Im IR haben Drei instanzen das verhaftüngs Recht wenn man die Armee und Clasis mitrechnet eigentlich 4
Der C.U und die Vigilii hatten schon immer das Verhaftungs Recht da sie auch Polizeiliche aufgaben ausüben im öffentlichen
Der C.P Verhaftet auf Befehl des Imperators oder der Magistratur/Administratio personen die vom Imperator mit Gerrichtliche /Iuridischer Macht bekleidet sint (Quaestor Aedilus etc..)
Edoch..und das wirt oft übersehen hatt der C.P KEIN Straßen Verhaftungs recht, d.h die C.P darf kein Klein Dieben Gauner oder sonstige Straßen/Öffentliche kriminälen festnemen das ist der domaine der C.U oder ,wenn von der C.U um assistenz gebeten der Vigili
Ein s.n "Citysans Arrest" gab es in Rom nicht ,hier in der IR unterliegt aber jeder Burger die Meldungs pflicht an den C.U wenn ein verbrechen begangen wurde oder noch begangen wirt.
Sogar ein Miles der Dienstfrei ist hat nicht das Recht ein Verdächtigter Fest zu nemen. auch er unterliegt der Meldungs pflicht.
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C.U Cohortus Urbanae
C.P Cohortus Praetoriani
Vigilii Eigentlich war diesser Hauptsächlich für die Brandbekämfung ins Leben geruffen aber sie würde von Zeit zur Zeit auch als Hilfs Polizei hinzu gezogen.
Hoffe behilflich gewesen zu sein.