Ich schreibe mich ein.
Beiträge von Spurius Purgitius Macer
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Nachdem Macer alle Berichte der Offiziere erhalten hatte ließ er die nötigen Dokumente für vier Beförderungen ausstellen:
IM NAMEN DES IMPERIUM ROMANUM
UND
DES KAISERS VON ROMERNENNE ICH DIE:
PROABTI
Marcus Claudius Cupitor
Gaius Tallius Priscus
Tiberius Iulius Titianus
Quintus Caecilius AventurinusBEI: LEGIO I TRAIANA
MIT WIRKUNG VOM
ANTE DIEM IV ID IUL DCCCLIV A.U.C. (12.7.2004/101 n.Chr.)
ZU
LEGIONARII
BEI: LEGIO I TRAIANA
DER LEGATUS LEGIONIS
ROMA, ANTE DIEM IV ID IUL DCCCLIV A.U.C. -
Ja, nach 1000 Postings würde ich auch Urlaub machen. Ich wünsche gute Erholung.
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Am Abend erreichte die Gruppe wieder das Lager der Legion. Erschöpft legten sie die Marschgepäcke an ihren Kasernenblöcken ab und nahmen dann im Innenhof der Principa Aufstellung, da Legat Macer sie noch persönlich in Augenschein nehmen wollte. Langsam schritt er an den Soldaten entlag, blickte in ihre Gesichter, hörte den einen oder anderen noch schwer atmen und fühlte die Stimmung der Rekruten.
"Wie ich sehe, seid ihr alle wohlbehalten wieder zurückgekehrt. Das ist erfreulich und Zeugnis eurer guten Leistung. Ihr habt gezeigt was ihr könnt und gleichzeitig noch Neues gelernt. Das ist es, was wir von den Männern der Legion erwarten.
Ich werde jetzt noch die Berichte eurer Vorgesetzten bekommen, und dann wird für einige von euch die Grundausbildung erfolgreich beendet sein." -
Ah, jetzt verstehe ich, was Du meinst.
Ja, das kann man ändern. -
Am zweiten Tag waren die Rekruten wieder genauso gefordert wie am ersten. Der Weg führte über einige Hügel östlich von Rom und das ständige Auf und Ab zehrte genauso an den Kräften der Soldaten wie die Hitze, die bis zum Mittag immer stärker wurde. Nur selten spendeten Bäume etwas Schatten. "Euch ist es wohl warm, was?" erlaubten sich die Offiziere auch noch Scherze, über die eigentlich kaum jemand nach lachen wollte. Auch die erfahreneren Legionäre, die die Übung mitmachten bekamen im Laufe des Tages einen etwas verbisseneren Gesichtsausdruck.
Am Nachmittag, als man die Hügelkette wieder verlassen hatte und schon wieder in westlicher Richtung unterwegs war stand den Rekruten dann noch eine "kleine Überraschung" bevor. "Weil ihr alle so tapfer geschwitzt habt, bekommt ihr vor der Rückkehr ins Lager noch die Gelegenheit, euch abzukühlen - ihr werdet diesen kleinen Fluss hier vor uns durchqueren müssen! Sorgt dafür, dass die Ausrüstung trocken bleibt, dann habt ihr nachher weniger zu putzen..." Die Freude der Soldaten über die unerwarteten Wasserspiele hielt sich verständlicher Weise in Grenzen.
Die Offiziere erklärten schnell, wie sie vorzugehen hatten und schon bald wateten die ersten Probati durch die flachen Stellen des Flusses und trugen ihren Schild mit der Ausrüstung darin über dem Kopf. Andere bildeten im Wasser eine Menschenkette, um die schwerere Ausrüstung sicher von einem Ufer zum anderen durchzureichen, während die Tragtiere ohne Last vorsichtig durch den Fluß geführt wurden.
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Hmmm, den gibt es - recht oben. Bei dir nicht? Welchen Browser benutzt Du?
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Zitat
LUCIUS ULPIUS IULIANUS dixit:
Nebenbei ist die Frage nach Passworten nicht seeeehr SimOn.
Dieses Forum hat doch bestimmt eine Funktion, mit der man "böse" Wörter automatisch ersetzten kann, oder? Damit könnte man dann doch z.B. immer "Passwort" durch "Parole" ersetzen... -
Macer gibt seine Stimme für Secundus Flavius Felix ab.
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Du bist zumindest nicht der Einzige mit diesem Problem. Ich komme zwar bis zu der Abstimmung, aber wenn ich meine Stimme abgeben will bekomme ich auch ein PW-Feld...
