Beiträge von Maximus Decimus Meridius

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    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Noch unwürdiger ist es einen unkompetenten und nur seinen eigenen Interessen dienenden Iudex an der Seite des Kaisers zu sehen, der rücksichtslos sogar Unbeteiligte vor Gericht zieht.
    Das Gericht nimmt Schaden, wie ich es vorausgesagt hatte und verkommt zur Farce.


    Wenn die Nebenanklage einen Patrizierhass der Gens Germanica als Tatmotiv angibt, so ist die Gens Germanica in keinster Weise unbeteiligt!


    Es sei denn, dieses Motiv existiert nicht, dann hat die Nebenanklage in der Tat, mit diesem Einwand Recht! Da die Verteidigung dieses Motive ebenfalls nicht sieht, braucht Sedulus vor Gericht nicht zu erscheinen.


    Und was die Beleidigung eines Richters betrifft: Ich denke der Punkt mit der Unbefangenheit wurde bereits von dem obersten Iudex abgewiesen. Scheint so, als ob die Nebenanklage diesen Punkt nicht akzeptiert. Eine echte Farce in der Tat.

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    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Hochverehrter Meridius. Für dumm verkaufen möchte Dich hier niemand- noch nicht einmal ich, obwohl Du in der Gilvus sogar stellvertretender Pater factionis bist.


    Ich bitte das Gericht, die angekündigte Bestrafung endlich auch einmal zu verhängen, da ich es leid bin, die Provokationen, die der Nebenkläger in seiner charmanten Art verpackt und überall zum Besten gibt, anhören zu müssen.


    Er hat schon meine Mandantin zu einer Tat provoziert und hat selbst vor diesem Gericht nicht den Respekt politische Belange aussen vor zu lassen. Die Factiozugehörigkeit hat weder etwas mit diesem Prozess zu tun, noch sollte sie dazu führen, dass ein Richter, oder ein Verteidiger, oder ein Princeps Senatus, der ich auch am heutigen Tage bin, schamlos beleidigt werden kann.


    Des weiteren weise ich darauf hin, dass der oberste Iudex sowohl den anderen Richern, als auch der Verteidigung das Wort erteilt hat.


    Wenn die Nebenanklage sich nicht an die Prozessordnung halten kann, so sei es ihm empfohlen sich zur Weiterbildung in einen der anderen Prozessräume dieses hohe Hauses zu begeben. Dort geht es wesentlich geordneter zu. Vor allem weil Zeugen und Nebenkläger nicht dauernd dazwischen rufen und spitzfindige Bemerkungen zum Besten geben.


    Die Verteidigung wäre dem Nebenkläger sehr dankbar, wenn er ihr und dem Gericht philosophische Betrachtungen über das Wesentliche bleiben liesse, und statt dessen wirklich auf das Wesentliche einginge, nämlich den Tatbestand, wie er faktisch, in REALO, so wie er durch die Beweislage gestützt auch passiert ist.


    Fakt ist: Es lag ein - wie bereits mehrmals geschildertes - Gespräch vor, in dessen Verlauf meine Mandantin in ihrer Ehre auf unsittliche Weise beleidigt und provoziert worden war.


    Ich weiß nicht, welches Motiv den Nebenkläger geleitet hat, entweder Langeweile, die Lust am Streiten, männliches Überlegenheitsgefühl, Spiel mit einer vermeintlich schwächeren Frau, oder einfach nur patrizisches Gehabe gegenüber einer Plebejerin, aber das ist auch nicht so wichtig.


    Jedoch ist es für den Tathergang WIE ER DE FACTO DAMALS GESCHAH belangvoller als Spekulationen über eine mögliche Verwicklung in Patrizierhasstheorien oder einen geplanten Mordanschlag durch meine Mandantin, auch wenn sie HEUTE so aussagen möchte.


    ZUM TATZEITPUNKT war davon jedenfalls nichts zu sehen. Und ihre nachträgliche Motivierung in diese Richtung deutet eher darauf hin, dass sie sich absichtlich selbst schaden möchte, als dass es sich so tatsächlich verhalten hat. Warum? Weil sie gedemütigt wurde und in ihrer Schande nicht mehr leben will?


    Die Tat ansich, war eine Handlung aus dem Affekt. So schildert sich die Tat von selbst! Alles andere ist hier nicht von Bedeutung und kann bestenfalls spekulativ aufgestellt werden.

