Romanum zu verteidigen und immer zum Wohle des Volkes, des Senates und des Kaisers des Imperium Romanum zu handeln.


    Ich, ____________________ (VL-Name) nehme das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) des Imperium Romanum an und schwöre die Götter und Göttinnen Roms, sowie den Kaiser, in meinem ganzen öffentlichen Leben und all meinen öffentlichen Handlungen zu ehren und die römischen Tugenden sowohl im privaten als auch öffentlichen Leben zu befolgen.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre, dass ich die Religio Romana als Staatsreligion beschützen und befolgen werde und niemals öffentlich dagegen verstossen werde, damit sie keinen Schaden erleide.


    Ich, ____________________ (VL-Name) schwöre ausserdem, das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) und alle seine Verpflichtungen mit all meiner Kraft und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.


    Auf meine Ehre als Bürger des Imperium Romanum, und vor allen Göttern und Göttinnen des römischen Volkes, und durch deren Willen und Güte, nehme ich das Amt als ____________________ (Amtsbezeichnung) mit allen damit verbundenen Aufgaben, Rechten, Pflichten und Verantwortungen an.

    Der Consul stellte fest, dass Tiberius Helvetius Faustus weder jemals seinen Amtseid als Vigintivir geleistet hatte, noch seinen Amtseid abgelegt hatte. Er stellte daher im Senat folgenden Antrag:


    Tiberius Helvetius Faustus, der sich hier in diesen Hallen mit seiner Rede um ein Vigintivirat beworben hatte und von euch, Patres, auch in dieses Amt gewählt worden war, hat seinen Amtseid nicht abgelegt und sich ins Exil zurückgezogen. Ich beantrage daher, den Mann wegen grober Vernachlässigung seiner Pflichten vom Cursus Honorum auszuschliessen.

    Der Procurator nickte bedächtig mit dem Kopf, als der junge Aemilius seine Beschwerde zurückzog und wieder beinahe freundlich wurde.


    Nun denn, Aemilius Secundus, für dein Anliegen muss ich den hier zuständigen Beamten rufen. Er wird sehen, was er für dich tun kann, aber ich hoffe, du hast eine Bestätigung dieses Auftrages von Senator Matinius Agrippa, denn im Normalfall sind solche Informationen persönlich und werden nicht einfach so herausgegeben.


    Er schnippte mit den Fingern und der Beamte, welcher zuvor noch im Hinterzimmer gewartet hatte, trat hervor.


    Du hast das Anliegen des jungen Mannes gehört. Kannst du ihm helfen?


    Ja, Procurator, das kann ich, aber tatsächlich bloss falls er eine schriftliche Bestätigung des Senators vorweisen kann. Auskünfte über das persönliche Vermögen von Personen können nicht einfach so erteilt werden.

    Deine jungen Mitstreiter sind Nero Aemilius Secundus und Marcus Tiberius Durus. Ich nehme an, du findest sie in ihren Domus oder Casae hier in Rom. Gemeinsam sollten die Arbeiten zu meistern sein. Die kaiserlichen Archive werden euch sicherlich Zugang erlauben und dort sind üblicherweise sämtliche Fakten zu den Werdegängen von Senatoren ersichtlich.


    Wenn ihr einen ersten Teil der Fakten zusammen habt, dann könnt ihr sehr gerne mit mir oder Senator Lucius Annaeus Florus Minor zusammen kommen um den weiteren Ablauf zu planen. Wir werden euch gerne helfen.


    Sim-Off:

    Im Werdegang der ID sollte das meiste erkennbar sein. Einzelne wichtige Ereignisse kann man sicher über die Suche mit dem Namen der ID im Forum finden.

    Der Praetor schaute zum Angeklagten und dessen Advocatus. Jener war in seinem Stuhl zusammengesunken und versuchte möglichst nicht gesehen zu werden. Danach drehte er sich zu seinen Beratern um. Nach kurzem Austausch nickte reihum jeder der dort sitzenden. Dann erhob sich der Praetor.