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Zitat
Lucius Tiberius Callidus dixit:
wie wäre es wenn eine zweite zeitung aufgemacht wird und diese mit der anderen konkuriert, so dass diese immer aktuell bleiben und auf den neusten Stand mit Inhalt.
Ich fürchte, dann würden wir wirklich Probleme mit genug aktiven Schreibern und genug Artikeln bekommen.ZitatLucius Tiberius Callidus dixit:
Da dann jeder entscheiden muss wo er seinen Artikel hin geben wird, könnte man zwei Kategorien erstellen, die eine Zeitung steht eher für politik und wirtschaft etc. die andere für mititär und religion oder gemeinschaft.
Äh, dann wären das aber doch keine Konkurrenz zwischen den Zeitungen mehr, oder? -
Einer der drei Studenten, die das Examen nicht bestanden haben, hat von der Möglichkeit der Nachprüfung gebrauch gemacht. Dementsprechend gebe ich folgende nachträgliche Änderung des Ergebnisses bekannt:
Sebastianus Germanicus Reverus - BESTANDEN mit 9 von 10 Fragen.
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Am frühen Morgen hatten die Centurionen, die die Übung leiteten die Rekruten und einige ältere Soldaten vor den Kasernenblöcken antreten lassen. Nach einem schnelle Frühstück mit ein paar Resten kaltem Getreidebrei vom Vortag, einer Handvoll Nüssen und einem Schluck aus der Feldflasche schulterten die Männer ihre Marschgepäcke und verliessen in Viererreihen das Lager.
Schon nach kurzer Zeit, in der sie auf der breiten Straße Richtung Rom marschiert waren, verließen sie den ausgebauten Weg und wurden querfeldein weiter geführt. Das Wetter war wechselhaft, sonnige Passagen, die die Soldaten ins Schwitzen brachten wechselten sich mit Regenschauern und matschigen Trampelpfaden ab. Die Rekruten tropften endweder vom Regen oder von Schweiß...
Offensichtlich hatten die Offiziere vor, die Truppe eine große Runde rund um Rom drehen zu lassen, dann nach einigen Meilen in südöstlicher Richtung bog man nach einer kurzen Rast nach Nordosten ab. Der Bogen war indes recht groß, am Horizont konnte man die Hauptstadt zwar immer recht gut erkennen, aber eine engere Umrundung hätte selbst ein ungeübter Wanderer in einem Tag geschafft.
Erst sehr spät am Nachmittag, nach einer Marschleistung, die deutlich über einer normalen Tagesetappe lag, war der geplante Rastplatz erreicht. Die erfahrenen Legionäre, die den Marsch im Gegensatz zu den Rekruten ohne größeres Stöhnen absolviert hatten übernahmen die Vermessung des Platzes. Dann machten sich die Rekruten unter den wachsamen Augen ihrer Vorgesetzten daran, die Gräben auszuheben und die Wälle aufzuschütten. Immer wieder prüften die Offiziere mit Meßlatten, ob die vorgegebenen Maße für die Verschanzung auch überall eingehalten wurden.
Nachdem im Innenraum alle Zelte standen kamen die Rekruten endlich auch zur Ruhe, setzten sich um die Lagerfeuer, stillten ihren Durst mit einem kräftigen Schluck aus der Feldflasche und füllten ihre Mägen mit frisch zubereiteten Getreidebrei oder ein paar Stücken Soldatenbrot aus ihrem Gepäck. Erst als die Wachen eingeteilt waren konnten sie sich in ihre Zelt begeben, wo viele auf der Stelle einschliefen. Der nächste Tag würde sie mindesten genauso fordern...
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Eine etwas genauere Vorgabe zum Redaktionsschluß wäre mir auch ganz lieb - der jetzige kam so überraschend für mich, dass mein halbfertiger Artikel zur Academia jetzt nicht drin ist... Naja, bis zum nächsten Mal habe ich den fertig.
Was die allgemeine Aktivität und Zahl der Artikel angeht: mir ist eine von drei oder vier aktiven, motivierten Schreibern erstellte und wöchentlich erscheinende Acta mit einem halben Dutzend Artikeln sehr viel lieber als eine unregelmäßig erscheinende Acta mit vielen von vielen Schreibern zusammengebettelten Artikeln, von denen die Hälfte im Prinzip zeitlich überholt ist. Ich habe auch keine Lust über was aktuelles zu schreiben, wenn ich befürchten muss, dass es erst in fünf Wochen veröffentlicht wird...