    "Wäre eine Möglichkeit.


    Die andere Variante wäre, dass jeder Senator auch ausserhalb des Senats so viel ausplaudern kann, wie er will. Dass im Prinzip nur die Themen tabu sind, die als Staatsgeheimnis deklariert wurden. Ich hätte dagegen nichts einzuwenden, denn grundsätzlich wird hintenrum ja eh geredet und wenn wir so Gerüchten vorgreifen könnten, wäre das auch positiv.


    Was meinen die anderen Senatoren?"

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    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Verzeiht mein Kaiser, aber eins möchte ich Meridius doch direkt noch fragen: Glaubst du wirklich, daß die Bezeichnung "Hengst" eine Beleidígung ist? Nun gut, wenn du willst, daß ich ihren ehemaligen Mann einen Wallach nenne... . Also ich hätte den "Hengst" positiv aufgefasst. ;)


    Und auch das anschwellen kommt schon wieder,wenn ich dich so reden höre: Nämlich der Kamm- wie bei einem Hahn, wenn er im Zorne ist. Oder an was dachtest du?



    Bei allem Respekt, Vibullius, aber ich lass mich nicht für dumm verkaufen. Der Kontext lässt in keinster Weise auf den Kamm eines Hahnes schliessen, so leid es mir tut... Das war sexuelle und unsittliche Belästigung, gepaart mit Ehrverletzung! Und so billig kommst Du da nicht weg, auch wenn es nicht Dein Prozess ist. Aber wie sagt man so schön, was nicht ist, kann noch werden.

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    Original von Germanica Nagiva
    Ich hatte es auf ein Mitglied der Gilvus oder Prasina abgesehen. Am liebsten einen Patrizier. Wenn es jemand anderes als Vibullius gewesen wäre hätte dies nichts verändert. Ich habe ihn gereitzt. Da sind Worte gefallen die sonst keiner gehört hat. Wie "ondulierter Schlappschwanz" oder "coupierter Blödelbarde". Als er dann patzig wurde habe ich zugestochen. Ganz bewusst in der Absicht zu töten. Ich wollte meiner Familie beweisen das ich ihren Hass auf die Patrizier teile.


    "Ich verstehe nicht, warum Du das alles sagst. Du wurdest verwundet, Du wurdest beleidigt, das alles bezeugen auch die gesammelten Beweise. Dann hast Du im Affekt zugestochen. Soweit zu den Fakten.


    Fakt ist auch: Du wurdest aus Deiner Gens ausgestossen. Und nun stehst Du da, ohne Rückhalt, siehst keinen Sinn mehr in Deinem Leben und willst es, wie im Gefängis mehrmals geäussert beenden.


    Ich kann es nachvollziehen, dass Du JETZT am liebsten sterben wolltest...


    Doch, ehrenwertes Gericht, obige Aussage meiner Mandantin muss unter dem Hintergrund der Gesamtsituation verstanden werden. Sie spricht sich selbst eine Absicht zu, in der unseeligen Hoffung, so das maximale Urteil zu erlangen, in der Hoffnung, mit einer Belastung ihrer Gens, für die es keine Beweise gibt, sich gleichfalls an dieser zu rächen, und mit ihrem Untergang die selbige zu belasten.


    Nicht nur, dass sie in ihrem Leben keinen Sinn mehr sieht, nein, wenn sie schon untergeht, dann sollen die anderen Schuld haben und an dieser Schuld ihr ganzes Leben tragen.


    Ehrenwertes Gericht, diese Absicht ist zu leicht zu durchschauen.
    Doch wäre es besser, wenn wir uns den Fakten zuwenden, wie sie genannt worden sind.


    Es war ein Gespräch, und es wurde gestichelt. Von beiden Parteien. Dann jedoch ging der Geschädigte weit über das Maß des sittlichen Anstands hinaus, bezeichnete den Gatten meiner Mandantin als "Hengst" und gab ihr zu verstehen, dass ihm einer "anschwelle" wenn er sie sehe. Das waren die Bedingungen unter denen die Tat passierte, unter denen meine Mandantin zum Dolch griff, und im Affekt zustach.


