Die Horizontale Gewaltenteilung (Oder Erste) ist die "Klassische" Gewaltenteilung Also Legeslative (Gesetzgebende Gewalt), Exekutive (Ausführende Gewalt) und Judikative (Rechtsprechende Gewalt).
Die Vertikale (Oder zweite) ist die Gewaltenteilung zwischen dem Bundesstaat und den Bundesländern. Man schaue einfach mal ins Grundgesetz da werden die einzelnen Kompetenzen des Bundes und der Länder ausgeführt. Eigentlich gibt es ja dann mit Europa noch eine dritte Ebene in der 2. Gewaltenteilung