Beiträge von Narrator Germaniae

    -Bekanntmachung-


    Ergebnisse der Wahlen in Mogontiacum


    Die Curia Mogontiaci gibt hiermit die offiziellen Endergebnisse der Wahlen zur Stadtverwaltung der Civitas Mogontiacum bekannt.


    Für das Amt des Magister Vici:


      [*]Egbert, Sohn des Gernot (75%)
      [*]Quintus Varius Celer (66%)
      [*]Ratmar der Pelzhändler (61%)
      [*]Tiberius Rusius Amintinus (54%)
      [*]Luitwolf von den Nemetern (46%)
      [*]Hoimar, Sohn des Otilo (32%)



    Für das Amt des Aedils:


      [*]Galeo Acilius Pitio (78%)
      [*]Appius Sempronius Hybrida (58%)
      [*]Spurius Carpinatius Lento (52%)



    Für das Amt des Quaestors:


      [*]Cossus Visellius Rutilus (72%)
      [*]Manius Carisius Gaetulicus (43%)
      [*]Marcus Presenteius Lentulus (20%)



    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]Numerius Duccius Marsus (83%)
      [*]Aulus Patulcius Merula (69%)
      [*]Aulus Paccius Perolla (49%)


    Die Vereidigung der Amtsträger findet auf dem Forum Mogontiaci statt




    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM VI KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (24.2.2011/108 n.Chr.)


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    ET IN NOMINE CIVES MOGONTIACI


    ERNENNE ICH
    Numerius Duccius Marsus


    MIT WIRKUNG VOM
    ANTE DIEM VIII ID MAR DCCCLXI A.U.C. (8.3.2011/108 n.Chr.)


    ZUM
    Duumvir - Mogontiacum



    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Folgende Kandidaten sind für die kommenden Wahlen im März zugelassen.


    Für das Amt des Magister Vici:


      [*]Egbert, Sohn des Gernot
      [*]Hoimar, Sohn des Otilo
      [*]Tiberius Rusius Amintinus
      [*]Luitwolf von den Nemetern
      [*]Ratmar der Pelzhändler
      [*]Quintus Varius Celer


    Für das Amt des Aedils:


      [*]Appius Sempronius Hybrida
      [*]Galeo Acilius Pitio
      [*]Spurius Carpinatius Lento


    Für das Amt des Quaestors:


      [*]Manius Carisius Gaetulicus
      [*]Marcus Presenteius Lentulus
      [*]Cossus Visellius Rutilus


    Für das Amt des Duumvirn:


      [*]Numerius Duccius Marsus
      [*]Galeo Laetilius Fecenianus
      [*]Aulus Paccius Perolla



    Die Wahlen werden am PRIDIE NON MAR DCCCLXI A.U.C. (6.3.2011/108 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am NON MAR DCCCLXI A.U.C. (7.3.2011/108 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM VI KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (24.2.2011/108 n.Chr.)


    Noch immer lag Schnee auf dem Forum Mogontiaci, was den Clamator der Stadtverwaltung aber nicht hinderte, seine Botschaft zu verkünden. Routiniert trat er aus der Curia heraus und stapfte zur Rostra hinüber, wo er sich in gewichtige Pose schmiss und sich mit donnerndem Bass Gehör verschaffte.


    "CIVES UND PEREGRINI! HÖRT MICH, DEN CLAMATOR CURIAE UND WISSET, WAS ICH ZU VERKÜNDEN HABE! NACH DEM ERLASS DER NEUEN LEX PROVINCIALIS WIRD ES IN UNSERER SCHÖNEN CIVITAS BALD WIEDER WAHLEN GEBEN! ES GIBT GRAVIERENDE ÄNDERUNGEN, DIE DIE HOHEN DECURIONES BESCHLOSSEN UND DIE NICHT ZU EUREM NACHTEIL SEIN SOLLEN!"


    Und so verlas er mit ebenso lauter Stimme die Bekanntmachung, die die Duumviri soeben hatten ausstellen lassen.


    -Bekanntmachung-


    Wahlen in Mogontiacum


    Von PRIDIE NON MAR DCCCLXI A.U.C. (6.3.2011/108 n.Chr.) bis NON MAR DCCCLXI A.U.C. (7.3.2011/108 n.Chr.) finden Wahlen in Mogontiacum statt. Zu wählen sind gemäß §§4ff. Pars Secunda Lex Civitatis Magistri Vici, Aedile, Quaestor und Duumviri nach den folgenden Vorgaben.



      [*]Magistri Vici:
      Je zwei Magistri Vici vertreten ihren Vicus im Ordo Decurionum. Sie werden für ein Jahr aus den Reihen der Vicani gewählt.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, wohnhaft im zu vertretenen Vicus.


      [*]Aedile:
      Drei Aedile sichern die städtische Ordnung und bestreiten die Verwaltungsaufgaben. Sie leiten jeweils eigenständig ihnen zugewiesene Aufgabenbereiche und führen Aufsicht über jegliche öffentliche Einrichtungen und städtische Verpflichtungen.
      Voraussetzungen: Mindestens Peregrinus, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Magister Vici.


      [*]Quaestor:
      Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Erhebung von Steuergeldern oder Zollgebühren, die das Stadtgebiet betreffen. Er schuldet dem Procurator Civitatium Rechenschaft über sämtliche Abgaben, die die Civitas dem römischen Staat zu leisten hat.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.


      [*]Duumviri:
      Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts und der niederen wie freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sie den Vorsitz über die Curia Civitatis inne. Sie weisen den gewählten Aedilen zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.
      Voraussetzungen: Mindestens Civis, Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, vorangegangene Amtszeit als Aedil.



