Zitat
Original von Lucius Tiberius Vibullius
Gleich zu Beginn des Prozesses ereignen sich tumultartige Szenen im Gerichtssaal, die sich an der Streitfrage eines Iudex erhitzen.
Lieber Meridius, ich schrieb von einem Iudex und nicht von den Richtern. Die subtilen Feinheiten der Sprache scheinen noch nicht bis in den letzten Winkel der gilvus vorgedrungen zu sein, aber mit meiner Firma Vibullius Rhetorik werde ich dir auch wie jedem anderem Bürger zu Hilfe eilen. 
Entschuldigt Hohes Gericht, aber Unterstellungen kann ich nicht auf mir sitzen lassen,dazu ist mein spanisches Temperament viel zu heiß und das Attentat noch viel zu frisch in Erinnerung, um kühl und erhaben darüber schweigen zu können.
Meridius dachte sich im Stillen, dass es mit der Rhetorik des Vibullius nicht weit her sein kann, wenn er eine Ausweitung des Themas nicht nachvollziehen kann. Dann erhob er sich:
"Ehrenwerter Ankläger,
es liegt mir fern, Deine rhetorischen Fähigkeiten in Frage zu stellen. Sie zeugen ohne Zweifel von einem Talent, das nicht abzuleugnen ist.
Jedoch bitte ich darum sachlich zu bleiben. Was hier vor Gericht zählt ist die Wahrheit und nicht der geblümte Stil. Und sollte jener doch von Bedeutung sein, so sollte es allen hier Anwesenden aufgefallen sein, dass nicht die Verteidigung damit ein Problem zu haben scheint, sondern die Anklage.
Ich habe mit meiner Aussage lediglich den Sachverhalt von einem Richter auf den anderen ausgeweitet, durchaus legitim, ist doch neben dem Iudex Anton, auch der Iudex Hungaricus am aktuellen Wahlkampf maßgeblich beteiligt. Da ich keinen anderen Zusammenhang zu einer angeblichen Befangenheit des Iudex Anton sehen kann, als seine Zugehörigkeit zur Factio Gilvus, so muss ich anmerken, dass auch der Iudex Hungaricus, als Vertreter der Factio Veneta, von der Anklage in Frage gestellt werden muss sind dadruch schließlich beide NICHT Mitglied der Factio Prasina. Jedoch, da die Factiozugehörigkeit - wie die Anklage in ihrer Einleitung selbst einbrachte - hier keine Rolle spielen sollte, belassen wir es dabei. BEIDE Richter sind gleichermaßen UNBEFANGEN."