    "Im Namen des Kaisers, des Senates und des Volkes von Rom ergeht folgendes Urteil. Die Ehe des Gnaeus Betucius Lepta mit Albina Calvia bleibt rechtsgültig."


    Als dieser Satz gefallen war, brach ein Tumult auf der Bank der Verlierer aus.

    "Du bist nicht länger meine Tochter!" brüllte Sixtus Albinus Tullus wutentbrannt in den Saal, versuchte sich gegen die ihn zurückhaltenden Arme seines Advocatus zu erheben und sich auf seine Tochter zu stürzen.


    Sogleich eilten die für das Gericht zuständigen Soldaten herbei, zerrten ihn zurück auf seine Bank und hielten ihn dort unter Bewachung fest.

    Der Praetor trat auf ihn zu und blickte den Mann streng an.


    "Bis soeben gab es keinen Anlass, Sixtus Albinus Tullus, um dir deine Patria Potestas über deine Tochter abzuerkennen, auch wenn dies von der Gegenseite gefordert worden war. Eine Ehe führt nicht zwingend sofort zur Emanzipation der Braut von ihrem Vater, auch wenn sie de iure nicht durch den Vater geschieden werden kann. In diesem Punkt hat Aulus Iunius Tacitus nämlich recht. Die Lex Iulia et Papia hält fest, dass eine Ehe nur durch die Eheleute geschieden werden kann, ausser es lässt sich nachweisen, dass diese nicht intakt ist. Nur im Falle einer missbräulichen oder nicht intakten Ehe kann der Vater seine Tochter aus der Ehe zurückholen. Dieser Fall liegt hier aber nicht vor. Daher bleibt die Ehe bestehen."


    Der Praetor machte eine kurze Pause und fixierte den wütenden Vater erneut.

    "Durch deine soeben getätigte Äusserung, vor Zeugen und in Anwesenheit eines Praetors, befürchte ich jedoch, dass deine Tochter unter deiner Patria Potestas nicht sicher wäre. Ich entnehme deinen Worten den Willen, deine Tochter zu manzipieren und deine Patria Potestas aufzugeben."


    Der Mann schreckte auf als er dies hörte, sank jedoch, als er die Hände der Wachen auf seinen Schultern spürte wieder zurück auf seinen Platz.


    "Dein Schweigen spricht Bände, Sixtus Albinus Tullus. Als amtierender Praetor erkläre ich hiermit, vor all diesen Zeugen, dass ich deine Tochter, Albina Calvia, mit dem heutigen Tage sui iuris erkläre und deine Patria Potestas hiermit, gemäss deinem eigenen Willen, aufhebe."


    Dann wandte er sich dem ganzen Saal zu.


    "Es muss jedoch festgehalten werden, dass dies lediglich auf das Verhalten des Angeklagten zurückzuführen ist und nicht als Teil dieses Prozesses zu betrachten ist. Die Lex Iulia et Papia legt fest, dass die Ehe nicht durch den Vater geschieden werden kann. Sie legt jedoch nicht fest, dass die Patria Potestas mit Eingehen einer Ehe erlischt. In diesem Punkt sind unsere gültigen Gesetze inkonsequent. Die Dos geht hiermit definitiv in die Ehegemeinschaft ein.


    Hiermit ist diese Verhandlung geschlossen."


    Der Praetor warf einen letzten abschätzigen Blick in Richtung des Häufchen Elends, welches vom stolzen Vater übrig geblieben war. Dann zog er sich mit seinem Beraterstab zurück.

    Der Advocatus der Gegenseite diskutierte eine ganze Weile mit seinem Mandanten, bis der Praetor ihn ermahnte:


    "Wir haben hier nicht den ganzen Tag Zeit, Mann! Halte jetzt dein Plädoyer oder verzichte darauf."


    Zerknirscht machte sich der Advocatus auf, seine Argumente, welche gerade an Gewicht verloren hatten, noch einmal zu nennen.


