- Officium XV

  • Von den praetorianischen Wachen zum richtigen Officium geleitet danke der Iulier ihnen dort zunächst und traf angekündigtermaßen auf seinen Cousin.
    "Grüß dich, Crassus! Oder sollte ich dich hier lieber ganz formell Primicerius Iulius nennen? Ich danke dir, dass du dich meines Anliegens so schnell angenommen und diesen Termin hier besorgt hast.", begrüßte Dives seinen Verwandten mit einem kleinen Schmunzeln und natürlich den verdienten Dankesworten. Anschließend, denn der Procurator sollte ja nicht unnötig warten müssen - heute, hier, zur zehnten Stunde - klopfte der Duumviralicius an und trat wenig später in das Officium ein. Dort wartete der Chefjurist der Kanzlei hinter einem mit Buchrollen übersähten Tisch... offensichtlich.


    "Salve Procurator!", grüßte er ohne Nennung eines Gentilnamens, weil ihm jener schlichtweg unbekannt war.
    "Mein Name ist Iulius Dives, Duumviralicius bis Ostiensis, und ich bin zusammen mit meinem Cousin, dem Primicerius Iulius Crassus, hier, um im Namen der Civitas Ostia mit dir über deren Lex zu sprechen, die Lex _Municipalis_ Ostiensis.", stellte er sich und sein Anliegen sodann vor und machte bereits mittels seiner Intonation klar, dass ihm das Wort Municipalis nur wenig passte. Bevor er jedoch ins Detail ging oder aber auch nur ein Wort über das zweite Anliegen fallenließ, gab er dem Procurator und/oder seinem Cousin Crassus ihrerseits die Gelegenheit für ein paar Worte.

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    CIVIS
    DECURIO - OSTIA
    INSTITOR - MARCUS IULIUS LICINUS
    IUS LIBERORUM
    VICARIUS DOMINI FACTIONIS - FACTIO VENETA

    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Der Name Iulius Dives war dem A Cognitionibus geläufig - hatte er nicht eben erst für ein Amt kandidiert? Egal, hier ging es wohl um seine Vergangenheit als ostiensischer Magistrat.
    "Wie kann ich dir behilflich sein, Iulius?", fragte er deshalb, wobei er sich ein wenig über die seltsame Betonung wunderte.




  • Und wie angekündigt, stand auch Crassus vor der Tür zum Officium des a cognitionibus und hatte auf seinen Cousin gewartet.
    ,,Salve Dives.", grüßte er ihn freundlich zurück, senkte dann aber seine Stimme, ob der späten Stunde. Im Palast schlief immerhin der Kaiser selbst. Den wollte wohl niemand wecken. ,,Nein nein. Crassus reicht da völlig aus. Wir sind hier jetzt eh beinahe unter uns.", wiegelte er grinsend ab und deutete dann zur Tür, vor der er stand.


    ,,Immer herein mit Dir.", sprach er und öffnete die beschriebene Tür zum Officium XV, hinter welcher der Procurator a cognitionibus bereits auf die Beiden wartete.


    ,,Salve Procurator.", grüßte auch Crassus den Chefjuristen des Kaisers und stellte sich dann neben seinem Cousin auf. Gerade aufgrund seiner eigenen Unwissenheit über dieses Thema, wollte er sich hierbei eher im Hintergrund aufhalten, viel dazu sagen konnte er ohnehin nicht. Also überließ er das Wort direkt wieder seinem Cousin und dem Procurator.

  • In der Tat ging es hier sogar nicht nur um seine Vergangenheit als ostiensischer Magistrat, sondern auch um seine Gegenwart und Zukunft als ostiensischer Decurio. Denn mindestens so lange, wie er sich in Abwesenheit seines Cousins Centho auch um die Villa Iuliana Ostiensis kümmern würde, plante er gewiss nicht auf irgendwelche Ehren in der Hafenstadt zu verzichten. Im Gegenteil hegte er die Hoffnung, dass sein Einsatz sich eines Tages noch belohnt machen würde - belohnter als nur positiv selbst darüber erzählen zu können.
    "Nun, es gab und gibt aus meiner Sicht in besagter Lex eine gewisse Fehlerhaftigkeit, die vielleicht etwas spitzfindig sein mag, mir persönlich, wie auch der Mehrheit des Ordo Decurionum Ostiensis deshalb jedoch keineswegs unwichtig erscheint. So dürfte wohl hinlänglich bekannt sein, dass Ostia als die erste Colonia civium Romanorum gilt." Ob sie dies nun tatsächlich war oder nicht gar erst nach Errichtung der neuen Stadtmauern durch Tullius Cicero dazu hochstilisiert wurde, spielte an dieser Stelle keine Rolle. "Daher erachtet die Curia Ostiensis die Lex Municipalis Ostiensis, weil Ostia eben einen höheren Status als bloß den einer italischen Landstadt, eines Municipiums, besitzt, als änderungsbedürftig.", erklärte der Iulier und ließ diese Informationen zunächst einen Augenblick sacken.
    "Insbesondere sei darauf verwiesen, dass die Lex Municipalis Ostiensis in ihrer heutigen Form bereits den folgenden Passus zu ihrem rechtlichen Status enthält. Ich zitiere: 'Der rechtliche Status des Oppidum Ostia bestimmt sich gemäß der Weisungen unseres erhabenen und von den Göttern allseits gesegneten Imperator Caesar Augustus.' Wie also kann die Lex da bereits in ihrem Namen davon ausgehen, den Status eines Municipiums zu besitzen?" Eine kleine Zäsur folgte.
    "Und damit nicht genug zitiere ich weiter, denn zum Territorium heißt es gleich zu Beginn: 'Den Hauptort der Civitas Ostia bildet das Oppidum Ostia.' Wenn sich also der rechtliche Status gemäß des erhabenen Willens des Augustus auf das Oppidum Ostia bezieht, das seinerseits lediglich den Haupt-", wollte er betont wissen, "ort der Civitas Ostia ausmacht, wie kann dann eine Lex, deren Name sich aufgrund der Statusbezeichnung 'Municipium' bereits auf das Oppidum Ostia beschränkt, letztlich für die ganze Civitas Ostia gelten, für die es ursprünglich ausgelegt war?", zeigte Dives auf. Natürlich stand dabei schon in der Praeambel festgeschrieben, welchen Wirkungsbereich die Lex haben sollte. Doch wollte man es tatsächlich verantworten, dass ein gewiefter Advocatus ebendiesen Widerspruch mitunter vielleicht einmal ausnutzen könnte und würde - zugunsten womöglich eines Betrügers?


