Und noch einmal erschien der Sklave, ein wenig missmutig diesmal.
Optio Gaius Iulius Oktavianus, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania
Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Gaio Iulio Oktaviano s.d.
Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Caius Iulius Palladius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.
Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.
Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«
M.F.G.
Centurio Gaius Iulius Raeticus, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania
Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Gaio Iulio Raetio s.d.
Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Caius Iulius Palladius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.
Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.
Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«
M.F.G.
Optio Servius Artorius Reatinus, Legio II Germanica, Mogontiacum, Provincia Germania
Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Servio Artorio Reatino s.d.
Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Onkels Marcus Artorius Uranius sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Onkel gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 3,33 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.
Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.
Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«
M.F.G.
Duumvir Quintus Matinius Valens, Carthago Nova, Provincia Hispania
Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Quinto Matinio Valenti s.d.
Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Lucius Matinius Macro sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 25 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.
Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.
Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«
M.F.G.
Proconsul Publius Matinius Agrippa, Tarraco, Provincia Hispania
Decemvir litibus iudicandis Manius Flavius Gracchus Publio Matinio Agrippae s.d.
Tiefes Mitgefühl über den Verlust deines Neffen Lucius Matinius Macro sei dir mit diesem Schreiben versichert. Die Erinnerungen an jene Zeit, welche wir mit ihnen teilen durften, sind sicherlich das Wertvollste, was die Verstorbenen uns zurücklassen. Doch obwohl es dir im Augenblicke womöglich unerheblich erscheinen mag, so hat dein Neffe gleichsam weltliche Güter hinterlassen, deren Verteilung unter den Erben meine Aufgabe als Decemvir litibus iudicandis ist. Nach den gesetzlichen Richtlinien kommt dir als Onkel des Verstorbenen ein Anteil von 25 Sesterzen zu, welchen es dir gestattet ist, abzulehnen.
Ich bitte dich, mir bis zum Tag ANTE DIEM VII ID MAI DCCCLVII A.U.C. (9.5.2007/104 n.Chr.) mitzuteilen, ob du gewillt bist, dieses Erbe anzutreten, welches gleichsam keinerlei weitere Verpflichtungen nach sich zieht. Solltest du diesen Termin versäumen, so wird dein Anteil dem zu verteilenden Erbe hinzugefügt werden, ebenso wie sich der deinige Anteil durch den Verzeicht eines der anderen Erben erhöhen kann.
Zum Trost über den erlittenen Verlust bleiben letztlich einzig die Worte der Weisen unserer Welt, so sprach denn schon Seneca: »Der Tod ist die Befreiung und das Ende von allem Übel, über ihn gehen unsere Leiden nicht hinaus, der uns in jene Ruhe zurückversetzt, in der wir lagen, ehe wir geboren wurden.«
M.F.G.