Änderung der Lex Germanica Servitium

  • Quirites! Mir erscheint eine Änderung der Lex Germanica Servitium angebracht. Ich habe folgenden Vorschlag:


    § 1 Haltung von Sklaven
    (1) Jedem Bürger oder Peregrini ist es erlaubt, Sklaven zu halten.
    (2) Der Besitzer eines Sklaven kann diesen zu jeder Art von Arbeit heranziehen.
    (3) An den Saturnalia müssen die Sklaven nicht arbeiten, dies ist zu befolgen. An den Saturnalien bedienen die Herren ihre Sklaven.
    (4) Sklaven ist es erlaubt eine Familie zu gründen, wenn der Besitzer oder die Besitzer dies erlauben. Die Kinder, die aus dieser Verbindung hervorgehen, gehören dem Besitzer der Mutter.
    (5) Sklaven ist es erlaubt in hohen Ämtern zu arbeiten und sind dann als Amtsträger ihren Untergebenen weisungsbefugt und genießen Immunität aufgrund der Amtswürde.


    § 2 Freilassung von Sklaven
    (1) Dem Eigentümer des Sklaven ist es erlaubt, diesen freizulassen.
    (2) Der Libertus ist der Client seines ehemaligem Herrn und hat deswegen die gleichen Rechte und Pflichten, die einem Clienten zustehen. Er darf den Patron nicht wechseln.
    (3) Darüberhinaus darf der Patron seinen ehemaligen Sklaven eine gewisse Anzahl von Tagen festlegen, an dem der Libertus für seinen Patron arbeiten muß. Hiebei darf der Patron jedoch nicht in der Anzahl, noch in der Arbeit selbst dem Clienten unangemessene Härten aufzwingen.
    (4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden.
    (5) In Bezug auf die Schwangerschaft einer Sklavin gilt die favor libertatis: War die Mutter bei der Empfängnis noch frei gewesen, oder hatte sie auch nur vorübergehend während der Schwangerschaft die Freiheit erlangt, so wird das Kind frei geboren.


    Ich habe dabei folgende Anmerkungen:
    Die Standesbegrenzung des Ordo Equester soll wegfallen (simoff: wird demnächst - angeblich - in den Spielregeln bekanntgegeben ;)).
    Ein Sklave kann ohnehin nicht in den Cursus Honorum einsteigen, da nur römischen Bürgern dies erlaubt ist.
    Auswirkungen: Freigelassene können alle Ämter übernehmen (sofern nicht das Bürgerrecht vorausgesetzt wird, was aber zumindest bei den Provinzämtern nicht der Fall ist), aber sie haben kein aktives und passives Wahlrecht für den Cursus Honorum und die Provinzcurien.

  • Er setzte sich auf seinen Platz und erhielt auch gleich eine Rolle, die den neuen Vorschlag des Senator Hungaricus enthielt. Langsam und genau studierte er ihn, um sich dann mit seiner Meinung zu melden:


    "Senatores, ich finde wir sollten nicht beginnen, die Grundsäulen unseres römischen Imperiums abzutragen, sondern diese schützen und festigen.


    Eine davon und wohl gemerkt eine der Wichtigsten ist der römische Bürger. Ich halte es für falsch, ihn mit einem Peregrini, also "Nichtrömer" gleich zu setzen.


    Die vorgebrachte Gesetzesänderung erhält meine Zustimmung, doch nur, wenn der Sklavenbesitz weiterhin ein Gut römischer Bürgerschaft bleibt, man den Clausus Peregrini in Absatz I streicht."

  • Meridius, welcher in der letzten Reihe Platz genommen hatte nickte bestätigend mit dem Kopf. Der Einwand des Germanicus klang gut und war berechtigt.


    "So ist es! Senator Germanicus spricht recht.
    Der Sklavenbesitz sollte nur römischen Bürgern vorbehalten sein."


    Er sagte es, auch wenn er wusste, dass es im Imperium tausende von Ägyptern, Syrern, Juden und sonstiger Peregrini gab, welche selbst im Besitz von Sklaven waren.

  • "Mir stellt sich wenn überhaupt nur die Frage, ob das Recht eines Peregrinus auf einen Sklaven in diesem Gesetz niedergeschrieben werden soll oder nicht. Ein Recht einen Sklaven zu besitzen können wir ihm nicht verwehren.
    Unsere Peregrini sind zum Beispiel mit dem ius commercii voll in unsere Wirtschaft integriert, weshalb sollte man ihnen allen Besitz erlauben, nur Sklaven nicht?
    Wenn jedoch den römischen Bürger in diesem Gesetz explizit der Sklavenbesitz erlaubt wird, sollten die Peregrini darin dann auch Beachtung finden. Daher bin ich für die vorgeschlagene Formulierung.