    "Aus diesem Grund hat die Curia Ostiensis mit der Zustimmung der Mehrheit der ostiensischen Decuriones folgende Gesetzesänderung beschlossen, die sie zur korrekten Ratifizierung nun von der den Augustus vertretenden Administratio Imperatoris gerne bestätigt haben würde.", erklärte Dives dann, während er dem Procurator eine Wachstafel überreichte, die jedoch nicht nur diese eine Änderung aufführte:


    ~~ OBROGATIO LEGIS ~~


    [strike]LEX[/strike]
    [strike]MVNICIPALIS OSTIENSIS[/strike]
    CIVITAS OSTIA - LEX CIVITATIS


    Praeambel
    Im Rahmen [strike]des[/strike] der Pars Quarta Decima - Lex Octavia et Aelia de administratione regionum Italicarum (Lex Octavia et Aelia) gibt sich das Volk von Ostia nach bestem Wissen und Gewissen im Rahmen der Bona Fides in diesem Dokument eine Gesetzesgrundlage zur Erhaltung und Verwaltung der Stadt Ostia und des selbige umgebenden Landes. Sämtliche Bürger der Stadt haben sich der Lex [strike]Municipalis[/strike] Civitatis Ostiensis zu unterwerfen und ihrem Wortlaut nach zu handeln. Die Codices Universalis et Iuridicalis sowie Militaris stehen hierbei über der Lex [strike]Municipalis[/strike] Civitatis und stellen somit übergeordnetes Recht dar. Jegliches Handeln zum Wohle der Stadt Ostia darf niemals wider der kaiserlichen Gesetze geschehen.



    Pars Prima - Allgemeines


    §3 - Administration
    Die Regierung der Stadt übernimmt die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis. Sie setzt sich im Sinne der Lex Octavia et Aelia zusammen. Die Magistrate der ewigen Stadt Rom sollen hierbei zum Vorbild gereichen.



    Pars Secunda - Organe der Stadtverwaltung


    §2 - Duumvirn
    Der Stadtverwaltung stehen die Duumvirn vor. Neben der Ausübung des Marktrechts haben sie den Vorsitz über die Curia [strike]Municipalis[/strike] Ostiensis inne. Sie weisen den gewählten Magistraten zudem ihre Aufgabenbereiche zu und leiten die Wahlen der städtischen Magistrate zum Ende ihrer Amtszeit.



    Pars Tertia - Wahlen


    §2 - Durchführung
    (4) [strike]Kandidaten gelten mit fünfzig Prozent der Stimmen[/strike] Kandidaten, die mindestens fünfzig Prozent der abgegebenen Stimmen erhalten, gelten als zum Amt zugelassen. Werden mehr [strike]Männer[/strike] Kandidaten zugelassen, als es Ämter gibt, scheiden die Kandidaten mit den [strike]geringsten[/strike] niedrigsten Ergebnissen in aufsteigender Reihenfolge aus. Bei identischen Ergebnissen gibt es eine Stichwahl.


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  • Den zweiten Iulier kannte er ebenso wenig wie den ersten, aber mit einigem Nachdenken kam er darauf, dass er wohl in der Ab Epistulis-Abteilung arbeitete (zumindest glaubte er den Namen dort gelesen zu haben). Da der Beamte aber sowieso nicht sprach, hörte er lieber dem Duumviralis zu, der tatsächlich einige Spitzfindigkeiten vorzutragen hatte. Aber Spitzfindigkeiten waren des Juristen täglich Brot, weshalb er das Ansinnen für überaus gerechtfertigt hielt.
    "Nun, generell ist 'Lex Municipalis' nicht nur eine konkreter Begriff für die Gesetze von Municipia, sondern wird in der Juristenwelt bisweilen auch als Überbegriff für Stadtgesetze aller Art gesehen. Aber sehen wir nach..." Mit einem Ächzen erhob er sich und trat an das Regal. Es dauerte eine ganze Weile, bis er die entsprechende Buchrolle fand und sich wieder setzte.
    "Ja, genau, § 2. Eine sehr unkonkrete Formulierung." Er überflog den Text weiter und blickte etwas ratlos drein. "Ostia selbst als Oppidum zu bezeichnen, trifft es wohl ebenfalls nur bedingt, nachdem, wie du ja sagtest, hier seit Ewigkeiten eine Colonia angesiedelt ist. Offenbar hat der Autor dieser Lex eine sehr allgemein gehaltene Vorlage herangezogen, die für jede Art von Civitas passend gewesen wäre. Ich würde eine umfassendere Überarbeitung empfehlen. Zum einen sollte als Status klar erkennbar sein, dass es sich um eine Colonia handelt. Wenn der Kaiser diesen Status ändern möchte - was er nicht tun wird, da es keinen höheren Status für eine Stadt gibt und Statusminderungen meines Wissens niemals vorkommen - kann er die Lex ohnehin ändern. Entsprechend müsste der Titel dann auch nicht in 'Lex Civitatis', was ja eher auf das Fehlen von Stadtrechten generell verweist, sondern in 'Lex Coloniae Ostiensis' geändert werden."
    Er rollte seine Rolle zusammen und legte sie auf den Tisch. "Natürlich will ich den Stadtvätern Ostias nichts vorschreiben und auch der Kaiser pflegt sich in der Regel nicht gern von selbst in die inneren Angelegenheiten der italischen Städte einzumischen. Aber würdest du mich fragen, würde ich dir dies raten."



