Freischaltung erfolgt, Namensänderung muss jemand anderes machen.
Und alle anderen Diskussionen bitte woanders weiterführen, sonst wird es hier zu unübersichtlich.
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ZitatOriginal von Cicero Octavius Anton
"Wer sagt, dass man erst anfängt zu sparen, wenn man kurz davor steht?
Vielleicht hast du dir einmal die Gehälter eines Bürgers vor dem Ritterstand angeschaut, da muss man sehr lange vorher sparen!"
"Werter Anton, für den Ritterstand muss man 4500 Sesterzen zahlen. Wenn man wöchentlich 450 Sesterzen bekommt, dann es es völlig egal, ob man 20 Wochen nichts spart und 10 Wochen lang alles oder ob man 30 Wochen lang 150 Sesterzen spart. Immer spart man 4500 von 13500 Sesterzen.
Für meine obige Rechnung ist die Spardauer also völlig unerheblich."
/edit:
ZitatOriginal von Cicero Octavius Anton
"Außerdem geht mir vor allem um das Rückwirkende, warum sollen alle Ritter und Senatoren jetzt nachträglich die 4500 bzw. 8000 Sesterzen bezahlen?
Wo liegt die Begründung, ich kenne die Staatskasse, sie hat das nicht nötig!"
"Die Staatskasse wird auch die zukünftigen Zahlungen nicht nötig haben! Trotzdem fordern wir sie ein. Aus Gründen der Gerechtigkeit sollten wir daher selber auch zahlen."
"Ich denke, Du rechnest hier negativer als nötig. Der wirtschaftliche Umsatz beträgt zur Zeit wohl etwa 80.000 Sesterzen pro Woche. Selbst wenn wir einmal den unwahrscheinlichen Fall annehmen, dass alle zwei Wochen ein Kandidat in den Ritterstand aufgenommen wird und die Maximalzahl von 18 neuen Senatoren pro Jahr voll ausgeschöpft wird, so beträgt die nötige wöchentliche Sparsumme 5250 Sesterzen, was gerade einmal 6,5625% des Umsatzes beträgt. Hier von einem 'Todesstoß' zu sprechen, ist Panikmacherei."
Macer gab einen hörbaren Seufzer von sich. "Schreiber, notiere: Lucius Tiberius Vibullius reicht Verleumdungsklage gegen Medicus Germanicus Avarus ein aufgrund der von Avarus getätigten Aussage 'aber mir sollte es ja auch egal sein, wer in Ostia das Vieh von den Schiffen holt, die Abfälle Roms entsorgen läßt und sonst was.'
Als Beweisstück für den gescheiterten Versuch einer außergerichtlichen Einigung legt er einen Brief unklarer Herkunft vor."
Macer atmet einmal tief durch und erhebt sich.
"Die erste Anhörung findet statt am ANTE DIEM IV NON IAN DCCCLV A.U.C. (2.1.2005/102 n.Chr.). Dann wird auch Avarus' Aussage zur Herkunft des Briefs eingeholt."
"Ich urteile nach dem, was Du mir vorgelegt hast, und das ist keine vertrauliche Nachricht von Sedulus an dich, die den Inhalt eines Briefes wiederholt, sondern ein an Medicus Germanicus Avarus adressierter Brief. Und es ist nicht zu erkennen, dass es sich hierbei um eine Kopie handeln könnte, die Dir Sedulus zur weiteren Verwendung überlassen hat.
Im übrigen stellt sich weiterhin nicht die Frage, als was das Gericht deine Eingabe sehen will, sondern als was es sie sehen soll."
ZitatOriginal von Gaius Flavius Catus
Und ich dachte es geht darum festzustellen, ob die Vergabe gesetzlich in Ordnung war oder nicht.
Ich denke auch, dass es darum geht.
ZitatOriginal von Gaius Flavius Catus
Ich dachte eben Gesetze und Gesetzesbrüche fallen in das Resort des Praetors.
Auch dies ist korrekt.
ZitatOriginal von Gaius Flavius Catus
Wie man sich täuschen kann.
Du hast dich nicht getäuscht, Du hast nur den falschen Schluß gezogen. Das Gericht wird tätig, wenn eine Klage eingereicht wurde. Dann würde es ein Urteil fällen. Bisher wurde aber keine Klage eingerteicht, sondern nur eine Bitte vorgetragen. Das Gericht kann deshalb nicht tätig werden und schlägt stattdessen eine außergerichtliche Einigung vor. Und nach einigem Stöbern in den Gesetzestexten bin ich darauf gekommen, dass der Consul der geeignete Mann ist, um diese außergerichtliche Eingigung herbei zu führen.