      [*]Kandidatur:
      Alle Kandidaten haben die Qualifikation für ihre Kandidatur bis zum ANTE DIEM X KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (20.2.2011/108 n.Chr.) der Stadtverwaltung mitzuteilen. Die Bekanntgabe der zugelassenen Kandidaten wird am ANTE DIEM IX KAL MAR DCCCLXI A.U.C. (21.2.2011/108 n.Chr.) stattfinden.


      [*]Zeitraum der Wahl:
      Die Wahlen werden am PRIDIE NON MAR DCCCLXI A.U.C. (6.3.2011/108 n.Chr.) in der Hora Secunda beginnen, die Wahlurnen werden am NON MAR DCCCLXI A.U.C. (7.3.2011/108 n.Chr.) mit dem Beginn der Hora Decima geschlossen.



      [*]Wahlrecht:
      Das Wahlrecht bestimmt sich gemäß der Lex Civitatis wie folgt (Auszug).
      Pars Tertia - Wahlen
      §1 - Wahlrecht

      (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
      (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla

    __________________
    ANTE DIEM IV ID FEB DCCCLXI A.U.C.(10.2.2011/108 n.Chr.)


    Praefectus Alae
    G. Terentius Primus
    Castra Alae Confluentes



    Dem Praefecten der confluenter Auxiliare unsere Grüße,


    an uns wurde herangetragen, dass deinerseits ein nicht unerhebliches Interesse an folgenden Betrieben besteht, die sich durch einen Erbschaftsfall im Besitz der Civitas Mogontiacum befinden:
    Gallinaceus Tullia
    Tullia´s Mel et fel
    Vitam impendere vero - castigator equus
    Zum alten Optio

    Die Civitas ist durchaus gewillt, dir die Betriebe zu überlassen. Allerdings würden wir im Gegenzug eine entsprechende Spende an die Stadtkasse schätzen. Wir bitten in dieser Hinsicht um Rückmeldung, damit die Formalitäten geklärt werden können um beide Seiten zufrieden zu stellen.


    Vale bene.


    Spurius Turius Simplex

    Spurius Turius Simplex
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/16.jpg]


    Was folgte war eine Stille, die man durchaus als Zustimmung deuten konnte, denn meißt waren die Decuriones nicht müde Kritik anzubringen wenn es denn irgendeinen Vorteil zum selbigen gereichte.


    "Wenn es keine weiteren Einwände gibt, wird man dem Praefectus Alae ein Angebot unterbreiten, in dem man die Betriebe für eine adäquate Spende zum Tausch anbietet."


    Keine Einwände erklangen, und so kam der alte Duumvir denn auch zum Schluss: "So es also keine weiteren Anliegen gibt, schließe ich diese Sitzung. Der Ordo wird beim nächsten Mal, so der Kaiser will, unter der Ordnung der neuen Lex zusammentreten, und nach der erfolgreichen Erlassung werden auch baldmöglichst die Wahlen anberaumt. Wir danken an dieser Stelle noch einmal dem Senator Germanicus und natürlich unserem Legaten für ihr Kommen. Vale bene, Decuriones, die Götter mit euch."

    CIVITAS MOGONTIACVM
    LEX MVNICIPALIS



    Pars Prima - Allgemeines
    §1 - Territorium

    (1) Den Hauptort der Civitas Mogontiacum bildet das Oppidum Mogontiacum. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserlicher Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Mogontiacum sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des Rhenushafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Mogontiacum bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Civitatis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Provincialis aus der Versammlung der Decuriones sowie gewählten Magistraten zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Über die Curia Civitatis
    §1 - Munera curiae civitatis

    Die Grundaufgaben der Verwaltung, im folgenden Munera genannt, umfassen folgende zwei Aufgabenbereiche:
    (1) Munera Civitatium: die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Sicherung des Innerstädtischen Friedens, die Errichtung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Waren zum Lebensbedarf durch die Einrichtung und Unterhaltung rechtmäßiger Märkte, die Versorgung mit Trinkwasser, das Abhalten von religiösen Festen zur Sicherung des Pax Deorum und die Veranstaltung von Feierlichkeiten zu den jeweiligen Feiertagen. Die Vertretung der Civitas vor dem Legatus Augusti Pro Praetore und im Außerprovinziellen (i.e. vor dem Kaiser und vor Rom) ist ebenfalls ein Munerus der Civitas.
    (2) Munera Rei Publica: die Sicherstellung der Abgaben an Rom, die Errichtung und Unterhaltung von Straßen, Aquädukten und Einrichtungen des Cursus Publicus. Die Aushebung und Unterhaltung von Auxiliareinheiten in Zeiten des Krieges. Die Unterbringung und standesgemäße Versorgung von höheren Beamten und des Kaisers.


    §2 - Magistri Vici
    (1) Mogontiacum ist in Vici unterteilt, denen je zwei Magistri Vici vorstehen.
    (2) Magistri Vici werden von den Bewohnern des Vicus, im folgenden Vicani genannt, aus ihren Reihen ins Amt gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
    (3) Kandidaten für das Amt des Magister Vicus müssen mindestens Peregrine sein.
    (4) Wer zum Magister Vici gewählt wird, erwirbt dadurch für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, ohne für diesen den Census entrichten zu müssen. Nach Ablauf seiner Amtszeit scheidet er wieder aus dem Ordo aus.


