Anhörung - Lex Mercati

  • Meine Herren Mitsenatoren, ich möchte euch folgendes Gesetz vorschlagen. Grund für dieses Gesetz waren etliche Überlegungen, vor allem die Ausnutzung der Monopolstellungen einiger.


    § 1. Es ist verboten, Lebensmittel und Getränke in Verkehr zu bringen, die gesundheitsschädlich; verdorben, unreif, nachgemacht, verfälscht oder wertgemindert sind, ohne daß dieser Umstand deutlich und allgemein verständlich kenntlich gemacht ist; falsch bezeichnet sind.


    § 2. Der Verkauf und der Ausschank von Lebensmitteln und Getränken darf nur von behördlich genehmigten Stätten aus geschehen. Die Konzession muß außerdem für jedermann sichtbar angebracht sein.


    § 3. Der Besitzer eines Verkaufsstandes oder einer Schänke hat seine Waren nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Er darf sich aufgrund seiner Qualifikation nicht darauf berufen, daß ihm die Minderwertigkeit einer Ware nicht bewußt war.


    § 4. Der angebotene Preis der Ware darf nicht 150 % des empfohlenen Preises übersteigen. Dies deswegen, um sowohl zu starke Inflation zu verhindern als auch etwaig bestehende Monopolstellungen auszunutzen.
    oder:
    Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend. Gleichwohl ist es dem Staat erlaubt, Produkte genau zum empfohlenen Preis anzubieten, wenn der Marktpreis aller Angebot dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt.
    Dies deswegen, um sowohl zu starke Inflation zu verhindern als auch das Ausnutzen etwaig bestehender Monopolstellungen.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware gerechtfertigt ist.


    § 5. Beim erstmaligen Verstoß ist eine Strafe in der Höhe von 5 % des Gesamtvermögens des Anbieters an die kaiserliche Kasse zu bezahlen, beim zweiten Verstoß eine Strafe in der Höhe von 10 %, die Strafe ist auch publik zu machen, beim dritten Verstoß 20 % des Gesamtvermögens, desweiteren ist auch diese Strafe publik zu machen und an den Geahndeten ist die Warnung zu richten, daß bei einem neuerlichen Verstoß seine Konzession entzogen wird. Sollte der Geahndete auch nach dem dritten Verstoß nicht die erforderliche Sorgfalt an den Tag legen, ist ihm die Konzession zu entziehen. Der Konzessionsentzug beschränkt sich auf den betroffenen Wirtschaftszweig, nicht auf alle.


    § 6 Z 1. Die Ahndungen werden in einer Akte vermerkt. Zuständig für die Überwachung des Gesetzes und der nötigen Aktenvermerke sind die Cohortes Urbanae.


    Z 2. Sollte der erste Verstoß eines Konzessionsinhabers länger zurückliegen als 2 Monate, ist dieser Vermerk aus den Akten zu löschen und bei einem neuerlichen Verstoß diesen so zu ahnden, als wäre letzteres der erste Verstoß. Dieselbige ist auch dann durchzuführen, sollte ein Konzessionsinhaber 2 Verstöße begangen haben und der zweite Verstoß länger zurückliegen als 6 Monate, so sind bei einem neuerlichen Verstoß die beiden vorigen zu löschen und der neuerliche Verstoß so zu ahnden, als wäre dieser der erste. Dies dient zum Schutz des Konzessionsinhabers, der nur einzeln und nicht beabsichtigt Fehler macht.


    Z 3. Sollte ein dritter Verstoß in den Akten vermerkt sein, gilt keine Verjährungsfrist.


    Z 4. Die Strafen, die deren Publikmachung nach sich ziehen, werden in der Acta Diurna veröffentlicht.

  • Grundsätzlich finde ich dieses Gesetz gut. Allerdings habe ich zu zwei Stellen noch Anmerkungen:


    Ich bin kein Freund von Höchstpreisbestimmungen und mag daher die restriktive Aussage von §4 nicht.
    Wie wäre es, wenn wir einen Preis nicht so definitiv nach oben beschränken, uns aber die Möglichkeit schaffen, mit staatlich produzierten Waren zu intervenieren, wenn der Markpreis 150% der Presiempfehlung überschreitet?