  • Dives rieb sich nachdenklich das Kinn, während er den Ausführungen des Procurators folgte. Dann nickte er langsam und zunächst nur vorsichtig.
    "Verstehe ich dich also richtig, dass du vorschlägst, dass wir die dem Augustus in dieser Lex explizit zugestandene Entscheidung über den rechtlichen Status Ostias gänzlich und ersatzlos streichen sollten?", hakte er nach und erinnerte sich spontan daran, dass er ganz ursprünglich in die Curia ja genau diesen Vorschlag einer Lex Coloniae eingebracht hatte. Nur hatte er dereinst den Paragraphen zwei ein wenig zu sehr außer Acht gelassen, sodass diese Idee in der Form keine Mehrheit gefunden hatte. Nicht zuletzt hatte es scheinbar keiner der Decurionen gewagt vorzuschlagen, dass man den störenden Paragraphen einfach strich. Welches Zeichen auch hätte dies aus der vormaligen Klientelstadt des Vescularius Usurpator gesandt, wenn man hier dem Augustus in der Vergangenheit explizit zugestandene Rechte einfach ersatzlos strich? Ob nun begründet oder unbegründet spielte dabei schließlich kaum eine Rolle.
    "Und was sagst du zum Änderungsvorschlag den Abschnitt über die Wahlen in Ostia betreffend?", fügte Dives an die erste einfach noch eine zweite Frage an. Zwar könnte man die Nichtäußerung des Procurator zu dieser Sache auch als stilles Einverständnis werten, doch ein geäußertes Okay war dem Iulier dennoch lieber, nachdem er mit seinem Amtsnachfolger Helvetius Ocella durchaus ein wenig diskutiert hatte über die Frage, ob man Frauen implizit von einer Kandidatur ausschließen sollte oder nicht. Weder in der Vergangenheit noch in der Gegenwart waren Frauen ja explizit von höherer Ebene her ausgeschlossen worden, sodass Dives gerade im Andenken an seine Tante Helena - eine Iulia - einen derartigen Ausschluss in Ostia auch keineswegs befürwortete.

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    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • "Ihr solltet den Princeps um eine Bestätigung eures Status als Colonia bitten und diesen Status dann nach erfolgter Bestätigung festschreiben. Im Hinblick auf die Rechtssicherheit halte ich die aktuelle Formulierung nämlich für wenig gewinnbringend." erklärte er noch einmal. Immerhin war das nicht direkt eine ersatzlose Streichung, sondern eine Klärung.
    Den anderen Punkt hatte er gesehen, vorerst aber außenvor gelassen. Nun, da danach gefragt wurde, meinte er: "Den zweiten Punkt solltet ihr gemäß euren Traditionen festlegen, dies ist keine Rechtsfrage. Natürlich ist es in Italia nicht üblich, dass Frauen Magistraturen bekleiden, aber letztlich muss dies wohl der Wähler entscheiden. Es gibt jedenfalls keine kaiserliche Entscheidung diesbezüglich."




  • Innerlich stöhnte der Iulier auf. Was liebte er doch die römische Bürokratie! Erst müsste es also eine Statusbestätigung des Kaisers geben, bevor eine erneute Diskussion in der Curia folgen würde und ein neuer Änderungsvorschlag der Lex an die Kanzlei ginge. Wow. Schade eigentlich, dass er das nicht früher hatte in Erfahrung bringen können, wenn man bedachte, dass doch vor nicht allzu langer Zeit eine ganze Gesandtschaft Ostias direkt vor dem Augustus stand. Aber bekanntlich fand jene Audienz ja noch vor dem Ende der Bewerbungsfrist auf die Ehrenämter des Cursus Honorum statt, hätte der gute Lepidus, der in diesem Zusammenhang in den Ordo Senatorius erhoben worden war, andernfalls doch kaum schon für das Vigintivirat kandidieren können.
    Doch viel ärgerlicher war sowieso die neuerliche Debatte im Ordo Decurionum, der der Iulier dieses Mal wohl kaum persönlich beiwohnen könnte. Hoffentlich vermochte ihn sein asinischer Klient einigermaßen gut zu vertreten und hoffentlich würde der Duumvir Helvetius Ocella ihn mit diesem Anliegen auch auf die Rednerliste setzen. Dives hatte den Helvetier schließlich schon länger nicht mehr getroffen...


    Hierzu gab es an dieser Stelle nun wohl nichts weiter zu sagen, sodass der gewesene Duumvir dies auch nicht tat.
    "Dann danke ich dir für deine informative Auskunft und Empfehlung in dieser Sache.", begann er stattdessen und ignorierte das komische Gefühl in seinem Bauch, dass man ihm soeben in den Kopf geschaut hatte. Oder hatte er explizit das Frauenwahlrecht erwähnt? Denn ob der Procurator von einer einzelnen Wortänderung speziell auf diese Frage geschlossen hatte... Nun, offensichtlich hatte er es.
    "Und wenn es deine Zeit hergibt, so würde ich gerne auch noch ein zweites Anliegen vorbringen. Es handelt sich um eine Satzungsänderung des eingetragenen Kultvereins Societas Claudiana et Iuliana, der ich derzeit vorstehe." Das zwar nur vertretungsweise, aber komm, wen interessierte das jetzt? "Ich hatte gehofft, dass du ebendiese Änderung durchsehen und anschließend bestenfalls abnicken könntest, auf dass sich die Societas Claudiana et Iuliana auch nach der Umsetzung der neuen Satzung weiterhin mit Recht einen eingetragenen Kultverein nennen darf.", erklärte Dives und holte sowohl ein Exemplar der alten Satzung als auch eines der neuen hervor, um es dem Procurator zu überreichen:


    [Blockierte Grafik: http://i662.photobucket.com/albums/uu347/Kaysepunkt/Payiosbreit1-1.jpg]
    Regularium Societatis Claudianae et Iulianae



    § I - De Regulario Societatis Claudianae et Iulianae
    Das Regularium Societatis Claudianae et Iulianae enthält alle vereinstragenden und vereinsdefinierenden Decreta der Societas Claudiana et Iuliana.