    §3 - Ordo Decurionum
    (1) Der Ordo Decurionum Mogontiaci setzt sich zusammen aus den gewählten Magistri Vici sowie Direktbewerbern aus den Reihen der Vicani der jeweiligen Vici.
    (2) Aufnahme in den Ordo Decurionum kann jeder Peregrinus oder Civis beantragen, der die Civitas seinen Wohnort nennt. Er hat seinen Antrag an die Duumvirn zu adressieren, welche ihn den Angehörigen des Ordo Decurionum zur Diskussion stellen. Im Fall einer Abstimmung zu Gunsten des Antragsstellers ist eine jährlicher Census in Höhe von II Aurei an die Stadtkasse zu entrichten.
    (3) Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Aus dem Ordo Decurionum auszuscheiden ist möglich lediglich durch Tod, Austritt, Enthebung durch Mehrheitsbeschluss, oder kaiserlichen Beschluss.
    (5) Außerordentliche Beisitzer des Ordo Decurionum ohne direktes Stimmrecht, bei gleichzeitiger Einhaltung des Weisungsrechts durch das jeweilige Amt, sind: der Kaiser, der Legatus Augusti Pro Praetore, die Patrones der Civitas, die Pontifices der Civitas, Personen, denen das Beisitzrecht vom Ordo Decurionum ausgesprochen wurde.


    §4 - Ämterlaufbahn der Stadtverwaltung
    (1) Die Stadtverwaltung setzt sich zusammen aus den Duumvirn, einem Quaestor und drei Aedilen.
    (2) Wer Decurio Mogontiaci ist, und vorher mindestens ein Jahr als Magister seines Vicus tätig war, kann zum Aedilat kandidieren. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und qualifiziert für das Duumvirat und die Quaestur. Duumvirat und Quaestur sind dabei ebenfalls auf ein Jahr befristet.
    (3) Sämtliche Städtische Beamte sind der Kontrolle und Weisungsbefugnis des Procurator Civitatium unterworfen.
    (4) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht außerdem eine bestimmte Anzahl Schreiber, im folgenden Scribae Civitatis, zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Scribae Civitatis.


    §5 - Über Aedile
    (1) Die Aedile sind Magistrate, die
    a) Aufsicht halten über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen, Verwaltungseinrichtungen und Häfen,
    b) Kontrolle führen über die Einhaltung der Marktordnung und ordnungsgemäße Funktion der Lagerhallen und Speicher, sowie
    c) über Bordelle, Garküchen und öffentliche Brunnen,
    d) den Polizeidienst und die Brandbekämpfung organisieren und deren Leitung ihnen obliegt, und
    e) öffentliche Spiele anlässlich von Fest- und Markttagen organisieren und durchführen.
    (2) Sie können niedere Beamte, die Beneficarii zu ihrer Unterstützung einstellen.


    §6 - Über den Quaestor
    Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Erhebung von Steuergeldern oder Zollgebühren, die das Stadtgebiet betreffen. Er schuldet dem Procurator Civitatium Rechenschaft über sämtliche Abgaben, die die Civitas dem römischen Staat zu leisten hat.


    §7 - Über die Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts und der niederen wie freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sie den Vorsitz über die Curia Civitatis inne. Sie weisen den gewählten Aedilen zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.



    Pars Tertia - Wahlen
    §1 - Wahlrecht

    (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
    (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben alle Angehörigen des Ordo Decurionum. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Mindestalter für die Kandidatur zum Aedilat sind fünfundzwanzig, zur Quaestur siebenundzwanzig, zum Duumvirat zweiunddreißig Jahre. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Procurator Civitatium nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit mindestens fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.

    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    ET IN NOMINE CIVES MOGONTIACI


    WIRD
    Tiberius Duccius Lando
    POSTUM


    MIT WIRKUNG VOM
    VIII ID IAN DCCCLXI A.U.C. (6.1.2011/108 n.Chr.)


    ALS LANGJÄHRIGER GÖNNER UND WOHLTÄTER MOGONTIACUMS FÜR SEINE LEISTUNGEN FÜR DAS GEMEINWESEN VON CIVITAS UND REGIO MIT EINER


    Marmorstatue



    AUSGEZEICHNET



    LUCIUS PURGITIUS MAECENAS


    Spurius Turius Simplex - Duumvir Mogontiaci


    IN NOMINE IMPERII ROMANI
    ET IMPERATORIS CAESARIS AUGUSTI
    ET IN NOMINE CIVES MOGONTIACI


    WIRD
    Numerius Hadrianus Capitolinus


    MIT WIRKUNG VOM
    VIII ID IAN DCCCLXI A.U.C. (6.1.2011/108 n.Chr.)


    FÜR DREI AMTSZEITEN ALS DUUMVIR UND SEINE AUSSERORDENTLICHEN LEISTUNGEN IN DIESEN MIT EINER


    großen Inscriptio



    AUSGEZEICHNET



    Spurius Turius Simplex - Duumvir Mogontiaci

    Spurius Turius Simplex
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    "Das Ergebnis der Abstimmung bewilligt die Aufstellung einer Statue für Tiberius Duccius Lando und die Anbringung einer Inscriptio für Numerius Hadrianus Capitolinus.", fasste der alte Duumvir das Ergebnis zusammen, nicht allzu überrascht darüber, dass der Laetilier sich seiner Stimme enthielt.


    "Der nächste Punkt auf der Tagesordnung... eh, darf ich mal?", zupfte er die in Wachs verfasste Liste aus den Händen seines jüngeren Kollegen, "..achja.. die Civitas ist durch eine Erbschaft in den Besitz mehrerer Betriebe gekommen.. die da wären... ein kleiner Bauernhof, der vornehmlich Geflügel züchtet, mit Namen "Gallinaceus Tullia", dann noch eine kleine Imkerei die im Register als "Tullia´s Mel et fel" geführt wird, dann eine Pferdezucht mit dem Namen "Vitam impendere vero - castigator equus" und schließlich eine kleinere Kneipe mit dem Namen "Zum alten Optio". Als Interessent hat sich der Ritter Roms und Praefectus Alae, Gaius Terentius Primus gemeldet. Der Ordo Decurionum wird gebeten dem Tausch der Betriebe gegen eine entsprechende Spende an die Civitas zuzustimmen."

