Rechtsfragen für das Imperium

  • Vielleicht kann mir jemand vielleicht die folgenden Fragen beantworten, denn die Gesetze, die ich gelesen haben, geben nur vage Anhaltspunkte.


    Was dürfen die Cohortes gegenüber römischen Bürgern? Dürfen sie sie zur Befragung einbehalten? Und darf sie eine unverheiratete junge Frau, eine Römerin, alleine befragen?


    Was sind die Rechte eines Bürgers in diesem Fall?


    Historisch gesehen dürfen sie das ja nicht, aber ich weiß nicht, wie das hier gehandhabt wird ;)


    Danke schön :)

  • @ Medeia
    Und die vigiles durften leider auch Leute einkassieren, da sie nicht nur Feuerwehr waren, sondern auch in den Straßen Roms polizeiliche Aufgaben übernahmen. Auch wenn es in Rom geschriebenes Gesetz gab, brauchtest du schon eine gewisse sacrosanctitas, damit du Chancen hattest, ansonsten... naja :schwert: ;)

    Quidquid agis, prudenter agas et respice finem.

  • Sagen wir es so. Wäre sie mit mir verwandt, würde ich Druck machen.
    Und zwar an oberster Stelle. Und Hungi... nunja, hätte einen Feind mehr :D

  • Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Hungi würde das nicht interessieren.


    Sicher nicht. Es gibt aber auch noch Leute, die politisches Gespür haben und sich nicht unnötig Feinde machen. Ich jedenfalls würde mich nicht mit zwei der stärksten Gentes im Imperium anlegen wollen. Das ist auch für einen Praefectus Praetorio nicht gesund. Und DAS, interessiert sogar Hungi. Weil jeder zweite im Palast aus unserer Familie stammt. ;)

  • Zitat

    Original von Marcus Decimus Livianus
    Was bitte hat Hungi damit zu tun wenn die CU jemanden verhört?


    AH CU. Stimmt. Aus Artorias Post konnte ich das nicht entnehmen. Ich lass nur Cohortes und dachte automatisch an die in den schwarzen Rüstungen. :D


    Mea Culpa.

  • Zitat

    Original von Maximus Decimus Meridius
    Ich jedenfalls würde mich nicht mit zwei der stärksten Gentes im Imperium anlegen wollen.


    Zwei der stärksten Gentes? Welche sollen die sein?


    Hungi ist kaisertreu und Rechtsfanatiker, da sind ihm die Wünsche diverser Leute herzlich egal.


    Aber um nochmal zum Thema zurückzukommen: Die CP, CU und die Vigiles sind ermächtigt, Ermittlungen vorzunehmen. Ermitteln bedeutet Verhör, Zusammentragen von Indizien und Beweisen und Schlußfolgerungen daraus. Besonders ersteres geht nun mal nicht ohne ein lokalem und zeitlichem Zusammensein von Verhörer und Verhörtem. Solang der Verhörer seinerseits nicht Gesetze bricht und falls doch, es keinen Kläger gibt... *schulterzuck*

  • Zitat

    Original von Marcus Aelius Callidus
    @ Medeia
    Und die vigiles durften leider auch Leute einkassieren, da sie nicht nur Feuerwehr waren, sondern auch in den Straßen Roms polizeiliche Aufgaben übernahmen. Auch wenn es in Rom geschriebenes Gesetz gab, brauchtest du schon eine gewisse sacrosanctitas, damit du Chancen hattest, ansonsten... naja :schwert: ;)


    Sacrosanctum, mein Lieber, ist etwas vollkommen anders. Nämlich wer jene Person anrührt, wird nicht nur von der Justiz, sondern von den Göttern bestraft.


    Und ich bezweifle arg, dass die Vigiles einfach auf puren Verdacht römische Bürger in der Strasse aufgreifen dürfen. Dafür ist das Gerichtswesen da.


    Strassenschlachten, Aufruhre, Prügeleinen unterbinden, betrunkende Randalierer aufgreifen, gut, aber nicht einfach irgendwelche Bürger...


    Zitat

    Original von Marcus Vinicius Hungaricus
    Warum sollten sie das historisch nicht dürfen?

    [/quote]


    Weil es die Rechte des Pater Familias untergraben würde. Schließlich war meine Frage auf das Verhören einer unverheirateten Römerin bezogen und nicht generell aufs Verhaften und Verhören.