    § II - De Lege Communitatis
    (1) Die Societas Claudiana et Iuliana verpflichtet sich als eingetragener Kultverein dazu das geltende römische Recht mit all seinen Codices, insbedondere dem Codex Universalis mit der Lex Communitatis, als dem Regularium Societatis Claudianae et Iulianae übergeordnet anzuerkennen.
    (2) Daher werden hiermit alle gegen das römische Recht mit all seinen Codices verstoßenden Teile des Regulariums der Societas Claudiana et Iuliana für unwirksam und nichtig erklärt.


    § III - De Societate Claudiana et Iuliana
    (1) Der vollständige Name des Vereins lautet SOCIETAS CLAUDIANA ET IULIANA. Ziel des Kultvereins ist die Ehrung der großen Mitglieder der iulisch-claudischen Kaiserdynastie und die Aufrechterhaltung des Andenkens an sie.
    (2) Weiterhin erklärt die Societas Claudiana et Iuliana hiermit ihre absolute Treue zum Kaiser und dem bestehenden Herrschaftssystem. Jenes zu unterstützen und in unverbrüchlicher Tradition zu den Taten unserer Vorfahren zu hegen und zu pflegen soll das oberste Ziel all ihres Handelns ausmachen.


    § IV - De Magistro
    (1) Die Societas Claudiana et Iuliana wird von einem Magister geleitet. Dieser ist der Vorsitzende des Kultvereins im Sinne der Lex Communitatis mit allen daraus resultierenden Rechtsfolgen.
    (2) Der Magister wird durch einfache Mehrheit aller Sodales nach Erklärung seiner Kandidatur gewählt und muss im Regelfall aus dem Geschlecht der IULIER oder aus dem der CLAUDIER stammen.
    (3) Sollte sich kein Mitglied einer der beiden zuvor genannten Gentes zu einer solchen Wahl stellen, so steht es jedem Sodalis der Societas frei selbst für das Magisterium zu kandidieren.
    (4) Der Magister hat außerdem einen Vicarius Magistris zu ernennen, der ihn in Abwesenheit vertritt und die Geschäfte der Societas stellvertretend leitet.


    § V - De Sodalibus
    (1) Sodalis der Societas Claudiana et Iuliana kann jeder ehrenhafte römische Bürger werden, dem es ernst um die Ziele des Vereins ist. Ausnahmen hiervon kann nur die Mitgliederversammlung auf Antrag des Magisters beschließen. Ansonsten entscheidet der Magister allein über die Aufnahme.
    (2) Ein Sodalis kann aus der Societas Claudiana et Iuliana wieder ausgeschlossen werden, wenn er sich ungebührlich verhält. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung auf Antrag des Magisters.


    § VI - De Domu Societatis
    Der Hauptsitz und damit auch offizielle Tagungsort der Societas Claudiana et Iuliana ist die Domus Societatis in Roma.


    § VII - De Decreto Societatis
    (1) Bei einem Decretum Societatis Claudianae et Iulianae handelt es sich um jegliche vereinsinternen Beschlüsse, die den Kultverein als solchen betreffen. Insbesondere Veränderungen dieser Satzung und grundlegende Umbauten an der Domus Societatis, aber auch Ehrungen besonders verdienter Sodales der Societas Claudiana et Iuliana können nur mittels eines Decretum Societatis beschlossen werden.
    (2) Ein Decretum Societatis kann ausschließlich im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen werden.


    Sim-Off:

    In diesem Zusammenhang stünde dann auch die Frage, ob man neben Magister und Sodalis zwischen den beiden auch noch den Rang des Vicarius Magistris im Tabularium einfügen könnte.

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    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

  • Der Procurator musste kein Hellseher sein, denn in dem Entwurf waren die "Männer" ja dezidiert durch "Kandidaten" ersetzt worden und da die Kritik am generischen Maskulinum ja noch nicht erfunden war, hatte er angenommen, dass es einen Grund dafür gäbe. Er sah sich das ganze nochmals an und wog den Kopf hin und her. "Übrigens erscheint mir die Formulierung recht kompliziert - selbst für einen Juristen. Möglicherweise könnte man auch einfach § 45 (1) und (2), Codex Universalis übernehmen."


    Dann wandte er sich dem nächsten Antrag zu. Der Begriff "Regularium" war ihm zwar nicht ganz geläufig, aber er ging vorerst darüber hinweg. Alles weitere klang tatsächlich unbedenklich. "Diese neue Satzung wird der Kaiser bestätigen, da bin ich sicher." sagte er schließlich und gab die neue Version zurück. Die Alte hatte er gar nicht angesehen, denn sie würde ja ohnehin verfallen.