    Spekulationen über einen vorhandenen oder nicht vorhandenen Hass der Gens Germanica uf Patrizier, oder sonst irgendwas in der Art, können keine Grundlage für einen Urteilsspruch sein. Denn es sind Spekulationen, die durch den Tathergang selbst nicht bewiesen werden können.


    Und was meine Mandantin hier beabsichtigt, dürfte inzwischen offensichtlich sein. Sie will sich selbst vernichten. Vielleicht um so dem Geschädigten die Schuld an ihrem Tode zuzuschieben, weil sie nicht in der Lage war, den im Affekt gefassten Entschluss, selbst durchzuführen? Ich weiß es nicht."

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    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Es tut zwar nichts zur Sache, aber die Übersetzung höre ich trotzdem gern. Mal schauen, ob Morpheus in Meridius Träumen war. Allerdings halte ich einen privaten Schriftwechsel oder Besuch für sinnvoller, da das Gericht sich hierfür zu diesem Zeitpunkt nicht interessieren tut, wie es den Anschein hat. Wenn der Kaiser dies wohl hören möchte, kannst du es ihm ja erneut vortragen. ;)


    "Ich kann mich nicht erinnern, dass Du gefragt wurdest, hier zu reden. Ich indess wurde gefragt."


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    Gut, haben die Iudices noch Fragen an die Beteiligten oder noch weitere Anträge der Verteidigung?


    "Und wie ich meinen Antrag aufbaue, bleibt ganz alleine mir überlassen."

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    Original von Lucius Tiberius Vibullius
    Wie sie sagte, haßt ihre ehemalige Gens die Tiberier. Diese Einstellung trieb sie zur Tat.


    "Ich denke nicht, dass dies die Ursache für die Tat war. Und ihre heutige Aussage muss unter dem Gesichtspunkt ihrer ausweglosen Situation und ihrer Todessehnsucht verstanden werden. Sie WILL leiden, sie WILL büssen, sie WILL sterben und wird folglich dementsprechend aussagen.


    Zur Beurteilung des Tathergang dient diese Aussage genausowenig wie Spekulationen darüber was sie gedacht haben mag.


    Beurteilt werden können nur die Fakten. Und die Fakten sprechen eine eigene Sprache. Wenn es mir erlaubt wird, werde ich sie auch dem Geschädigten gerne übersetzen."

    Meridius tritt nach vorne und spricht im Flüsterton zum Imperator.


    "Ja, die Verteidigung bittet gehört zu werden, hat sie doch Zweifel an der Aussage der Angeklagten. Es mag vielleicht verrückt klingen, doch habe ich meine Bedenken, was die Aussage der Angeklagten betrifft.


    Ich habe sie selbst im Gefängnis besucht und sie machte dort einen mehr als niedergeschlagenen Eindruck. Sie hörte mir kaum zu, beantwortete kaum meine Fragen und war ebständig abwesend. Die Tatsache, dass sie erst kurz zuvor erfahren hatte, dass sie aus ihrer Gens verstossen wurde, und dass ihr Gemahl sie ebenfalls verstieß, ließ sie offensichtlich am Leben verzweifeln, so dass sie mich mehrmals dazu aufforderte, ihr einen Dolch zu reichen, auf dass sie sich das Leben nehmen könne.


    Imperator, diese Frau ist am Boden zerstört. Sie sieht in ihrem Leben keinen Sinn mehr und möchte sterben. Nachdem ich ihr den Dolch merhmals verweigerte, fordert sie den Tod hier vor Gericht, indem sie ihrer Tat vollste Absicht unterstellt.


    Ich möchte die Tat nicht schmälern. Sie hat auf den Geschädigten eingestochen. Doch bezüglich der Motive kann ihre heutige Aussage nur unter dem Gesichtspunkt der Todessehnsucht verstanden werden.


    Zum Zeitpunkt der Tat jedoch war dies nicht gegeben. Vielmehr muss man davon ausgehen, dass die Tat selbst anders motiviert war.


    Bedenken wir den Tathergang. Ein einfacher Streit auf dem Forum welcher eskaliert. Ein Patrizier, welcher in seiner Verlustierbarkeit eine Plebejerin aufs äusserste reizt, die Ehre ihrer Familie angreift, ihren Gemahlen beleidigt, und sie selbst auf das sittenwidrigste, auf sexuell belästigende Art und Weise, beleidigt, ja selbst in der Bedrohungssituation hinein, sich seiner selbst bewusst, das Risiko verachtet und weiterspöttelt.


