Einen Sklaven mit Avatar und ID 0
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finde ich gut (0) 0%
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Ich greife mal ein altes Thema wieder auf.
Vor langer Zeit wurde glaube ich einmal angedacht und auch in einem Entwurfsgesetz (?) geregelt, wie man mit sogenannten Sklaven verfahren soll, die auch rollenspielertechnisch auftauchen sollen. Also z.B. als Haussklave, Verwalter, Leibwächter oder was auch immer.
Leider kann ich den entsprechenden Link nicht mehr finden, und in den bestehenden Gesetzen bin ich auch nicht sehr bewandert.
Wie sieht es nun aus? Wie ist es geregelt?
Kann man einen Sklaven mit Avatar kaufen, wenn ja, wo, wie muss er heißen und wieviele davon darf man maximal durch das Imperium steuern?
Ich hoffe, dass mir jemand dabei helfen kann.
Des weiteren: Vielleicht könnte man ja sogar einen Betrieb einrichten, der eben solche Sklaven verkauft, mit staatlicher Lizenz natürlich.
Und wenn die Frage nach dem Nutzen kommt:
1. schafft er wie jeder andere Sklave auch in einem Betrieb.
2. hat er einen Namen.
3. hat er ein Gesicht/ Avatar.
4. kann er RPG mäßig genutzt werden.
Vale
Meridius