    Sim-Off:

    Im übrigen bin ich mir nicht sicher, in wie weit sich die Preisempfehlung noch als Richtschnur verwenden lässt, wenn wir in WiSim Version II die "Qualität" einführen. Möglicherweise kosten dann hochwertige Produkte natürlicher Weise deutlich mehr als schlechtere, auf die sich aber evtl. die Preisempfehlung bezieht...



    Zweiter Punkt: die 3 Jahre Strafe bitte zusätzlich in eine Sim-gerechte Dauer umrechnen.

  • Zitat

    Spurius Purgitius Macer dixit:
    Grundsätzlich finde ich dieses Gesetz gut. Allerdings habe ich zu zwei Stellen noch Anmerkungen:


    Ich bin kein Freund von Höchstpreisbestimmungen und mag daher die restriktive Aussage von §4 nicht.
    Wie wäre es, wenn wir einen Preis nicht so definitiv nach oben beschränken, uns aber die Möglichkeit schaffen, mit staatlich produzierten Waren zu intervenieren, wenn der Markpreis 150% der Presiempfehlung überschreitet?


    hmm, kannst du es irgendwie so beschreiben, daß man es als Gesetzform zulassen kann? Mir liegen schwammige Gesetzestexte wirklich nicht.



    Zitat
    Sim-Off:

    Im übrigen bin ich mir nicht sicher, in wie weit sich die Preisempfehlung noch als Richtschnur verwenden lässt, wenn wir in WiSim Version II die "Qualität" einführen. Möglicherweise kosten dann hochwertige Produkte natürlicher Weise deutlich mehr als schlechtere, auf die sich aber evtl. die Preisempfehlung bezieht...


    ach ihr götter, das habe ich gar nicht bedacht. werden die besseren Waren aber nicht auch gleichzeitig teurer?



    Wie wäre es mit 2 Monate und analog zu den 10 Jahren 6 Monate?

  • Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    Traianus Germanicus Sedulus dixit:
    An und für sich nicht schlecht nur hier hätte ich ein Problem aufzuweisen.
    Angenommen ich als Bäcker würde statt 1 Sesterzen. 5 verlangen,
    ich weiß ehrlichgesagt nicht ob es sinnig wäre als Bestrafung 5 Sesterzen (Erstdelikt) an die imperiale Kasse als Bestrafung abzuführen...


    Hm, wie wäre es mit einer an das Vermögen des Anbieters gebundene Strafe? So als Erststrafe 5 %, als Zweitstrafe 10 % und als Drittstrafe 20 %?

  • Naja, eigentlich nicht, da ihm ohnehin die Konzession entzogen wird. Jetzt stellt sich die Frage, ob nur für dieses Gewerbe oder für alle - wenn nur für das spezielle Gewerbe, kann er sich natürlich in einem anderen Zweig wieder beschäftigen, das bisherige Unternehmen würde dann vom Staat eingezogen, natürlich ohne Entschädigung. Wenn der Konzessionsentzug für alle Gewerbe gilt, wäre das ein Existenzverlust sondergleichen. Ich bin da noch unentschieden.

  • Ich würde den Konzessionsentzug auch nur für das betroffene Gewerbe oder vielleicht für alle "gleichartigen" Gewerbe durchführen. Wer beim Brot betrügt, macht es wahrscheinlich beim Fisch nicht besser. Aber warum sollte man ihm dann auch gleich den Holzhandel verbieten?


    Zu §4 - ein Vorschlag einer Neufassung:
    Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend. Gleichwohl ist es dem Staat erlaubt, Produkte genau zum empfohlenen Preis anzubieten, wenn der Marktpreis aller Angebot dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt.
    Dies deswegen, um sowohl zu starke Inflation zu verhindern als auch das Ausnutzen etwaig bestehender Monopolstellungen.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware gerechtfertigt ist.