  • Zum letzten Hinweis bezüglich des Codex Universalis sagte Dives nichts weiter, sondern lächelte nur nichtssagend. Einerseits nämlich hatte er im Gegensatz zur Lex Municipalis Ostiensis, die er als gewesener Duumvir ganz gut verinnerlicht hatte, nicht den gesamten Codex Universalis im Kopf. Auf der anderen Seite jedoch hatte er bereits im Vorfeld einige Ideen für Änderungsvorschläge der civitalen Lex auch aus besagtem Codex zu schöpfen versucht. Gelungen indes war ihm letzteres gerade bezüglich der Durchführung der Wahlen nicht. Einerseits, wenngleich dies nur ein kleinster Punkt war, benötigten Kandidaten auf Ämter des Cursus Honorum mehr als die Hälfte der Stimmen, während in Ostia bereits genau die Hälfte der abgegebenen Stimmen ausreichend war. Viel entscheidender jedoch: Der Iulier befürwortete mitnichten eine Regelung, die auch eine Nichtbesetzung eines Amtes vorsah. So würde er auch bestimmt keine Person sein, die einen solchen aus seiner Sicht fast schon fatalen Vorschlag in den Ordo Decurionum von Ostia einbringen würde.
    Gerade die niedrigeren Magistraturen, die Aedilität und die Quaestur, waren in den von Roma verschiedenen Städten schließlich auch so schon oftmals eher schlecht als recht besetzt. Alle - und hier nahm er sich und seine Haltung in der Vergangenheit nicht aus - schielten sie nur auf das Duumvirat, welches im Gegensatz zu erstgenannten Magistraturen auch sehr gerne mehr als nur einmal angestrebt wurde. Wozu sonst war der Wahlvorstand im Falle eines Mangels von Kandidaten dazu berechtigt, 'seinerseits durch öffentlichen Anschlag geeignete Personen, auch gegen deren Willen, namhaft zu machen'? Warum sonst durften diese Vorgeschlagenen 'wiederum beim Wahlleiter nach ihrer Ansicht zu Ämtern brauchbare nominieren und diese ebenfalls'? Ja, wieso sonst wären die wahlführenden Duumvirn dazu gehalten, 'vor der Wahl Sorge zu tragen, dass für jede zu besetzende Stelle ein Candidat vorhanden ist'? Allein letzteres stand ja bereits in grobem Widerspruch zu einer eingeräumten Möglichkeit, dass eine Wahl auch keinen Amtsträger hervorbringen könnte. Nein, die Ämter waren nicht von den Ahnen geschaffen worden, damit sie unbesetzt und die mit ihnen verbundenen Aufgaben und Pflichten unerfüllt blieben. Davon war Dives überzeugt.


    Thematisch beim Vorschlag einer neuen Satzung für die Societas Claudiana et Iuliana angelangt nahm der Iulier lächelnd zur Kenntnis, dass der Procurator keinerlei Einwände dagegen hatte. Die Gedanken seines Gegenübers nicht kennend bezüglich der Begrifflichkeit 'Regularium', die tatsächlich eine Eigenproduktion war und lediglich von einem Reglementarium und einem Regulatorium inspiriert wurde, schüttelte Dives denoch den Kopf.
    "Nein, das Schriftstück soll ruhig hier bleiben. Oder bist du nicht derjenige, der derlei auch im Namen des Augustus bestätigt?", erkundigte er sich dann, da er nicht unbedingt davon ausging, dass der Cornelius über jedes einzelne derartige Anliegen persönlich befand.

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  • Sein Ratschlag stieß nicht auf Gehör. Aber das war dem A Cognitionibus auch relativ egal, denn eigentlich war Kommunalrecht sowieso nicht sein Fachgebiet und selbst wenn es das gewesen wäre, wäre die genaue Regulierung der Wahl in einer Kleinstadt wie Ostia (zumindest aus Perspektive Roms war sie das ja wie quasi jede Stadt im Westen des Imperiums) kaum so bedeutend gewesen, dass er sehr viele Gedanken darauf verschwendet hätte.


    Vereinsrecht war es allerdings ebenfalls nicht. "Es benötigt durchaus die Bestätigung durch den Augustus. Das heißt, du kannst es ruhig hier lassen und ich werde alles weitere veranlassen." Er nahm das Schriftstück wieder zurück und legte es auf seinen Schreibtisch. Ein Notarius würde sich um die Ratifikation kümmern.


    Dann sah er die beiden Besucher erwartungsvoll an.




  • '... oder derlei eben an den Augustus weiterleitet.', ergänzte Dives nach dem ersten Satz des Procurators seinen eigenen gedanklich. Denn für dieses Anliegen gab es bestimmt keine Audienz beim Cornelier, vermutete Dives stark.
    "Dann danke ich dir dafür, Procurator! Das Gespräch mit dir war äußerst aufschlussreich für mich. Ich hätte dann auch keine weiteren Anliegen zu besprechen.", erklärte er ehrlich und wandte seinen Blick anschließend fragend zu seinem Cousin. Wenn der auch nichts weiter auf dem Herzen hätte und sie folglich gehen könnten, dann würde der ostiensischen Honoratior sodann mit einem 'Vale bene!' den Raum verlassen.
    So oder so, die Administratio Imperatoris würde schon bald wieder von Dives hören...


    Sim-Off:

    Der Rang des Vicarius Magistris müsste dann nur noch im Tabularium eingefügt werden. Vielen Dank!

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    Klient - Marcus Vinicius Hungaricus

    Einmal editiert, zuletzt von Marcus Iulius Dives ()


  • Erfreut über die freudige Kunde. "Alles klar! Und exzellent, dass du es genauso siehst. Dann hoffen wir auf baldiges Gelingen und deinen Vorschlag werde ich zügig umsetzen. Wenn du nichts mehr hast, dann würde ich dich bereits wieder verlassen."


    Sollte der Procurator nichts mehr zu melden haben, würde Titus verschwinden.


    Sim-Off:

    Suppi :P und Danke!


  • Der Primicerius grüßt dich, Procurator!


    Hiermit zeige ich an, dass Bürger Marcus Petronius Crispus, wohnhaft in Mogontiacum - Provincia Germania Superior, gegen geltendes Recht verstößt.


    Es wird ihm in 4 Fällen vorgeworfen gegen § VI. Abs. III. Lex Mercatus verstoßen zu haben.


    Ich bitte um die Einreichung einer Anklage. Die Finanzabteilung, in Persona - Decimus Varenus, steht als Ankläger gerne zur Verfügung.



    Im Auftrag


    T. Decimus Varenus
    ~~ Primicerius a Rationibus - Admistrationis Imperatoris ~~




    Sim-Off:

    Ich treibe es ein wenig voran, sodass Vala ggf. die Möglichkeit hat als Richter zu handeln.

