ZitatDie stadtrömsichen Einheiten haben aber nichts mit dem Statthalter zu tun, wie ich schon sagte, also üben sie zur Zeit keine Polizeifunktion in irgendeiner Provinz aus.
"Diese Aussage ist falsch. Zum Einen ist z.B. die Arbeit der Vigiles durch das sie beschreibende Gesetz recht genau festgelegt, ohne mit diesem Passus der Lex Provincialis zu kollidieren; zum Anderen regelt die Lex Provincialis ausdrücklich die Zuständigkeit innerhalb der Provinzen, sie sagt nichts über die Hauptstadt. Deshalb der Name, und deshalb die explizite Ausnahme des römischen Stadtgebietes.
Doch schauen wir mal was die zuständigen Gesetze aussagen... Laut § 13 Absatz 4 des Codex Militaris gilt für die Cohortes Praetoriae und Urbanae - für letztere allerdings nur im Stadtgebiet Roms - das Kriegsrecht. Das ist stärker als die Zusicherung irgendeiner Polizeifunktion, und diesen Absatz sollte man erweitern.
Nicht irgendwas in ein Gesetz einbauen wo es gar nicht hingehört."