Änderung Lex Provincialis

  • Zitat

    Die stadtrömsichen Einheiten haben aber nichts mit dem Statthalter zu tun, wie ich schon sagte, also üben sie zur Zeit keine Polizeifunktion in irgendeiner Provinz aus.


    "Diese Aussage ist falsch. Zum Einen ist z.B. die Arbeit der Vigiles durch das sie beschreibende Gesetz recht genau festgelegt, ohne mit diesem Passus der Lex Provincialis zu kollidieren; zum Anderen regelt die Lex Provincialis ausdrücklich die Zuständigkeit innerhalb der Provinzen, sie sagt nichts über die Hauptstadt. Deshalb der Name, und deshalb die explizite Ausnahme des römischen Stadtgebietes.


    Doch schauen wir mal was die zuständigen Gesetze aussagen... Laut § 13 Absatz 4 des Codex Militaris gilt für die Cohortes Praetoriae und Urbanae - für letztere allerdings nur im Stadtgebiet Roms - das Kriegsrecht. Das ist stärker als die Zusicherung irgendeiner Polizeifunktion, und diesen Absatz sollte man erweitern.
    Nicht irgendwas in ein Gesetz einbauen wo es gar nicht hingehört."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    § 13 Kriegsrecht
    ...
    (4) Für die Cohortes Praetoriae und die Cohortes Urbanae gilt das Kriegsrecht permanent. Bei den Cohortes Urbanae ist dies auf die Stadt Rom beschränkt.


    "Also schlägst du hier einen Eingriff wie den hier:


    (4) Für die Cohortes Praetoriae und die Cohortes Urbanae gilt das Kriegsrecht permanent. Bei den Cohortes Urbanae ist dies auf die Stadt Rom und das italische Umland im Ausmass von 100 Meilen um die Stadt beschränkt.


    vor?
    Damit hätten die Cohortes bei einem evtl. Aufeinandertreffen mit Polizeikräften der Provinz immer die höhere Befugnis?"

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix


    "Diese Aussage ist falsch. Zum Einen ist z.B. die Arbeit der Vigiles durch das sie beschreibende Gesetz recht genau festgelegt, ohne mit diesem Passus der Lex Provincialis zu kollidieren; zum Anderen regelt die Lex Provincialis ausdrücklich die Zuständigkeit innerhalb der Provinzen, sie sagt nichts über die Hauptstadt. Deshalb der Name, und deshalb die explizite Ausnahme des römischen Stadtgebietes.


    Erstmal eine Entschuldigung meinerseits, dass ich die Lex Didia Et Germanica Et Octavia Vigilium in diesem Zusammenhang übersehen habe!


    Aber aha, die Lex Provincialis regelt also die Zuständigkeiten innerhalb der Provinz. Ahum, nagut ich dachte bis jetzt immer, dass das Umland von Rom auch zur Provinz und nicht zur Urbs Aeterna gehört, dann hätte sich das ganze auch schon erledigt, da das Gebiet von Rom ja explizit aus der Lex herausgenommen ist...

    Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix

    Zitat


    Doch schauen wir mal was die zuständigen Gesetze aussagen... Laut § 13 Absatz 4 des Codex Militaris gilt für die Cohortes Praetoriae und Urbanae - für letztere allerdings nur im Stadtgebiet Roms - das Kriegsrecht. Das ist stärker als die Zusicherung irgendeiner Polizeifunktion, und diesen Absatz sollte man erweitern.
    Nicht irgendwas in ein Gesetz einbauen wo es gar nicht hingehört."


    Ich halte den Vorschlag von Senator Lucidus schon für sinnvoll, um die Weisungsbefugnis innerhalb des 100-Meilen Radius deutlich zu klären und halte ihn auf jeden Fall für sinnvoll, aber ich bin der Meinung, das dies nur eine Ergänzung meines Vorschlages wäre.

  • Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor
    Aber aha, die Lex Provincialis regelt also die Zuständigkeiten innerhalb der Provinz. Ahum, nagut ich dachte bis jetzt immer, dass das Umland von Rom auch zur Provinz und nicht zur Urbs Aeterna gehört, dann hätte sich das ganze auch schon erledigt, da das Gebiet von Rom ja explizit aus der Lex herausgenommen ist...


    "Das Umland der Stadt Rom gehört genauso wie Wüste im Osten Syriens zur Provinz, genau das wollte ich damit sagen. Und da es in Syrien keine Cohortes Urbanae gibt soll die Lex Provincialis diese in keinster Weise beinhalten. Der explizite Ausschluss von Rom in vielen Paragraphen dient nur dazu die, Allmacht, über die die Statthalter in den anderen Provinzen verfügen, von der Urbs Aeterna fernzuhalten. "

    Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor
    Ich halte den Vorschlag von Senator Lucidus schon für sinnvoll, um die Weisungsbefugnis innerhalb des 100-Meilen Radius deutlich zu klären und halte ihn auf jeden Fall für sinnvoll, aber ich bin der Meinung, das dies nur eine Ergänzung meines Vorschlages wäre.


    "Ausschließliche Polizeigewalt über den 100-Meilen-Radius will ich dir nicht gewähren. Mein Regionarius und dessen Centuriones Statorum verfügen bereits über Stützpunkte und Ortskenntnis in besagtem Gebiet - glaubst du das Volk würde es begrüßen wenn das bewährte Sicherheitssystem aufgelassen wird und sie nach Roma reisen müssen um ihre Anliegen vorzubringen?
    Und gesetzt der Fall, man würde den CU und Vigiles die alleinige Polizeigewalt über besagtes Gebiet geben: Weißt du *genau* wo es endet? Was ist in der neuen Grauzone, die sich dann dort ergibt? Willst du dann den Wirkungsbereich der CU auf die ganze Regio ausdehnen? Nein, das funktioniert so nicht.