  • Zitat

    Spurius Purgitius Macer dixit:
    Ich würde den Konzessionsentzug auch nur für das betroffene Gewerbe oder vielleicht für alle "gleichartigen" Gewerbe durchführen. Wer beim Brot betrügt, macht es wahrscheinlich beim Fisch nicht besser. Aber warum sollte man ihm dann auch gleich den Holzhandel verbieten?


    ok, gehe konform.


    Zitat

    Zu §4 - ein Vorschlag einer Neufassung:
    Die staatliche Preisempfehlung ist nicht bindend. Gleichwohl ist es dem Staat erlaubt, Produkte genau zum empfohlenen Preis anzubieten, wenn der Marktpreis aller Angebot dieses Produktes mehr als 150 % des empfohlenen Preises beträgt.
    Dies deswegen, um sowohl zu starke Inflation zu verhindern als auch das Ausnutzen etwaig bestehender Monopolstellungen.
    Der Staat kann von dieser Maßnahme absehen, wenn der hohe Preis durch überragende Qualität der Ware gerechtfertigt ist.


    Sehr gut. Kann man lassen.

  • Ich würde bei den Strafen nicht mit Prozenten rechnen wollen. Das macht das ganze doch einfach zu kompliziert. Ich bevorzuge einen klaren Strafenkatalog mit vorgeschriebenen Mahngebühren in gestaffelten Stufen. Das erledigt die Arbeit der Behörden und beschleunigt die Verfahren. Verstösst jedoch jemand immer wieder, wird der Betrieb dicht gemacht und staatlich versteigert. Diese Blösse will sich sicher keiner antun.

  • Naja, das wäre ungerecht gegenüber den Ärmeren Bürgern. Es sollten schon Strafen sein, die einem empfindlich schmerzen, sowohl einem Proletarius als auch einem Proconsul. Das geht nur, wenn es ans Vermögen gebunden ist.


    Im übrigen rechne ich auch nicht unbedingt damit, daß es bis zum äußersten kommt. Wahrscheinlich wird es einige Erststrafen geben, damit es die Leute mitkriegen und das wird es gewesen sein. Die letzen Androhungen sind ja nur für diejenigen, die es drauf ankommen lassen - und so dumm wird ja wohl kaum jemand sein.

  • Und wie denkst Du werter Meridius soll die Höhe der Bußgelder aussehen?
    Die Idee einer Versteigerung ist allerdings nicht schlecht - auch wenn am Schluß das Imperium den Zuschlag erhalten sollte. Hauptsache ist das Volk von Rom weiß bescheid.
    Man sollte dies dann auch in Acta Diurna veröffentlichen.
    Was ist eigentlich los mit der Zeitung - Stillstand?

    Pater Familias der Gens Germanica


    Academicus Milititaris Cursus Numero II

  • Zitat

    Spurius Purgitius Macer dixit:
    Ich bin kein Freund von Höchstpreisbestimmungen und mag daher die restriktive Aussage von §4 nicht.
    Wie wäre es, wenn wir einen Preis nicht so definitiv nach oben beschränken, uns aber die Möglichkeit schaffen, mit staatlich produzierten Waren zu intervenieren, wenn der Markpreis 150% der Presiempfehlung überschreitet?

    Sim-Off:

    Im übrigen bin ich mir nicht sicher, in wie weit sich die Preisempfehlung noch als Richtschnur verwenden lässt, wenn wir in WiSim Version II die "Qualität" einführen. Möglicherweise kosten dann hochwertige Produkte natürlicher Weise deutlich mehr als schlechtere, auf die sich aber evtl. die Preisempfehlung bezieht...


    Ich muß mich nochmals an dich wenden, Macer.
    Der Grund für die Höchstpreisbestimmungen ist ja, daß etliche unter den Wirtschaftstreibenden zT horrende Preise für ihre Waren verlangen. Wenn der Staat aber interveniert, muß immer jemand dahinter sein, der die Preise überprüft - gut, das macht die CU, aber wer interveniert? Wird dann die staatliche Intervention nicht zuviel Aufwand sein?