Ich denke, diese Zeitung lebt auch von der Aktualität, und da muss sie eben häufig erscheinen. Wenn in der kurzen Zeit nix passiert ist oder keiner was geschrieben hat - Pech gehabt, bleibt die Zeitung eben dünn.
Um mal eine konkrete Lösung vorzuschlagen: wie wäre es mit einem Redaktionsschluß am Sonntag abend? Da hat man am Wochenende Zeit, auf die Woche zurück zu blicken und was zu schreiben und Montags kommt dann pünktlich zum Wochenbeginn die neue Zeitung raus.
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Zitat
Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
Meiner Meinung nach widerspricht sich das. Ich würd daher sagen:Das Strafmaß ist gemäß §5 Abs 1 festzulegen.
schon alleine deswegen um Willkür vorzubeugen.
Gut, denn sieht nach der X-ten Neufassung §4 also so aus:
§ 4. (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
(2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
Die soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware oder hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
(3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
Das Strafmass ist gemäß §5 Abs 1 festzulegen.
Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
(4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt.ZitatMarcus Vinicius Hungaricus dixit:
Klagemöglichkeiten: nichts besonderes. Wenn der Bestrafte sich ungerecht behandelt fühlt, kann er ja von mir aus Klage einbringen respektive gegen die Strafe (die ja auch schriftlich einzubringen sein sollte) Berufung einlegen. Im letzteren Falle halt wie ein normales Gerichtsverfahren, wenn die Berufung eingegangen ist.
Gut, dann wäre das auch klar gestellt.ZitatTraianus Germanicus Sedulus dixit:
Was mir da gerade so in denn Sinn kommt, wenn Jemand aus dem Militär eine solche Straftat begeht, sollten man Diesen nicht aucha. degradieren
b. bei weiteren Verstößen aus der Legion entlassen ?
Ich denke, dass wäre ein Fall für das Militärstrafrecht, das wir ja mal bei Gelegenheit entwickeln wollten. Bisher hatte ich keine Zeit dafür, aber ich werde mir den Hinweis schon mal merken.Von meiner Seite gibt es dann zu diesem LEX MERCATI keine weiteren Kommentare. Sollte es keine weiteren Wortmeldungen geben, so könnten wir dann ja zur bald zur Abstimmung schreiten.
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Der verantwortliche Centurio schritt die Reihe der Rekruten ab und setzte dann zu einer kurzen Rede an: "Männer, ihr habt in den letzten Tagen und Wochen die harte Ausbildung der Legion erlebt und gemeistert. Ihr habt eure Muskeln trainiert und den Umgang mit Pilum, Gladius und Scutum erlernt. Bevor ihr als Legionäre aufgenommen werdet, steht euch nun noch eine letzte Prüfung bevor. Morgen werden wir mit voller Marschausrüstung aufbrechen und eine kleine Wanderung machen. Abends werdet ihr ein Übungslager errichten und dort übernachten. Am nächsten Tag werdet ihr das Lager wieder abbauen und hierher zurück kehren.
Geht nun in eure Stuben und bereitet euer Gepäck vor. Und wenn ich euch noch einen Tipp geben darf: nutzt die Nacht zum Schlafen, die nächsten Tage werden hart - wir werden mehr von euch verlangen als eine normale Tagesetappe!"Erregtes Gemurmel setzte ein, als der Centurio die Männer abtreten liess. Einige machten sich sofort auf den Weg in ihre Stuben, andere liessen sich von erfahrenen Legionären zeigen, wie die Tragtiere mit der Gemeinschaftsausrüstung zu beladen waren. Die Optiones erinnerten daran, dass die Getreiderationen für den Marsch noch heute ausgegeben würden und so kamen noch bis zum späten Abend immer wieder Probati zum Lagerhaus, um ihre Portion abzuholen und im Marschgepäck zu verstauen.
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Macer hatte das Rennen gemeinsam mit einigen Offizieren als abendliche Entspannung besucht und war mit dem Ausgang nur mäßig zufrieden. Phillipus Thrax schien schon seit einiger Zeit nicht über den Status eines ewigen Talents hinaus zu kommen - gute Leistungen im Training, aber im Wettkampf versagte er jedes Mal. Und Brinno nur auf dem vierten Platz zu sehen machte ihn auch nicht viel glücklicher.