    Spurius Turius Simplex
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/16.jpg]


    "Nun..", begann der ältere Duumvir, "..wenn das kein Wort ist. In dem Falle würde die Statue gemeinsam von Regio und Civitas finanziert und aufgestellt. Die Inscriptio für Numerius Hadrianus Capitolinus wird in der Aula der Curia an der üblichen Wand angebracht werden bei den anderen Inscriptiones. Dann können wir ja nun zur Abstimmung schreiten... ich rufe hiermit alle Decuriones auf, jeweils über die Statue für Tiberius Duccius Lando und die Inscriptio für Numerius Hadrianus Capitolinus abzustimmen."
    Damit lehnte sich der alte Mann zurück und wartete darauf, dass die Stimmen abgezählt wurden.

    Galeo Laetilius Fecenianus
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/04.jpg]


    "SEHR RICHTIG!!!", schwallte Fecenianus hervor, bevor sein Hirn verarbeiten konnte was ihm da gerade überhaupt gesagt worden war, "Die Hadriani sind eine sehr angesehene und durchaus respektierte Familie, [SIZE=7]deren Bürger in der...[/SIZE]"
    Irgendwie kam ihm das komisch vor. Aber er wusste erst nicht warum.. bis man ihm zuraunte, was dieser widerliche Visellius schon vorher gewusst hatte: der Hadriani war eigentlich kein Römer. Andererseits aber doch. Er war adoptiert, und das auch noch von einem angesehenen Bürger der Stadt.
    Konnte er jetzt überhaupt dagegen angehen? Nein. Schließlich war Adoption Adoption, auch wenn wirklich niemand daran glaubte, dass eine Adoption aus einem Barbaren einen Römer machen könnte, so machte sie aus einem Niemand einen Caesar.


    "Es ist..", begann er dann wiederum zähneknirschend, sich letztendlich in sein Schicksal ergebend, "..guter Brauch der Stadt, hervorstechende Bürger und langjährige Officiale der Gemeinde auszuzeichnen. Schlage ich denn vor den Hadrianus als Gründer des Ordo Decurionum mit einer großen Inscriptio im Atrium der Curia auszuzeichnen."


    Soweit, so gut. Aber vielleicht konnte er doch noch den Duccii in die Suppe spucken.
    "Aber ich muss mich wiederrum dagegen aussprechen Duccius Lando mit einer Statue als großen Bürger der Stadt auszuzeichnen, wenn er doch ebenso in der Regio gewirkt hat. Ich fordere daher, dass die Kosten für die Aufstellung dieser Statue nicht nur von der Stadt, sondern auch von der Regio getragen werden."
    Womit er implizit forderte, dass der Comes sich zu der Sache äußerte.

    Cossus Visellius Rutilus
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/b-germanen-maenner-alt/02.jpg]


    Na holla! War sein Lieblingsrömer da gerade aufgewacht, nur um lauthals über Lando zu klagen? Ja, sicher, der Mann hatte kein Amt bekleidet, aber er hatte sicher mehr als genug für die Civitas getan. Und das war auch das Argument gewesen, mit dem man ihn, Rutilus, dann auch dazu gebracht hatte, sich auf diesen Kuhhandel einzulassen. Auch wenn eine Statue von einem Menschen ein bisschen was unheimliches an sich hatte.
    Die Nennung des Betrages, die Lando posthum der Stadt vermacht hatte, nahm dem Laetilier dann endgültig die Luft. Fünfzehntausend Sesterzen, die Summe musste man sich auf der Zunge zergehen lassen. Das war nicht nur ein kleines Vermögen und bestimmt mehr, als so mancher hier am Tisch überhaupt besaß oder als Spende mal so eben weggeben konnte. Dennoch ließ Rutilus es sich nicht nehmen, seinem Lieblingsrömer nun endgültig den Gar aus zu machen, wenn auch nur verbal. Nachdem dieser ihm schon so eine schöne Vorlage lieferte.
    “Das ist eine ausgezeichnete Idee, Laetilius. Ich schlage vor, dass wir unserem ehemaligen Duumvirn Hadrianus Capitolinus ebenfalls eine Inschrift angedeihen lassen sollten.“ Eine Inschrift war nun sicher keine Statue, aber etwas. Doch der eigentliche Grund für Rutilus, gerade diesen einen Mann unter allen möglichen Männern Mogontiacums herauszupicken war ganz einfach: Der war eigentlich gar kein Römer. Harlif war Germane. Er hatte sich von einem Römer adoptieren lassen. Aber er war Germane. Und dennoch erfüllte er jeden einzelnen von Fecenianus genannten Punkt. Man konnte sagen, Rutilus genoss es, die Klinge tief in den Eingeweiden des Römers herumzudrehen, und er machte sich auch nicht die Mühe, dabei gleichgültig auszusehen, sondern er grinste von einem Ohr zum anderen.
    “Die Hadriani sind ja eine sehr angesehene urrömische Gens, und den Verdiensten des Capitolinus wäre eine Inschrift durchaus angemessen. Über die Größe müsste man natürlich noch befinden, ebenso über den Standort.“ Das 'Ha Ha' konnte er sich dann doch noch verkneifen. Gerade so eben.