  • Als Unternehmerin war ich selten uninformiert. Denn wer uninformiert war, der ging meist gnadenlos unter. Aber seit ich meine Stelle hier auf dem Palatin angetreten hatte, war meine Informationslage plötzlich gleich nochmal so gut wie vorher. Deshalb entging es mir also auch nicht, dass ich (und nicht nur ich!) neuerdings geschäftliche Konkurrenz von ungewohnter Seite bekam - nämlich von städtischer! Genauer war es eine Stadt namens Mogontiacum in Germania Superior, die allem Anschein nach der Meinung war, dass auch eine Stadt mit Betrieben problemlos in meinem Fall Wachs produzieren und auf den Markt werfen konnte. Obwohl die Privatwirtschaft nicht ausverkauft war. Und obwohl diese kleine Stadt auch ganz bestimmt nicht der Staat war, der nach Lex Mercatus Paragraph 5 Absatz 2 "Produkte genau zum empfohlenen Preis anbieten" durfte, "wenn der Marktpreis aller Angebote dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt". (Zumal, und das nur nebenbei, die Stadt das Wachs auch mitnichten nur zum empfohlen Preis anbot.)


    Kurz und knapp: Ich hatte natürlich nicht extra einen richtigen Termin mit ihm ausgemacht. Denn er war Procurator, ich war Procuratrix, wir arbeiteten beide im selben Haus unterm selben Dach. Ich hatte ihn nur durch einen meiner Untergebenen vor zwei Tagen wissen lassen, dass ich in zwei Tagen (das war dann also heute) in einer wichtigen und dringenden Angelegenheit in sein Büro kommen würde, um mit ihm über die Lex Mercatus zu sprechen. Und da war ich nun also, in meiner unübersehbaren, schwangeren Erscheinung. "Hallo. Ich grüße dich, Procurator Duilius. Ich bin Sergia Fausta, die neue Procuratrix a memoria. Mein Notarius hatte mich vor zwei Tagen angekündigt." Lernte man sich also endlich mal persönlich kennen. Aber nur deshalb war ich ja nicht hier. Ich setzte mich unaufgefordert. (Das nahm man mir mit meinem Bauch sicher nicht übel.) "Ich bin mir sicher, dir ist es auch schon zu Ohren gekommen, was sich zur Zeit in Mogontiacum in der Provinz Germania Superior abspielt, oder? Die Stadt hat, ich vermute durch Erbschaft, Betriebe in ihrem Besitz, die sie seit einiger Zeit dazu nutzt, um mit diesen Betrieben Waren zu produzieren und anschließend zu verkaufen.", kam ich ohne größere Umschweife gleich zur Sache. "Ich bin hier bei dir, um mit dir genau darüber zu sprechen, weil ich vermute, dass dieses Gebaren jeder rechtlichen Grundlage entbehrt. Oder nicht?" Ich ließ ihm einen kurzen Moment, bevor ich ihm meine Sicht der Dinge schilderte:


    "Ich sehe das nämlich so: Der Kaiser und seine Kanzlei.. wir, der Palatin.. wir sind Rom.. wir sind der Staat. Nicht Alexandria, nicht Carthago, nicht Tarraco.. und ganz sicher auch keine kleine Provinzhauptstadt an der Grenze zum Barbaricum." Das unterstrich ich mit einem überzeugten Nicken. "Deshalb ist es also auch unsere Aufgabe, unser Recht und unsere Pflicht, bei Bedarf nach Paragraph 5 Absatz 2 der Lex Mercatus zu handeln und wenn nötig in die Märkte einzuschreiten. Es ist nicht, und ich wiederhole nicht die Aufgabe von Athenae, Pergamum und Damascus gemeinsam mit Burdigala, Londinium und.. Mogontiacum dafür zu sorgen, Engpässe in der Privatwirtschaft durch städtisches Wirtschaften auszugleichen." Meine Aufzählung sollte unterstreichen, wie viele Absprachen da nötig wären, wenn jede einzelne Stadt im Reich sich plötzlich als Staat sähe. Unkoordiniertes Chaos wäre vorprogrammiert, was natürlich anders wäre, wenn nur der Palatin, nur Rom hier ganz gezielt und präzise eingriff. "Damit stellt sich dann natürlich die Frage: Wenn nicht auf der Grundlage dieses Paragraphen, auf welcher Grundlage dann produziert und verkauft eine Stadt wie Mogontiacum Güter und Waren und greift damit manipulierend in die Privatwirtschaft ein?"
    Denn: "Ich sehe das nämlich wirklich als Problem, wenn heute Mogontiacum, morgen Alexandria und übermorgen dann alle Städte des Reiches damit anfangen, ihre geerbten Betriebe nicht länger in die Privatwirtschaft zurückzuführen oder stillzulegen *, sondern stattdessen beginnen, mit ihren gewaltigen, keine Vermögenssteuer zahlenden Stadtkassen im Rücken unsere gesamte Privatwirtschaft langsam zu zerstören." Das konnte nicht im Interesse des Kaisers sein. Das konnte nicht im Interesse Roms sein. Und das konnte darum zuletzt auch nicht im Interesse der Kanzlei sein. "Um genau das zu verhindern und die Privatwirtschaft zu schützen, hat man den Vereinen in der Lex Communitatis verboten, nicht keine Betriebe zu besitzen, aber keine Gewerbe aktiv zu führen. Und wenn du mir darin zustimmst, dann denke ich, dass wir, der Palatin, wir, die kaiserliche Kanzlei im Namen des Kaisers Städte wie Mogontiacum genau daran erinnern sollten.", zeigte ich symbolisch mit meinem Zeigefinger. "Entweder sie unterlassen es, aktiv zu produzieren" gegen gelegentliche Erbschaftsverkäufe (zum Horten irgendwelcher nutzloser Dinge wollte ich niemanden zwingen) hatte ja keiner etwas einzuwenden "oder aber wir denken im Sinne der Gleichberechtigung aller Marktteilnehmer vielleicht darüber nach, in Zukunft auch von Mogontiacum regelmäßig eine Vermögenssteuer zusätzlich zu den sonstigen Abgaben ** einzuziehen.", hatte ich auch gleich einen Vorschlag für den Procurator parat, wie man Mogontiacum zu einem erneuten Umdenken "erziehen" könnte.


