Beschlossen durch die Curia Italica am NON FEB DCCCLVI A.U.C. (5.2.2006/103 n.Chr.)
Ordo Decurionum Provinciae Italiae
1) Der Ordo Decurionum stellt die Gemeinschaft der honorierten Persönlichkeiten der Provinz Italia dar.
Mitgliedschaft
2) Ein röm. Bürger wird in den Ordo Decurionum aufgenommen wenn er:
a) zum Duumvir einer Stadt bzw Comes einer Regio Italiens bestellt oder gewählt wurde und
b) ein Standesgeld von 1000 Sesterzen bei seiner Stadt hinterlegt.
2.1) Unfrei Geborenen und Vorbestraften ist der Zugang zum Ordo Decurionum verwehrt.
2.2).Die Mitgliedschaft gilt auf Lebenszeit, sofern man nicht Mitglied eines anderen Ordo wird.
2.3) Der Pontifex Minor ist automatisch nach Hinterlegung eines Standesgeldes von 1000 Sesterzen bei der Provinzkasse Mitglied des Ordo Decurionum.
2.4) Den Mitgliedern des Ordo Decurionum sind Ehrenplätze in Theatern und Arenen zu zuweisen.
2.5) Die Rangfolge im Ordo Decurionum wird bestimmt durch:
a) die Höhe des Amtes und
b) die Anzahl der darin absolvierten Legislaturperioden.
2.6) Die Curia Italica hat das Recht eigene Kandidaten vorzuschlagen.
2.7) Mitglieder des Ordo Decurionum können Gesetzesvorschläge oder Ansuchen um Aufhebung eines Decretum Provincialis vorbringen.