"Einsprüche gegen Entscheidungen des Gerichtes können nur von BETEILIGTEN Parteien erhoben werden. Da Bürgerin Agricola Vipsania weder Richter, noch Ankläger oder Beklagter ist und auch kein vom Gericht zugelassener Advocatus ist dies KEIN EINSPRUCH SONDERN EINE MEINUNG. Die Bürgerin möge diese andersweitig äußern.
Bei der nächsten ungefragten Äusserung der Bürgerin ist ein Ordnungsgeld in Höhe von 50 Sesterzen fällig."