Meine Argumentation stützt sich wirklich nur auf den Unterschied zwischen "Klage" und "Bitte"! Ich habe gleich in der ersten Antwort darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit einer formalen Klage gibt. Wenn sich das Gericht sofort mit jeder Äußerung befassen würde, in der ein Bürger einen möglichen Gesetzesbruch andeutet, so wäre es schnell überlastet. Die Bürger müssen also schon präzise formulieren, wenn das Gericht tätig werden soll. Immerhin erwarten sie vom Gericht ja ebenso präzise Antworten!
Macer wirkte leicht gequält angesichts der unklaren Ausdrucksweise des Duumvirs. "Das Gericht sieht nur das als Klage an, was explizit als Klage eingebracht wurde."
Er nahm den Brief entgegen, las ihn, legte ihn vor sich auf den Tisch und kratze sich mit zusammengekniffenen Augen am Hinterkopf.
"Unabhängig von dem in diesem Brief geäußerten Inhalten würde es das Gericht zuerst einmal interessieren, wie Du an einen offensichtlich privaten Brief zwischen zwei Mitgliedern der Gens Germanica gekommen bist. Erst wenn das geklärt ist, wird das Gericht ihn als Beweismittel nutzen können.
Schreiber, notiere im Protokoll:
Der Duumvir Vibullius legte dem Gericht einen Brief vor, von dem zu klären ist, wie er in seinen Besitz gelangte. Der Brief ist beschlagnahmt.
Sicherung:
ZitatOriginal von Lucius Tiberius Vibullius
Zitat
Das Schreiben des Sedulus an Avarus lege ich als Beweis noch mit vor.
Casa Sedulus
Das Gericht vertagt sich, bis die Herkunft des Briefes geklärt ist."
ZitatOriginal von Gaius Flavius Catus
Nicht zuständig ???
Wer ist den dann dafür zuständig zu klären ob ein Gesetzesbruch vorlag oder nicht ?
Der Consul ??
Was hat der damit zu tun ob etwas gesetzmässig war oder nicht ??
Das Gericht ist aus rein formalen Gründen nicht zuständig. Laut Codex Iuridicialis kann beim Gericht Klage eingereicht werden. Die möglichen Klagearten sind in §24 festgehalten.
Bisher wurde an das Gericht aber keine Klage, sondern nur eine Bitte um Kompetenzprüfung herangetragen. Für die Festlegung von Kompetenzen der Aedilen ist aber nicht das Gericht, sondern die gesetzmäßige Kontrollinstanz - in diesem Fall also der Consul - zuständig.
Handelt es sich hierbei um eine ordentliche Eingabe nach dem Codex Iuridicialis oder um eine informelle Bitte um eine Meinung?
Das Gericht erklärt sich für diese informelle Anfrage als nicht zuständig und verweist auf die im Codex Universalis festgelegte Kontrollfunktion der Consulen über die Aedilen.
Die Möglichkeit zur Einreichung einer formalen Feststellungsklage nach §24, Satz 3 des Codex Iuridicialis bleibt davon unberührt.
Macer konnte eine gewisse Verblüffung nicht verbergen, als sein ehemaliger Tribun Nepos wieder vor ihm stand. Einsilbig wie immer hatte dieser um die Wiederaufnahme in die Legion gebeten. Erst eine Notiz, die ihm sein Schreiber zeitgleich hereingereicht hatte, klärte Macer darüber auf, dass Nepos öffentlich dem Christentum abgeschworen hatte.
"Na sowas, das verblüfft mich jetzt! Bist Du doch wieder zum wahren Glauben an unsere Götter zurückgekehrt und hast dieser judäischen Sekte den Rücken gekehrt?"
"Mit der Möglichkeit einer Anrechnung bin ich nicht einverstanden!
Und ich wüsste nicht, warum wir nicht auch zahlen sollten. Man kann ja Ratenzahlung vereinbaren, weil es für viele von uns vielleicht überraschend kommt."
Ich weise aus gegebenem Anlass dann nochmal darauf hin, dass hier nur eine Entscheidung über Gens und Wohnort getroffen werden muss. Alles andere entscheidet sich Sim-On. Also insbesondere auch die Karriere! Danke.
