Vielleicht kann mir jemand vielleicht die folgenden Fragen beantworten, denn die Gesetze, die ich gelesen haben, geben nur vage Anhaltspunkte.
Was dürfen die Cohortes gegenüber römischen Bürgern? Dürfen sie sie zur Befragung einbehalten? Und darf sie eine unverheiratete junge Frau, eine Römerin, alleine befragen?
Was sind die Rechte eines Bürgers in diesem Fall?
Historisch gesehen dürfen sie das ja nicht, aber ich weiß nicht, wie das hier gehandhabt wird
Danke schön