    Sim-Off:

    * Mir ist keine SimOn-Erklärung dafür eingefallen, aber fakt ist, die Städte bekommen ja sogar Geld fürs Stilllegen eines Betriebs. (Falls er sich also zum Beispiel nicht verkaufen lässt.)
    ** Sonstige Angaben meint hier alle Steuern und Abgaben, die nur SimOn anfallen, in der WiSim aber nicht dargestellt werden.


    Nach meinem längeren Sermon, der bestimmt auch nicht frei von Emotionen war (es ging hier immerhin auch um meine privatwirtschaftlichen Betriebe), holte ich einmal tief Luft. Jetzt war mein Kollege dran, etwas dazu zu sagen.

  • Ich wartete ein bisschen und ließ meinen Vorschlag wirken: "Entweder sie unterlassen es, aktiv zu produzieren, oder aber wir denken im Sinne der Gleichberechtigung aller Marktteilnehmer vielleicht darüber nach, in Zukunft auch von Mogontiacum regelmäßig eine Vermögenssteuer zusätzlich zu den sonstigen Abgaben einzuziehen." Dann räusperte ich mich kurz. "Denn wie gesagt: Rom ist ja der Staat und niemand sonst. Und wenn Rom der Meinung ist, dass man in die Märkte eingreifen muss, dann hat Rom dafür auch Kapazitäten, die sich im Einklang mit den Gesetzen nutzen lassen." Und falls irgendwo Kapazitäten fehlten, dann konnte man sich die sicher (zum Beispiel auch durch den Kauf irgendeines städtischen Betriebs) schaffen. "Aber wenn jemand anderes als Rom, jemand anderes als der Staat" Diese Gleichsetzung betonte ich hier nochmal. "ein Teil der Privatwirtschaft sein oder werden will, dann sollte doch darauf geachtet werden, dass das nicht auf Kosten der Privatwirtschaft, sondern zu den Regeln der Privatwirtschaft passiert." Oder etwa nicht?

  • Nachdem mein letztes Gespräch mit dem Procurator a cognitionibus ohne Ergebnis geblieben war (leider), ließ ich dieses Thema erstmal ruhen. Denn mein Problem mit den produzierenden Städten, vielleicht löste es sich ja auch ganz von selbst. Irgendwie. Konnte ja passieren. Und falls nicht? Falls nicht, konnte ich mein ergebnislos gebliebenes Gespräch mit dem A cognitionibus ja auch einfach nochmal wieder aufwärmen. (Denn schon jetzt wusste ich ja kaum noch ein Wort davon, was der Mann mir damals überhaupt geantwortet hatte....)


    Heute kam ich also wegen eines ganz anderen Themas zu ihm. Ich passte einen Moment ab, in dem er gerade auch da war (und keinen anderen Besuch hatte). Zweimal an die Tür geklopft, kurz gewartet, Tür geöffnet (aber nicht eingetreten). "Procurator Duilius? Hast du einen Moment Zeit? Ich müsste .. auf Wunsch des Kaisers .. mit dir über das Ius trium liberorum sprechen.", betonte ich extra, dass dieser Wunsch direkt von ganz oben kam und also besonders wichtig war. Denn das erhöhte vielleicht nicht die Chance, dass mein Kollege hier Zeit hatte, dafür aber vielleicht die Chance, dass er sich die Zeit für mich nahm. Hoffentlich.

  • Sim-Off:

    Verzeihung.
    Zu deinem Anliegen wegen der produzierenden Städte, das ist mir einfach komplett durch die Lappen gegangen, entschuldige. Möchtest du darauf nochmal zurückkommen?


    Servius Duilius Quirinalis


    "Ja, ja, Moment noch", kam es vom Procurator a cognitionibus Duilius zurück. Der Mann fortgeschrittenen Alters war über eine Papyrusrolle gebeugt und studierte diese offenbar intensiv und mit angestrengtem Blick. Vielleicht waren seine Augen auch einfach nicht mehr die besten. Immer wieder kritzelte er dabei hastig Notizen auf eine Wachstafel. Nachdem er seinen aktuellen Gedankengang beendet und verschriftlicht hatte, sah er auf. Der Procurator sah Sergia Fausta an, als wäre sie eine lästige Fliege, die ihm an einem heißen Sommertag im Gesicht herumschwirrte. Warum mussten ihn die Leute auch ständig bei der Arbeit stören?


    "Procuratrix Sergia Fausta", grüßte Duilius sie schließlich lakonisch. "Natürlich habe ich Zeit, wenn unser hochwohlverehrter Imperator Augustus dies wünscht", bejahte er honigsüß und bedeutete Fausta mit einer Geste, dass sie sich auf einen der Stühle vor seinem Schreibtisch setzen möge.
    "Es geht um das Ius trium liberorum?", fragte er also rhetorisch und gab sich etwas Mühe, keinen abweisenden Gesichtsausdruck zu zeigen. Er schluckte trocken, woraufhin er sich einen Becher Mulsum einschenkte. Er bemerkte, dass es unhöflich wäre, wenn er der Sergia nichts anböte, weshalb er seinen Becher hob und beiläufig fragte: "Etwas Mulsum?"



  • Sim-Off:

    Sehr gerne! =) Wenn du die Zeit hast, können wir das hiernach auch noch machen. Aber erstmal das Ius trium liberorum. ;)


    Ich störte mich nicht daran, dass ich ihn vielleicht störte, und quittierte den Gesichtsausdruck des Prokurators darum auch nur mit einem oberflächlichen Lächeln. Anders als beim letzten Mal war es diesmal ja noch nicht mal meine Schuld, sondern der Kaiser, der mich hierher geschickt hatte. Der Duilius bot mir also wortlos einen Sitzplatz an und ich nickte .. genauso wortlos .. und setzte mich. "Richtig.", beantwortete ich dann seine Nachfrage und sah dabei zu, wie sich der Herr jetzt erstmal einen Becher Mulsum gönnte. (Eine Arbeitsmoral, die mir als Frau garantiert immer negativ ausgelegt werden würde. Da war ich mir sicher.) Auch ich bekam einen Becher angeboten, den ich natürlich .. annahm. "Danke.", nickte ich .. genauso trocken, wie meine Kehle in diesem Gespräch hier bleiben würde. Denn nur weil ich einen Becher Mulsum aus reiner Höflichkeit annahm, musste ich ja noch lange nicht davon trinken.