    Galeo Laetilius Fecenianus
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/04.jpg]


    Fecenianus konnte sich ein siegessicheres Grinsen nicht verkneifen, als der Duccius sich erhob. Nein, er WOLLTE es sich garnicht verkneifen. Dies war sein Coup! Jetzt würde er gewinnen! Sollte der Duccius sich die Lex Municipalis doch hinstecken wo die Sonne nie schien. Jetzt war er an der...
    Moment. Was hatte der Barbar da gerade gesagt? Der Laetilier wandte sich seinem Sitznachbarn zu, der ihn entsetzt anstarrte. Die Frage, ob er richtig gehört hatte, hatte sich damit erübrigt.
    "Das kann er doch nicht ernst meinen..", raunte Fecenianus während seine Kinnlade sich immer weiter nach unten bewegte. Und dann auch noch der Visellier! Das war eine Katastrophe! Die folgende Abstimmung rauschte wie brennendes Öl an ihm vorbei, so sehr schockte ihn die Tatsache, dass er gerade ausgebootet worden war. Ein Blick auf den germanischen Kandidaten machte die Narretei nurnoch schmerzhafter: gleichgültig und vollkommen unbekümmert nahm der barbarische Hund seine Niederlage hin. Wahrscheinlich war er gekauft, oder wurde bezahlt, oder sonstwas! Auf jeden Fall hatte der Mann nie vorgehabt in den Ordo zu kommen. Mit wackeligen Beinen fiel er zurück in seinen Stuhl, mit den eigenen Waffen geschlagen! Und er war absolut hilflos... was sollte er dagegen tun? Mitten in der Abstimmung seine Meinung ändern, und sich für den Germanen aussprechen? Das wäre politischer Selbstmord, da viel zu offensichtlich. Naja, einen Wermutstropfen hatte es: seine Fraktion war gerade um einen Platz im Ordo gewachsen. Was sich allerdings erst in der Zukunft als nützlich erweisen mochte.


    Und dann kam der nächste Hammer in sein Gesicht. Lando, ehren? Sicherlich. Großer Mann, das konnte selbst Fecenianus nicht abstreiten. Aber STATUE?
    "DER MANN HAT NICHT EIN EINZIGES AMT DER CIVITAS BEKLEIDET!!", platzte es aus ihm hinaus. Das war zuviel. Und doch dämmerte ihm, dass er nichts dagegen tun würde können. Immerhin hatte der Duccius sich gerade für SEINEN Kandidaten ausgesprochen. Soviel politische Raffgier wollte, KONNTE er sich nicht ankreiden lassen. Er musste quasi den Schritt nach vorne tun, um in der Zukunft nicht vollkommen blockiert zu werden. Besonders wenn es um die Neuverteilung von Marktkonzessionen ging... nein, das ging nicht.
    "Werte Decuriones.. ich bin fern, die Errungenschaften und Leistungen des Tiberius Duccius Lando für unsere geliebte Civitas schmälern zu wollen. Er hat einiges getan, dem Volk und der Civitas an sich gespendet..."


    Spurius Turius Simplex
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/16.jpg]


    "Fünfzehntausend Sesterzen.", warf der ältere Duumvir mit einem undeutbaren Lächeln in den Raum, "Tiberius Duccius Lando hat alleine fünfzehntausend Sesterzen in die Kassen der Stadt gespült. Allein an Spenden, ohne die Brot- und Trankspenden an Feiertagen, Ausrichtung von Festlichkeiten oder materielle Spenden."


    Galeo Laetilius Fecenianus
    [Blockierte Grafik: http://www.kulueke.net/pics/ir/nscdb/e-roemer-maenner/04.jpg]


    "Wie.. eh... bitte?", entgleisten dem Laetilier mal wieder die Gesichtszüge. Das war für provinzielle Verhältnisse unfassbar viel Geld. Wenn der Duccius das GESPENDET hatte, wollte er garnicht wissen wieviel in den Truhen der Casa Duccia an sich noch in Petto war. Er sackte ein Stück in sich zusammen, vom Duumvir in hinterhältigster Art und Weise seiner Argumentation beraubt. Der alte Mann sah es anscheinend nicht einmal als notwendig an, über das materielle hinaus zu gehen.
    "Dann... dann... dann... was habt ihr eigentlich vor? Seine Statue neben die der Kaiser zu stellen? Das ist ja wohl die Höhe...", brummte er hilflos, bis ihm einfiel wie er das ganze vielleicht doch noch rumreißen könnte, "Ich fordere ebenfalls die Ehrung von großen Beamten der Stadt! Es kann nicht sein, dass wir nur jemanden ehren der garkein öffentliches Amt in der... also, außer dem des Decurio, .. wahrgenommen hat. Also,.. eh.. jawoll. Wir müssen beweisen, dass die Civitas auch Angehörige urrömischer Gentes zu schätzen zu ehren weiß.."
    Ein sehr plumper Versuch, die Interessen der konservativen Fraktion zumindest noch ansatzweise durchzusetzen. Was für eine Farce, er wurde hier an die Wand manövriert. Hatte er wirklich geglaubt, dass mit Landos Tod alles besser würde?

    Quintus Varius Celer
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    "Ich danke euch für euer Vertrauen.", bedankte der aufstrebende Römer sich artig nachdem sich ein Großteil der Wortführer für ihn ausgesprochen hatten und die folgende Abstimmung dies bestätigte. Auch wenn seine Selbstsicherheit stark gelitten hatte, immerhin hatte man ihm eingeimpft, dass die Duccii seinen Einzug in den Ordo Decurionum verhindern würden. Und jetzt war er drin. Das machte die Abmachung mit dem Laetilier irgendwie obsolet.. und damit viel komplizierter, als er gedacht hatte.


    Rodwolf von Mogontiacum
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    Mission erfolgreich, Patient tot. Rodwolf blickte genügsam in die Runde der Decuriones, die sich wortreich für den Römer aussprachen. Der dann auch in den Ordo gewählt wurde. Mit offen zur Schau gestellter Gleichgültigkeit nahm er den Spruch hin, lehnte sich kurz zur Seite und raunte seinem Nebenmann etwas zu, bevor er sich wieder dem Treiben im Saal widmete. Diese Niederlage hatte sich gelohnt.