    Auch wenn mein Gegner mit der Benennung der Lex Iulia et Papia in den Köpfen der Zuhörer für Unsicherheit gesorgt hat, so darf dies den werten Praetor nicht beschäftigen. In diesem Fall geht es nicht um das augusteische Eherecht. In diesem Fall geht es einzig und allein um die Patria Potestas meines Mandanten. Er gab seine Zustimmung zu dieser Ehe, ohne jedoch seine Tochter aus seiner Gewalt zu entlassen. Die Frau ist noch sehr jung und es ist nur normal, dass ein Vater seine junge Tochter nicht einfach so in die Gewalt eines Fremden übergeben will, ohne eine Chance sie in den Schutz der eigenen Familie zurück zu holen. Und genau um dies geht es hier. Als Gewaltinhaber hat mein Mandant das RECHT, seine Tochter zurück zu holen, zumal die Ehe noch kein Jahr geschlossen ist und sie auch kein Kind hervorgebracht hat.


    Wie mein Gegner selbst gesagt hat, soll man die Lex Iulia et Papia würdigen. Nun gut, ich will dies auch tun, obwohl sie in meinen Augen keinerlei Einfluss auf den Fall hat. Doch der göttliche Augustus hat die Lex erlassen, damit legitime römische Bürger gezeugt werden, denn diese entstehen eher aus einer intakten Ehe, als aus einer nicht intakten Ehe. Nun entstand aus dieser Ehe aber kein römischer Bürger und entsprechend ist auch der Sinn dieses Gesetzes nicht erfüllt. Daher steht das Recht meines Mandanten wiederum über der Lex Iulia et Papia.


    Was den geforderten Schadensersatz der Gegenseite angeht, so ist dieser unverschämt. Der einzige Schaden, welcher diesem Mann hier entsteht ist, dass er eine andere Frau nehmen sollte, die ihm legitime Kinder schenkt. Sein Name wird eher darunter leiden, ohne Kinder in einer Ehe zu leben, als dadurch, dass er eine kinderlose Ehefrau losgeworden ist.


    Der Advocatus setzte sich wieder, wirkte aber alles andere als siegessicher.


    Der Praetor seinerseits beriet sich kurz mit seinen Beratern, bevor er das Wort ergriff.


    "Durch die neue Sachlage, die Einbringung der Lex Iulia et Papia in die Argumentation, erlaube ich dem Advocatus Aulus Iunius Tacitus eine kurze Erwiderung auf die Argumente des Beklagten."

    Senator Spurius Purgitius Macer ist jedem der schon etwas älter ist ein Begriff. Soweit ich weiss, hat ein Consilium Ulpianum auch bereits über ihn beraten und seine Aufnahme in die Reihen der hier Geehrten beschlossen. Lass mich das kurz überprüfen.


    Der Magister erhob sich, ging zu einem der Gestelle mit Buchrollen, überprüfte einige Zettelchen, welche zur Beschreibung der Inhalte an den jeweiligen Rollen befestigt waren und zog dann eine hervor.


    Hier müsste es sein. Drittes Consilium Ulpianum. ... Ah ja. ... Genau. ... Wie gesagt, der Imperator hat ein Consilium Ulpianum einberufen und dieses hat in der Tat bereits bestimmt, dass der Senator hier aufgenommen werden soll. Offensichtlich ist das aber noch nicht geschehen. Ich denke, das könnte eine gute Aufgabe für euch drei junge Sodales sein.


    Er versorgte die Rolle wieder und setzte sich dann wieder hin.


    Für eine Aufnahme ins Ulpianum benötigt man eine Würdigung des Aufgenommenen. Was meinst du, wärst du mit deinen beiden jungen neuen Mitstreitern bereit, einen Werdegang und die entsprechende Würdigung desselben zu erstellen? Die Archive stehen unserem Kultverein zu diesem Zweck jederzeit offen.

    Cossus Casperius Megellus war wie immer im Officium und rief, als es klopfte, den unbekannten Gast sofort herein.


    Herein!


    Als der junge Aurelius Romanus, frischgebackener Sodalis der Augustales, eintrat, erhellten sich die Gesichtszüge des Magisters.


    Titus Aurelius Romanus, sei gegrüsst! Was bringt dich heute zu mir? Bitte setz dich und nimm dir doch etwas Wein.