Ein Bote aus Rom erreicht das Rathaus und gibt eine Mitteilung für den Duumvir ab:
Der kommissarische Praetor Spurius Purgitius Macer hat in dem im Folgenden genannten Fall die erste Anhörung wieder aufgenommen:
Erste Anhörung Medicus Germanicus Avarus vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM VIII/DCCCLIV
Er fordert hiermit Lucius Tiberius Vibullius auf, unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob er persönlich zu den nächsten Terminen erscheinen wird, oder wer ggf. seine Interessen vertreten wird.
Ein zweiter Bote erreicht wenig später die selbe Casa und gibt noch eine Mitteilung aus Rom ab:
Der kommissarische Praetor Spurius Purgitius Macer hat in dem im Folgenden genannten Fall die erste Anhörung wieder aufgenommen:
Erste Anhörung Medicus Germanicus Avarus vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM VIII/DCCCLIV
Er fordert hiermit Medicus Germanicus Avarus auf, unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob er persönlich zu den nächsten Terminen erscheinen wird, oder wer ggf. seine Interessen vertreten wird.
Ein Bote erreicht die Casa Duccia und überbringt eine Nachricht aus Rom:
Das im Folgenden genannte Verfahren wird durch den kommissarischen Praetor Spurius Purgitius Macer wieder aufgenommen:
Hauptverhandlung Marcus Germanicus Patientiam vs. Duccia Germanica Nagiva IUD PRIM V/DCCCLIV
Er fordert Duccia Germanica Nagiva hiermit auf, unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob Maximus Decimus Meridius weiterhin ihre Rechtsvertretung übernimmt, oder ob sie persönlich zu den weiteren Verhandlungen erscheinen wird, oder wer ggf. nun ihrer Interessen vertreten wird.
Ein Bote erreicht die Casa der Gens Germanica und überbringt eine Nachricht aus Rom:
Das im Folgenden genannte Verfahren wird durch den kommissarischen Praetor Spurius Purgitius Macer wieder aufgenommen:
Hauptverhandlung Marcus Germanicus Patientiam vs. Duccia Germanica Nagiva IUD PRIM V/DCCCLIV
Er fordert hiermit Marcus Germanicus Patientiam auf, unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob er persönlich zu den weiteren Verhandlungen erscheinen wird, oder wer ggf. seine Interessen vertreten wird.
Ferner fordert er hiermit Trainanus Germanicus Sedulus auf, unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob er seine Interessen als Pater der Gens Germanica in diesem Verfahren weiterhin persönlich wahrnehmen wird, oder wer ggf. seine Interessen vertreten wird.
Ein Bote erreicht das Privathaus von Maximus Decimus Meridius und überbringt eine Nachricht aus Rom:
Das im Folgenden genannte Verfahren wird durch den kommissarischen Praetor Spurius Purgitius Macer wieder aufgenommen:
Hauptverhandlung Marcus Germanicus Patientiam vs. Duccia Germanica Nagiva IUD PRIM V/DCCCLIV
Hiertmit fordert er dich auf, unverzüglich schriftlich oder mündlich mitzuteilen, ob Du als bisheriger Vertreter der Duccia Germanica Nagiva weiterhin zu den Verhandlungen erscheinen wirst, oder ob Du dein Mandat als Rechtsvertreter nicht weiterführst.
Ein Nuntius des Gerichts betritt die Kanzlei und überreicht eine Mitteilung:
Der kommissarische Praetor Spurius Purgitius Macer bittet den Imperator, gemäß §28 des Codes Iuridicialis die Zulässigkeit der Berufungen in den im Folgenden genannten Verfahren zu prüfen:
- Hauptverhandlung Traianus Germanicus Sedulus vs. Lucius Tiberius Vibullius IUD PRIM IV/DCCCLIV
- Hauptverhandlung Marcus Matinius Mercator vs. Quintus Caecilius Aventurinus IUD PRIM III/DCCCLIV
Der kommissarische Praetor weist darauf hin, dass er im erstgenannten Fall bereits als Iudex tätig war und eine Berufung daher nicht von ihm verhandelt werden kann.
"Als kommissarischer Praetor übernehme ich bis auf weiteres die Leitung dieser ersten Anhörung. Den Protokollen entnehme ich, dass bisher noch keine Aussagen zur Sache getroffe wurden.
Die formale Verfahrensfrage des Vertreters des Angezeigten wurde zur Kenntnis genommen und wird noch beantwortet werden.
Unabhängig von der möglichen Antwort, bitte ich Anzeigenden und Angezeigten, sich anwesend zu melden und bekannt zu geben, ob sie an einer gütlichen Einigung ohne Urteilsspruch des Gerichts interessiert sind."