Sim-Off:Tut mir Leid, ich war die letzten zwei Tage leider gesundheitlich außer Gefecht gesetzt.
Der Decemvir nickte, während er sich darin bestätigt sah, dass sein Gegenüber mit über 14 und unter 25 Jahren ein Pubes Minor im Sinne der Lex Laetoria war. "Ich gehe davon aus, dass du sowohl zum Zeitpunkt, da deine Mutter starb, gewaltfrei warst und unter niemandes Patria Potestas standst, als auch zum ganz aktuellen Zeitpunkt gewaltfrei bist und unter niemandes Patria Potestas stehst. Ist das korrekt?", erkundigte er sich dann. Denn zwar hatte er bereits geprüft, dass sowohl Vater als auch Vatersvater bereits tot waren. Die Prüfung, ob der Prudentier in der Zwischenzeit adrogiert worden war, stand hingegen noch aus. Insbesondere bestand die Möglichkeit, dass ein anderer Prudentier diesen Mann adrogiert hatte, sodass nicht einmal zwangsläufig am Namen erkennbar wäre, dass er adrogiert war.
Nachdem sein Gegenüber diese Frage beantwortete hatte, musste sich der Magistrat unweigerlich an den fehlgeschlagenen Versuch erinnern, sich vom decimischen Stiefvater dieses Prudentiers bestechen zu lassen. Der Senator hatte dem Decemvir anschließend offen gedroht, ihn fertig zu machen. Danach hatte der Magistrat sich der Erbschaftsfälle angenommen, war jedoch in jedem einzelnen der drei Fälle zu dem Ergebnis gelangt, dass der Decimer nicht erbberechtigt war. Nun fürchtete er durchaus nachträglichen Groll - und sah den prudentischen Stiefsohn als mögliche Falle. "Nun, dir ist sicherlich bewusst, dass die Annahme oder Ablehnung eines Erbes ein folgenreiches Rechtsgeschäft darstellt. Erbst du ein großes Vermögen, kann es dich reich machen. Erbst du hingegen in erster Linie Schulden kann es dich ebenso in den Ruin stürzen.", betonte er die Tragweite. "Deshalb haben alle Puberes Minores im Sinne der Lex Laetoria zum Schutz vor Übervorteilung das Recht, ihre Geschäfte von einem durch den Praetor bestimmten Pfleger prüfen zu lassen.", klärte er seinen Gegenüber auf.
Dann räusperte er sich. "Nach meinem Gespräch mit dem Consular Decimus, deinem Stiefvater, muss ich sagen, dass ich mich nun äußerst unwohl fühle, ein derart gewichtiges Rechtsgeschäft in Abwesenheit eines Vormunds oder Pflegers mit dir abzuschließen.", schien es dem Decemvir mehr als verdächtig, dass nach dem offenen Konflikt mit dem Decimer nun dessen im Sinne der Lex Laetoria minderjähriger Stiefsohn ohne jeden Rechtsbeistand hier erschien, um dieses folgenreiche Rechtsgeschäft abzuschließen. Nicht zuletzt es war die eine Sache, einen minderjährigen Erben brieflich zu kontaktieren und ihm so die Möglichkeit zu geben, das Rechtsgeschäft in aller Ruhe mit einem Vormund oder Pfleger zu besprechen, bevor die Erbschaft angenommen oder abgelehnt wurde. Eine gänzlich andere Situation war es hingegen, kam ein potenzieller Erbe aus eigenem Antrieb zu den Decemviri - und wollte erben, wo er möglicherweise gar nicht erbberechtigt war, oder wollte erben, ohne möglicherweise die Chance gehabt zu haben, sich vollumfänglich über die Tragweite dieses Rechtsgeschäfts gewahr zu werden.