    Imperator. Was hier auf dem Forum vorgefallen ist, lässt sich nicht beschönigen. Doch es lässt sich verstehen. Meine Mandanten wurde öffentlich auf sittenwirdige Art und Weise beleidigt und entehrt, forderte den Geschädigten auf sie in Ruhe zu lassen, was jener jedoch nicht tat. Was daraufhin folgte war eine Kurzschlussreaktion, kombiniert aus Scham, Selbstverteidigung und Empörung. Ich selbst hätte, wäre ich zugegen gewesen, den Geschädigten vom Forum geprügelt, für seine sittenlose Äusserung und dem Missbrauch seiner gesellschaftlichen Machtstellung aufgrund welcher er sich sicher fühlte.


    Dies alles entschuldigt nicht die Tat, welche nicht geleugnet werden kann. Doch gibt sie ein anderes Bild der Verhältnisse.


    Die heutige Ausssage meiner Mandantin kann jedoch für den Tathergang nicht als belastender Beweis herangezogen werden, da sie zum Zeitpunkt der Tat unter ganz anderen Verhältnissen reagierte. Was sie heute sagte, ist ein nachträgliche Motivation unter dem Einfluss ihrer Todessehnsucht. Sie will sterben. Daher will sie sie sich selbst beschuldigen. Daher will sie aiuch glauben, dass sie ihn töten wollte. Für mich jedoch steht ausser Frage, dass es zum Zeitpunkt der Tat ganz anders war."

    Sim-Off:

    Nur um Missverständnisse wegen der Reiseregel auszuschließen, dies ist, wie man sehen kann ein Brief! Er wurde als solcher aus Rom versandt!

    DIENSTPLAN DER LEGIO IX HISPANA
    ANTE DIEM V ID NOV DCCCLIV A.U.C. (9.11.2004/101 n.Chr.)


    Offiziere


    Tribunus Angusticlavius Florius Rufus Arius
    Legionsstab > Praetorium
    Tribunus Angusticlavius Flavius Prudentius Balbus
    Kommando I. Cohorte
    Centurio Gaius Pontius Geta
    Rekrutierungsbüro und Stubenkontrolle
    Centurio Maximus Decimus Livianus
    Ausbildung der Legionäre (Drill und Waffentraining)
    Centurio Tiberius Decimus Praetorianus
    Leitung des Baueinsatz in Tarraco
    Optio Gaius Caecilius Crassus
    Diensthabender Wachoffizier

    Mannschaften


    Cohorte I


    Legionarius Marcus Rufus Horatius
    Baueinsatz
    Legionarius Marcus Iulius Subaquatus
    Legionarius Tiberius Prudentius Balbus
    Probatus Titus Gallus Nero

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    Original von Germanica Nagiva


    Ich bestätige das Gespräch und füge hinzu den Kläger in absichtlicher Weise provoziert zu haben. Es sind mehr und üblere Worte gefallen. Dies geschah einzig in der Absicht den Kläger angreifen und töten zu können. Es hätte auch jeder andere aus der Prasina oder Gilvus sein können. Ich tat es um meiner Familie zu beweisen das ich zu ihr stehe und keine Verräterin bin. Meine Familie hasst die Tiberier und die Octavier und ich hoffte so wieder in den Kreis der meinen aufgenommen zu werden. Ich bin gescheitert, ich verdiene den Tod.


    Meridius war entsetzt als er die Worte der Angeklagten hörte. Dann jedoch erhob er sich.


    "Ehrenwertes Gericht, als Verteidiger der Angeklagten bitte ich, noch im Vertrauen ein paar Worte sagen zu dürfen..."

    "Ehrenwerter Imperator,


    wie Vebullius bereits sagte, er ist ZEUGE. Fahren wir daher mit dem Prozess fort, denn sowohl Anklage, als auch Verteidigung haben gegen die Besetzung des Gerichtes nichts einzuwenden. Der Zeuge hat auszusagen, wie hoch das Strafmaß ausfällt, ob ein Schuldspruch statt findet, oder nicht, hat er als solcher nicht zu beeinflussen. Seine Aussage und Bedeutung liegt ganz alleine in der Bezeugung des Tatherganges."