    Statt mich weiter um den Mulsum zu kümmern, kam ich also zum Thema zurück. "Das Ius trium liberorum also. Ich habe mit dem Kaiser darüber gesprochen und ihm eine Namensliste vorgelegt.", die er bis dato noch nicht weiter kommentiert hatte. Dass ich ihm also nach zwei Anläufen auch noch ein drittes Mal mit dem Ius trium liberorum kommen würde, war alles andere als unwahrscheinlich. "Er war nicht abgeneigt", behauptete ich jetzt einfach mal, um mir keine Blöße zu geben, "hat aber das Vorgehen seines Vorgängers abgetan." Auf dieses Stichwort hin platzierte ich eine Urkundenkopie auf dem Tisch und schob sie dem Duilius ein Stück weit entgegen. Derweil erzählte ich einfach weiter: "Das war ihm nicht genau, nicht.. jus-ti-zi-abel genug." Man merkte sicher, dass ich diesem in Silben zerhackten Wort gerade nicht viel abgewinnen konnte. "Ich habe ihm natürlich gesagt, dass er sich und seiner Kanzlei keinen Gefallen damit tut, jedes Privileg in so eine Urkunde reinzuschreiben. Denn verändert sich die Rechtslage, verändern sich ja nicht automatisch auch alle irgendwann mal ausgestellten Urkunden. Und wenn das Gesetz einmal sagt, das Dreikinderrecht umfasst nicht mehr das Privileg X, dann gibt es natürlich mit allen Urkunden ein Problem, auf denen das Privileg X aber trotzdem dann noch immer steht." Und egal ob Erbrecht oder freier Eintritt in Theater oder Befreiung von irgendwelchen Klientelpflichten. Jedes Recht ging zu Lasten von irgendwem, der da im Zweifel einen Rechtsfall draus machte. Einen Rechtsfall, der den Kaiser schlecht dastehen ließ, der die Kanzlei (und also auch mich) in kein gutes Licht rückte, und der einfach komplett überflüssig war.


    Aber ich vertraute auf die Expertise des A cognitionibus und regte mich nicht gleich auf, sondern blieb für den Anfang erstmal schön ruhig. "Am Ende habe ich dem Wunsch des Kaisers natürlich nachgegeben und ihm Urkunden erstellt.", hatte ich auch diese Entwürfe natürlich mit dabei und legte sie dem Duilier beiläufig vor. "Sie sind unhandlich, müssen permanent an die aktuelle Rechtslage angepasst werden und bereiten Probleme immer dann, wenn sie schon beim Empfänger sind und sich erst dann die Rechtslage wieder ändert.", strich ich die Nachteile nochmal deutlich heraus. "Das hat auch der Kaiser in dem Moment offenbar verstanden und erklärt, dass er Urkunden haben will, wie die der Standeserhebungen." Ich sah meinen Prokuratorenkollege bedeutungsschwer und völlig unbegeistert an, während ich eine kleine Pause machte. So viel Text. "Ich wies natürlich darauf hin, dass die Urkunden zur Standeserhebung alle nur exemplarisch ein Privileg enthalten, die erlaubten Standesabzeichen. Alle sonstigen Rechte und Pflichten, die sich aus der Erhebung ableiten, muss sich jeder selbst aus den etlichen Gesetzen und Regelungen selbst zusammensuchen .. oder von einem Juristen halt eben zusammensuchen lassen." Wofür waren die schließlich da? "Daraufhin hat er mich jetzt zu dir geschickt, weil er zu dem einen Gesetz, der Lex Iulia et Papia, nun halt einen Kommentar haben will, der die ganzen Privilegien aus dem Ius trium liberorum zusammenfasst." Dass ich davon wenig begeistert war, stand mir ins Gesicht geschrieben.


    "Darum bin ich jetzt hier .. darum, und weil ich einen Kommentar zum Ius liberorum für genauso überflüssig halte wie einen Kommentar zur Standeserhebung in den Ordo Equester oder Ordo Senatorius." Ich seufzte. "Denn einen Kommentar zur Lex Mercatus kann ich gut verstehen. Der erklärt ein paar unklare Punkte vielleicht nochmal etwas ausführlicher. Er interpretiert. Er sagt, was gemeint ist. Sowas." Das leuchtete mir ein, dass das sinnvoll war. "Ein Kommentar, dessen einziger Inhalt es ist, aus einem Gesetz nur nochmal alle möglichen Privilegien eines bestimmten Rechts zusammenfassend herauszuschreiben, der inhaltlich also zu keinem Gewinn führt, den halte ich ehrlich gesagt für unnütz." Denn wo war nun der Unterschied, ob man die Lex Iulia et Papia auf das Dreikinderrecht durchlas oder die Privilegien 1:1 als zusammenhangslose Liste in einem "Kommentar" sich anlas? Erklärungen hatten die Privilegien schon bisher nicht gebraucht - warum sollten sie jetzt welche brauchen? Der Inhalt blieb beim Übertragen auch gleich. Ich sah den Sinn nicht. * (Im Gegenteil musste bei Änderungen der Lex Iulia et Papia dann halt immer noch ein Kommentar neu mit angepasst werden. Überflüssige Mehrarbeit.)


    Sim-Off:

    * Was nicht heißt, dass ich nicht fürs Tabularium auch einen Text aus den Privilegienlisten machen würde. Denn da seh ich den Sinn. Nur gegen einen sim-on-Kommentar da wehre ich mich, weil ich den halt einfach witzlos finde. -.^

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