    Die Stadteinheiten sollen in Rom für Sicherheit sorgen - man weiß dann zumindest wo das Gebiet anfängt und wo es auffordert. Und dass Unbekannte ungestraft Leute mitten auf den Mercati kreuzigen zeigt wie überfordert die CU schon damit sind.
    Um Verbrecher aufs Land zu verfolgen ist die von Senator Lucidus vorgeschlagene Änderung für die CU mehr als ausreichend.


    Und wenn ich mich richtig entsinne..."


    Zitat

    Original von Gaius Octavius Victor
    Ein flüchtiger Stadtrömischer Verbrecher muss also nur diese Grenze überschreiten und schon wechselt der Zuständigkeitsbereich. Bis daraufhin der Regionarius bzw. der Centurio Statorum alarmiert wurde, ist der Verfolgte doch schon längst über alle Berge.


    "... war genau dies auch deine Absicht am Beginn dieser Diskussion."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix


    "Das Umland der Stadt Rom gehört genauso wie Wüste im Osten Syriens zur Provinz, genau das wollte ich damit sagen. Und da es in Syrien keine Cohortes Urbanae gibt soll die Lex Provincialis diese in keinster Weise beinhalten. Der explizite Ausschluss von Rom in vielen Paragraphen dient nur dazu die, Allmacht, über die die Statthalter in den anderen Provinzen verfügen, von der Urbs Aeterna fernzuhalten. "


    Aha, Das Umland von Rom, das übrigens auch nur in der Gegend von Rom gibt und nicht in Syrien gibt, ist also unter der Kontrolle des Statthalters! Desselben, der als einziger die Polizeifunktion in der Provinz innehat (jaja Praetorianer generell und Vigiles in Ostia im Speziellen ausgenommen). Denn in der Lex ist ja nur er bzw. seine dafür eingesetzten Stellvertreter mit der Ausübung derselben beauftragt! Wie allerding die Macht des Statthallters von der Provinz auf Rom durch Annahme meines Vorschlages hin ausgedehnt werden würde, ist mir schleierhaft.

    Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix
    "Ausschließliche Polizeigewalt über den 100-Meilen-Radius will ich dir nicht gewähren. Mein Regionarius und dessen Centuriones Statorum verfügen bereits über Stützpunkte und Ortskenntnis in besagtem Gebiet - glaubst du das Volk würde es begrüßen wenn das bewährte Sicherheitssystem aufgelassen wird und sie nach Roma reisen müssen um ihre Anliegen vorzubringen?
    Und gesetzt der Fall, man würde den CU und Vigiles die alleinige Polizeigewalt über besagtes Gebiet geben: Weißt du *genau* wo es endet? Was ist in der neuen Grauzone, die sich dann dort ergibt? Willst du dann den Wirkungsbereich der CU auf die ganze Regio ausdehnen? Nein, das funktioniert so nicht.


    Die Stadteinheiten sollen in Rom für Sicherheit sorgen - man weiß dann zumindest wo das Gebiet anfängt und wo es auffordert. Und dass Unbekannte ungestraft Leute mitten auf den Mercati kreuzigen zeigt wie überfordert die CU schon damit sind.
    Um Verbrecher aufs Land zu verfolgen ist die von Senator Lucidus vorgeschlagene Änderung für die CU mehr als ausreichend.


    Und wenn ich mich richtig entsinne..."


    Jetzt seht ihr mich mehr als verwirrt. Einerseits stimmt ihr dem Vorschlag von Senator Lucidus zu, andereseits lehnt ihr ihn aber ab, wenn ich ihm auch zustimme? Vielleicht habt ihr mich aber auch einfach falsch verstanden. Ich stimmte diesem Vorschlag als Ergänzung meines geänderten Vorschlages


    Zitat

    § 6 Polizei
    (1) Der Statthalter übt die Polizeifunktion in seiner Provinz aus. Hiervon ausgeschlossen ist das Stadtgebiet von Rom. Im italischen Umland im Ausmass von 100 Meilen um die Stadt üben sowohl der Statthalter, als auch die Stadtrömischen Einheiten diese Funktion aus.



    zu, weil dadurch die Weisungsbefugnis deutlich geklärt wäre. Weisungsbefugnis bei überlappenden Ermittlungen etc. Ich habe nie davon gesprochen, das Umalnd gänzlich unter die Kontrolle der Stadtrömsichen Einehiten zu stellen!

  • "Ich halte es für nicht sinnvoll, die stadtrömischen Einheiten in der Lex Provincialis zu erwähnen - genauso wie es nicht sinnvoll wäre, in der Lex Provincialis die Arbeitsweise des Senats festzulegen."


    Dieser Victor schien mich nicht zu verstehen... :)


    Zitat

    Um Verbrecher aufs Land zu verfolgen ist die von Senator Lucidus vorgeschlagene Änderung für die CU mehr als ausreichend.


    "Ich bin für diese Änderung, sehe jedoch keinen Grund irgendwas an der Lex Provincialis zu ändern. Was sagen die übrigen Senatoren?"


    Ich blickte fragend in die Runde.

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Zitat

    Original von Secundus Flavius Felix


    "Ich bin für diese Änderung, sehe jedoch keinen Grund irgendwas an der Lex Provincialis zu ändern. Was sagen die übrigen Senatoren?"


    Ich blickte fragend in die Runde.


    ... in der er unter anderem einen nickenden Macer sah. "Könnte mehrheitsfähig sein, denke ich."

  • "Ich werde in diesem Fall zwei Abstimmungen einleiten. Die erste bestimmt über eine Änderung des COD MIL, die zweite für eine zusätzliche Änderung der Lex Provincialis."

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!