    Sim-Off:

    Und bezüglich der Qualität in Wisim 2: Mir ist schon klar, daß hochwertige Produkte teurer sind als schlechtere, doch wird man dann nicht auch gesonderte Preisempfehlungen erstellen?

  • Da hab' ich doch glatt dieses Thema aus den Augen verloren...


    Zitat

    Marcus Vinicius Hungaricus dixit:
    Ich muß mich nochmals an dich wenden, Macer.
    Der Grund für die Höchstpreisbestimmungen ist ja, daß etliche unter den Wirtschaftstreibenden zT horrende Preise für ihre Waren verlangen. Wenn der Staat aber interveniert, muß immer jemand dahinter sein, der die Preise überprüft - gut, das macht die CU, aber wer interveniert? Wird dann die staatliche Intervention nicht zuviel Aufwand sein?

    Sim-Off:

    Und bezüglich der Qualität in Wisim 2: Mir ist schon klar, daß hochwertige Produkte teurer sind als schlechtere, doch wird man dann nicht auch gesonderte Preisempfehlungen erstellen?


    Sim-Off:

    Muss ich beides Sim-Off beantworten:
    1.: die staatliche Intervention wird von den Personen durchgeführt werden, die mit der neuen WiSim-Version ohnehin die Verwaltung der Provinzkassen übernehmen. Die müssen dann z.B. auch dafür sorgen, dass fehlende Produkte importiert oder staatlich produziert werden. Da ist es dann kaum Mehraufwand, wenn die das auch bei Produkten mit Wucherpreisen machen sollen.
    2.: Ja, bessere Produkte werden einen höheren empfohlenen Preis haben. Soweit waren wir mit unserem Qualitätsmodell noch nicht, als ich den Beitrag da oben geschrieben hatte... :D

  • Ich hoffe ich komme nicht zu spät:


    Ich hätte noch einen sehr wichtigen Zusatz. Es sollte verboten werden, Waren UNTER dem vorgeschlagenen Preis anzubieten. Denn sonst können reiche Bürger gerne 1-2 Monate leicht Verlust machen, indem sie unter dem vorgeschlagenen Preis verkaufen, aber arme Leute verlieren diesen Preiskampf zwangsläufig. Also zum Schutze der armen Leute, die auf geringen Gewinn angewiesen sind, würde ich den Vorschlag prüfen, ob man verbieten soll, UNTER dem vorgeschlagenen Preis zu verkaufen.

    PATER FAMILIAS DER GENS SCRIBONIA

    amare et sapere vix deo conceditur

  • ich stimme dem ehrenwerten Curio fast ganz zu, aber ich sehe ein kleines Problem, was man nicht vergessen darf.


    Was ist mit Geschenken, wie meine Weingeschenke oder die Bortgaben der Veneta?


    Die will man ja wohl nicht verbieten ... oder?

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



  • Du kannst mir nicht verbieten allen Menschen das Leben leichter zu machen indem ich ihnen etwas günstig verkaufe :D Wo kämen wir da hin?

    QUAESTOR CONSULUM
    DIRECTIVUS SCHOLAE ATHENIENSIS PHOEBI APOLLONIS DIVINIS

  • ich denke, im Grunde hat Curio sehr recht, der Senat sollte sich Gedanken machen, wie er gegen z.B. Unlauterenwettbewerb vorgehen kann.


    Denn es ist ja schon öfters vorgekommen, dass sehr reiche Bürger, die nicht ganz so reichen Bürger aus dem Markt gedrengt haben und diese ja so wieso schon ärmeren Bürger wieder von vorne anfangen mußten.


    Man muss sich entscheiden, ob man auf dem "Freien Markt" das Recht des Stärkeren gilt, oder ob man einen gewissen Rahmen schafft, ohne zu viel Bürokratie zu schaffen.


    Sollte sich für eine grobe Rahmenregelung interesse bestehen, wäre ich gerne bereit, in einer Arbeitsgruppe, die die Passenden Gesetze entwirft mit zuarbeiten.

    Hochachtungsvoll


    Cicero Octavius Anton


    QUAESTOR URBANUS


    Pater der Gens Octavia
    Pater der Factio Russata



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