Nachdem alle Beteiligten Platz genommen hatten, begann Macer mit einer kurzen Erklärung:
"Gemäß Codex Iuridicialis möchte ich zu Beginn des Verfahrens begründen, warum der Iudex nicht aus dem Senatorenstand stammt. Es liegt in der Natur (und der Defintion) einer Feststellungsklage, dass dem Kläger an einer schnellen Entscheidung gelegen ist. Demnach konnte ich schon mal nur aus Senatoren wählen, die in Rom anwesend sind. Zwei davon waren die Klägerin und meine Wenigkeit, schieden also schon mal aus. Die Verbleibenden wiederum waren aber entweder mit der Klägerin verwandt oder aufgrund der Tatsache, dass sie im Cursus Honorum Kollegen oder Vorgesetzte der Klägerin sind, nicht als unabhängig anzusehen. Das Gericht zieht es zudem in Erwägung, diese als Zeugen zu laden.
Daher entschied ich mich für Gaius Octavius Victor, der aufgrund seines Dienstes in den Cohortes Urbanae zudem gut über die Amtsbefugnisse eines Aedilen informiert ist."
Macer wartete ab, ob diese Erklärung zu Reaktionen führte.
Dann fuhr er fort:
"Da die Feststellungsklage mit einer Selbstanzeige eingebracht wurde, bittet das Gericht nun die Klägerin Flavia Messalina Oryxa, ihre Begründung für die Klage vorzutragen."