    Spurius Turius Simplex
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    Der alte Duumvir beobachtete interessiert, wie sich das Spielchen fortführte. Einige sprachen sich natürlich für den Germanen aus, aber die überwältigende Mehrheit folgte dem Beispiel des Laetilius und des Duccius. Simplex verstand dabei nicht ganz, worauf der Duccius eigentlich hinaus wollte, immerhin hatte er selbst den Kandidaten aufgestellt, nur um ihn jetzt öffentlich fallen zu lassen? Was ihm allerdings noch mehr irritierte, war die Reaktion des Rodwolf.


    "Damit heißen wir Quintus Varius Celer im Ordo Decurionum willkommen. Auf dass er den Platz mit Pflichtgefühl und Gewissenhaftigkeit ausfüllt.", nickte er das Ergebnis knapp ab und widmete sich dann dem nächsten Punkt, "Es wurde an mich herangetragen, den Verstorbenen als tatkräftigen Bürger und Förderer der Stadt, der Regio und der Provinz zu ehren. Tiberius Duccius Lando hat die Stadt maßgeblich am Erfolg seiner Unternehmungen beteiligt, aktiv zu ihrem Wohlstand beigetragen und sich über das Maß hinaus am öffentlichen Leben beteiligt. Die Duumvirn sind der Auffassung, dass eine Statue aus Marmor ein würdiges Zeichen der Ehrung dieses Mannes ist, aufzustellen in den Reihen der anderen geehrten Größen der Civitas am Rand des Marktes zwischen der Curia Civitatis und der Curiae Regionalis. Gibt es dazu Eingebungen? Ansonsten schreiten wir zur Abstimmung..."

    Cossus Visellius Rutilus
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    Es tat weh. Es bereitete ihm geradezu körperliche Schmerzen, diesen aufgeblasenen, jungen Schnösel in den Ordo zu wählen, anstelle des verdienten Rodwolf. Den hätte er definitiv lieber an seiner Seite sitzen bei langen Debatten, der Mann hatte Erfahrung. Aber gut, er hatte Witjon seine Stimme zugesagt, und er stand zu seinem Wort.
    “Auch ich schließe mich an. Er soll mir im Ordo willkommen sein.“ Nicht, dass es ein herzliches Willkommen wäre. Oder auch nur ein freundliches. Aber im Spiel der Politik musste man halt so manche Kröte schlucken. Allerdings konnte niemand Rutilus dazu zwingen, nun ein Loblied auf dieses Römerbürschchen zu singen! Sein Einverständnis zu der Sache musste genügen.

    Ein Sklave der Stadtverwaltung brachte eine größere, aufwendig gegen Schäden gesicherte Schriftrolle zum Versand nach Rom. Dabei ließ der Sklave es nicht aus, auf die Bedeutung des Schreibens hinzuweisen und um größtmögliche Sorgfalt zu bitten... Geld würde keine Rolle spielen.



    Ad
    Imperator Caesar Augustus
    Palatium Augusti
    Roma



    Unserem verehrten Kaiser unsere Grüße,


    wir, die Duumviri der Civitas Mogontiacums, treue Untertanen und Bürger des Reichs, ergebene Diener deiner selbst und ehrbare Anhänger der Sache Roms bitten demütig um deine Hilfe.


    Den Möglichkeiten der Res Publica entsprechend haben wir für die Civitas Mogontiacum eine neue Ordnung erarbeitet, wir haben sie diesem Schreiben beigefügt.
    Wir bitten dich, unsereren verehrten und geliebten Kaiser, darum den Menschen der Civitas diese neue Ordnung zu gewähren und unserer Civitas den Rang eines Municipiums zu verleihen* um ihr die rechtliche Grundlage für eben diese Stadtordnung zu ermöglichen.


    Demütigst erwarten wir die Verlautbarung deiner Entscheidung in unserer Sache.


    Die Götter mit dir!



    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla


    Sim-Off:

    *=allerdings ohne die historische Bürgerrechtsverleihung an die Bürgerrechtsverleihung an die Einwohner des Hauptorts ob der unhistorischen Struktur Mogontiacums im IR



    CIVITAS MOGONTIACVM
    LEX MVNICIPALIS



    Pars Prima - Allgemeines
    §1 - Territorium

    (1) Den Hauptort der Civitas Mogontiacum bildet das Oppidum Mogontiacum. In das Stadtgebiet eingegliedert sind sämtliche Vici und Villae Rusticae, welche in dafür vorgesehene Grundlisten der Stadtverwaltung eingetragen sind.
    (2) Die Grenzen des Stadtgebietes bleiben nach Erlass dieses Gesetzes so bestehen wie sie derzeit vorliegen. Änderungen durch Vertrag oder kaiserlicher Weisung sind möglich. Verträge der Stadt Mogontiacum sollen indessen keine derartigen Stadtgebietsverluste zur Folge haben, welche öffentliche Bauten, besonders die Kais des Rhenushafens, beeinträchtigen.


    §2 - Rechtlicher Status
    Der rechtliche Status des Oppidum Mogontiacum bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia Civitatis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Provincialis aus der Versammlung der Decuriones sowie gewählten Magistraten zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Über die Curia Civitatis
    §1 - Munera curiae civitatis

    Die Grundaufgaben der Verwaltung, im folgenden Munera genannt, umfassen folgende zwei Aufgabenbereiche:
    (1) Munera Civitatium: die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und die Sicherung des Innerstädtischen Friedens, die Errichtung und Instandhaltung öffentlicher Gebäude, die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und Waren zum Lebensbedarf durch die Einrichtung und Unterhaltung rechtmäßiger Märkte, die Versorgung mit Trinkwasser, das Abhalten von religiösen Festen zur Sicherung des Pax Deorum und die Veranstaltung von Feierlichkeiten zu den jeweiligen Feiertagen. Die Vertretung der Civitas vor dem Legatus Augusti Pro Praetore und im Außerprovinziellen (i.e. vor dem Kaiser und vor Rom) ist ebenfalls ein Munerus der Civitas.
    (2) Munera Rei Publica: die Sicherstellung der Abgaben an Rom, die Errichtung und Unterhaltung von Straßen, Aquädukten und Einrichtungen des Cursus Publicus. Die Aushebung und Unterhaltung von Auxiliareinheiten in Zeiten des Krieges. Die Unterbringung und standesgemäße Versorgung von höheren Beamten und des Kaisers.