    Was mir missfällt ist § 2 (4)


    (4) Ein Libertus kann nicht römischer Bürger werden. Dieses Recht darf er aber für seine Nachkommen beantragen, so diese nach der Freilassung geboren wurden.


    Mir ist bewusst, unsere Vorfahren haben es so gehandhabt. Und trotzdem bin ich für die Regel der bisherigen Lex Servicitum. Ein Freigelassener soll bei entsprechendem Fleiss nach einiger Zeit das Recht haben, das Bürgerrecht zu beantragen."

  • Meridius blickte zu Adria. Natürlich, auch Adria war im Senat anwesend. Er hatte sie fast vergessen gehabt, und wie sie so dastand und redte, redete und dastand, wurde ihm bewusst, dass er sie noch immer etwas bewunderte. Ich nickte während ihren Ausführungen mit dem Kopf, auch wenn er in dem Punkt bezüglich der Liberti anderer Meinung war.


    "Was meinst Du?"


    raunte er einem Kollegen zu, welcher neben ihm saß.

  • Hungi schaute etwas mißbilligend zu den schwatzhaften Senatoren. Kurz überlegte er sich, ob er ihnen Kreide an den Kopf werfen sollte, wie die Lehrer bei den ungezogenen Schülern. Angesichts einer fehlenden Kreide jedoch entschied er sich, sie einfach nur mißbillligend anzublicken. Hm... ob man Geldstrafen einführen sollte bei unbebührlichen Betragen? Ein erwägenswerter Gedanke...


    Liebste Adria. Ein Sklave kann froh sein, wenn er überhaupt freigelassen wurde. Schon allein das spricht für seinen Fleiß. Ihm aber das Bürgerrecht zu geben? Nein, er hat ohnehin das ius commercium und das conubium. Wir wollens nicht übertreiben.


    Sim-Off:

    Interessierten empfehle ich folgende Lektüre über Sklaven und Freigelassene. Allerdings muß ich noch darauf hinweisen, daß die Artikel noch nicht ganz fertig sind, dürfte aber nur mehr eine Sache von Tagen sein.

  • "Wenn die anderen Senatoren, deiner Meinung sind, werde ich meinen Vorschlag nicht weiter erwähnen."
    Sie blickte in die schweigende Runde.
    "Das sollte eine Aufforderung an euch sein, eure Ansicht zu erörtern!"

  • “Ähm… wie…? Achso, ja…“


    Er rieb sich kurz verschlafen die Augen.


    “Von mir aus sollen Freigelassene Sklaven besitzen dürfen. Das war früher schon so und auch ein Freigelassener hat in meinen Augen das Recht, ein kultiviertes, anständiges Leben zu führen, wenn er es sich denn leisten kann. Und das geht nun einmal nur mithilfe von Sklaven.


    Ich persönlich empfände es auch als tragbar, wenn Freigelassene gewisse Ämter erlangen können, insofern sie sich als fähig erwiesen haben. Aber es sollte klare, deutliche benannte Grenzen geben. Ein Freigelassener als Magistratus einer Provinzstadt, meinetwegen. Ein Freigelassener als Comes von Italia: Da sage ich Nein!“

  • Sie hauchte ihm ein "Brav" entgegen.


    "Gut, das kann ich auch verstehen. Solche Feinheiten könnten dann in der Lex Provincialis geregelt werden.
    Aber hier schlägt auch wieder mein Vorschlag der Verleihung des Bürgerrechtes ein. Ein ehemaliger Freigelassener, der das Bürgerrecht verliehen bekam, als zum Beispiel comes von Italia?"

  • Ich deutete meine Zustimmung zu Schnuffelchens Äußerung durch heftiges Kopfnicken an... und dann fragte ich mich, für wieviele Senatoren Aelia Adria wohl Kosenamen hatte... :D

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • Meridius schwieg. Das ganze Schauspiel zwischen Adria und ihrem Gemahle hatte ihm nicht so ganz gefallen. Nunja, lächelte er, diesen wilden Tag in jener Villa würde ihm nie jemand nehmen können. Dann wanderten seine Gedanken nach Tarraco, zu Iulia...


    Er kam wieder zu sich.


    "Keine Vorschläge mehr!"

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