ABSTIMMUNG
ÜBER EINEN GESETZESZUSATZ
IM CODEX UNIVERSALIS
RECHTE EINER AUGUSTA
SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINES
SUBPARS SECUNDA – ERNENNUNG
SUBPARS TERTIA – ABSETZUNG
SUBPARS QUARTA – SENATSVERHALTEN
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Die laufende Abstimmung ist beendet.
Die laut CODEX UNIVERSALIS nötige Mehrheit
von 60% des Senates wurde mit 10 JA-Stimmen erreicht.
Nach Abstimmung ist eine Ergänzung des CODEX UNIVERSALIS wie folgt vorzunehmen:
RECHTE EINER AUGUSTA
SUBPARS PRIMA - ALLGEMEINES
Eine Augusta kann ausschließlich vom Imperator Caesar Augustus des Imperium Romanum ernannt werden. Im Normalfall ist dies die Ehefrau des Imperator Caesar Augustus, der Titel kann allerdings auch anderen weiblichen Familienangehörigen des Imperator Caesar Augustus zuerkannt werden.
(I) Die Augusta gilt als höchste Diplomatin des Imperium Romanum.
(II) Die Augusta kann vom Imperator Caesar Augustus für zumeist repräsentative Aufgaben eingesetzt werden.
(III) Die Augusta gilt als Beraterin des Imperator Caesar Augustus bei Regierungsgeschäften.
SUBPARS SECUNDA – ERNENNUNG
Der Imperator Caesar Augustus hat alleinig das Recht eine Augusta zu ernennen. Sie ist grundsätzlich mit einer unbegrenzten Amtszeit ausgestattet.
SUBPARS TERTIA – ABSETZUNG
Der Imperator Caesar Augustus hat jederzeit das Recht einer Augusta deren Titel und Privilegien zu entziehen. Eine Absetzung der Augusta durch das Volk oder durch Magistrate des Cursus Honorum ist nicht möglich. Versuche und Planungen in dieser Richtung werden als Hochverrat angesehen und werden dementsprechend geahndet.
SUBPARS QUARTA – SENATSVERHALTEN
Die Augusta ist zwar offiziell kein Senator, hat aber das Recht an den Sitzungen teilzunehmen und mitzudiskutieren, somit ist sie immer Beisitzerin des Senates. Bei möglichen Abstimmungen kann sie zwar Wohlwollen oder Ablehnung bekunden, aber nicht mitstimmen. Sie kann allerdings Gesetzentwürfe in den Senat einbringen.
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Der Gesetzesentwurf gilt als
angenommen!
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