    §2 - Magistri Vici
    (1) Mogontiacum ist in Vici unterteilt, denen je zwei Magistri Vici vorsteht.
    (2) Magistri Vici werden von den Bewohnern des Vicus, im folgenden Vicani genannt, aus ihren Reihen ins Amt gewählt. Die Amtszeit beträgt ein Jahr.
    (3) Kandidaten für das Amt des Magister Vicus müssen mindestens Peregrine sein.
    (4) Wer zum Magister Vici gewählt wird, erwirbt dadurch für die Dauer seiner Amtszeit die Mitgliedschaft im Ordo Decurionum, ohne für diesen den Census entrichten zu müssen. Nach Ablauf seiner Amtszeit scheidet er wieder aus dem Ordo aus.


    §3 - Ordo Decurionum
    (1) Der Ordo Decurionum Mogontiaci setzt sich zusammen aus den gewählten Magistri Vici sowie Direktbewerbern aus den Reihen der Vicani der jeweiligen Vici.
    (2) Aufnahme in den Ordo Decurionum kann jeder Peregrinus oder Civis beantragen, der die Civitas seinen Wohnort nennt. Er hat seinen Antrag an die Duumvirn zu adressieren, welche ihn den Angehörigen des Ordo Decurionum zur Diskussion stellen. Im Fall einer Abstimmung zu Gunsten des Antragsstellers ist eine jährlicher Census in Höhe von II Aurei an die Stadtkasse zu entrichten.
    (3) Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird der Bewerber von den Duumvirn zum Decurio ernannt und wird somit Inhaber aller Rechte und Pflichten eines solchen.
    (4) Aus dem Ordo Decurionum auszuscheiden ist möglich lediglich durch Tod, Austritt, Enthebung durch Mehrheitsbeschluss, oder kaiserlichen Beschluss.
    (5) Außerordentliche Beisitzer des Ordo Decurionum ohne direktes Stimmrecht, bei gleichzeitiger Einhaltung des Weisungsrechts durch das jeweilige Amt, sind: der Kaiser, der Legatus Augusti Pro Praetore, die Patrones der Civitas, die Pontifices der Civitas, Personen, denen das Beisitzrecht vom Ordo Decurionum ausgesprochen wurde.


    §4 - Ämterlaufbahn der Stadtverwaltung
    (1) Die Stadtverwaltung setzt sich zusammen aus den Duumvirn, einem Quaestor und drei Aedilen.
    (2) Wer Decurio Mogontiaci ist, und vorher mindestens ein Jahr als Magister seines Vicus tätig war, kann zum Aedilat kandidieren. Die Amtszeit beträgt ein Jahr und qualifiziert für das Duumvirat und die Quaestur. Duumvirat und Quaestur sind dabei ebenfalls auf ein Jahr befristet.
    (3) Sämtliche Städtische Beamte sind der Kontrolle und Weisungsbefugnis des Procurator Civitatium unterworfen.
    (4) Allen gewählten Beamten der Stadtverwaltung steht außerdem eine bestimmte Anzahl Schreiber, im folgenden Scribae Civitatis, zu. Für Duumvirn sind dies vier, für Magistrate je zwei Scribae Civitatis.


    §5 - Über Aedile
    (1) Die Aedile sind Magistrate, die
    a) Aufsicht halten über Instandhaltung und Sicherheit der öffentlichen Bauwerke wie Tempel, Thermen, Verwaltungseinrichtungen und Häfen,
    b) Kontrolle führen über die Einhaltung der Marktordnung und ordnungsgemäße Funktion der Lagerhallen und Speicher, sowie
    c) über Bordelle, Garküchen und öffentliche Brunnen,
    d) den Polizeidienst und die Brandbekämpfung organisieren und deren Leitung ihnen obliegt, und
    e) öffentliche Spiele anlässlich von Fest- und Markttagen organisieren und durchführen.
    (2) Sie können niedere Beamte, die Beneficarii zu ihrer Unterstützung einstellen.


    §6 - Über den Quaestor
    Der Quaestor hat die Aufsicht über die Stadtkasse. Er überwacht Ein- und Ausgaben. Er hat außerdem Sorge zu tragen für die Erhebung von Steuergeldern oder Zollgebühren, die das Stadtgebiet betreffen. Er schuldet dem Procurator Civitatium Rechenschaft über sämtliche Abgaben, die die Civitas dem römischen Staat zu leisten hat.


    §7 - Über die Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts und der niederen wie freiwilligen Gerichtsbarkeit haben sie den Vorsitz über die Curia Civitatis inne. Sie weisen den gewählten Aedilen zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit. [/quote]



    Pars Tertia - Wahlen
    §1 - Wahlrecht

    (1) Aktives und passives Wahlrecht bei den Wahlen zu den Magistri der jeweiligen Vici haben sämtliche Vicani eines Vicus inne. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.
    (2) Aktives und passives Wahlrecht zu den Wahlen der Aedile der Civitas haben die Angehörigen des Ordo Decurionum ohne Bürgerrecht. Zum Duumvirat und zur Quaestur ist das Bürgerrecht Wahlvoraussetzung. Im Rahmen des aktiven Wahlrechts hat jeder Berechtigte so viele Stimmen, wie es wählbare Ämter in dem Vicus gibt.