Immerhin reichte sein beachtlich großer Wettgewinn noch für einen fröhlichen Ausklang des Abends in einer Taverne... -
Zitat
Lucius Syagrius Nepos dixit:
Die Macht in unserem Staate haben unehrliche Mittelmaßpolitiker aus korrupten Parteien, diese teilen sie sich mit Gewerkschaftsbonzen und den Leuten von den Arbeitgeberverbänden sowie mit einigen Lobbyisten.
Na das nenn' ich mal einen Rundumschlag. Ich nehme doch an, dass Du politisch engagiert bist, um diese Missstände zu beheben... -
So, bevor das Thema hier vollends ins Koma fällt sollten wir mal endlich zu einem Ergebnis kommen.
Nach genauerer Betrachtung meines Vorschlag komme ich zu den Ergebnis, dass wir weder "sobald" noch "dauerhaft" brauchen. Der Satz "Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren." sollte eigentlich auch so klar genug sein. Sobald ein Aedil einen Verstoss feststellt kann er tätig werden - ob das fünf Minuten nach dem Angebot (=sobald) oder drei Tage später (=dauerhaft) ist ist dann mehr oder weniger Zufall...Ich fasse also nochmal folgende Komplettfassung des LEX MERCATI als Ergebnis der Beratungen zusammen:
§ 1. Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich, verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht oder wertgemindert sind, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist.
§ 2. Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.
§ 3. Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.
§ 4. (1) Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend.
(2) Der Staat darf Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten, wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt. D.h. bei einer Preisempfehlung von 1 Sz liegt eine Abweichung vor, wenn nur für über 1.5 Sz angeboten wird.
Die soll sowohl die Inflationsgefahr eindämmen als auch die Bildung von Kartellen und die Ausnutzung von Monopolstellungen verhindern.
Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware oder hohe Herstellungskosten aufgrund hoher Rohstoffpreise gerechtfertigt ist.
Sobald der Grund der Intervention entfällt ist die Maßnahme einzustellen.
Ferner können in Abhängigkeit von Dauer und Höhe der Überschreitung Strafzahlungen festgelegt werden.
(3) Der Staat darf einen Betrieb mit einer Strafabgabe belegen, wenn er Waren zu einem Preis unterhalb der Herstellungskosten anbietet, um damit Mitbewerbern den Zutritt zum Markt zu erschweren.
Das Strafmass ist entsprechend der Dauer und Höhe der Unterschreitung festzulegen.
Die verbilligte oder kostenfreie Abgabe von Waren im Sinne von Schenkungen oder Spenden bleibt unberührt, sofern der niedrige Preis nur eine Woche gilt und die Massnahme nicht in kurzen Zeitabständen wiederholt wird.
(4) Gegen verhängte Strafzahlungen kann vor Gericht Einspruch eingelegt werden. Die Zahlung wird dann bis zur Gerichtsentscheidung ausgesetzt.§ 5. (1) Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die kaiserliche Kasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird.
(2) Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht den Bestimmungen des Gesetzes Folge leisten, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.§ 6. (1) Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt. Zuständig für die Überwachung des Gesetzes und der nötigen Aktenvermerke sind die Cohortes Urbanae und die Aedilen.
(2) Sollte der erste Verstoß eines Konzessionsinhabers länger zurückliegen als 2 Monate, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollte ein Konzessionsinhaber 2 Verstöße begangen haben und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 6 Monate, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste. Dies dient zum Schutz des Konzessionsinhabers, der nur einzeln und nicht beabsichtigt Fehler macht.
(3) Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.
(4) Die Strafen, die deren Publikmachung nach sich ziehen, werden in der Acta Diurna veröffentlicht.Frage an unsere Rechtsexperten: in §4 steht was von Strafabgaben variabler Höhe, in §5 geht es um die Bestrafung von Gesetzesverstößen allgemein unter Nutzung von festen Prozentsätzen. Widerspricht sich das oder ist das akkumulativ zu sehen (also ggf. Strafzahlung nach §4 plus Prozent-Buße nach §5)?
Letzte Frage: Wie sieht das mit den Klagemöglichkeiten gegen die Strafen aus §5 aus?
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Sim-Off: Geht nach Aktivität, Vorantreiben von Stories, Interaktion mit den anderen etc. - und erfordert einen Vorgesetzten, der selber Zeit für Action hat. Fehlte mir in den letzten Tagen, sonst hätte ich die Threads selber weiter voran getrieben. Aber jetzt geht's weiter und bald wird befördert: http://www.imperium-romanum.in…/thread.php?threadid=1990