    Und wie ich die Gesetze bis jetzt gelesen habe, sind die 'Rechte' der CU und was sie dürfen und was nicht genauso schwammig ausgelegt, wie bei den Vigiles. Wann beginnt Verbrechen und wo hört Vergehen auf? Nirgends steht dort etwas von Verhör- und Verhaftrecht. Nur bei der Prozessordnung steht, dass so etwas vom Iudex Prior angeordnet werden kann. Deswegen auch meine Verwirrung, was jetzt in dem Fall überhaupt rechtmäßig ist und was nicht.

  • Zitat

    Original von Artoria Medeia
    Und ich bezweifle arg, dass die Vigiles einfach auf puren Verdacht römische Bürger in der Strasse aufgreifen dürfen. Dafür ist das Gerichtswesen da.


    Damit aber das Gericht einmal etwas zu tun hat, muß sie erstmal genau wissen, worums geht. ;)


    Zitat

    Weil es die Rechte des Pater Familias untergraben würde. Schließlich war meine Frage auf das Verhören einer unverheirateten Römerin bezogen und nicht generell aufs Verhaften und Verhören.


    Ja, aber wir haben hier keine Noxalhaftung vorgesehen. Das bedeutet: Jeder ist für sich selbst verantwortlich, ein Pater familias hat derzeit keine Verantwortung zu tragen.

  • Zitat

    Sacrosanctum, mein Lieber, ist etwas vollkommen anders. Nämlich wer jene Person anrührt, wird nicht nur von der Justiz, sondern von den Göttern bestraft.


    Sacrosanctitas, meine Liebe, ist eben jene "Unantastbarkeit", von der ich sagte, dass du sie wohl bräuchtest, egal, ob der vigil nun von den Göttern oder vom Gesetz gestraft wird! Davon ab besaßen die Volkstribune auch die sacrosanctitas. Sicher war dies zuerst ein religiöser Ehrenkodex, der aber schon durch die lex Hortensia längst Gesetz wurde! Verletzte man dieses Gesetz, wurde man wohl nicht vom Blitz erschlagen, sondern erfuhr seine Strafe äußerst weltlich!


    Und wenn man gar nicht darüber diskutieren will,, kann man auch sagen, dass du den Begriff als solches einfach mal übersetzt und aus dem juristischen Kontext ausklammerst.


    Zitat

    Und ich bezweifle arg, dass die Vigiles einfach auf puren Verdacht römische Bürger in der Strasse aufgreifen dürfen. Dafür ist das Gerichtswesen da.


    ?( Laufen denn heute Richter durch die Starßen oder Polizisten??? Wenn dich heute die Polizei aufgreift, gibt es sicher gewisse Punkte, die erfüllt sein müssen, damit sie dich einkassieren dürfen (Aber da kennt sich unser Jurist wesentlich besser aus!), aber in Rom war es mit dem Rechtstaat jetzt doch noch nicht soweit.

  • Naja... vielleicht jetzt nicht sehr diskret aber ich habe heute auch schon eine Frage versucht zu beantworten :D


    Und zwar aufgrund meines.. hrm... RPG's stellte sich mir die Frage bis wohin inzest verboten ist und ich sah ihm Gesetz nach. Ich zitiere es jetzt mal einfach nicht, aber da stehen von Eltern Kindern, Inkel und Tanten alles bei: Nur Cousin und Cousine nicht. Sind die beiden laut unserem IR - Recht befugt zu heiraten oder wurden die einfach nur vergessen mit aufgezählt zu werden? :D

  • § 5 Condicio Nuptiae
    Es ist nur römischen Bürgern erlaubt zu heiraten. Ein Interdictum Cultus Deorum über einen der Heiratswilligen verhindert die Hochzeit ebenfalls.
    Einer Hochzeit muss immer eine ordentliche Verlobung gemäß § 2 dieses Gesetzes vorausgegangen sein. Die Vetofrist muss verstrichen und die Verlobung darf nicht gelöst worden sein. Heiraten zwischen Blutsverwandten sind untersagt. Blutsverwandte im Sinne dieses Gesetzes sind Kinder, Geschwister, Eltern und deren Geschwister sowie deren Kinder.


    Ja, da sind auch deine Cousinen und Cousins dabei. ;)

  • § 8 Incestum
    Es ist mit einer hohen Strafe zu rechnen, wenn man innerhalb der eigenen "familia" heiratet. Zur "familia" gehören Tochter/Sohn, Bruder/Schwester, Vater/Mutter, Tante/Onkel, Neffe/Nichte. Weiter ist es einem römischen Bürger untersagt Sklaven zu heiraten. Zuwiderhandlungen geben unweigerlich Anlass die Gerichte einzuschalten.


    Diese Quelle aus unserem hübschen gesetz hatte ich ;)

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