    §2 - Durchführung
    (1) Die Duumvirn leiten die Wahl, sofern der Procurator Civitatium nicht einschreitet.
    (2) Mindestens drei Wochen vor dem Wahltermin muss dieser verkündet werden. Die Kandidaturen müssen bis zum Beginn der zweiten Woche vor der Wahl der Stadtverwaltung bekannt gegeben worden sein. Diese veröffentlicht die Kandidaten.
    (3) Die Wahl wird innerhalb zwei aufeinanderfolgender Tage abgehalten. Die Urnen werden am Ende des zweiten Tages geschlossen und ausgewertet.
    (4) Kandidaten gelten mit mindestens fünfzig Prozent der Stimmen als zum Amt zugelassen. Werden mehr Männer zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den geringsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.
    (5) Das Ergebnis ist unverzüglich nach der Stimmenauswertung öffentlich bekannt zu machen. Die gewählten Stadtbeamten sind auf dem Forum zu vereidigen und daraufhin von ihren Vorgängern in die Ämter einzuweisen.

    Galeo Laetilius Fecenianus
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    "Ich...", begann Fecenianus kurz nachdem der unselige Barbar sein Gestammel von sich gegeben hatte, "..empfehle hiermit, Varius Celer in den Ordo Decurionum aufzunehmen. Seine Familie ist eine der angesehensten der Civitas, seine Taten sprechen für sich... ein Römer wie er im Buche steht, den Mos Maiorum in Demut verpflichtet, der Res Publica und dem Kaiser treu ergeben."


    Eigentlich war diese Empfehlung Makulatur. Er selbst hatte Varius Celer aufstellen lassen, in der weisen Vorraussicht, dass dieser abgelehnt würde. Dazu war der Block der peregrinen einfach zu stark... aber wenn er abgelehnt würde, müssten die politisch nicht dummen Duccii mit ihren Lakaien einen Schritt auf ihn zu tun, um nicht allzu selbstherrlich zu agieren. Und dann würde er sich schon etwas einfallen lassen, wozu er diesen Schritt gewinnbringend nutzen könnte...

    Spurius Turius Simplex
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    Wenn der ältliche Duumvir sich etwas bei der Antwort des Senators dachte, dann sah man es ihm nicht an.


    "So werden wir eine Bittschrift an den Kaiser richten, in der wir um die Ratifizierung unserer Stadtordnung und um die Verleihung des Municipiums bitten werden.", bügelte er das Thema sehr diplomatisch ab, in dem er einfach nicht weiter auf den Senator einging, sondern gleich zum nächsten Thema kam: "So kommen wir zum nächsten Punkt auf der Liste... unser geschätzter Mitbürger und Decurio Tiberius Duccius Lando ist durch ein tragisches Unglück von uns gegangen. Der Verlust für die Civitas und die Provinz ist groß, und wir trauern immernoch sehr um ihn. Allerdings ist es auch unsere Aufgabe, seinen unglücklicherweise frei gewordenen Platz in unserer Mitte mit einem würdigen Nachfolger zu besetzen.. wir haben zwei Kandidaten für den frei gewordenen Platz, die sich nun bitte selbst vorstellen mögen..."


    Quintus Varius Celer
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    Bevor der ältere Aspirant sich erheben konnte tat dies Quintus Varius Celer, ein Grundbesitzer der durch die Verpachtung seines Landes auf vor Hochwasser geschützten Anhöhen im Westen zu Geld gekommen war.
    "Verehrte Decuriones unserer geschätzten Civitas, werte Duumvirn, ich freue mich hier heute vorsprechen zu können... wenn auch unter so ernsten und bedauernswerten Umständen. Viele von euch kennen mich, einige noch nicht, deshalb will ich mich hier vorstellen..", begann der junge Mann mit der Selbstsicherheit eines Menschen, der sich deutliche Ziele gesetzt hatte, "Mein Name ist Quintus Varius Celer, Sohn des Lucius Varius Celer, ich besitze Land im Westen und habe einträgliche Geschäfte in den Civitates umher, aber natürlich auch in Mogontiacum. Ich bitte darum mir diesen Platz in eurer erlauchten Mitte zu geben, auf dass ich der Stadt und den Bürgern zum Vorteil gereiche."


    Rodwolf von Mogontiacum
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    Von seinem jüngeren Mitbewerber überrumpelt, ließ der ältere Rodwolf sich wieder auf seinen Platz sinken um den Worten des Römers andächtig zu lauschen. Eigentlich sagte der junge Mann nur: ich habe Geld. Wählt mich.
    "Werte Herrschaften..", begann er daher etwas gesetzter und weniger hochtrabend als der Varius, "..ich bin Rodwolf, Sohn des Harmund, ich besitze einige Boote, mit denen ich den starken Rhenus befahre und die Stadt mit Waren aller Art versorge. Meine Familie ist der Stadt ebenso in Treue verbunden wie jeder andere der werten Decuriones, und ich bitte hiermit förmlich um meine Aufnahme."
    Nicht wirklich hochtrabend, aber seinem Zweck würde es dienen.

    Bekanntmachung


    Das diesjährige JULFEST wird an den vierten Iden des Decembers stattfinden (10.12.2010/107 n.Chr.) auf den Feldern südlich der Stadtgrenze, nahe des Vicus Meridianus stattfinden.


    Sämtliche Stadtbewohner sind eingeladen an diesem Abend teilzunehmen um die längste Nacht des Winters zu erleben, den Göttern zu opfern und die Wiederauferstehung der Sonne zu feiern.


    Dank der großzügigen Spenden des Ordo Decurionum der Stadt und der Familia Duccii Marsi wird für das leibliche Wohl eines jeden Menschen gesorgt sein, ob Bürger oder Peregrinus, ob Mogontiner oder Auswärtiger, Mann oder Weib, Kind oder Alter.


    i.A.
    Sp. Turius Simplex et A. Paccius Perolla